Nachdem 1986 der Ständerat das Projekt eines Kleinkreditgesetzes in der Schlussabstimmung scheitern liess, sah nun die Eurolex die Schaffung eines Konsumkreditgesetzes vor. Dieses beschränkte sich freilich auf die durch EG-Richtlinien vorgegebenen Regelungen und schrieb vor allem eine klare Information des Kreditnehmers über die effektiven Kreditkosten vor. Es ging damit bedeutend weniger weit als die vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO). Keine Berücksichtigung fanden namentlich Bestimmungen wie die Festlegung von Höchstzinssätzen oder Verbote für die Aufnahme von mehreren Krediten (sog. Kettenverschuldung), wie sie seit 1986 in einen Kantonen eingeführt worden sind.

Dossier: Eurolex (BRG 92.057)