In einer Botschaft zuhanden des Parlaments lehnte der Bundesrat die im Oktober 1999 von der Gewerkschaftsjugend eingereichte «Lehrstellen-Initiative» ab. Einen falschen Lösungsansatz biete die Forderung nach der Einrichtung eines Lehrstellenfonds, der von Firmen zu speisen sei, die keine Lehrstellen anbieten. Das Bonus-Malus-System käme einer verordneten Bildung gleich und löse unnötigen administrativen Aufwand aus. Zudem könne sich das System kontraproduktiv auswirken, wenn Firmen, die bis anhin freiwillig Lehrstellen angeboten hätten, versucht seien, die Bildungsverantwortung an den Bund abzutreten. Der Bundesrat führte das neue Berufsbildungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative an. Die Initianten lehnten aber einen Rückzug des Volksbegehrens ab, solange ihre beiden Forderungen – die verfassungsmässige Verankerung des Rechts auf berufliche Grundausbildung und die Einrichtung eines Lehrstellenfonds – nicht erfüllt seien. Als fadenscheinig bezeichneten sie den formalen Einwand eines zu hohen Verwaltungsaufwands.
- Schlagworte
- Datum
- 25. Oktober 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 00.086
- Quellen
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- BBl, 2001, S. 97 ff.
- Presse vom 26.10.00.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 05.02.2025
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