Gestützt auf den 1981 neu in die Verfassung aufgenommenen Artikel über den Konsumentenschutz gab der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Der eine betrifft den Ausbau der Konsumenteninformation und will die Voraussetzungen für eine einheitliche Deklaration von Waren und Dienstleistungen schaffen sowie den Konsumentenorganisation für ihre Aufklärungstätigkeit (Tests u.ä.) Bundesbeiträge ausrichten. Mit dem zweiten will die Regierung einige Bestimmungen auf dem Gebiet des Vertrags- und Wettbewerbsrechts zugunsten der Konsumenten abändern. So soll beispielsweise für ausserhalb von Geschäftslokalen abgeschlossene Kaufverträge ein während sieben Tagen geltendes Widerrufsrecht eingeführt werden. Von den angefragten Organisationen sprachen sich diejenigen der Konsumenten und der Arbeitnehmer durchwegs positiv aus. Gemischt fiel demgegenüber die Reaktion der Detaillisten und der Unternehmer aus. Während der Abschnitt über die Verbesserung der Konsumenteninformation nur Teilkritiken herausforderte – so etwa an der Unterstellung der Dienstleistungen unter die Deklarationspflicht – wurde gegen die vorgesehenen vertragsrechtlichen Neuerungen grundsätzliche Opposition angemeldet.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1984
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- Presse vom 1.6.84; NZZ, 3.4.84, 9.11.84; wf, Dok., 19.1., 10.12.84; Presse vom 11.5.84; Schweiz. Detaillisten-Zeitung, 22.10.84
- SGB, 30, 18.10.84
von Hans Hirter
Aktualisiert am 26.05.2021
Aktualisiert am 26.05.2021