Die Revision des Umweltschutzgesetzes stand in der Frühjahrssession 2024 auf der Agenda des Nationalrats. Für die UREK-NR erläuterte Nicolo Paganini (mitte, SG), dass die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht in der Kommission unbestritten waren, entsprechend gebe es hier keine abweichenden Anträge zum bundesrätlichen Entwurf und zu den Beschlüssen des Ständerats. Für Diskussionsstoff sorgte jedoch in der Kommission wie auch im Rat die Siedlungsentwicklung in lärmbelasteten Gebieten. Paganini berichtete, dass die UREK-NR diesbezüglich in weiten Teilen dem Ständerat gefolgt sei, jedoch etwas stärker auf die Wohnqualität achten wolle.
In der Eintretensdebatte hielt Christian Wasserfallen (fdp, BE) seitens der FDP-Fraktion ein Plädoyer für eine rasche Erleichterung des Bauens, was angesichts der Wohnungsknappheit dringend notwendig sei. Dieselbe Meinung vertrat auch Mitte-Vertreter Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO), der es für angebrachter hielt, die Lärmschutzbestimmungen in lärmbelasteten Gebieten etwas zu lockern, statt vermehrt auf der grünen Wiese zu bauen. Für Michael Graber (svp, VS) wiederum bestand in der Lockerung der Lärmschutzvorschriften der einzig gangbare Weg angesichts der durch die hohe Zuwanderung ausgelösten Wohnungsnot. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums taxierte SP-Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, Gabriela Suter (sp, AG), die Gesetzesvorlage als skandalöse Kapitulation vor der Lärmproblematik. Der Ständerat und die UREK-NR hätten mit ihren Anträgen «einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung» begünstigt, ohne dabei die verschiedenen Lärmquellen zu bekämpfen. Auch Aline Trede (gp, BE) machte sich Sorgen um die betroffene Bevölkerung; insgesamt litten rund eine Million Menschen in der Schweiz an schädlichem Lärm, insbesondere aufgrund des Strassenverkehrs. Beat Flach (glp, AG) wiederum, der mit seiner Motion 16.3529 die USG-Revision im Bereich Lärm ausgelöst hatte, kritisierte, dass der Ständerat und die Mehrheit der nationalrätlichen UREK die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, die er im USG habe festhalten wollen, nun mit dem Konzept der kontrollierten Lüftung, also einer Lüftung, bei der die Räume mechanisch be- und entlüftet werden, unterminieren wollten. Dies sei jedoch der falsche Weg und werde die Lärmproblematik nicht lösen, so Flach. Bundesrat Rösti wiederum warb für den bundesrätlichen Weg, zumal die Exekutive damit bereits «eine ganz kluge Lösung vorgelegt» habe.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anschliessend wurden die zahlreich vorliegenden Minderheitsanträge von links und rechts vorgestellt und kommentiert. Entschieden wurde wie folgt: Bei der Thematik der Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zur Reduktion von Lärm wurde ein Einzelantrag von Thomas Hurter (svp, SH) mit 100 zu 90 Stimmen angenommen, wonach die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden könne. Dem Mehrheitsantrag folgend und damit gegen den Willen von links-grün beschloss der Nationalrat weiter, dass Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert gebaut werden dürfen, wenn bei jeder Wohnung mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden. Zudem müsse bei den anderen Zimmern eine kontrollierte Lüftung installiert werden oder ein lärmarmer, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. Alternativ könne auch gebaut werden, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume jeder Wohnung ein Fenster hat, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die grosse Kammer wählte damit einen Mittelweg zwischen der Version des Ständerats und dem Vorschlag des Bundesrates. Des Weiteren schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag de Montmollin (fdp, GE) zur Schaffung eines neuen Spezial-Lärmgrenzwerts für Bauten in Flughafennähe an. Gemäss diesem soll eine verdichtete Siedlungsentwicklung auch in von Fluglärm belasteten Gebieten ermöglicht werden.
Bei der zweiten grösseren Thematik, der Sanierung von mit Altlasten belasteten Kinderspielplätzen und Grünflächen, entschied die Volkskammer, dass die Kantone die Inhaber der belasteten Plätze finanziell bei der Sanierung unterstützen können sollen. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der diese finanzielle Hilfe ausgeschlossen hatte. Ausserdem beschloss der Nationalrat gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion, die Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) aufzuheben. Während Christian Wasserfallen argumentierte, dass die Abgabe keine Wirkung mehr entfalte, und daher gestrichen werden könne, hielt Beat Flach entgegen, dass bei einer Streichung der Abgabe andere Massnahmen ergriffen werden müssten, damit die Emissionen nicht wieder anstiegen. Der Ständerat hatte sich mit diesem Artikel nicht auseinandergesetzt.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 119 zu 67 Stimmen und 6 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Ablehnungen und Enthaltungen stammten von den Mitgliedern der SP, der Grünen, der GLP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion.
Das Dilemma zwischen Lärmschutz und Wohnungsbau gab auch in den Medien zu reden. Diese griffen die Geschichte dieser Problematik auf, die einst mit einem Bundesgerichtsurteil zur Lüftungsfensterpraxis (1C_139/2015) begann, mit der erwähnten Motion Flach weiterging und nun im vorliegenden Bundesratsgeschäft behandelt wird. Wie sich zeigte, wird diese Geschichte aber wohl noch weitergeschrieben; die links-grüne Seite liebäugelte nämlich damit, das Referendum gegen die Revision des USG zu ergreifen, sollte beim Lärmschutz nicht noch nachgebessert werden.