Bodenseewasser zur Durchspülung des Nektars (Mo. 11465)

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In der Nordostschweiz regten sich Besorgnisse über badisch-württembergische Pläne zur Ableitung von Bodenseewasser nach dem Neckar, die auch den Bau eines Regulierwerkes am Ausfluss des Untersees erfordern würden.

Wachsende Besorgnis über die Absicht badisch-württembergischer Kreise, Bodenseewasser zur Durchspülung des Neckars abzuleiten, führte zu Eingaben nordostschweizerischer Kantone und zu einem Vorstoss im Nationalrat; bei dessen Beantwortung erklärte sich der Bundesrat gegen eine Sanierung von Gewässern ausserhalb des Bodenseegebiets durch Wasserentnahme aus dem See. Eine entsprechende Bestimmung wurde in die Verfassung des Kantons Thurgau eingefügt, obwohl süddeutsche Interessenten versuchten, den Abstimmungskampf in gegenteiligem Sinne zu beeinflussen. Das 1972 mit Italien unterzeichnete Abkommen über den Schutz der Grenzgewässer erhielt die Zustimmung der eidgenössischen Räte.

Die jahrelangen Auseinandersetzungen um den Bau eines Stollens, der Bodenseewasser zur «Auffrischung» des Neckars hätte ableiten sollen, führten zu einem negativen Entscheid: die internationale Bodenseekonferenz als Konsultativorgan der an den See angrenzenden deutschen, schweizerischen und österreichischen Gliedstaaten lehnte eine solche Wasserentnahme einstimmig ab.