BFI-Botschaft 2025-2028

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Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028. Diese Vorlage war äusserst umfangreich; der Bundesrat präsentierte insgesamt 12 Bundesbeschlüsse mit finanziellen Mitteln unter anderem für die Berufsbildung, die Weiterbildung, den Hochschulbereich, die Institutionen der Forschungsförderung oder auch für Innosuisse. Insgesamt beantragte der Bundesrat Mittel in der Höhe von CHF 29.2 Mrd. Er schlug zudem punktuelle Änderungen in vier Gesetzen des BFI-Bereichs (BBG; ETH‑Gesetz; HFKG, FIFG) vor. Der Bundesrat setzte sich das Ziel, auch in der kommenden BFI-Periode die hohe Qualität und die Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems aufrecht zu erhalten, da sie die Basis für die persönliche Entwicklung jedes einzelnen darstellen. Zudem sollen durch den BFI-Standort Schweiz die dringend benötigten Fachkräfte für Wirtschaft und Wissenschaft ausgebildet werden. Mit der Überweisung der Botschaft an das Parlament beantragte der Bundesrat schliesslich die Abschreibung von vier Vorstössen (Po. 20.3462; Po. 20.3927; Po. 21.3008 und Mo. 21.3007).

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wurde erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt, die auf grosses Interesse stiess. Auch sieben im Parlament vertretene Parteien äusserten sich im Rahmen der Vernehmlassung. Die SVP lehnte ein generelles reales Wachstum ab, mit Ausnahme des ETH-Bereichs und der Berufsbildung. Die FDP unterstützte das geplante nominale Wachstum. Die GLP wiederum verlangte, dass die finanziellen Mittel garantiert gesprochen werden und es sich bei den aufgeführten Mittel nicht um Obergrenzen handeln soll. SP und LDP forderten eine allgemeine Steigerung der vorgesehenen Mittel. Während sich die Mitte für ein reales jährliches Wachstum der Mittel um 2 Prozent aussprach, forderten die Grünen gar einen realen Mittelzuwachs um jährlich 2.5 Prozent. Auch viele weitere Vernehmlassungsteilnehmende forderten eine Erhöhung der finanziellen Mittel. Der Bundesrat konnte jedoch nicht darauf eingehen. Vielmehr musste er bekannt geben, dass er – aufgrund der anhaltenden schwierigen finanziellen Lage des Bundes – nach der Vernehmlassung gar noch Kürzungen am eigenen Entwurf habe vornehmen müssen. Dies hatte zur Folge, dass der Beitrag für den ETH-Bereich im Jahr 2025 um CHF 100 Mio. gekürzt wurde und auch alle schwach gebundenen Ausgaben eine Querschnittkürzung von 1.4 Prozent hinnehmen mussten. In der Folge resultierte in der Botschaft eine Streichung von insgesamt CHF 500 Mio. im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.Einige materielle Anliegen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht worden waren, fanden hingegen Eingang in die bundesrätliche Botschaft; so wurde etwa die einmalige Verlängerung der Bundesunterstützung für das Laufbahnprojekt «viamia» beschlossen.

In den Medien gaben diese Kürzungen viel zu reden. Die Presse griff insbesondere die Kritik des ETH-Rates auf, der darauf hinwies, dass dadurch national bedeutende Forschungsinfrastrukturprojekte und auch strategische Initiativen nicht wie geplant realisiert werden könnten. Der Präsident der ETH Zürich, Joël Mesot, doppelte nach und stellte in Aussicht, dass die ETHZ angesichts der knappen Mittel das Wachstum der Studierendenzahlen begrenzen müsse und dass die ETHZ auch über einen Einstellungsstopp nachdenke. Ende April 2024 und damit kurz vor Aufnahme der Beratungen in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen äusserten sich der ETH-Rat, die kantonalen Universitäten, der Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften gemeinsam zu den geplanten Kürzungen. Aufgrund der generellen Streichung bei den schwach gebundenen Ausgaben und der Teuerung komme es in der Förderperiode 2025-2028 zu einem Nullwachstum oder gar zu einer Abnahme der Mittel bei den Hochschulen. Diese fehlenden Gelder würden zu Planungsunsicherheit führen und schränkten die Handlungsfähigkeit der Hochschulen ein, womit letztlich die Qualität von Lehre und Forschung gefährdet werde. In der Folge appellierten sie an das Parlament, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen.

BFI-Botschaft 2025-2028

Die BFI-Botschaft 2025-2028 gab im Nationalrat Anlass zu einer intensiv geführten Debatte. In vier Sitzungen diskutierte die grosse Kammer in der Sommersession 2024 insbesondere über das Dilemma zwischen Haushaltdisziplin (Stichwort Schuldenbremse) und dem Streben nach einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Forschungslandschaft. WBK-NR-Sprecherin Katja Christ (glp, BS) erläuterte, dass die FK-NR, die das Geschäft ebenfalls beraten hatte, eine Mittelerhöhung für die Berufsbildung, den ETH-Bereich, die kantonalen Hochschulen und die Forschungsförderungsinstitutionen fordere. Dies entspreche einem nominalen Wachstum von 1.7 Prozent statt des vom Bundesrat vorgesehenen Wachstums von 1.6 Prozent. Die WBK-NR-Mehrheit habe diesem Antrag zugestimmt, Minderheiten der WBK-NR wollten jedoch weniger oder mehr Mittel beantragen. Die WBK-NR habe zudem auch inhaltliche Anträge eingereicht, wie Christ berichtete. Die Mehrheit der Kommission sprach sich beispielsweise im Rahmen des ETH-Gesetzes für die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an der ETH aus.

Nach diesen Ausführungen äusserten sich die Fraktionen zur Vorlage: Für die SP-Fraktion kritisierte Matthias Aebischer (sp, BE) den geplanten «Abbau» bei der Bildung; dieser sei ruinös und unsinnig. Die Schweiz verfüge über keine andere derartig wichtige Ressource, daher müsse grosszügig in die Bildung und Forschung investiert werden. Aebischer rügte auch das Verhalten des Bundesrates. Es gehe nicht an, eine Vernehmlassung durchzuführen, dann aber die vielen Stellungnahmen, die sich für eine Mittelerhöhung ausgesprochen hätten, nicht zu berücksichtigen. Die Grünen hielten einen Ausbau um 2.5 Prozent für notwendig, um den Status quo in der Bildung halten zu können. Wie Katharina Prelicz (gp, ZH) für die Grüne-Fraktion weiter ausführte, bedeute eine bessere Bildung auch Armutsprävention, was wiederum langfristig die Sozialwerke entlaste. Da die Grünen sich darüber hinaus auch für mehr Bildungsgerechtigkeit engagierten, lehnten sie die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studentinnen und Studenten ab. Auch die GLP-Fraktion wies auf die Bildung als wichtige Grundlage für die Schweiz hin. Dieses Land habe immer wieder gezeigt, «dass Wissen und Bildung die mächtigsten Werkzeuge sind, um Wohlstand und Fortschritt zu sichern», so Corina Gredig (glp, ZH). Auch die SVP betonte, dass die Bildungs- und Forschungslandschaft der Schweiz eine wichtige Ressource sei, gleichzeitig müsse aber aufgrund der finanziellen Lage auch in diesem Bereich gespart werden, so Sprecherin Katja Riem (svp, BE) in ihrem Votum. Die Bildung und Forschung habe in den letzten Jahren überproportional viele Mittel erhalten, entsprechend begrüsse die SVP, dass die aktuelle BFI-Botschaft adäquater ausgefallen sei. Regine Sauter (fdp, ZH) von der FDP.Liberalen-Fraktion hielt fest, dass ihre Fraktion die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstütze, weil damit gezielte Änderungen am bundesrätlichen Vorschlag vorgenommen werden könnten und insgesamt ein guter Kompromiss aus vertretbaren Kürzungen und massvollen Mittelsteigerungen entstehe. So sei es für die FDP.Liberalen beispielsweise unerlässlich, dem ETH-Bereich genügend Mittel zukommen zu lassen. Schliesslich äusserte sich Regina Durrer (mitte, NW) für die Mitte-Fraktion zum Geschäft und erläuterte, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls unterstütze und den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Erhöhungs- respektive Kompensationsanträgen, womit sie wohl auf die Studiengebühren der ETH abzielte, folgen werde. Bildungsminister Parmelin erläuterte in seinem Votum, dass der Bundesrat mit dieser Botschaft das Ziel verfolge, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation ihre Spitzenposition behalten könne. Leider zwinge die angespannte Finanzlage jedoch dazu, auch im BFI-Bereich zu kürzen. Die vorgesehenen 1.6 Prozent nominales Wachstum bedeuteten tatsächlich, dass es schwierig werde, die Ziele in all den verschiedenen Bildungsbereichen zu erreichen. Nach diesen Erklärungen wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen.

Anschliessend schritt die grosse Kammer zur Detailberatung. In zwei Blöcken wurden die zahlreichen Mehrheits- und Minderheitsanträge zu den verschiedenen Bundesbeschlüssen vorgestellt, diskutiert und darüber befunden. Meistens lagen dabei verschiedene Anträge von links-grün auf eine Erhöhung der Mittel sowie Anträge der SVP auf Minderung der Mittel vor. Der Rat folgte bei den meisten Entscheidungen seiner Kommissionsmehrheit. Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst: Die verschiedenen Beitragskategorien für die Berufsbildung wurden gegenüber der bundesrätlichen Version entweder etwas aufgestockt (Pauschalbeiträge) oder gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag belassen (Höhere Berufsbildung, Projektförderung, Mittel für EHB). Hierbei setzte sich ein Mitte-Links Bündnis durch, welches dem Mehrheitsantrag von WBK-NR und FK-NR gefolgt war. Der Zahlungsrahmen für die Institutionen der Weiterbildung wurde gemäss Mehrheitsantrag der WBK-NR ebenfalls leicht erhöht. Bei den Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge entschied die grosse Kammer, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und damit gleichzeitig links-grüne Minderheitsanträge auf Erhöhung der Mittel abzulehnen. Beim viel diskutierten ETH-Bereich entschied die grosse Kammer, die Mittel gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates um CHF 100 Mio. zu erhöhen. Der Nationalrat tat dies entsprechend einer Mehrheit der WBK-NR und der FK-NR. Gleichzeitig entschied der Rat, im Rahmen der Änderung des ETH-Gesetzes die Studiengebühren für ausländische Studierende mindestens um das dreifache zu erhöhen. Entgegen eines Antrags aus den Reihen der SVP beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung des HFKG, die Studiengebühren für ausländische Studierende an den weiteren Hochschulbetrieben auf derselben Höhe wie für Schweizer Studierende zu belassen. Weiter befasste sich der Rat auch mit der Finanzierung der kantonalen Hochschulen und der Fachhochschulen. Auch in diesem Bereich resultierte durch eine mitte-links Koalition eine Erhöhung der Mittel. Beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende beschloss der Rat, die Mittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss Vorschlag des Bundesrates zu sprechen. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit für die Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende kürzte er jedoch etwas, dies zum Widerwillen einer Minderheit von SP, Grünen und FDP.Liberalen. Die mitte-links Mehrheit des Nationalrates beschloss weiter, die Mittel für die Institutionen der Forschungsförderung um rund CHF 22 Mio. zu erhöhen und für die Innosuisse, wie vom Bundesrat beantragt, CHF 1291.6 Mio. bereitzustellen. Die Gelder für den Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Innovation» wurden entgegen dem bundesrätlichen Antrag und gegen den Willen einer Minderheit von SVP und FDP. Liberale von CHF 3.8 Mio. auf CHF 12.8 Mio. aufgestockt. Gemäss Antrag der WBK-NR-Mehrheit wurden auch die Mittel für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung leicht erhöht. Die Gelder für die Internationale Zusammenarbeit in der Forschung wurden hingegen auf Antrag der WBK-NR-Mehrheit etwas gekürzt. Der letzte Bundesbeschluss beinhaltete die Mittel für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt. Hierbei folgte die grosse Kammer dem bundesrätlichen Entwurf und beliess die Mittel für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation auf der vorgeschlagenen Höhe.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 56 Stimmen und 3 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten dabei von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

BFI-Botschaft 2025-2028

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit der umfangreichen BFI-Botschaft 2025-2028. WBK-SR-Sprecher Matthias Michel (fdp, ZG) informierte die kleine Kammer darüber, dass die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Schwerpunktsetzung, wie etwa bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung aber auch die vorgeschlagene Mittelverteilung, vor dem Hintergrund der klammen Bundesfinanzen als vernünftig erachte. Entsprechend lehne die Kommissionsmehrheit sowohl die Anträge auf Erhöhung als auch die Anträge auf Kürzungen ab. Danach informierte Peter Hegglin (mitte, ZG) seitens der FK-SR, dass auch diese mit 9 zu 4 Stimmen beantrage, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen und keine Erhöhungen vorzunehmen. Anschliessend begründeten Simon Stocker (sp, SH) und Jakob Stark (svp, TG) ihre zahlreichen Anträge auf Erhöhung respektive Kürzung im Vergleich zu den bundesrätlichen Anträgen. Stocker argumentierte, dass die Schweizer Wirtschaft auf einen exzellenten Wissens- und Forschungsstandort Schweiz angewiesen sei. Zudem habe ein Wachstum im BFI-Bereich von 2 Prozent, die er mit seinen Anträgen fordere, in der Vernehmlassung noch breite Zustimmung gefunden. Der Bundesrat habe jedoch nach der Vernehmlassung eine Kürzung von 0.4 Prozent vorgenommen. Seine Anträge auf Aufstockung seien daher ein Kompromiss zwischen dem aktuellen Entwurf des Bundesrates und den Forderungen, die in der Vernehmlassung geäussert worden seien. Jakob Stark wiederum verwies darauf, dass in allen Bereichen gespart werden müsse. Den Kantonen und Institutionen müsse aufgezeigt werden, dass es «mit diesem Wachstum nicht mehr wie bis anhin weitergehen» könne, sondern dass geprüft werden müsse, wo die Aufgaben mit denselben Mitteln wie in den Jahren zuvor erledigt werden können. Danach erhielt Maya Graf (gp, BL) die Gelegenheit, ihre Anträge auf Zustimmung zu den nationalrätlichen Beschlüssen zu erläutern. Graf betonte, dass diese gezielten Korrekturen und Erhöhungen insbesondere für die Kantone als Träger der Hochschulen wichtig und notwendig seien.
Bildungsminister Guy Parmelin wiederum bat die kleine Kammer darum, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, da es sich um eine ausgeglichene Vorlage handle, welche das bislang Erreichte konsolidiere und auch bei vielversprechenden Bereichen einen Fokus setze.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung befasste sich der Ständerat zuerst mit den vier Gesetzesänderungen. Während die kleine Kammer beim BBG, beim HFKG sowie beim ETH-Gesetz der nationalrätlichen Linie zustimmte und damit auch die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETH guthiess, schuf sie beim FIFG eine Differenz zum Nationalrat: Das Stöckli entschied sich dagegen, bezüglich der Innovationspärke einen neuen Unterstützungstatbestand zu schaffen. Anschliessend wandte sich der Ständerat den Finanzierungsbeschlüssen 1-12 zu. Dabei folgte er in den meisten Fällen der Linie des Bundesrates und schuf damit zahlreiche Differenzen zum Nationalrat. Inhaltlich stach dabei der Entscheid des Stöckli heraus, sich im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses nach dem HFKG für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in der Humanmedizin einzusetzen und dafür einen Betrag von maximal CHF 75 Mio. zu sprechen. Einzig beim Finanzierungsbeschluss von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge, beim Finanzierungsbeschluss der Tätigkeiten der Innosuisse sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt folge der Ständerat gänzlich dem Nationalrat.
Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

BFI-Botschaft 2025-2028

Die BFI-Botschaft 2025-2028 ging in der Herbstsession 2024 in die Differenzbereinigung. Als erstes schloss sich der Nationalrat beim Bundesbeschluss über die Unterstützung für den Schweizerischen Innovationspark der Linie des Ständerats an. Damit wurde in diesem Bereich die Schaffung eines neuen Finanzierungstatbestands abgelehnt. Als nächstes konnte der Ständerat einige Differenzen eliminieren. So schloss er sich bei der Finanzierung der Berufsbildung dem Nationalrat an, womit eine Erhöhung der Mittel gegenüber der Botschaft beschlossen wurde. Auch bei der Finanzierung nach dem HFKG schloss sich der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrates an. Dadurch kam es in diesem Bereich zu einer Mittelumschichtung zu Gunsten der Grundbeiträge für Hochschulen und Fachhochschulen. Im Rahmen desselben Bundesbeschlusses debattierte der Ständerat ein weiteres Mal über die Förderung der Ausbildung in Humanmedizin. Nachdem er dafür in einer ersten Lesung CHF 75 Mio. zur Verfügung stellen wollte, reduzierte er den Betrag nun auf CHF 50 Mio. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation schloss sich der Ständerat ebenfalls den Entscheiden des Nationalrates an.

In der zweiten Runde der Differenzbereinigung konnte auch der Nationalrat bedeutende Schritte auf die kleine Kammer zugehen. Er schloss sich beim Finanzierungsbeschluss zur Berufsbildung, beim Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich sowie bei den Krediten für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende dem Ständerat an. Finanziell fiel vor allem der Beschluss zum ETH-Bereich ins Gewicht; dieser erhielt nun CHF 50 Mio. mehr als ursprünglich vom Bundesrat vorgesehen. Bei der Unterstützung für die Ausbildung in Humanmedizin entschloss sich der Nationalrat, CHF 25 Mio. sprechen zu wollen, denen sich der Ständerat in der nächsten Debatte ebenfalls anschloss.

Da nach zwei Runden der Differenzbereinigung noch nicht alle Entwürfe bereinigt werden konnten, kam eine Einigungskonferenz zum Zuge. Diese schlug vor, die Mittel für die Weiterbildung nicht aufzustocken und damit bei der Version von Bundesrat und Ständerat zu bleiben. Bei der Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung (SNF sowie Akademien der Wissenschaften Schweiz) wollte die Einigungskonferenz einen Kompromiss zwischen den Vorschlägen von Nationalrat und Ständerat erreichen. Gemäss Kompromissvorschlag würden die entsprechenden Mittel um CHF 13.4 Mio. erhöht. Diese beiden Anträge aus der Einigungskonferenz wurden von beiden Räten gutgeheissen.

In den Schlussabstimmungen wurden die vier Bundesgesetze vom Ständerat wie auch vom Nationalrat gutgeheissen. Im Nationalrat stimmte die SVP-Fraktion gegen alle vier Vorlagen. Auch im Ständerat stammten die wenigen Gegenstimmen vorwiegend von Mitgliedern der SVP. Insgesamt bedeuteten diese Beschlüsse eine leichte Zunahme der Mittel gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf; diese Aufstockung fiel aber mit CHF 59 Mio. nicht so stark aus wie zu Beginn vom Nationalrat vorgesehen (CHF 152 Mio.).

BFI-Botschaft 2025-2028