Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (BRG 23.063)

Als PDF speichern

Im September 2023 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) mit dem Ziel, die nachhaltige Finanzierung der SBB zu fördern und die Liquidität des BIF zu gewährleisten. Die finanzielle Lage der SBB habe sich laut dem Bundesrat seit der Covid-19-Pandemie stark verschlechtert, so dass die Zielgrösse der maximalen Nettoverschuldung, welche der SBB vorgegeben wird, nicht mehr eingehalten werden könne. Mit der Vorlage solle nun der zunehmenden Verschuldung der SBB entgegengewirkt und dadurch gewährleistet werden, dass die SBB ihre Aufgaben, wie beispielsweise den Ausbau der Bahninfrastruktur, weiterhin ohne Einschränkungen wahrnehmen könne.

Die Botschaft umfasste drei Teilbereiche; einen einmaligen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd., eine Änderung der Finanzierungsinstrumente der SBB und eine Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG). Mit dem Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd. ans Eigenkapital der SBB wollte der Bundesrat die zunehmende Nettoverschuldung der SBB entschärfen und eine Motion der KVF-SR umsetzen. Die Höhe des Zuschusses leitete der Bundesrat aus den Verlusten im Fernverkehr während der Pandemiejahre 2020-2022 ab.
Nach geltendem Recht werden der SBB rückzahlbare Darlehen aus dem Bundeshaushalt in Form von Tresoreriedarlehen gewährt. Diese Darlehen unterliegen nicht der Schuldenbremse. Der Bundesrat forderte im zweiten Bereich der Vorlage, dass die Form dieser Darlehen ab einer bestimmten Höhe des Verschuldungsniveaus – der Bundesrat ging dabei von CHF 11.4 Mrd. aus – von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen umgewandelt werden. Diese Darlehen über dem Verschuldungsmaximum unterständen somit der Schuldenbremse und müssten vom Parlament gutgeheissen werden. Mit der Anpassung des SVAG wollte der Bundesrat drittens bezwecken, dass zwei Drittel der Schwerverkehrsabgabe dem BIF zugewiesen werden und somit dessen Liquidität gesichert wird. Lägen die Reserven des BIF aber über einem angemessenen Mass, könnten die Überschüsse in den Strassenverkehr investiert werden, statt sie in den BIF einzulegen. Das SVAG legt bisher fest, dass der Ertrag aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu zwei Dritteln dem Bund zur Verfügung steht, welcher diese Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten verwenden soll. Nun sollen diese Mittel ausschliesslich in den BIF fliessen, bis dessen Fondsreserve auf das Niveau von CHF 300 Mio. angewachsen ist.

Die geplante Änderung des SBBG war laut dem Bundesrat in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit der Stellungnehmenden gutgeheissen worden. Hingegen sprachen sich beispielsweise die SVP, die FDP und das Cargo Forum Schweiz gegen die Änderung der Darlehenshandhabung aus. Da die SBB über eine Staatsgarantie verfüge, solle sie nicht parallel auch Tresoreriedarlehen erhalten. An anderer Stelle wurde bemängelt, dass die Anpassung der Darlehenshandhabung die langfristige Planbarkeit der SBB beeinträchtigen könnte (SP, SGB, SEV). Im Rahmen des geplanten Kapitalzuschusses und der Anpassung des SVAG brachten verschiedene Kantone Bedingungen ein. Der Kapitalzuschuss dürfe nicht in andere Kürzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs resultieren und die Produktivitätssteigerung der SBB müsse weiterhin gewährleistet werden. Die Massnahmen bezüglich des BIF sollen zudem nicht zu Verzögerungen in der Umsetzung der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur führen. Einige Vernehmlassungsteilnehmende lehnten sowohl den Kapitalzuschuss als auch die Anpassung der BIF-Reservehandhabung grundsätzlich ab (FDP, SVP, economiesuisse, ASTAG). Da die Vorlage in der Vernehmlassung im Grossen und Ganzen aber laut dem Bundesrat auf breite Unterstützung gestossen sei, beschloss dieser im Anschluss an die Vernehmlassung, ohne Änderungen an seinem Vorschlag festzuhalten.

In der Wintersession 2023 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Ziel des Bundesrats war es, mit einem einmaligen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd., einer Änderung der Darlehenspraxis und einer Anpassung der Reserven des BIF die finanzielle Lage der SBB zu verbessern und die Liquidität des BIF zu gewährleisten.

In der Eintretensdebatte liessen Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) für die KVF-NR verlauten, dass sich die Kommission für den einmaligen Kapitalzuschuss ausgesprochen habe. Aufgrund des unerfreulichen finanziellen Zustands der SBB sei der Kapitalzuschuss dringend notwendig. Auch sei diesem bereits in der Budgetdebatte am Tag zuvor zugestimmt worden. Der rechtliche Rahmen dafür werde mit Annahme der Vorlage geschaffen.
Bezüglich des vom Bundesrat gewünschten Wechsels von Tresorerie- auf Haushaltsdarlehen ab einem bestimmten Verschuldungsniveau der SBB beantrage die Kommission hingegen mit 14 zu 9 Stimmen, beim bestehenden Recht zu bleiben. Eine dadurch eingeführte Konkurrenz zwischen Ausgaben für den Bahnverkehr und anderen Bundesausgaben sei laut der Kommissionsmehrheit nicht erstrebenswert. Das Parlament verfüge im Rahmen der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur bereits über ein ausreichendes Mitspracherecht bei der Finanzplanung der SBB. Die Änderung der Darlehenspraxis lehnte auch die mitberichtende FK-NR ab, wie sie in einer Medienmitteilung mitgeteilt hatte. Bei der Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) beantragte die KVF-NR zudem eine Präzisierung: Die angemessene Reserve, die der BIF aufweisen muss, soll laut der Kommission bei CHF 300 Mio. festgelegt werden.
Die Anträge der Kommission wurden laut den jeweiligen Fraktionssprechenden von den Fraktionen der SP, FDP, Grünen, GLP und Mitte unterstützt. Benjamin Giezendanner (svp, AG) – Fraktionssprecher der SVP – plädierte hingegen im Namen seiner Fraktion dafür, die Vorlage als Ganzes abzulehnen. Eintreten wurde indessen aber auch von der SVP nicht bestritten.

Bezüglich der Änderung der Darlehenshandhabung beantragte KVF-NR-Mitglied Thomas Hurter (svp, SH) in der Detailberatung mittels Minderheitsantrag, am Entwurf des Bundesrats festzuhalten und die Umwandlung von Tresorerie- in Haushaltsdarlehen zu unterstützen. Ziel sei laut Hurter, das Parlament bei der Finanzierung der SBB sowie bei deren Schuldenreduktion «stärker in die Verantwortung zu nehmen». Da die Vorlage laut Hurter jedoch nur als Gesamtpaket Sinn mache, plädierte er dafür, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen, sollte sein Minderheitsantrag nicht angenommen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterstützte den Minderheitsantrag im Namen der Regierung. Der Nationalrat sprach sich aber schliesslich mit 125 zu 65 Stimmen ohne Enthaltung für den Antrag der Kommissionsmehrheit und somit gegen die Änderung der Darlehenshandhabung aus. Die Gegenstimmen kamen allesamt aus der SVP-Fraktion.
Den einmaligen Kapitalzuschuss sowie den Antrag der KVF-NR, die angemessenen BIF-Reserven bei CHF 300 Mio. festzuschreiben, nahm der Nationalrat stillschweigend an. Bundesrätin Keller-Sutter hatte zuvor erfolglos beantragt, dem Antrag der KVF-NR bezüglich der Präzisierung der BIF-Reserven auf mindestens CHF 300 Mio. keine Folge zu geben. Keller-Sutter hatte argumentiert, dass die Festlegung der Mindestreserven nicht notwendig sei und eine Einbusse an Flexibilität bedeuten würde.

Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 126 zu 65 Stimmen ohne Enthaltung, wobei sich allein die geschlossene SVP-Fraktion gegen die Vorlage aussprach. Damit wurde das Geschäft mit zwei Änderungen zur Beratung an den Ständerat überwiesen. Der Nationalrat genehmigte zudem die Abschreibung einer Motion der FK-SR, welche mit dem einmaligen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd. an die SBB erledigt sei.

In der Sommersession 2024 beugte sich der Ständerat über die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG).
In der Eintretensdebatte ergriff Marianne Maret (mitte, VS) für die KVF-SR das Wort. Die Kommission habe sich die Vorlage sowie verschiedene Alternativmöglichkeiten laut Maret während drei Kommissionssitzungen von Verwaltung und SBB erläutern lassen. Schlussendlich habe sich die KVF-SR hinter die Vorlage gestellt. Eintreten war in der kleinen Kammer unbestritten.

Die Vorlage sah insgesamt drei Massnahmen vor. Für die erste Massnahme – die Anpassung der Finanzierungsinstrumente – lagen in der Detailberatung drei abweichende Anträge vor. Die Mehrheit der ständerätlichen Verkehrskommission unterstützte einen Wechsel der Finanzierungspraxis. Der Antrag der Kommissionsmehrheit wich aber vom bundesrätlichen Vorschlag ab. So soll die SBB Investitionen so lange über Tresoreriedarlehen des Bundes finanzieren können, bis eine vom Bundesrat in den strategischen Zielen der SBB festgelegte Messgrösse erreicht wird. Alle Investitionen, die darüber hinaus gehen, würden im Rahmen des Bundeshaushalts abgerechnet und unterlägen somit der Schuldenbremse und der parlamentarischen Kontrolle. Der bundesrätliche Entwurf wollte die maximale Investitionshöhe hingegen auf das Verschuldungsniveau der SBB bei Inkrafttreten des Erlasses festlegen. Eine Minderheit der Kommission beantragte ihrem Rat hingegen, dem Nationalrat sowie dem Antrag der mitberichtenden FK-SR zu folgen und keinen Wechsel bei den Investitionsinstrumenten vorzunehmen.
Neben den beiden Anträgen aus der Kommission lag ein Einzelantrag Engler (mitte, GR) vor, welcher weitgehend gleichlautend mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit war. Engler konkretisierte dabei lediglich, dass die Messgrösse für den Finanzierungswechsel mit der vorgegebenen maximalen Nettoverschuldung der SBB in Verbindung gesetzt werden soll. Der Antrag Engler erhielt grosse Zustimmung. Die Kommissionsminderheit sowie auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüssten dabei, dass der Einzelantrag die Messgrösse für den Finanzierungswechsel flexibler gestalte und zogen ihre Anträge zugunsten des Antrags Engler zurück. Der Ständerat nahm den Antrag Engler daraufhin stillschweigend an und schuf eine Differenz zum Nationalrat. Die entsprechende Ausgabe wurde mit 39 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung genehmigt.

Zum einmaligen Kapitalzuschuss in der Höhe von CHF 1.15 Mrd. lagen zwei weitere Kommissionsanträge vor. In der KVF-SR sei der Kapitalzuschuss an sich nicht bestritten gewesen, dessen Höhe habe aber Anlass zur Debatte gegeben. Die Mehrheit der KVF-SR habe sich laut Kommissionssprecherin Maret mit 9 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung hinter diese zweite Massnahme der bundesrätlichen Vorlage gestellt. Eine Minderheit der KVF-SR sowie die FK-SR forderten hingegen, dass der Kapitalzuschuss auf CHF 600 Mio. reduziert wird. Diese Kürzung erachtete Minderheitssprecher Dittli (fdp, UR) zum einen aufgrund der angespannten Bundesfinanzen als angemessen. Zum anderen habe der Bundesrat andere stabilisierende Massnahmen vorgelegt und die SBB habe bereits 2023 wieder einen Gewinn erwirtschaftet. Bundesrätin Keller-Sutter gab in ihrem Votum an, dass aus finanzieller Sicht ein Zuschuss in der Höhe von CHF 600 Mio. ausreichen würde. Dies würde laut Keller-Sutter jedoch weniger Freiraum und Planungssicherheit für die SBB bedeuten.
Die Abstimmung fiel schlussendlich äusserst knapp aus: Die kleine Kammer stellte sich mit 21 zu 20 Stimmen ohne Enthaltung hinter die Kommissionsmehrheit und den höheren Kapitalzuschuss. Allerdings wurde in der Abstimmung zur Lösung der Ausgabenbremse mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltung das nötige qualifizierte Mehr nicht erreicht. Somit wurde trotz der Annahme des höheren Kapitalzuschusses eine Differenz zum Nationalrat geschaffen.

Bezüglich der dritten Massnahme, welche die Finanzierung des BIF durch die Schwerverkehrsabgabe sichern sollte, folgte der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat, womit es bei dieser Massnahme zu keinen Differenzen mit dem Erstrat kam.

Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltung. Somit ging das Geschäft mit Differenzen bezüglich der Darlehenshandhabung und der Höhe des einmaligen Kapitalzuschusses zurück an den Nationalrat. Der Ständerat genehmigte zudem die Abschreibung einer Motion der KVF-SR, welche mit der bundesrätlichen Vorlage umgesetzt werden soll.

In der Herbstession 2024 befasste sich der Nationalrat mit zwei verbliebenen Differenzen bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG).
Die erste Differenz bezog sich auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Wechsel der Finanzierungsinstrumente. Der Nationalrat hatte sich gegen den Wechsel der Finanzierungspraxis ausgesprochen, wogegen sich der Ständerat hinter den Wechsel gestellt und die zugehörigen Bedingungen weiter präzisiert hatte. Die KVF-NR empfahl ihrem Rat nun äusserst knapp mit 13 zu 11 Stimmen, weiterhin auf den Wechsel der Finanzierungspraxis zu verzichten. Laut den Kommissionssprechenden Marie-France Roth Pasquier (mitte, FR) und Michael Töngi (gp, LU) war die Mehrheit der KVF-NR der Ansicht, dass eine direkte Konkurrenz zwischen SBB-Darlehen und anderen Ausgaben im Budgetprozess verhindert werden solle. Diese Meinung vertraten auch die Fraktionen von SP, Mitte, GLP und Grünen. Eine Minderheit der Kommission – unterstützt von Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie den Fraktionen von SVP und FDP – stellte sich hinter den Entscheid des Ständerats und den Finanzierungswechsel. Die Abstimmung fiel schlussendlich ähnlich knapp aus wie in der KVF-NR: Der Nationalrat stimmte mit 94 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung für den Antrag der Kommissionsmehrheit und den Verzicht auf einen Finanzierungswechsel. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP blieben damit in der Minderheit.
Die zweite Differenz betraf den einmaligen Kapitalzuschuss für die SBB, welchen der Bundesrat auf CHF 1.15 Mrd. angesetzt hatte. Der Ständerat hatte zwar zugunsten des Kapitalzuschusses gestimmt, in der zugehörigen Abstimmung zur Ausgabenbremse jedoch das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Die Mehrheit der KVF-NR empfahl nun sehr knapp mit 13 zu 12 Stimmen, an der Unterstützung für den bundesrätlichen Antrag festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit stellte ihrem Rat dagegen den Antrag, den Kapitalzuschuss auf CHF 600 Mio. zu reduzieren. Laut Minderheitssprecher Alex Farinelli (fdp, TI) habe sich die finanzielle Lage der SBB mittlerweile verbessert, während sich jene des Bundes weiter verschlechtere. Eine Kürzung des Kapitalzuschusses erachte die Kommissionsminderheit darum als angemessen. Die Abstimmung fiel schlussendlich mit 97 zu 92 Stimmen (1 Enthaltung) zugunsten der Kommissionsmehrheit aus, womit der Nationalrat am höheren Kapitalzuschuss festhielt. Die Stimmen teilten sich wiederum entlang der bereits bekannten Fraktionslinien: Während die Mitglieder der Fraktionen von Grünen, Mitte, GLP und SP den Mehrheitsantrag unterstützten, setzten sich die Mitglieder der Fraktionen der FDP und SVP für den Minderheitsantrag ein.

Somit befasste sich der Ständerat zwei Tage nach der Debatte im Nationalrat mit den beiden verbliebenen Differenzen. Betreffend Finanzierungswechsel beantragte die KVF-SR ihrem Rat, weiterhin an der Änderung der Finanzierungspraxis festzuhalten. Kommissionssprecherin Marianne Maret (mitte, VS) erklärte, dass der vom Ständerat in der Sommersession 2024 vorgeschlagene Kompromiss nötig sei, um die Verschuldungssituation der SBB zu verbessern. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission stillschweigend und hielt somit an der Differenz fest.
Für den einmaligen Kapitalzuschuss beantragte die ständerätliche Verkehrskommission als Kompromissvorschlag eine Festsetzung auf CHF 850 Mio. Da der Ständerat in der Sommersession 2024 die Ausgabenbremse nicht gelöst hatte und auch die Zustimmung des Nationalrats äusserst knapp ausgefallen war, ortete die KVF-SR in diesem Punkt Anpassungsbedarf. Mit den CHF 850 Mio. würde den SBB der Deckungsbeitrag für ungedeckte Infrastrukturkosten, welcher auch während der verlustreichen Covid-19-Pandemie entrichtet werden musste, zurückerstattet. Auch diesen Antrag nahm der Ständerat stillschweigend an, womit das Geschäft an den Nationalrat zurückging.

Der Nationalrat befasste sich noch in derselben Session erneut mit den beiden Differenzen. Die KVF-NR beantragte nun, dem Ständerat in beiden Punkten zu folgen. Die Reduktion des einmaligen Kapitalzuschusses befürwortete die grosse Kammer stillschweigend. Die zugehörige Ausgabenbremse löste der Nationalrat mit 184 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung, wobei drei Mitglieder der SVP-Fraktion gegen die Ausgabe stimmten. Gegen den Wechsel der Finanzierungsinstrumente für Darlehen an die SBB lag hingegen ein Minderheitsantrag vor, der weiterhin forderte, auf eine Anpassung der Darlehenspraxis zu verzichten. Schlussendlich folgte der Nationalrat aber auch in dieser zweiten Differenz dem Ständerat und stimmte mit 117 zu 96 Stimmen (ohne Enthaltungen) für den Wechsel der Darlehenshandhabung. Die Ja-Stimmen kamen allesamt aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP und Mitte, während die Mitglieder der GLP, SP und Grünen die Anpassung der Finanzierungspraxis weiterhin ablehnten.

Damit waren alle Differenzen bereinigt und die Vorlage kam zum Ende der Herbstession 2024 in die Schlussabstimmung. Der Nationalrat nahm den Erlassentwurf mit 127 zu 68 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Gegen die Vorlage stimmten mit einer Ausnahme die gesamte SVP-Fraktion sowie vier FDP-Ratsmitglieder. Im Ständerat fiel die Abstimmung mit 38 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen für die bereinigte Vorlage aus, wobei die vier ablehnenden Stimmen von SVP-Ratsmitgliedern stammten.