Die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Grundlegende Einwände gab es nur seitens der Kantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Sankt Gallen. Die übrigen 23 Kantone begrüssten die wesentlichen Aspekte des Entwurfs, sie schlugen allerdings in Detailfragen noch zahlreiche Änderungen vor. Kritische Voten gab es etwa bezüglich der Aufteilung zwischen Stipendien und Darlehen sowie des Systems für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Die Koalition Jugend für Stipendien – Vertreter der Union der Schülerorganisationen (USO), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sowie des Verbands der Schweizer Studierendenschaft (VSS) – beanstandete, dass der Beitritt zur Vereinbarung für die Kantone freiwillig ist und ihnen sehr lange Fristen zur Umsetzung der neuen Ordnung eingeräumt werden. Zudem sprach sie sich vehement gegen eine Finanzierung der Ausbildung durch Darlehen aus. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) verabschiedete im Oktober den aufgrund der Vernehmlassungsantworten überarbeiteten Entwurf in erster Lesung. Die zweite Lesung ist für 2009 geplant.
- Schlagworte
- Datum
- 17. September 2008
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Akteure
- Quellen
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- NZZ, 11.9. und 17.9.08; BaZ und LT, 17.9.08.
- ÉDUCATIONch, Nr. 3/2008
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 23.02.2025
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