Nach neueren Untersuchungen sind in der Schweiz etwa 30 Prozent der Bevölkerung starkem bis gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Weitaus die meisten Lärmbelästigungen gehen dabei vom privaten Motorfahrzeugverkehr aus. Für ein erstes Massnahmenpaket zur Lärmbekämpfung konnte im Berichtsjahr die Vernehmlassung abgeschlossen werden. Entsprechend dem im USG formulierten Lärmbekämpfungs-Konzept sollen die Lärmemissionen in erster Linie an der Quelle begrenzt werden. Das Kernstück der vorliegenden Verordnungen bildet jene über den Lärmschutz bei ortsfesten Anlagen (LSV). Diese regelt sowohl die vorsorgliche wie nachträgliche Begrenzung des Lärms bei Strassen, Flugplätzen, Industrieanlagen und zivilen Schiessständen. Während in Industrie und Gewerbe die bestehende Praxis durch die LSV bestätigt wird, ist entlang von Strassen und Schienen mit grossen zusätzlichen Investitionen in der Höhe von rund CHF 1.5 Mia. zu rechnen. Eine zweite Verordnung (SGV) enthält Vorschriften über den Schallschutz an neuen Gebäuden, eine dritte (ELIV) befasst sich mit der Ermittlung von Lärmimmissionen und ermöglicht eine einheitliche Berechnung des Lärms. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten die interessierten Kreise die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen zwar mehrheitlich, kritisierten aber die zu starke Detailliertheit der Bestimmungen und wünschten einen grösseren Ermessensspielraum beim Vollzug. Darauf beschloss das BUS, die drei Entwürfe zu straffen und zu einer Verordnung zusammenzufassen.
- Schlagworte
- Datum
- 15. August 1985
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- BUS (1985). Prognostics d'immissions du bruit extérieur.
- Fahrländer (1985). Zur Abgeltung von Immissionen aus dem Betrieb öffentlicher Werke unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz.
- Presse vom 31.1.85; wf, 4.2.85; TW, 6.7.85; SZ, 12.7.85; SGT, 18.7.85; BZ, 15.8.85.
- SGU-Bulletin, 1985, Nr. 2
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 25.02.2021
Aktualisiert am 25.02.2021