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  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN

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Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat mit dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Nicolas Kolly (svp, FR) stellten das Geschäft seitens der UREK-NR vor. Die Vorlage bestand aus drei Teilen: dem trilateralen Abkommen, dem Verpflichtungskredit zur Gewährung einer staatlichen Garantie sowie dem Verpflichtungskredit zur Finanzierung der etwaigen Solidaritätsmassnahmen. Die Kommissionssprecher erklärten, dass das Abkommen erst im Notfall zur Anwendung käme, vorher würden alle innerstaatlichen Massnahmen zur Gasversorgung ausgeschöpft. Das Abkommen stelle eine Absicherung dar und verbessere die diesbezügliche rechtliche Situation der Schweiz. In der Kommission sei die Vorlage deshalb unbestritten gewesen, zu reden gegeben habe allerdings insbesondere der Beschluss des Ständerats, im Falle von Streitigkeiten die alleinige Zuständigkeit im Rohrleitungsgesetz dem BFE zu übertragen. Dieser Beschluss stehe indes in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Solidaritätsabkommen und gehöre nicht in die Vorlage, so Wasserfallen. Anschliessend meldeten sich die Fraktionen zu Wort und drückten ihre Unterstützung für die Vorlage aus. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Folge nahm der Nationalrat die wenigen Änderungsanträge an, welche die UREK-NR im Vergleich zur Version des Ständerates vorgeschlagen hatte. Diese Änderungen betrafen insbesondere die erwähnte Streichung des Passus zur alleinigen Zuständigkeit des BFE im Streitfall sowie eine neue Formulierung zur Überwälzung der «Kosten für Massnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung von der Gaswirtschaft auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher» (Paganini; mitte, SG). In den drei Gesamtabstimmungen nahm die grosse Kammer die Entwürfe jeweils einstimmig oder fast einstimmig an.

Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung (BRG 24.075)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 ein zweites Mal mit dem Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025–2036. Die Mehrheit der WBK-NR wollte für die Periode 2025–2028 einen Verpflichtungskredit von CHF 35.6 Mio. bewilligen und somit den Zeitraum und den Kredit kürzen. Christian Wasserfallen (fdp, BE) führte im Namen der Kommission aus, dass es sinnvoll sei, analog zu den anderen Finanzbeschlüssen der BFI-Botschaften auch für diesen Kredit eine Vierjahresperiode einzuführen. Dieser kürzere Planungshorizont erlaube es dem Parlament, flexibel zu agieren und Prioritäten zu setzen. Eine Minderheit um Gabriela Suter (sp, AG) beantragte, dem Beschluss des Ständerates und damit demjenigen des Bundesrates zu folgen. Aus Sicht der Minderheit bedürften die Projekte, welche durch SWEETER gefördert werden, einen längeren Zeithorizont und mehr Planungssicherheit, da sich Unternehmen an ihnen beteiligten und sie oft sehr aufwändig seien. Auch Umweltminister Rösti plädierte dafür, dem Ständerat zu folgen und das Geschäft rasch unter Dach und Fach zu bringen.
Anschliessend folgte der Nationalrat mit 109 zu 82 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Stimmen für die Mehrheit stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen sowie von der Mehrheit der Mitte-Fraktion.

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025–2036 (BRG 24.028)

La CTT-CN a adopté l'avant-projet visant la mise en œuvre de l'initiative parlementaire Fluri (plr, SO) – reprise par Christian Wasserfallen (plr, BE) – «Participation équitable de la SSR au marché de la production audiovisuelle» par 14 voix contre 0 et 5 abstentions. L'avant-projet est en consultation jusqu'au 24 avril 2025.

Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (Pa. Iv. 22.415)

In der Wintersession 2024 war es am Nationalrat, über den Migrationspakt der UNO zu diskutieren. SPK-NR-Sprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) führte aus, dass die Mehrheit der Kommission (16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung) dem Entschluss des Ständerates folgen wolle, die Leitprinzipien und Ziele des Pakts zur Kenntnis zu nehmen, dem Pakt aber insgesamt nicht zuzustimmen. Die Kommission erachte es als Problem, dass im Pakt alle Arten der Migration gleich behandelt würden. Es sei aber nun mal so, dass in der Schweiz nicht alle Migrantinnen und Migranten die gleichen Rechte hätten. So erhalte ein «Asylmigrant» (Wasserfallen) beispielsweise nicht dieselben Rechte und nicht denselben Status wie Handwerkerinnen und Handwerker, die für die Arbeit in die Schweiz kommen. Zudem sei die Kommission überzeugt, dass der Pakt zwar keine rechtliche, jedoch eine politische Wirkung entfalten werde. Dadurch werde der Handlungsspielraum der Schweiz insbesondere bei der Migration von Asylsuchenden eingeschränkt.
Anschliessend stellten Andreas Glarner (svp, AG) sowie Balthasar Glättli (gp, ZH) ihre Minderheiten vor – in ähnlicher Form fanden sich diese bereits im Ständerat als Minderheit Chiesa (svp, TI) und Minderheit Jositsch (sp, ZH). Glarner sprach davon, dass der Pakt beabsichtige, die Migration in das jeweilige «Wunschland» klar zu erleichtern und dies «ungeachtet [der] Qualifikation oder Herkunft» der Migrantinnen und Migranten. Ausserdem werde mit der Zustimmung zum Pakt die Ausschaffungshaft zumindest in Frage gestellt und der Informationsaustausch zwischen den Sozial- und Migrationsbehörden gar untersagt. Schliesslich widerspreche der Pakt auch der Verfassung, indem er die eigenständige Regelung der Zuwanderung verhindere. Daher beantragte Glarner, die Leitprinzipien und Ziele des Migrationspaktes explizit abzulehnen und dem Pakt als Ganzes nicht zuzustimmen. Balthasar Glättli sah die Sache anders. Er betonte, dass die Schweiz auch bei Zustimmung zum Pakt weiterhin zwischen regulärer und irregulärer Migration differenzieren könne. Der Pakt enthalte lediglich Gedanken dazu, wie mit einer international abgestimmten Strategie die Hilfe vor Ort verbessert werden könne. Glättli stellte daher den Antrag, dem Entwurf des Bundesrates und damit auch dem Pakt zuzustimmen. Anschliessend äusserten sich die Fraktionen zum Geschäft. Währenddem sich die Fraktionen von SP, Grünen und GLP dem Antrag Glättli anschlossen und sich die SVP-Fraktion für den Antrag Glarner stark machte, forderten die Mitte- und die FDP.Liberalen-Fraktionen Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit und somit zum Ständerat.
Abschliessend argumentierte Aussenminister Ignazio Cassis, dass der Migrationspakt kein Allheilmittel in Krisensituationen darstelle, er verfolge vielmehr das Ziel, ein gemeinsames Verständnis von Migration zu schaffen. Damit werde zudem der Grundsatz der geteilten Verantwortung zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern postuliert. Die Erfahrungen anderer Länder hätten gezeigt, dass mit dem Pakt die Verständigung zwischen den betroffenen Staaten erleichtert werden kann. Aus diesen Gründen bitte der Bundesrat darum, seinem Antrag zu folgen und dem Pakt zuzustimmen.
Eintreten wurde sodann ohne Gegenantrag beschlossen. In den zwei Abstimmungen obsiegte der Mehrheitsantrag der Kommission gegenüber den beiden Minderheitsanträgen, wobei die Fraktionen gemäss ihren Voten in der Debatte abstimmten. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 124 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Botschaft zum UNO-Migrationspakt (BRG 21.018)
Dossier: Uno-Migrationspakt

Début décembre 2024, le directeur général d'Axpo, Christoph Brand, a annoncé la fermeture de la centrale nucléaire de Beznau à l'horizon 2030. Le bloc 2 de la centrale nucléaire tirera le rideau en 2032 alors que le bloc 1 fermera en 2033. La centrale argovienne aura donc fournit jusqu'à 6 TWh annuel pendant 64 années. Selon Chistoph Brand, «attristé» d'annoncer cette fermeture, une prolongation n'aurait pas de sens d'un point de vue économique et serait physiquement impossible à cause de l'ancienneté de l'infrastructure.
Dans la presse, l'annonce de la fermeture de Beznau a provoqué des réactions contrastées et mis sur la table la question de la rentabilité économique d'une centrale nucléaire. Alors que le contre-projet indirect à l'initiative populaire «Stop au blackout» recommande la levée des interdictions de prolongation ou de construction des centrales nucléaires est entré en consultation, de nombreux politiciens et politiciennes ont regretté que la question des coûts et du financement ait été occultée pour l'instant. Christian Wasserfallen (plr, BE) a par exemple plaidé pour que l'énergie nucléaire puisse également accéder au fonds public alimenté par la taxe de 2.3 centimes sur le KWh. Ainsi, même si Axpo a salué le projet du Conseil fédéral qui permet d'«ouvrir toutes les options pour la Suisse», l'entreprise considère qu'il n'est «pas judicieux» de se lancer dans la construction d'une nouvelle centrale nucléaire d'un point de vue économique.

Zukunft der Kernenergie nach der Schließung von Beznau

Wie bereits ihre Schwesterkommission beantragte auch die UREK-NR ihrem Rat in der Herbstsession 2024, einer Standesinitiative des Kantons Zürich keine Folge zu gegen. Die Initiative forderte, dass sich der Bundesrat auf EU-Ebene für die Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer einsetzt. Laut den Kommissionssprechern Nicolas Kolly (svp, FR) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) ist eine Kerosinabgabe jedoch nicht mit dem internationalen Recht vereinbar und brächte primär negative Effekte mit sich. Nicht nur entstünde ein grosser bürokratischer Aufwand, die Reisenden würden zudem einfach auf aussereuropäische Fluggesellschaften umsteigen. Anders sah dies eine Minderheit der UREK-NR, im Rat vertreten von Aline Trede (gp, BE). Mit der «offen und schwach formulierten Standesinitiative» würden externe Kosten in die Flugticketpreise internalisiert. Zudem könnten für den belasteten Bundeshaushalt Mehreinnahmen von CHF 1.5 Mrd. generiert werden, so Trede in ihrem Votum.
Schlussendlich verwarf jedoch der Nationalrat wie schon der Ständerat die Standesinitiative: Mit 122 zu 70 Stimmen ohne Enthaltung beschloss die grosse Kammer, dem Anliegen des Kantons Zürich keine Folge zu geben. Zustimmung hatte die Standesinitiative nur bei den geschlossen stimmenden Fraktionen von SP und Grünen sowie bei der Mehrheit der GLP gefunden. Das Geschäft war somit erledigt.

Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer (St. Iv. ZH. 22.306)

In der Herbstsession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat als Zweitrat mit einer Änderung des Geoinformationsgesetzes, auf welche der Ständerat in der vorangehenden Sommersession nicht eingetreten war. Anders als ihre Schwesterkommission sah die UREK-NR davon ab, das Geschäft gänzlich zu verwerfen und stellte stattdessen einen Rückweisungsantrag, welchen Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) einen «letzten Rettungsversuch für dieses Gesetz» nannte. Der Bundesrat solle unter anderem überprüfen, welchen verfassungsmässigen Grundlagen die Gesetzesänderung unterliege. Weiter solle in diesem Rahmen der Begriff «Daten nationalen Interesses» gesetzlich verankert und die geforderte Bereitstellungspflicht auf ebendiese Daten beschränkt werden. Zusätzlich solle laut UREK-NR-Mehrheit die Entschädigung bei der Weitergabe der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter geregelt und eine Verstaatlichung privater Daten vermieden werden.
Eine Minderheit Kolly (svp, FR) stellte einen Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Minderheiten- und SVP-Fraktionssprecher Nicolas Kolly hob hervor, dass die Kantone bereits über eine «qualitativ hochwertige» Gesetzgebung im Bereich des Untergrunds verfügten oder dabei seien, diese zu erlassen, weshalb auch bei dieser Angelegenheit die Souveränität der Kantone geachtet werden solle. Auch die «Enteignung» der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter wurde seitens der Minderheit kritisiert. Vor diesem Hintergrund habe die SVP-Fraktion nicht vor, auf die Vorlage einzutreten. Bei einem Beschluss auf Eintreten werde man dagegen der Kommissionsmehrheit Folge leisten, so Nicolas Kolly. Keine andere Fraktion bestand auf Nichteintreten und die grosse Kammer trat mit 122 zu 63 Stimmen auf die Vorlage ein. Während sich neben der SVP- auch die Mitte-Fraktion für den Rückweisungsantrag ausgesprochen hatte, äusserte sich einzig die SP dagegen, wobei die übrigen Fraktionen keine Stellung bezogen. Eine Minderheit Pult (sp, GR) forderte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates; Jon Pult bezeichnete die Argumente der Gegenseite in Bezug auf die Kompetenz der Kantone als «an den Haaren herbeigezogen», da unter anderem klar in der Verfassung verankert sei, dass die Landesvermessung eine Bundesaufgabe darstelle. Bundesrätin Viola Amherd weibelte vor der Volkskammer für den bundesrätlichen Entwurf, wandte aber ein, dass der Bundesrat auch mit einer Rückweisung leben könne und bei einer allfälligen Überarbeitung der Vorlage den Bedenken der beiden Kammern Rechnung tragen werde. Mit 147 zu 41 Stimmen begrüsste die Mehrheit der grossen Kammer den Rückweisungsantrag der UREK-NR und schickte das Geschäft somit zurück an den Bundesrat.

Geoinformationsgesetz. Änderung (BRG 23.060)

Le conseiller national Christian Wasserfallen (plr, BE) a déposé, en septembre 2023, une motion visant à adapter la loi fédérale sur le service de l’emploi et la location de services (LSE). Son opbjectif est de faciliter l’échange transfrontalier de travailleurs qualifiés. Le député a souhaité ainsi que le prêt de personnel au sein de différentes filiales d’un même groupe puisse avoir lieu sans autorisation. Une location de services facilitée permettrait aux entreprises suisses, actives à l’international, de lutter contre la pénurie de main-d'œuvre qualifiée, en faisant venir des experts et expertes de l’étranger. Lors de son passage à la tribune, le parlementaire a précisé que la mesure ne s’appliquerait pas aux agences professionnelles de prêt de personnel qui ont un but commercial.
Guy Parmelin, pour le Conseil fédéral, a estimé que la proposition n’était pas nécessaire. En effet, l’exécutif a déjà fait entrer en vigueur des mesures d’optimisation d’admission de personnel qualifié et réduit les démarches administratives, à la suite du postulat Nantermod (plr, VS) (19.3651). De plus, le Conseil fédéral a jugé que l’absence d’autorisation obligatoire, au sens de l’article 12 LSE, affaiblirait la protection des travailleurs. La procédure d’autorisation permet, entre autres, de contrôler le respect des conditions de travail.
Lors du vote, la motion a été rejetée par 167 voix contre 26. Seul le groupe libéral-radical a montré son soutien à la proposition déposée par son parlementaire. Cette dernière est donc classée.

Adapter aux réalités actuelles la loi fédérale sur le service de l’emploi et la location de services (Mo. 23.4162)

Si la majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) est consciente que le Conseil fédéral a déjà lancé des négociations avec l'Union européenne (UE) pour un accord sur l'électricité, et qu'elle estime que cet accord doit rester une priorité, elle considère néanmoins que toutes les pistes doivent être envisagées afin de sécuriser l'approvisionnement électrique en Suisse. Dans cette optique, elle recommande, par 17 voix contre 8, d'adopter la motion dans sa version modifiée qui mentionne explicitement le rôle de Swissgrid. À l'inverse, une minorité, emmenée par des député.e.s du PLR et du PS, estime qu'un accord sur l'électricité doit primer sur des conventions techniques. À la tribune, Christian Wasserfallen (plr, BE), pour la minorité, a précisé que la collaboration internationale faisait déjà partie des prérogatives de Swissgrid.
Lors des débats, les discussions ont, à nouveau, dévié sur le thème de l'indépendance énergétique helvétique, avec notamment des échanges houleux sur la construction de nouvelles centrales nucléaires en Suisse. Au final, la motion modifiée a été adoptée par le Conseil national par 131 voix contre 26 et 39 abstentions. Seul la majorité des député.e.s PLR s'est opposée à la motion (26 voix). Du côté du PS, 37 parlementaires ont préféré s'abstenir. Pour le PS, une abstention confirme que l'accord sur l'électricité avec l'UE est la seule voies selon eux.

Électricité. Négociation de conventions techniques internationales (Mo. 21.4500)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit
Dossier: Stromabkommen mit der EU

Die grosse Kammer debattierte in der Sommersession 2024 als Erstrat über die Umweltverantwortungsinitiative der jungen Grünen. Dem Rat lag dabei der Kommissionsantrag auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative sowie ein Minderheitsantrag von Aline Trede (gp, BE) vor, welcher einen direkten Gegenentwurf vorschlug.
Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Monika Rüegger (svp, OW) berichteten seitens der UREK-NR, dass dieser die Initiative zu weit gehe. Die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» (Rüegger) führen würden. Entsprechend lehnte die Kommission die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ab. Mit demselben Stimmenverhältnis lehnte sie auch den Antrag Trede ab, der die Umsetzungsfrist von 10 Jahren hätte streichen wollen und damit einen Kompromiss in Form eines direkten Gegenentwurfs dargestellt hätte.
In der intensiv geführten Debatte zeigte sich bald, dass die Initiative (und der Gegenentwurf) einen schweren Stand hatten. Die Initiative wurde von der Mitte-, der FDP.Liberalen- sowie von der SVP-Fraktion mit scharfer Kritik eingedeckt; sie wurde als «Entwicklungsland-Initiative» (Wasserfallen; fdp, BE) sowie als «kommunistisches Anliegen» (Burgherr; svp, AG) bezeichnet und deren Konsequenzen bei Annahme mit «Wohlstandsvernichtung und massivste[r] soziale[r] Unruhe» (Paganini; mitte, SG) beschrieben. Die GLP brachte der Initiative mehr Sympathie entgegen, Beat Flach (glp, AG) plädierte aber dafür, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Schweiz nicht auf Kosten des Wohlstandes zu vollbringen und die Initiative daher trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP und die Grünen hingegen sprachen sich für die Initiative aus. Jon Pult (sp, GR) sah in der Umformulierung der Verfassung einen Mehrwert für die Schweiz, weil damit zum ersten Mal festgehalten würde, dass es das Ziel der Schweiz sei, innerhalb der planetaren Grenzen zu leben und zu wirtschaften. Und Florence Brenzikofer (gp, BL) argumentierte, dass die Annahme der Initiative ein Signal der Hoffnung an die junge Generation sei. Dadurch würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt, dass das Parlament bereit sei, «der jungen Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern.»
Nach einer langen Diskussion schritt der Nationalrat zu den Abstimmungen. Er empfahl die Initiative zur Ablehnung und wollte ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Einzig die SP und die Grünen votierten jeweils dafür.

«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» (BRG 24.021)

Die Revision des Umweltschutzgesetzes stand in der Frühjahrssession 2024 auf der Agenda des Nationalrats. Für die UREK-NR erläuterte Nicolo Paganini (mitte, SG), dass die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht in der Kommission unbestritten waren, entsprechend gebe es hier keine abweichenden Anträge zum bundesrätlichen Entwurf und zu den Beschlüssen des Ständerats. Für Diskussionsstoff sorgte jedoch in der Kommission wie auch im Rat die Siedlungsentwicklung in lärmbelasteten Gebieten. Paganini berichtete, dass die UREK-NR diesbezüglich in weiten Teilen dem Ständerat gefolgt sei, jedoch etwas stärker auf die Wohnqualität achten wolle.
In der Eintretensdebatte hielt Christian Wasserfallen (fdp, BE) seitens der FDP-Fraktion ein Plädoyer für eine rasche Erleichterung des Bauens, was angesichts der Wohnungsknappheit dringend notwendig sei. Dieselbe Meinung vertrat auch Mitte-Vertreter Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO), der es für angebrachter hielt, die Lärmschutzbestimmungen in lärmbelasteten Gebieten etwas zu lockern, statt vermehrt auf der grünen Wiese zu bauen. Für Michael Graber (svp, VS) wiederum bestand in der Lockerung der Lärmschutzvorschriften der einzig gangbare Weg angesichts der durch die hohe Zuwanderung ausgelösten Wohnungsnot. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums taxierte SP-Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, Gabriela Suter (sp, AG), die Gesetzesvorlage als skandalöse Kapitulation vor der Lärmproblematik. Der Ständerat und die UREK-NR hätten mit ihren Anträgen «einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung» begünstigt, ohne dabei die verschiedenen Lärmquellen zu bekämpfen. Auch Aline Trede (gp, BE) machte sich Sorgen um die betroffene Bevölkerung; insgesamt litten rund eine Million Menschen in der Schweiz an schädlichem Lärm, insbesondere aufgrund des Strassenverkehrs. Beat Flach (glp, AG) wiederum, der mit seiner Motion 16.3529 die USG-Revision im Bereich Lärm ausgelöst hatte, kritisierte, dass der Ständerat und die Mehrheit der nationalrätlichen UREK die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, die er im USG habe festhalten wollen, nun mit dem Konzept der kontrollierten Lüftung, also einer Lüftung, bei der die Räume mechanisch be- und entlüftet werden, unterminieren wollten. Dies sei jedoch der falsche Weg und werde die Lärmproblematik nicht lösen, so Flach. Bundesrat Rösti wiederum warb für den bundesrätlichen Weg, zumal die Exekutive damit bereits «eine ganz kluge Lösung vorgelegt» habe.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anschliessend wurden die zahlreich vorliegenden Minderheitsanträge von links und rechts vorgestellt und kommentiert. Entschieden wurde wie folgt: Bei der Thematik der Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zur Reduktion von Lärm wurde ein Einzelantrag von Thomas Hurter (svp, SH) mit 100 zu 90 Stimmen angenommen, wonach die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden könne. Dem Mehrheitsantrag folgend und damit gegen den Willen von links-grün beschloss der Nationalrat weiter, dass Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert gebaut werden dürfen, wenn bei jeder Wohnung mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden. Zudem müsse bei den anderen Zimmern eine kontrollierte Lüftung installiert werden oder ein lärmarmer, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. Alternativ könne auch gebaut werden, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume jeder Wohnung ein Fenster hat, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die grosse Kammer wählte damit einen Mittelweg zwischen der Version des Ständerats und dem Vorschlag des Bundesrates. Des Weiteren schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag de Montmollin (fdp, GE) zur Schaffung eines neuen Spezial-Lärmgrenzwerts für Bauten in Flughafennähe an. Gemäss diesem soll eine verdichtete Siedlungsentwicklung auch in von Fluglärm belasteten Gebieten ermöglicht werden.
Bei der zweiten grösseren Thematik, der Sanierung von mit Altlasten belasteten Kinderspielplätzen und Grünflächen, entschied die Volkskammer, dass die Kantone die Inhaber der belasteten Plätze finanziell bei der Sanierung unterstützen können sollen. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der diese finanzielle Hilfe ausgeschlossen hatte. Ausserdem beschloss der Nationalrat gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion, die Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) aufzuheben. Während Christian Wasserfallen argumentierte, dass die Abgabe keine Wirkung mehr entfalte, und daher gestrichen werden könne, hielt Beat Flach entgegen, dass bei einer Streichung der Abgabe andere Massnahmen ergriffen werden müssten, damit die Emissionen nicht wieder anstiegen. Der Ständerat hatte sich mit diesem Artikel nicht auseinandergesetzt.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 119 zu 67 Stimmen und 6 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Ablehnungen und Enthaltungen stammten von den Mitgliedern der SP, der Grünen, der GLP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion.

Das Dilemma zwischen Lärmschutz und Wohnungsbau gab auch in den Medien zu reden. Diese griffen die Geschichte dieser Problematik auf, die einst mit einem Bundesgerichtsurteil zur Lüftungsfensterpraxis (1C_139/2015) begann, mit der erwähnten Motion Flach weiterging und nun im vorliegenden Bundesratsgeschäft behandelt wird. Wie sich zeigte, wird diese Geschichte aber wohl noch weitergeschrieben; die links-grüne Seite liebäugelte nämlich damit, das Referendum gegen die Revision des USG zu ergreifen, sollte beim Lärmschutz nicht noch nachgebessert werden.

Umweltschutzgesetz. Änderung (BRG 22.085)

La motion déposée en septembre 2022 par le groupe libéral-radical charge le Conseil fédéral de procéder à une modification du droit du travail afin d’annualiser les horaires de travail. L’objectif serait de réduire la consommation énergétique en permettant aux entreprises de diminuer leur activité en hiver et de l'augmenter le reste de l'année pour compenser. Concrètement, le groupe PLR a proposé de libérer certains secteurs économiques particulièrement énergivores de la durée maximale de la semaine de travail, par voie d'ordonnance.
Le conseiller fédéral Guy Parmelin s’est opposé au texte déposé qui va à l’encontre de la protection de la santé des travailleuses et travailleurs. De plus, il a rappelé que, dans le cas d’une pénurie d’énergie, l’article 27 de l’OLT 1 permet déjà d’octroyer sur une période allant jusqu’à six mois des permis relatifs à la durée de travail. Christian Wasserfallen, pour le groupe PLR, a réagi à la prise de position du Conseil fédéral, affirmant que le guide sur la protection de la santé au travail dans le cadre de mesures d’économie d’énergie ne propose aucune grande solution, et a ainsi appelé l’assemblée à accepter la motion. Seuls les groupes de l'UDC et du PLR ainsi qu'une élue socialiste ont voté en faveur, ce qui n’a pas suffi à faire pencher la balance. La motion a été refusée par 96 voix contre 92 et 2 abstentions. Elle est ainsi liquidée.

Annualiser les horaires de travail. Une mesure concrète pour économiser de l’énergie (Mo. 22.3954)

In der Frühjahrssession beugte sich der neu konstituierte Nationalrat über den Antrag der SPK-NR, die parlamentarische Initiative Arslan (basta, BS) zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre abzuschreiben. Die Kommissionssprecher Piero Marchesi (svp, TI) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollten nicht auf «die lange Geschichte des Geschäfts» eingehen und zitierten stattdessen aus der Vernehmlassung zur Vorlage, die «ein klares Bild gezeigt» habe, so Wasserfallen: Die Antworten seien als «Ablehnung zu werten». Immerhin seien 15 Kantone, die bürgerlichen Parteien und der Gewerbeverband dagegen. Wasserfallen erwähnte zudem die Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton Bern – «in einem Kanton, der normalerweise so abstimmt wie der Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung» –, in der die Einführung von Stimmrechtsalter 16 mit 67.2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden sei. Da auch in anderen Kantonen die Idee immer wieder abgelehnt worden sei, sei ein Kantonsmehr, das es bei der geplanten, dem obligatorischen Referendum unterstehenden Vorlage brauche, kaum erreichbar. In der Folge ergriff für die Kommissionsminderheit – die SPK-NR hatte den Abschreibungsantrag mit 15 zu 10 Stimmen gefasst – Balthasar Glättli (gp, ZH) das Wort. Er warf der Kommission «pure Arbeitsverweigerung» vor. Die Vernehmlassungsergebnisse seien schon im Juni 2023 bekannt gewesen und die grosse Kammer habe bereits damals entschieden, dass die Kommission, die schon damals eine Abschreibung beantragt habe, weiterhin an der Vorlage arbeiten soll. Es lägen heute keine neuen Argumente vor. Es handle sich deshalb hier um «eine Diktatur der Kommissionsmehrheiten gegenüber der Mehrheit dieses Parlamentes», so Glättli. Auch Nadine Masshardt (sp, BE), die die Position der SP-Fraktion erläuterte, kritisierte die SPK-NR scharf. Laut Kommissionsbericht wolle die SPK-NR die Position der neu zusammengesetzten Volksvertretung abholen: «Aber Sie können doch hier drin nicht eine Abstimmung so oft wiederholen, bis das Ergebnis herauskommt, das Sie sich wünschen!». In den folgenden Fraktionsvoten gab es keine neuen Argumente, aber ziemlich klare Positionen. Die GLP wolle, dass 16-Jährige mitbestimmen dürfen, so Patrick Hässig (glp, ZH) für seine Fraktion. Für die Grüne Fraktion sei Stimmrechtsalter 16 eine Investition in die Zukunft der Demokratie, so die Ausführungen von Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE). Die SVP wolle «die Diskrepanz zwischen dem mutmasslichen Volkswillen» und dem Nationalrat beseitigen und die Vorlage abschreiben, fasste Barbara Steinemann (svp, ZH) die Position der SVP-Fraktion zusammen. Die Empfehlung der FDP, die Vorlage abzuschreiben, erklärte Peter Schilliger (fdp, LU) damit, dass zivile und strafrechtliche Rechte und Pflichten auf gleicher Altersstufe geregelt bleiben müssten. Keinen Positionsbezug gab hingegen die gespaltene Mitte-EVP-Fraktion an. Und wie schon in den vergangenen Abstimmungen bei dieser parlamentarischen Initiative spielte sie das Zünglein an der Waage. Weiterhin standen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen von GLP, Grünen und SP (71 Stimmen; im Juni 23: 83 Stimmen) bzw. SVP und FDP (89 Stimmen; im Juni 23: 77 Stimmen) gegenüber. Die Mitte-EVP-Fraktion stimmte gespalten: 17 Stimmen waren für Abschreiben (im Juni 23: 16) und 13 Stimmen dagegen (im Juni 23: 13). Letztlich waren es also die neuen Mehrheitsverhältnisse im Rat, die dafür sorgten, dass die Vorlage mit 106 zu 84 Stimmen versenkt wurde.

In den Medien wurde das Resultat unterschiedlich kommentiert. Die NZZ sprach von «Neue Legislatur, neues Glück» im «ewigen Hin und Her»; in 24heures kam Nadine Masshardt zu Wort und beklagte den Beschluss, da die Jungen von heutigen Entscheidungen in Zukunft am meisten betroffen seien und in der Aargauer Zeitung kündigte Vanessa Bieri von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände an, dass eine Volksinitiative nicht ausgeschlossen sei.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In der Wintersession 2023 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Ziel des Bundesrats war es, mit einem einmaligen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd., einer Änderung der Darlehenspraxis und einer Anpassung der Reserven des BIF die finanzielle Lage der SBB zu verbessern und die Liquidität des BIF zu gewährleisten.

In der Eintretensdebatte liessen Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) für die KVF-NR verlauten, dass sich die Kommission für den einmaligen Kapitalzuschuss ausgesprochen habe. Aufgrund des unerfreulichen finanziellen Zustands der SBB sei der Kapitalzuschuss dringend notwendig. Auch sei diesem bereits in der Budgetdebatte am Tag zuvor zugestimmt worden. Der rechtliche Rahmen dafür werde mit Annahme der Vorlage geschaffen.
Bezüglich des vom Bundesrat gewünschten Wechsels von Tresorerie- auf Haushaltsdarlehen ab einem bestimmten Verschuldungsniveau der SBB beantrage die Kommission hingegen mit 14 zu 9 Stimmen, beim bestehenden Recht zu bleiben. Eine dadurch eingeführte Konkurrenz zwischen Ausgaben für den Bahnverkehr und anderen Bundesausgaben sei laut der Kommissionsmehrheit nicht erstrebenswert. Das Parlament verfüge im Rahmen der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur bereits über ein ausreichendes Mitspracherecht bei der Finanzplanung der SBB. Die Änderung der Darlehenspraxis lehnte auch die mitberichtende FK-NR ab, wie sie in einer Medienmitteilung mitgeteilt hatte. Bei der Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) beantragte die KVF-NR zudem eine Präzisierung: Die angemessene Reserve, die der BIF aufweisen muss, soll laut der Kommission bei CHF 300 Mio. festgelegt werden.
Die Anträge der Kommission wurden laut den jeweiligen Fraktionssprechenden von den Fraktionen der SP, FDP, Grünen, GLP und Mitte unterstützt. Benjamin Giezendanner (svp, AG) – Fraktionssprecher der SVP – plädierte hingegen im Namen seiner Fraktion dafür, die Vorlage als Ganzes abzulehnen. Eintreten wurde indessen aber auch von der SVP nicht bestritten.

Bezüglich der Änderung der Darlehenshandhabung beantragte KVF-NR-Mitglied Thomas Hurter (svp, SH) in der Detailberatung mittels Minderheitsantrag, am Entwurf des Bundesrats festzuhalten und die Umwandlung von Tresorerie- in Haushaltsdarlehen zu unterstützen. Ziel sei laut Hurter, das Parlament bei der Finanzierung der SBB sowie bei deren Schuldenreduktion «stärker in die Verantwortung zu nehmen». Da die Vorlage laut Hurter jedoch nur als Gesamtpaket Sinn mache, plädierte er dafür, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen, sollte sein Minderheitsantrag nicht angenommen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterstützte den Minderheitsantrag im Namen der Regierung. Der Nationalrat sprach sich aber schliesslich mit 125 zu 65 Stimmen ohne Enthaltung für den Antrag der Kommissionsmehrheit und somit gegen die Änderung der Darlehenshandhabung aus. Die Gegenstimmen kamen allesamt aus der SVP-Fraktion.
Den einmaligen Kapitalzuschuss sowie den Antrag der KVF-NR, die angemessenen BIF-Reserven bei CHF 300 Mio. festzuschreiben, nahm der Nationalrat stillschweigend an. Bundesrätin Keller-Sutter hatte zuvor erfolglos beantragt, dem Antrag der KVF-NR bezüglich der Präzisierung der BIF-Reserven auf mindestens CHF 300 Mio. keine Folge zu geben. Keller-Sutter hatte argumentiert, dass die Festlegung der Mindestreserven nicht notwendig sei und eine Einbusse an Flexibilität bedeuten würde.

Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 126 zu 65 Stimmen ohne Enthaltung, wobei sich allein die geschlossene SVP-Fraktion gegen die Vorlage aussprach. Damit wurde das Geschäft mit zwei Änderungen zur Beratung an den Ständerat überwiesen. Der Nationalrat genehmigte zudem die Abschreibung einer Motion der FK-SR, welche mit dem einmaligen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd. an die SBB erledigt sei.

Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (BRG 23.063)

Mit der ersten Sitzung in der Wintersession 2023 wurde die 51. Legislatur beendet und gleichzeitig die 52. Legislatur gestartet. Das amtsälteste und das jüngste Nationalratsmitglied begehen diesen Akt in der Regel mit einer Rede. Dies war auch 2023 der Fall, als Gerhard Pfister (mitte, ZG) und die neu gewählte Katja Riem (svp, BE) die Sitzung eröffneten und die künftige Zusammenarbeit nicht nur zwischen den Generationen sondern auch zwischen den verschiedenen politischen Lagern beschworen und dafür viel Applaus ernteten.

Hauptsächliche Aufgabe des so bezeichneten «Alterspräsidenten» ist es jeweils, ein provisorisches Büro zusammenzustellen und die Konstituierung und Vereidigung des 2023 neu gewählten Nationalrats zu organisieren und Unvereinbarkeiten auszuschliessen. Zusammen mit Andreas Glarner (svp, AG), Erich Hess (svp, BE), Mauro Tuena (svp, ZH), Emmanuel Amoos (sp, VS), Valérie Piller Carrard (sp, FR), Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL), Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Bastien Girod (gp, ZH) hatte Pfister mit diesem provisorischen Büro unter anderem gestützt auf einen Bericht des Bundesrats festzuhalten, ob die Nationalratswahlen 2023 für gültig erklärt werden können und der neue Nationalrat entsprechend konstituiert werden kann sowie ob bei den neugewählten Mitgliedern der grossen Kammer Unvereinbarkeiten bestehen. «Unvereinbarkeit» kennzeichnet das Verbot, neben dem Nationalratsmandat gleichzeitig ein anderes Behördenmandat auf eidgenössischer Ebene auszuüben (Bundesrat, Ständerat, Bundesgerichte) oder den Parlamentsdiensten, der Bundesanwaltschaft, der Armeeleitung oder einem Organ anzugehören, das Verwaltungsaufgaben innehat. Die Unvereinbarkeitsregel soll insbesondere Interessenskonflikte verhindern.

Im Bericht des provisorischen Büros, der von Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard im Anschluss der beiden Reden vorgestellt wurde, fanden sich einige Kennzahlen zu den eidgenössischen Wahlen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums sei es etwa zu einer Sitzverschiebung vom Kanton Basel-Stadt zum Kanton Zürich gekommen, der Trend zu immer mehr Kandidierenden (Total 5'914 Personen; 2019: 4'645) und Listen (Total 618 Listen; 2019: 511) habe sich fortgesetzt und die Anzahl Nationalrätinnen habe sich trotz einem Rekordanteil von Frauenkandidaturen (40.8%) verringert (von 42 auf 38.5%), so die beiden Sprecherinnen. Darüber hinaus hätten total 4'480 Personen in drei Kantonen (BS, SG, TG) elektronisch gewählt. Erwähnung fand in den beiden Voten aus dem provisorischen Büro auch die fehlerhafte Berechnung der Parteienstärken für die im EDI eine Administrativuntersuchung laufe. Im Bericht selber wurde zudem festgestellt, dass sowohl die Wahlbeteiligung (46.7%; 2019: 45.1%) als auch der Anteil an ungültigen Wahlzetteln (1.57%; 2019: 1.18%) leicht zugenommen habe. Letzteres soll von der Bundeskanzlei noch genauer untersucht werden. Zwar wurden im Bericht auch Unregelmässigkeiten festgehalten – in einzelnen Gemeinden wurden keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen verschickt – und auf acht eingegangene Wahlbeschwerden hingewiesen, insgesamt seien die Wahlen der Ratsmitglieder aber unangefochten geblieben und von allen Kantonen für gültig erklärt worden. Der Antrag des provisorischen Büros, die Konstituierung des Rates festzustellen, wurde in der Folge entsprechend stillschweigend angenommen.

Damit konnte die grosse Kammer zur Vereidigung schreiten. 91 Mitglieder des Nationalrates legten das Gelübde ab und 108 Mitglieder leisteten den Eid – eine Woche später legte dann auch noch der an der ersten Sitzung krankheitsbedingt abwesende Pierre-Alain Fridez (sp, JU) das Gelübde ab. In der Folge sangen die Anwesenden mit Unterstützung des Konzertchores «Canto Classico» die Nationalhymne und schritten alsdann zur Beratung der zweiten Vorlage des provisorischen Büros, nämlich der Feststellung von Unvereinbarkeiten.
Erneut berichteten Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard. Die elf Personen, die sowohl in den Ständerat als auch in den Nationalrat gewählt worden waren (Petra Gössi, fdp, SZ; Baptiste Hurni, sp, NE; Pierre-Yves Maillard, sp, VD; Werner Salzmann, svp, BE; Flavia Wasserfallen, sp, BE; Pascal Broulis, fdp, VD; Mauro Poggia, mcg, GE; Fabio Regazzi, mitte, TI; Franziska Roth, sp, SO; Tiana Angelina Moser, glp, ZH und Marianne Binder-Keller, mitte, AG), hatten sich alle für das Mandat in der kleinen Kammer entschieden, womit hier keine Unvereinbarkeit mehr vorlag. Sie waren im Nationalrat ersetzt worden (durch Heinz Theiler, fdp, SZ; Martine Docourt, sp, NE; Brenda Tuosto, sp, VD; Hans Jörg Rüegsegger, svp, BE; Andrea Zryd, sp, BE; Daniel Ruch, fdp, VD; Daniel Sormanni, mcg, GE; Giorgio Fonio, mitte, TI; Farah Rumy, sp, SO; Patrick Hässig, glp, ZH und Maya Bally, mitte, AG). Eine Unvereinbarkeit wurde allerdings bei Ernst Wandfluh (svp, BE) festgestellt. Ein Mitglied des Nationalrats darf nicht gleichzeitig einer Organisation angehören, die mit Verwaltungsaufgaben betraut ist und bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Der Verwaltungsratssitz von Ernst Wandfluh bei «Proviande» widersprach diesem Verbot. Da der Neo-Parlamentarier das Verwaltungsratsamt per Ende Mai 2024 aufzugeben gedachte, lag laut Büro und Sprecherinnen aber hier keine Unvereinbarkeit mehr vor. Entsprechend stimmte der neu konstituierte Nationalrat dem Antrag auf Feststellung, dass es keine Unvereinbarkeiten gibt, stillschweigend zu.

Konstituierung und Vereidigung des Nationalrats für die 52. Legislatur

Bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Bern versuchten 776 Kandidierende einen der 24 Sitze, die der Kanton Bern im Nationalrat zugute hatte, zu ergattern. Damit wurde nach 2019 (651 Kandidierende) erneut ein neuer Rekord aufgestellt. Auch der Frauenanteil lag mit 42.3 Prozent (328 Frauen) etwas höher als im Vorjahr (2019: 42.1%; 274 Frauen). Der ansteigende Trend der letzten Jahre setzte sich auch bei der Anzahl Listen fort: Insgesamt wurden 39 Listen eingereicht (2019: 34 Listen; 2015: 26 Listen). Dieser Umstand wurde in den Medien insbesondere auf GLP (9 Listen), Mitte (6 Listen) und EVP (4 Listen) zurückgeführt, welche ihre Listenanzahl stark ausgebaut hatten. Diese Wahlkampftaktik wurde derweil medial kritisiert, da sie zur Überforderung der Wählenden führe und die Mandatsverteilung dadurch nicht wirklich dem Volkswillen entspreche, wie etwa der Bund schrieb.

Bei den Nationalratswahlen 2019 waren sowohl national als auch im Kanton Bern insbesondere die Grünen (BE: +5.1 Prozentpunkte, +2 Sitze) und die GLP (BE: +3.7 Prozentpunkte, +1 Sitz) als grosse Siegerinnen hervorgegangen. Im Vorfeld zu den Wahlen 2023 erwarteten die Medien, dass die Grünen einen der vier Sitze wieder verlieren könnten. Einen Grund dafür sahen sie darin, dass Regula Rytz (gp, BE), welche jeweils stark mobilisiert habe, nicht mehr kandidierte. Insbesondere die Wiederwahl von Nathalie Imboden (gp, BE), welche 2022 für Rytz nachgerutscht war, sowie von Christine Badertscher (gp, BE) erachteten die Medien als ungewiss. Letztere war bei einigen Anhängerinnen und Anhängern der Grünen in Ungnade gefallen, als sie sich gegen die Trinkwasserinitiative ausgesprochen hatte, wie der Blick erinnerte. Die Grünen setzten wie üblich auf eine Listenverbindung mit der SP.
Die SP trat erneut mit einer Frauen- und Männerliste an, welche dieses Jahr mit dem Begriff «Queer» ergänzt worden war. 2019 waren mit Adrian Wüthrich (sp, BE) und Corrado Pardini (sp, BE) gleich zwei SP-Männer abgewählt worden. Nun sprachen die Medien Adrian Wüthrich, Präsident von TravailSuisse, gute Chancen zu, seinen ehemaligen Sitz zurückzuerobern, und auch Ueli Schmezer (sp, BE), dem ehemaligen «Mister Kassensturz» (Der Bund), wurde ein Sitzgewinn zugetraut. Sowohl Schmezers Bekanntheit als auch die Bundesratskandidatur von Matthias Aebischer (sp, BE), dessen Wiederwahl in den Nationalrat als ungefährdet galt, könnten der SP-Männerliste zu mehr Stimmen verhelfen, wurde spekuliert. Bei der Frauenliste drehte sich die Diskussion insbesondere um eine mögliche Nachfolgerin von Flavia Wasserfallen (sp, BE), da diese neben dem Nationalrat auch für den Ständerat kandidierte und dort als Favoritin gehandelt wurde. Im Falle einer Wahl Wasserfallens in den Ständerat könnte ihr Sitz insbesondere von Ursula Zybach (sp, BE) oder Andrea Zyrd (sp, BE) geerbt werden, so die Medien.
Der GLP bescheinigten die Medien gute Aussichten; so wurde erwartet, dass sie ihre drei Sitze werde behalten können. Während die Wiederwahl von Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE), welcher gleichzeitig für den Ständerat kandidierte, als unbestritten galt, wurde in den Medien spekuliert, dass die Sitze von Kathrin Bertschy (glp, BE) und Melanie Mettler (glp, BE) weniger sicher seien. Letztere hatte 2019 einen zusätzlichen Sitz ergattert – auch dank der Listenverbindung mit der Mitte (damals CVP) und der EVP, welche dieses Jahr erneut zustande kam.
Die Mitte werde zwar ihre zwei Sitze wohl behalten können, mutmassten die Medien, Heinz Siegenthaler (mitte, BE) werde aber wohl nicht wiedergewählt. Siegenthaler hatte die Wahl bereits drei Mal (2014, 2017 und 2019) nicht direkt geschafft, war aber jeweils im Laufe der Legislatur nachgerutscht. Herausgefordert wurde Siegenthaler vom langjährigen Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, Reto Nause (BE, mitte), und der Ex-Moderatorin von TeleBärn, Michelle Renaud (BE, mitte).
Auch dem Bisherigen Marc Jost (evp, BE) von der EVP trauten die Medien eine Wiederwahl zu.
Bei der SVP traten mit Andrea Geissbühler (svp, BE), Andreas Aebi (svp, BE) und Erich von Siebenthal (svp, BE) gleich drei der sieben Bisherigen aufgrund der parteiinternen Amtszeitbeschränkung nicht mehr an. Vier Personen wurden in den Medien als Favoritinnen und Favoriten für die drei Sitze genannt: Beat Bösiger (BE, svp), Thomas Knutti (BE, svp), Katja Riem (svp, BE) und Hans Jörg Rüegsegger (svp, BE). Jedoch fehlte der SVP Bern nach der Wahl von Albert Rösti 2022 in den Bundesrat ihr wichtigstes Zugpferd – Rösti war 2019 der bestgewählte Nationalrat im Kanton gewesen. Spekuliert wurde, dass die Kandidatur von Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) für National- und Ständerat dem etwas entgegensteuern könne, da seine Wahl in beiden Räten als sicher galt. Dass die SVP eine Listenverbindung mit der FDP einging, wurde in den Medien derweil als Bonus für die SVP angesehen.
Uneinig war man sich hingegen bei der Frage, ob die FDP von der Listenverbindung mit der SVP ebenfalls profitieren werde. Einerseits könnten dadurch einige FDP-Wählende abgeschreckt werden, andererseits könne dies der FDP dazu verhelfen, ihre beiden Sitze zu behalten. Dabei stellte sich der FDP die schwierige Aufgabe, den Sitz von Christa Markwalder (fdp, BE), welche nach fünf Legislaturen nicht mehr antrat, zu verteidigen. Sandra Hess (fdp, BE), Stadtpräsidentin von Nidau und Grossrätin des Kanton Bern, wurden dabei die besten Chancen zugeschrieben – auch dank ihrer gleichzeitigen Ständeratskandidatur.
Die EDU hatte sich 2019 dank einer grossen Listenverbindung mit vielen Kleinparteien überraschend einen Sitz für Andreas Gafner (edu, BE) gesichert – diesen wollte man 2023 verteidigen. Auch bei dieser Wahl schloss sich die EDU insgesamt mit sechs kleinen Listen zu einem Bündnis zusammen, unter anderem mit den aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmen-Gegnerinnen und -Gegner entstandenen Parteien Mass-voll und Aufrecht. Diese hofften, mit ihrem Bündnis gleich zwei Sitze zu erreichen.

Am Wahlsonntag kam es zu einer gewissen Korrektur der grünen Frauenwahl von 2019. So sank der Frauenanteil in der Berner Nationalratsdelegation von 54.2 Prozent in 2019 auf neu 41.7 Prozent (3 Frauen weniger). Zudem konnten die Grünen ihren vierten Sitz mit einem Stimmenanteil von 10.8 Prozent (-3.3 Prozentpunkte) nicht halten. Dieser Sitzverlust kostete Natalie Imboden (48'655 Stimmen) ihr Nationalratsmandat, im Amt bestätigt wurden hingegen Kilian Baumann (gp, BE; 61'393 Stimmen), Aline Trede (gp, BE; 60'809 Stimmen) und Christine Badertscher (52'719 Stimmen). Die GLP konnte zwar nicht an den Erfolg von 2019 anknüpfen, verzeichnete aber im Kanton Bern auch keine Sitzverluste. Ihre drei Bisherigen, Jürg Grossen (78'289 Stimmen), Kathrin Bertschy (57'821 Stimmen) und Melanie Mettler (43'133 Stimmen) wurden erneut gewählt und die Partei steigerte ihren Wähleranteil gar leicht von 9.7 Prozent auf 10.5 Prozent. Mit einem Rückgang der Wähleranteile um 0.9 Prozentpunkte auf nun 8.4 Prozent konnte die FDP den Sitz von Christa Markwalder nicht verteidigen. Trotz ihrem guten Ergebnis bei der Ständeratswahl gelang Sandra Hess (45'594 Stimmen) der Sprung in den Nationalrat nicht. Im Amt bestätigt wurde hingegen Christian Wasserfallen (fdp, BE; 61'214 Stimmen), der damit bereits seine fünfte Legislatur antrat.
Einen leichten Verlust an Wählerstimmen hatte auch die Mitte (im Vergleich zu den Wähleranteilen der CVP und BDP) zu verzeichnen: Sie erhielt 1.8 Prozentpunkte weniger als noch 2019 (neu: 8.1%). Dennoch gelang es ihr damit, ihre zwei Sitze zu verteidigen. Neben dem Bisherigen Lorenz Hess (mitte, BE; 52'334 Stimmen) wurde Reto Nause (42'022 Stimmen) bei seinem siebten Anlauf erstmals gewählt. Damit schaffte jedoch Heinz Siegenthaler (27'561 Stimmen) die Wiederwahl erneut nicht.
Als Gewinnerin der Nationalratswahlen in Bern tat sich die SP hervor, welche ihren Wähleranteil von 16.8 Prozent auf 20.7 Prozent (+3.9 Prozentpunkte) erhöhen und einen Sitz zurückgewinnen konnte. Dieser ging an die SP-Grossrätin Ursula Zybach (47'458 Stimmen), welche zwar weniger Stimmen erhielt als Ueli Schmezer (49'321 Stimmen), aber von der sehr stark abschneidenden SP-Frauenliste profitieren konnte. Diese hatte gut doppelt so viele Stimmen erhalten wie die SP-Männerliste. Entsprechend wurden Tamara Funiciello (sp, BE; 71'811 Stimmen), Nadine Masshardt (sp, BE; 80'947 Stimmen) und Flavia Wasserfallen (119'677 Stimmen) klar im Amt bestätigt. Da der ebenfalls wiedergewählte Matthias Aebischer (74'358 Stimmen) jedoch bereits im Vorfeld angekündigt hatte, dass er im Laufe der nächsten Legislatur zurücktreten werde – entweder aufgrund der Wahl in den Bundesrat oder falls es ihm gelingen sollte, den SP-Sitz von Michael Aebersold (BE, sp) im Berner Gemeinderat für die SP zu verteidigen –, dürfte Ueli Schmezer den Sprung in den Nationalrat nachträglich doch noch schaffen. Da Flavia Wasserfallen anschliessend in den Ständerat gewählt wurde, rückte Andrea Zryd (45'192 Stimmen) nach.
Auch die SVP, die als nationale Wahlsiegerin galt, konnte in Bern ihren Wähleranteil um 0.9 Prozentpunkte (neu: 30.9%) erhöhen und damit einen achten Sitz hinzugewinnen. Neu in den Nationalrat gewählt wurden damit für die SVP Werner Salzmann (122'105 Stimmen), Katja Riem (101'345 Stimmen) – die jüngste Nationalrätin in der neuen Legislatur –, Thomas Knutti (100'585 Stimmen) und Ernst Wandfluh (95'684 Stimmen). Bestätigt wurden die bisherigen Lars Guggisberg (svp, BE; 121'468 Stimmen), Erich Hess (svp, BE; 108'776 Stimmen), Manfred Bühler (svp, BE; 105'240 Stimmen), welcher den Berner Jura vertritt, und Nadja Umbricht Pieren (svp, BE; 101'447 Stimmen). Nachdem Werner Salzmann auch die Wahl in den Ständerat erneut geschafft hatte, rückte Hans Jörg Rüegsegger (94'967 Stimmen) nach.
Auch die EDU und die EVP konnten ihre beiden Sitze von Andreas Gafner (31'176 Stimmen) und Marc Jost (29'406 Stimmen) verteidigen.
Damit setzte sich die Berner Nationalratsdelegation neu wie folgt zusammen: 8 SVP, 5 SP, 3 GP, 3 GLP, 1 FDP, 2 Mitte, 1 EVP und 1 EDU. Mit 49.7 Prozent lag die Wahlbeteiligung 2023 um 2.3 Prozentpunkte höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Bern
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

In der Herbstsession 2023 sprach sich der Nationalrat für eine abgeänderte Motion der FDP.Liberalen-Fraktion aus. Der Ständerat hatte zuvor als Zweitrat einem Änderungsantrag der KVF-SR zugestimmt. Somit forderte die Motion weiterhin den raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes, ohne jedoch die bestehenden vorsorglichen NISV-Anlagegrenzwerte zu erhöhen.
Die vorberatende KVF-NR hatte sich mit 19 zu 4 Stimmen für die Annahme der abgeänderten Motion ausgesprochen. Marco Romano (mitte, TI) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) merkten als Kommissionssprecher an, dass der schnelle Ausbau der 5G-Infrastruktur für verschiedenste Lebensbereiche wie Medizin, öffentlicher Verkehr oder Wirtschaft unerlässlich sei. Unter Verweis auf aktuelle Berichte ergänzte Wasserfallen, dass die Strahlenbelastung mit neuen Technologien wie 5G bei zunehmender Leistung abnehme. Zudem läge sogar der erhöhte NISV-Anlagegrenzwert unter dem empfohlenen Maximalwert der WHO, was den Zusatz der gleichbleibenden Grenzwerte aus physikalischer Sicht überflüssig mache. Um die Motion mehrheitsfähig zu halten, könne aber von einer Erhöhung der Grenzwerte abgesehen werden.
Eine Minderheit der KVF-NR sprach sich gegen die Motion aus. Isabelle Pasquier-Eichenberger (grüne, GE) führte in deren Namen aus, dass das Mobilfunknetz bereits ausreichend ausgebaut sei, die Gesundheit der Bevölkerung bei einer Anhebung des Grenzwerts nicht mit genügend Sicherheit gewährleistet werden könne und generell die Nutzung des Festnetzes vorzuziehen sei.
Bundesrat Albert Rösti, der noch immer für Annahme der Motion plädierte, erläuterte, dass die Motion zu einer Anpassung der Parameter der Strahlungsbemessung führen würde und nicht zu einer konkreten Gesetzesänderung.
In der Folge nahm der Nationalrat die Motion mit 121 zu 43 Stimmen bei 11 Enthaltungen an. Ablehnende Stimmen fanden sich bei den Grünen, welche sich geschlossen gegen die Motion aussprachen, sowie bei der SP- und der SVP-Fraktion. Der Bundesrat wird sich somit an die Anpassung der Parameter der Strahlungsbemessung machen.

Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (Mo. 20.3237)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Die Reaktionen auf die Botschaft zum vierten Programm des Agglomerationsverkehrs fielen in der FK-NR und in der KVF-NR positiv aus. Beide Kommissionen beantragten im Frühling 2023 einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die FK-NR war der Ansicht, das vom Bundesrat präsentierte Programm entspreche dem vom Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgesehenen Rahmen und erziele die gewünschte Wirkung in den Agglomerationen. Die federführende KVF-NR befürwortete sämtliche vorgeschlagenen Agglomerationsprogramme und beantragte zusätzlich mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Strassentunnel Moscia-Acapulco (TI) als «integralen Bestandteil des Agglomerationsprogramms ‹Locarnese› anzuerkennen» und den Kredit von CHF 1.6 Mrd. entsprechend um CHF 38 Mio. zu erhöhen. Zwei Minderheiten beantragten zum einen eine Änderung bei den Abzügen vom Bundesbeitragssatz an die Projekte und zum anderen eine Koppelung des Inkrafttretens dieser Vorlage mit jener des Ausbauschritts 2023 der Nationalstrassen, damit «verschiedene Projekte und Verkehrsträger [nicht] gegeneinander ausgespielt werden».

In der Sommersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit dem bundesrätlichen Entwurf. Für Diskussionen gesorgt hatte in der grossen Kammer dabei erstens der von der KVF-NR zusätzlich beantragte Strassentunnel Moscia-Acapulco im Tessin und die dazugehörige Krediterhöhung von rund CHF 38 Mio. Während die mitberichtende FK-NR auf diesen Tunnel verzichten wollte, stimmte der Rat für die zusätzliche Finanzierungsbeteiligung. Zwar sei dieses Projekt «sozusagen hineingeschmuggelt» und nicht nach dem üblichen Verfahren in das Programm aufgenommen worden, wie Kommissionssprecher Kurt Fluri (fdp, SO) im Rat erklärte. Da es wohl aber keine präjudizielle Wirkung für zukünftige Projektaufnahmen entfalte, solle sich doch die ständerätliche Kommission dieser Sache nochmals annehmen.
Zweitens diskutierte die grosse Kammer über die Höhe der Beitragszahlungen des Bundes an die Projekte. Grundsätzlich war vorgesehen, dass sich der Bund mit Zahlungen in der Höhe von 30 bis 45 Prozent der Gesamtkosten an den Projekten beteiligt. Die bundesrätliche Regelung sah jedoch auch Kürzungen der Beiträge in der vierten Generation um fünf Prozent vor, wenn in vorherigen Programmen (jenen aus der ersten und zweiten Generation) Massnahmen in der entsprechenden Agglomeration ungenügend umgesetzt worden waren. Eine Minderheit Pasquier-Eichenberger (gp, GE) wollte auf solche Bestrafungen (in den Regionen Burgdorf, Chablais, Chur, Grand Genève, Réseau Urbain Neuchâtelois und Agglo Y) verzichten und den Kredit entsprechend um CHF 35 Mio. erhöhen, damit die Projekte schnell realisiert werden könnten. Die Kommissionsmehrheit wollte mit dieser Massnahme hingegen sicherstellen, dass die Mittel zukünftig effektiv eingesetzt werden. Die Kürzungen fänden dort statt, wo die «Verzögerungen auf ein Selbstverschulden der Trägerschaft zurückzuführen» seien, erklärte Kurt Fluri. Der Rat folgte in diesem Anliegen ebenfalls der Mehrheit und behielt die Kürzungen bei.
Drittens beriet der Nationalrat einen Minderheitsantrag Wasserfallen (fdp, BE) zur Koppelung der Vorlage mit jener zum Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen. Wasserfallen wollte im Namen der FDP-Fraktion eine solche Verbindung vornehmen, da die beiden Vorlagen als Gesamtsystem betrachtet werden müssten. Die Gegenseite warf der Fraktion hingegen vor, das Agglomerationsprogramm in «Geiselhaft» zu nehmen, um dem umstrittenen Ausbau der Nationalstrassen unter die Arme zu greifen, wie etwa Barbara Schaffner (glp, ZH) kritisierte. Die Verknüpfung der beiden Vorlagen wurde schliesslich mit 109 zu 87 Stimmen abgelehnt, wobei die geschlossen stimmende SVP-Fraktion zusammen mit Teilen der FDP- und der Mitte-Fraktionen erfolglos für eine Verknüpfung votierten.
Zum Schluss stellte sich die grosse Kammer klar hinter die Vorlage: Einstimmig mit 196 Stimmen und ohne Enthaltungen erteilte der Nationalrat den rund 1200 Massnahmen in 32 Agglomerationen im Umfang von CHF 1.6 Mrd. grünes Licht. Die finanziellen Mittel zur Beteiligung des Bundes an diesen Projekten stammten aus dem entsprechenden Topf der zweckgebundenen Mineralölsteuer (NAF). Verkehrsminister Albert Rösti zeigte sich im Rat zufrieden und bezeichnete die Agglomerationsprogramme als «zukunftsgerichtete Verkehrspolitik, denn sie berücksichtigen alle Verkehrsträger, vom Auto über Bus, Tram, Velo letztlich bis hin zum Zu-Fuss-Gehen». Das Geschäft ging damit mit einer Anpassung am bundesrätlichen Entwurf (dem Strassentunnel Moscia-Acapulco) an den Ständerat.

Agglomerationsprogramme der vierten Generation (BRG 23.033)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

Mit 97 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat in der Sommersession 2023 ab, die Einführung der «neuen Gendersprache» an den eidgenössischen Hochschulen und Forschungsanstalten zu verbieten. Die entsprechende parlamentarische Initiative von Therese Schläpfer (svp, ZH) fand nur bei der geschlossenen SVP-Fraktion sowie jeweils bei einer Mehrheit der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Gehör. Im Rat torpedierten Initiantin Schläpfer und WBK-NR-Minderheitssprecherin Verena Herzog (svp, TG) die Gendersternchen und die komplizierten Sprachvorschriften an den Hochschulen. Letztere sollten sich stattdessen besser an dem Sprachleitfaden der Bundeskanzlei orientieren. Marianne Binder-Keller (mitte, AG) warf daraufhin die Frage in den Raum, ob die Lehranstalten nicht selber in der Lage seien, diese Angelegenheit eigenständig zu klären. Hier hakte auch Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) ein, der im Namen der Kommission den Handlungsbedarf zwar nicht grundsätzlich negierte, die Herangehensweise jedoch kritisierte. Eine Regelung zum Umgang mit Gendersprache sollte über alle Hochschulen hinweg gemeinsam getroffen werden und nicht nur im Bereich der ETH und EPFL, wo der Bund die Trägerschaft innehat. Bundesrat Guy Parmelin sei deshalb von der Kommission gebeten worden, sich für eine koordinierte, eigenständige Regelung unter den Hochschulen einzusetzen. Wie Kommissionssprecher Emmanuel Amoos (sp, VS) zudem erläuterte, wolle Bildungsminister Parmelin die Fragen an der Konferenz der Schweizer Hochschulen im November 2023 thematisieren. Eine Mehrheit zeigte sich damit zufrieden und die Initiative war erledigt.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

Mit einiger medialer Aufmerksamkeit wurde im Frühling 2023 die Parolenfassung der FDP zur Abstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz erwartet. Die Ausgangslage versprach in der Tat Spannung: Zwar hatte sich die freisinnige Bundeshausfraktion in der Schlussabstimmung praktisch geschlossen hinter das Klima- und Innovationsgesetz gestellt, mit bloss einer Nein-Stimme im Nationalrat (vom Berner Christian Wasserfallen) und einer Enthaltung im Ständerat (vom Ausserrhoder Andrea Caroni). Allerdings hatte die Positionierung zur Klimapolitik in den Vorjahren verschiedentlich für parteiinterne Konflikte gesorgt, und bei der Abstimmung über das CO2-Gesetz 2021 waren nicht nur fünf Kantonalsektionen und (laut VOX-Analyse) eine deutliche Mehrheit der freisinnigen Wählendenbasis von der Ja-Parole der Mutterpartei abgewichen, sondern die Abstimmungsniederlage war gemäss breiter öffentlicher Wahrnehmung auch ein wichtiger Grund für den unmittelbar darauf folgenden Rücktritt der damaligen Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) gewesen. Hinzu kam beim Klima- und Innovationsgesetz, dass sich einzelne Parteigrössen bereits stark für beziehungsweise gegen die Vorlage exponiert hatten: auf der einen Seite etwa Nationalrat Christian Wasserfallen (fdp, BE) als Vorstandsmitglied des Nein-Komitees, auf der anderen Seite etwa Ständerat Ruedi Noser (fdp, ZH) als Mitglied eines Ja-Komitees und davor schon des Initiativkomitees der Gletscherinitiative, die schliesslich zum Klima- und Innovationsgesetz als indirekten Gegenvorschlag geführt hatte. Auch eine kurz vor der Parolenfassung veröffentlichte Umfrage von Tamedia sprach für eine tiefe Spaltung der FDP-Basis: 49 Prozent ihrer Wählerinnen und Wähler tendierten demnach zu einem Ja, 45 Prozent zu einem Nein. Schon davor hatten die Jungfreisinnigen Stimmfreigabe beschlossen, weil sie sich auf keine Parole hatten einigen können.

Die Delegiertenversammlung der Mutterpartei sprach sich im Mai mit 234 Ja- gegen 51 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen dann aber letztlich recht deutlich zugunsten des Gesetzes aus. Die Mehrheit der Parteidelegierten folgte damit dem Präsidenten Thierry Burkart (fdp, AG), der in seiner Rede dafür warb, «auch einmal im Sinn der Sache einen Kompromiss [zu] machen» und Verantwortung für das Land zu übernehmen. Die Begeisterung für das Gesetz, das stark auf Subventionen setzte, war gemäss NZZ zwar auch bei den wenigen anderen Rednerinnen und Rednern «überschaubar», doch gab es auch bloss zwei Reden für eine Nein-Parole – eine davon von Christian Wasserfallen, der kritisierte, mit der staatlichen Unterstützung für den Umstieg von fossilen Heizungen auf Wärmepumpen wolle das Gesetz einen bereits «übersättigten Markt [subventionieren]. Das macht kein Freisinniger!». Burkart zeigte sich im Anschluss an die Parolenfassung gegenüber den Medien zufrieden. Aus liberaler Sicht sei das Klima- und Innovationsgesetz zwar «alles andere als perfekt», doch im Gegensatz zur CO2-Vorlage von 2021 gehe es diesmal nicht «um Verbote [und] Preiserhöhungen ohne Nutzen fürs Klima». Anders als noch bei der CO2-Kampagne werde sich die FDP im Abstimmungskampf aber nicht stark exponieren, weil man auf die Vorbehalte in bedeutenden Teilen der Basis Rücksicht nehmen wolle.

Gegen aussen präsentierte sich die FDP in der Folge geschlossener als zwei Jahre davor im Vorfeld der Abstimmung über das CO2-Gesetz. Zur bereits früher beschlossenen Stimmfreigabe der Jungfreisinnigen kam als einzige abweichende Parole nur noch ein Nein der Schaffhauser Kantonalpartei hinzu, das mit einer Stimme Unterschied denkbar knapp zustande gekommen war. Inwieweit sich die Sympathisantinnen und Sympathisanten der FDP davon beeindrucken liessen, dazu lieferten verschiedene Umfragen unterschiedliche Ergebnisse: Sowohl bei den von Leewas für Tamedia als auch bei den von gfs.bern für die SRG durchgeführten Umfragen nahm der Ja-Anteil unter den FDP-Sympathisierenden nach der Parolenfassung nicht etwa zu, sondern sank sogar. Bei der Tamedia-Erhebung ergaben sich in der letzten Vorumfragewelle und auch bei der Nachbefragung nach dem Urnengang sogar knappe Nein-Mehrheiten unter den FDP-Sympathisierenden, die Vox-Nachanalyse von gfs.bern fand hingegen unter den FDP-Sympathisierenden eine Zweidrittel-Mehrheit für ein Ja. Konsistent waren die Erhebungen dahingehend, dass beim Klima- und Innovationsgesetz 2023 deutlich mehr FDP-Sympathisierende der Ja-Parole der Partei folgten als noch beim CO2-Gesetz 2021.

FDP-Parole zum Klimaschutzgesetz

Im März 2023 nahm sich der Nationalrat der Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und des entsprechenden Zahlungsrahmens an. Mit dem Gesetzespaket sah der Bundesrat vor, die sogenannte Rollende Landstrasse Rola – den Bahntransport für Lastwagen im alpinen Güterverkehr mit Begleitwagen für die Chauffeurinnen und Chauffeure – noch bis Ende 2026 weiterzuführen. Der dafür zu stellende Kredit von CHF 64 Mio. bis im Jahr 2027 beinhalte zudem die Liquidation der Rola. Ohne Weiterführung liefe die Rahmenvereinbarung mit der Betreiberin RAlpin AG bereits Ende 2023 aus, so der Bundesrat.
Die SVP-Fraktion beantragte erfolglos, auf das Geschäft gar nicht erst einzutreten, da die finanziellen Mittel besser anderorts eingesetzt werden sollten und die Rola sowieso nur als Übergangslösung angedacht gewesen sei. Mit 135 zu 51 Stimmen – sämtliche Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion – trat der Nationalrat jedoch auf das Geschäft ein.

Zu Diskussionen führte in der Detailberatung die Frage, bis wann die Rola weiterbetrieben werden soll. Dabei standen zwei Minderheitsanträge sowie der Antrag der KVF-NR zum Betrieb bis Ende 2028 zur Auswahl: Die Minderheit Wasserfallen (fdp, BE) beantragte, die Rola nur bis Ende 2024 zu betreiben und den Kredit entsprechend auf CHF 25 Mio. zu kürzen.
Die Minderheit Fluri (fdp, SO) übernahm den Bundesratsvorschlag, die Rola bis Ende 2026 zu betreiben, sie 2027 zu liquidieren und entsprechend den Kredit bei CHF 64 Mio. anzusetzen. Kurt Fluri argumentierte, dass bis 2027 Umladeterminals für Container in Novara (I) und Freiburg im Breisgau (D) fertiggestellt sein würden und eine weitere Verlängerung des Betriebs aus finanzpolitischer Sicht keinen Sinn ergebe. Dank der Terminals könnten die Container auf der Nord-Süd-Achse direkt von LKWs auf Güterwaggons umgeladen werden und der Transport samt Kraftfahrzeug werde nicht mehr benötigt. Ins selbe Horn blies auch Verkehrsminister Albert Rösti, der im Rat erklärte, dass die Bedeutung der Rola zurückgehe und Angebote im unbegleiteten kombinierten Verkehr – der Containerverlad ohne LKW und Chauffeure – attraktiver und günstiger geworden seien. Der Weiterbetrieb bis 2026 stelle entsprechend einen Kompromiss dar und die dadurch zu erzielenden Kosteneinsparungen gegenüber einem längeren Betrieb seien in der aktuell angespannten finanzpolitischen Lage des Bundeshaushalts «nicht unbedeutend». Die Mehrheit der Kommission befürchtete hingegen, dass eine Rückverlagerung auf die Strasse stattfinden könnte, falls die Rola zu früh beendet werde. Da das umgebaute Verladeterminal in Novara erst 2028 in Betrieb gehen werde und die Kapazitäten während des Umbaus eingeschränkt seien, seien eine Verlängerung des Betriebs bis 2028 und eine Liquidation im Jahr 2029 sinnvoll, erklärte etwa Barbara Schaffner (glp, ZH), welche in der Kommission den entsprechenden Antrag gestellt hatte.
Der Nationalrat hiess schliesslich mit 107 zu 80 Stimmen den Antrag der Kommission gut – die geschlossenen Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen opponierten erfolglos zugunsten der bundesrätlichen Pläne. Die Minderheit Wasserfallen blieb im Rat chancenlos. Nach Zustimmung zur Kommissionsmehrheit passierte auch die damit nötig gewordene Erhöhung des Kredits auf CHF 106 Mio. die Abstimmung erfolgreich. In der Gesamtabstimmung gab der Nationalrat der Änderung des Güterverlagerungsgesetzes und dem entsprechenden Zahlungsrahmen mit 114 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen grünes Licht. Opposition kam wiederum aus den Reihen der SVP und der FDP. Die Rola-Vorlage ging damit an den Ständerat.

Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung (BRG 22.064)
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

La députée Katja Christ (pvl, BS) propose au Conseil fédéral de renforcer le programme SuisseEnergie afin d'identifier et d'exploiter des nouveaux potentiels en matière d'efficacité énergétique. D'après la députée, les entreprises peuvent considérablement améliorer leur efficacité énergétique sans altérer leur capacité de production ou le confort de leurs employé.e.s. Le député Christian Wasserfallen (plr, BE) s'est opposé à l'objet. Il a pointé du doigt des incohérences. D'après lui, c'est l'Agence de l'énergie pour l'économie (AEnEC), et non pas le programme SuisseEnergie, qui chapeaute les mesures d'économie d'énergie pour les entreprises. Il propose donc de refuser la motion afin d'éviter que SuisseEnergie, une unité administrative de l'Office fédérale de l'énergie (OFEN), bénéficie d'une manne financière supplémentaire.
Malgré les arguments du député bernois, le Conseil fédéral, par la voix du ministre de l'énergie Albert Rösti, a préconisé l'adoption de la motion afin de réviser et de mieux cibler les mesures d'efficacité énergétique pour les entreprises. À la chambre haute, la motion a été adoptée par 134 voix contre 57 et 4 abstentions. La motion n'a été combattue que par les 51 voix de l'UDC et 6 voix du PLR.

Davantage d'indépendance énergétique grâce à moins de gaspillage. Exploiter le potentiel en matière d'efficacité énergétique (Mo. 22.3336)

Nachdem die WAK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung beschlossen hatte, nahm der Bundesrat dazu Stellung. Dieser stellte sich gänzlich ablehnend zu einem Bundesbeitrag zur Senkung der Betreuungskosten der Eltern. Ebenfalls stellte er sich gegen die im Entwurf vorgesehenen Programmvereinbarungen, gemäss welchen der Bund die Hälfte der Kosten zur Weiterentwicklung des familienergänzenden Betreuungsangebots und der frühkindlichen Förderung zu tragen hätte. Als Gründe für seine Haltung gab der Bundesrat an, dass die ausserfamiliäre Kinderbetreuung «in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber» liege und die angespannte Lage der Bundesfinanzen ein solches Engagement nicht zuliesse, ohne dass an einer anderen bedeutenden Stelle gespart werden müsse. Für den Fall, dass das Parlament doch Eintreten auf die Vorlage beschliessen sollte, gab der Bundesrat bekannt, welche Änderungsanträge er unterstützen würde. So sprach er sich für eine maximale Höhe der Bundesbeteiligung von 10 Prozent der Kinderbetreuungskosten aus – unter gleichzeitiger Beteiligung der Kantone an deren Finanzierung. Eine 10-Prozent-Beteiligung würde Ausgaben für den Bund von CHF 360 Mio. mit sich bringen, welche teilweise über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte kompensiert werden könnten. Mit den so generierten Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer von CHF 200 Mio. würde sich die finanzielle Zusatzbelastung des Bundes auf CHF 160 Mio. reduzieren. Darüber hinaus machte sich die Exekutive für weitere Anpassungen am Entwurf stark: So soll der Bundesbeitrag lediglich bis zum Ende der Primarstufe entrichtet werden und zwar nur in denjenigen Fällen, in denen die familienexterne Betreuung aufgrund Erwerbstätigkeit oder laufender Ausbildung der Eltern in Anspruch genommen wird.

Auch innerhalb der Kommission fanden sich etliche Stimmen, die mit dem in der Kommission ausgearbeiteten Entwurf nicht einverstanden waren. So hatte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2023 zuerst mit einem Ordnungsantrag von Beat Walti (fdp, ZH) auseinanderzusetzen. Walti beantragte, die Behandlung des Geschäfts bis nach der Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer vom 18. Juni 2023 zu vertagen. Walti vertrat die Ansicht, dass die finanziell angespannte Lage des Bundeshaushalts keine Ausgaben in dieser Höhe zuliessen. Zudem warnte der Freisinnige davor, «das Fell [zu verteilen], bevor der Bär erlegt ist». So seien die zusätzlichen Einnahmen durch die OECD-Mindeststeuer, die die Kommissionsmehrheit wohl zur Finanzierung der Kinderbetreuungskosten verwenden wolle, aufgrund der anstehenden Volksabstimmungen noch nicht gesichert. Der Ordnungsantrag Walti fand indes nur Unterstützung in den geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP, während ihn die restlichen Fraktionen ebenso geschlossen ablehnten. So scheiterte der Ordnungsantrag mit 79 zu 111 Stimmen (4 Enthaltungen).

In der darauf folgenden Eintretensdebatte hatte sich der Nationalrat gleich mit drei Minderheitsanträgen auseinanderzusetzen. Eine durch Nadja Umbricht Pieren (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit bestehend aus SVP-Vertretenden forderte, nicht auf das Bundesgesetz einzutreten. Eine weitere, durch FDP-Vertretende ergänzte und durch Christian Wasserfallen (fdp, BE) vertretene Minderheit richtete sich explizit gegen die durch den Bund einzugehenden Programmvereinbarungen und stellte den Antrag, nur auf den entsprechenden Bundesbeschluss 2 nicht einzutreten. Sie nahm damit auch den Antrag der FK-NR auf, die zum Entwurf Stellung genommen hatte. Nicht zuletzt verlangte eine aus SVP-Vertretenden zusammengesetzte und von Diana Gutjahr (svp, TG) angeführte Kommissionsminderheit die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission, damit eine neue Vorlage erarbeitet werden könne, die für alle Eltern, die für die Kinderbetreuung bezahlen, eine finanzielle Entlastung vorsieht. Stein des Anstosses für die Minderheit war, dass die Vorlage lediglich Vergünstigungen für Betreuungskosten für Kindertagesstätten, Tagesschulen oder staatlich anerkannte Tagesfamilien, also lediglich für die «rein externe[] und staatlich anerkannte[] Kinderbetreuung» (Gutjahr), nicht aber für andere Betreuungstypen, etwa für die Kinderbetreuung durch Nannys und Au-pairs oder durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn vorsah. Mit 124 zu 59 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) beschloss der Nationalrat schliesslich, entgegen dem Willen der Minderheit Umbricht Pieren auf die Vorlage einzutreten. Zu der geschlossen gegen Eintreten votierenden SVP-Fraktion gesellte sich eine aus sechs männlichen Nationalräten bestehende Minderheit der Mitte-Fraktion, die den Nichteintretensantrag unterstützte. Zudem enthielten sich 11 Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion der Stimme. Auch der Rückweisungsantrag Gutjahr konnte kaum über die Parteigrenze hinaus mobilisieren und wurde mit 129 zu 61 Stimmen (6 Enthaltungen) abgelehnt. Auch der Minderheitsantrag Wasserfallen, gemäss dem nicht auf die Programmvereinbarungen eingetreten werden sollte, scheiterte; die 87 unterstützenden Stimmen aus den Fraktionen der FDP, SVP sowie von einer Minderheit der Mitte-Fraktion reichten gegen die 103 Stimmen ablehnenden Stimmen nicht aus.

Auch in der Detailberatung lagen zahlreiche Minderheitsanträge vor – häufig mehrere zu demselben Paragrafen und in den meisten Fällen angeführt durch FDP- oder SVP-Kommissionsmitglieder. In den zwei zentralen Punkten setzte sich indes die Kommissionsmehrheit durch, so namentlich bei der Höhe der Bundesbeiträge. Hier obsiegte die Kommissionsmehrheit, welche den Bund zu maximal 20 Prozent an den Betreuungskosten der Eltern beteiligen wollte, gegen eine Minderheit I Gutjahr (maximal 10%), eine Minderheit II Wasserfallen (genau 15%) und eine Minderheit III Umbricht Pieren (genau 10%). Erfolglos blieb auch eine weitere, durch Diana Gutjahr angeführte Minderheit, die den Verpflichtungskredit für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur Weiterentwicklung ihres Betreuungsangebots oder der Politik der frühen Kindheit halbieren wollte (von CHF 224 Mio. auf CHF 112 Mio.).
Durchsetzen konnte sich die Kommissionsminderheit in Form einer Minderheit de Montmollin (fdp, GE), die – ebenso wie der Bundesrat – forderte, dass die Regierung einen gewissen kumulierten Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern festlegen kann, ab welchem der Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Bund besteht. Hier gesellte sich eine beinahe geschlossen stimmende GLP-Fraktion zu den Fraktionen der SVP, FDP und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Zudem setzte sich im Rat die Ansicht des Bundesrates durch, dass die Kostenbeteiligung lediglich bis zum Ende der Primarstufe erfolgen soll. Diese Ansicht teilte unterdessen auch die Kommissionsmehrheit, die sich im Nationalrat nicht zuletzt auch gegen eine Minderheit Prezioso (egsols, GE) durchsetzte, die – dem ursprünglichen Entwurf der Kommissionsmehrheit folgend – eine Kostenbeteiligung bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit forderte. Zudem sprach sich der Nationalrat einer Minderheit Nantermod (fdp, VS) folgend gegen einen Antrag der Kommissionsmehrheit aus, gemäss welchem die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in erster Linie zur Finanzierung des Bundesbeitrags für die familienexterne Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen. Gleichzeitig lehnte der Nationalrat hingegen einen Minderheitsantrag ab, der gemäss Stellungnahme des Bundesrates den Kantonsanteil an den Bundessteuern zur Gegenfinanzierung um 0.7 Prozentpunkte hatte senken wollen. Somit blieb die Frage der (Gegen-)Finanzierung nach der nationalrätlichen Debatte gänzlich offen.

Nach etlichen Stunden Debatte verabschiedete der Nationalrat in der Gesamtabstimmung den Entwurf zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) mit 107 zu 79 Stimmen (5 Enthaltungen) sowie den Bundesbeschluss 2 zu den Programmvereinbarungen mit 104 zu 84 Stimmen (5 Enthaltungen) zuhanden des Ständerates.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)

Noch in der Herbstsession 2022 bereinigte das Parlament das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bei der erneuten Beratung durch den Nationalrat waren noch drei Differenzen offen: die Pflicht zur Kennzeichnung von Mikrotransaktionen, der Einbezug von Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder in den Branchenorganisationen und ein gesetzlicher Auftrag an den Bund zur Förderung der Medienkompetenz.
Gemäss Kommissionssprecher Matthias Aebischer (sp, BE) habe sich die WBK-NR «im Sinne einer Bereinigung» entschieden, dem Ständerat in den ersten beiden Differenzen entgegen zu kommen. Für die Problematik der Mikrotransaktionen wolle die WBK-NR eine Kommissionsmotion einreichen, um das Problem entweder im Geldspielgesetz oder im Konsumenteninformationsgesetz zu regeln. Nachdem der Bundesrat und die Verwaltung der WBK-NR versichert hatten, dass der Bundesrat einschreiten könne, falls die Expertinnen und Experten in den Branchenorganisationen übergangen werden sollten, entschied die WBK-NR einstimmig, dem Ständerat zu folgen und es den Branchenorganisationen zu überlassen, wie sie die Expertinnen und Experten einbinden wollen.
Umstritten blieb die Frage, ob der Bundesrat «Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention» ergreifen solle oder nicht. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte mit 15 zu 10 Stimmen daran festhalten – einzig gestrichen werden sollte der Absatz, «dass der Bund die Kantone bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Angeboten zur Medienkompetenz unterstützen» könne. Eine Minderheit um Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollte hingegen dem Ständerat folgen und auf die neue Bundeskompetenz im Gesetz gänzlich verzichten. Der Nationalrat folgte mit 108 zu 75 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) jedoch seiner Kommissionsmehrheit.

Der Ständerat lenkte in der Folge auf den Mehrheitsantrag der WBK-SR ein, welche die Förderung der Medienkompetenz im Gesetz aufnehmen wollte, zumal der grösste Konfliktpunkt gemäss Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG), die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund, mit dem angepassten Vorschlag des Nationalrats wegfalle. Gegen einen Minderheitsantrag von Jakob Stark (svp, TG) nahm der Ständerat diese letzte Änderung am Entwurf mit 23 zu 20 Stimmen an.

Nach gut zwei Jahren kam das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Ende September 2022 mit der Schlussabstimmung zu einem Abschluss. Der Nationalrat nahm das Gesetz mit 131 zu 56 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion lehnten das neue Bundesgesetz ab. Die kleine Kammer nahm das neue Bundesgesetz mit 40 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Hier stammten die Stimmen gegen das Gesetz von Mitgliedern der SVP.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

En raison des incertitudes liées à la pandémie et de la situation financière compliquée des médias locaux, la commission des transports et des télécommunications du Conseil national (CTT-CN) a déposé une motion pour que la presse écrite bénéficie à nouveau d'un soutien provisoire pour l'année 2022. Ce soutien doit s'inscrire dans la lignée des mesures prévues dans le cadre de l'ordonnance Covid-19 presse écrite. La CTT-CN veut permettre aux journaux en abonnement de la presse locale d'être distribués gratuitement par la Poste, à condition d'être tirés à moins de 40'000 exemplaires et de ne pas verser de dividendes pour l'exercice 2022. Le Conseil fédéral rappelle cependant que l'ordonnance Covid-19 presse écrite n'a pas été prolongée au-delà de 2021, car la situation sur le front de la pandémie s'est calmée et permet d'envisager un retour à la normale pour les médias. De plus, le moment n'est pas adéquat pour prévoir de nouvelles mesures de soutien, au vu du résultat de la votation sur l'aide aux médias de février 2022. C'est pourquoi il préconise le rejet de la motion. Au sein de la commission, onze membres se sont opposés à la motion, contre douze qui l'ont soutenu.
En plénum, les arguments du tessinois Marco Romano (centre) ont fait mouche. S'exprimant au nom de la majorité de la commission, il a souligné que ces mesures ne s'adressaient qu'à la presse locale, qui est en réelle difficulté financière et subit encore les contrecoups de la pandémie. En ce sens, cette mesure se différencie de celles prévues par le paquet d'aide aux médias, selon le député bourgeois. En effet, l'une des principales critiques au projet rejeté par la population était d'englober les grands groupes de presse dans le cercle des bénéficiaires, alors que ceux-ci ne connaissent pas de difficultés financières particulières. Malgré les réticences exprimées par Christian Wasserfallen (plr, BE) et la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga, 97 parlementaires ont accepté la motion, contre 89 qui s'y sont opposé.e.s (0 abstention). La gauche et le Centre ont permis à l'objet de passer la rampe du Conseil national.

Prolongation limitée dans le temps des mesures transitoires en faveur de la presse écrite (Mo. 22.3378)
Dossier: Medienförderungspolitik nach dem Scheitern des Medienpakets