Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000 (BRG 97.040)

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In Ausführung der beiden vom Parlament überwiesenen Motionen (Mo. 95.3556 und 95.3557) gab der Bundesrat im August eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Volkszählung in die Vernehmlassung. Diese neuen Bestimmungen sollen bereits im Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Er schlug darin vor, die in den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone bereits vorhandenen Daten in den Fragebogen zur Volkszählung aufzunehmen. Umgekehrt könnten die Fragebogen zur Aktualisierung dieser Register verwendet werden. Die 1990 sehr umstrittenen hohen Bussen für das Nichtausfüllen der Fragebogen sollen durch Gebühren ersetzt werden. Deren Höhe wäre nach dem Aufwand zu berechnen, welcher der Verwaltung für das Ausfüllen, Ergänzen oder Korrigieren der Fragebogen entsteht. Bereits vor der Veröffentlichung dieses Vorentwurfs hatte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Odilo Guntern, kritisch zu den Plänen der Regierung geäussert. Er akzeptierte zwar die Verwendung von Gemeinderegistern für statistische Zwecke, lehnte jedoch eine Aufdatierung der Einwohnerregister mit Hilfe von Daten, welche anlässlich der Volkszählung erfragt worden sind, ab.

Die GPK des Nationalrats veröffentlichte ihre Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der eidgenössischen Volkszählung. Sie forderte vom Bundesrat insbesondere die Erteilung eines klaren Auftrags an das Bundesamt für Statistik (BFS) sowohl für dessen Gesamttätigkeit als auch speziell für die Volkszählung. Der Entscheid über die anzuwendenden Erhebungsverfahren soll nach Ansicht der GPK hingegen dem BFS selbst überlassen werden. Immerhin wird der Bundesrat ersucht, Schritte einzuleiten, um die Einwohnerregister der Gemeinden soweit zu harmonisieren, dass sie optimal für die Volkszählung 2010 verwendet werden können. Der Nationalrat beauftragte in der Frühjahrssession den Bundesrat mit einer Motion (Mo. 95.3557) seiner GPK, die dazu erforderlichen verfassungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit einer zweiten, ebenfalls mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesenen Motion, verlangte er eine möglichst einfache und kostengünstige Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000. Dabei soll die Regierung insbesondere Anreizsysteme für eine Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Datenregister ins Auge fassen. Der Ständerat überwies diese beiden Motionen ebenfalls.

Im Sommer legte der Bundesrat seine Botschaft für die Durchführung der Volkszählung im Jahr 2000 vor. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung will er die rechtlichen Grundlagen für eine Erhebung schaffen, die sich nicht mehr auf eine Befragung beschränkt, sondern sich auch auf die Einwohnerregister von Gemeinden und Kantonen abstützt. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf vom Vorjahr nahm er nur geringfügige Änderungen vor. Insbesondere hielt er an seiner Absicht fest, den Gemeinden zu erlauben, ihre Register aufgrund der Ergebnisse der Befragung zu bereinigen. Auf die Einwände des Datenschutzbeauftragten gegen diese administrative Verwendung von zu statistischen Zwecken erhobenen Informationen reagierte er mit der Aufnahme von spezifischen Datenschutzbestimmungen in das Volkszählungsgesetz. Diese halten insbesondere fest, dass den erfassten Personen aus diesem Datenaustausch keine Nachteile erwachsen dürfen. Die Registerbereinigung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, und anschliessend müssen die mit Fragebogen erhobenen Daten anonymisiert werden. Im weiteren schlug der Bundesrat in seiner Botschaft vor, mit einer Teilrevision des Bundesstatistikgesetzes die Grundlagen für den Aufbau eines nationalen Gebäude- und Wohnungsregisters zu schaffen. Für die Finanzierung der Volkszählung 2000 beantragte die Regierung einen Verpflichtungskredit von CHF 108 Mio., verteilt über die Jahre 1998-2005.

Im Ständerat, der sich als Erstrat mit diesem Konzept befasste, stellte Büttiker (fdp, SO) einen Rückweisungsantrag mit der Auflage, bereits für die Volkszählung 2000 auf eine Vollerhebung mit Fragebogen zu verzichten. Er schlug vor, die aus den harmonisierten Einwohnerregistern gewonnenen Daten lediglich durch Teilerhebungen zu ergänzen. Von Bundesrätin Dreifuss und den Befürwortern der Vorlage wurde dagegen ins Feld geführt, dass diese Register eben noch nicht harmonisiert seien, und dass ein Teil der Vorschläge des Bundesrates gerade darauf abzielten, eine solche Harmonisierung zumindest bis zur übernächsten Volkszählung zu erzielen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 22:8 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung ersetzte der Rat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission den als inhaltlich zu eng empfundenen Titel «Volkszählung» durch «Strukturerhebung». Nachdem er noch einige kleinere Ergänzungen vorgenommen hatte (u.a. die Vorschrift, dass sich der Bund bei der Schaffung eines zentralen Gebäude- und Wohnungsregisters auf die bestehenden kantonalen Vorarbeiten stützen muss), verabschiedete der Rat das revidierte Gesetz mit 20:5 Stimmen. Beim Beschluss über die Finanzierung unterlag Büttiker mit seinem Antrag, den Verpflichtungskredit um einen Drittel zu kürzen, relativ knapp (17:11). Der Kredit konnte allerdings auch nicht bewilligt werden, da bei einem Stimmenverhältnis von 22:6 das gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr verpasst wurde.

Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Er lehnte mit 147:13 Stimmen einen Rückweisungsantrag Moser (fp, AG) / Ruf (sd, BE) ab; diese hatten verlangt, eine rein auf Registerdaten gestützte Erhebung durchzuführen. Die vom Ständerat vorgenommene Titeländerung in «Strukturerhebungsgesetz» machte der Nationalrat wieder rückgängig, nachdem französisch- und italienischsprachige Abgeordnete darauf hingewiesen hatten, dass er sich nicht sinnvoll in ihre Sprachen übersetzen lasse. In den Detailbestimmungen wurde diese Bezeichnung, mit der man ausdrücken will, dass es um mehr als eine blosse Zählung von Personen geht, freilich beibehalten. In der kurzen Differenzbereinigung lenkte der Ständerat in der Titelfrage ein. Der Verpflichtungskredit von CHF 108 Mio. verteilt über die Periode 1998 bis 2005 für die Strukturerhebung 2000 fand in beiden Kammern Zustimmung. Dabei lehnte der Nationalrat einen Antrag Brunner (svp, SG) ab, diese Summe um CHF 8 Mio. zu kürzen. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 140:27, der Ständerat mit 38:3 Stimmen gut. Die Opposition stammte aus der FP, der SD und einem Teil der SVP-Fraktion.