Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

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Die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Grundlegende Einwände gab es nur seitens der Kantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Sankt Gallen. Die übrigen 23 Kantone begrüssten die wesentlichen Aspekte des Entwurfs, sie schlugen allerdings in Detailfragen noch zahlreiche Änderungen vor. Kritische Voten gab es etwa bezüglich der Aufteilung zwischen Stipendien und Darlehen sowie des Systems für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Die Koalition Jugend für Stipendien – Vertreter der Union der Schülerorganisationen (USO), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sowie des Verbands der Schweizer Studierendenschaft (VSS) – beanstandete, dass der Beitritt zur Vereinbarung für die Kantone freiwillig ist und ihnen sehr lange Fristen zur Umsetzung der neuen Ordnung eingeräumt werden. Zudem sprach sie sich vehement gegen eine Finanzierung der Ausbildung durch Darlehen aus. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) verabschiedete im Oktober den aufgrund der Vernehmlassungsantworten überarbeiteten Entwurf in erster Lesung. Die zweite Lesung ist für 2009 geplant.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat im Juli ein Stipendienkonkordat verabschiedet, das die Berechnungsparameter harmonisiert und letztlich zu höheren Beiträgen führen soll. Ein Vollstipendium beträgt für Lehrlinge und Gymnasiasten künftig mindestens CHF 12'000 und für Hochschulstudierende CHF 16'000. Die Kantone müssen die Stipendien bezahlen, wenn der Bewerber bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 35 Jahre ist. Ausländer können Stipendien erhalten, wenn sie mindestens seit fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben. Der Verband Schweizer Studierendenschaften (VSS) begrüsste das Konkordat grundsätzlich, kritisierte aber, dass der Beitritt für die Kantone freiwillig ist.

Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden.