Der Beschluss beider eidgenössischen Räte, eine Erweiterung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen zu bejahen und dem Volksentscheid zu unterbreiten, zeitigte ein überraschendes Resultat. Bereits in der Abstimmungskampagne, in der die Vorlage freilich neben den Initiativen zum Atomkraftwerkbau und zur Suchtmittelreklame nicht recht zur Geltung kam, überwogen die befürwortenden Stellungnahmen bei weitem. Von den Landesparteien gaben nur die Nationale Aktion und die Republikaner die Neinparole aus. Konservative Stimmen bestritten der in Frage stehenden Altersstufe einerseits die genügende Reife und anderseits ein verbreitetes Interesse für politische Rechte. Auch wurde betont, dass die zivilrechtliche und die politische Mündigkeit zur gleichen Zeit zuerkannt werden sollten. Demgegenüber verwiesen die Befürworter auf die akzelerierte Entwicklung der jüngsten Generation, auf die weitgehende Einordnung der Jugendlichen in die Gesellschaft (durch Besteuerung, AHV-Beitragspflicht, Führerscheinberechtigung, strafrechtliche Verantwortung), auf die Gefahr einer Überalterung der Aktivbürgerschaft sowie auf die integrierende Wirkung des Stimmrechts.
Am 18. Februar wurde die Vorlage zwar verworfen; sie fand aber die Zustimmung von 49.2 Prozent der Urnengänger und von neun Ständen, darunter auch von solchen, welche die Neuerung in früheren Jahren abgelehnt hatten (Basel-Landschaft und Genf 1972, Basel-Stadt und Glarus 1973, Tessin 1974, Neuenburg 1976). In der welschen Schweiz überwogen die befürwortenden Stimmen. Das Ergebnis, zu dem eine stärkere Mobilisierung jüngerer Stimmbürger durch die Atomschutzinitiative beigetragen haben mag, regte verschiedenenorts dazu an, die Heranziehung der Jugendlichen zu den politischen Rechten wie seinerzeit diejenige der Frauen auf kantonaler Ebene vorzubereiten. Bereits 1979 fiel in zwei Kantonen der Entscheid an der Urne: in Neuenburg positiv, im Tessin dagegen negativ.
Abstimmung vom 18.02.1979
Beteiligung: 49.58%
Ja: 934'073 (49.19%)
Nein: 964'749 (50.81%)
Parolen:
– Ja: CVP (2*), EVP, FDP (6*), LdU, PdA, POCH, SPS, SVP (2*).
– Nein: REP, SD (2*).
– Stimmfreigabe: LPS
In Klammer Anzahl abweichenden Kantonalsektionen.
Dossier: Stimmrechtsalter 18