Umweltschutzgesetz. Änderung (BRG 22.085)

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Im Dezember 2022 präsentierte der Bundesrat die Botschaft für die Revision des Umweltschutzgesetzes. Die Revision bezweckt Veränderungen in den Bereichen Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, beim E-Government sowie beim Strafrecht.
Beim Lärmschutz will der Bundesrat die raumplanerischen Ziele (verdichtetes Bauen / Siedlungsentwicklung nach innen) besser mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen in Einklang bringen. Mit den vorgesehenen Änderungen im USG sollen die Rechts- und Planungssicherheit erhöht werden, indem die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen präzisiert werden. Die Änderungen stünden in Einklang mit dem «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» und setze die Motion 16.3529 Flach (glp, AG) um, so der Bundesrat.
Im Bereich der Altlasten beabsichtigt der Bundesrat, die Sanierung von öffentlichen und privaten Böden voranzutreiben. Die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen sollen verbindlich geregelt werden, wobei die Kosten der Sanierung zu 60 Prozent durch den VASA-Fonds übernommen würden. Die weiterhin freiwillige Untersuchung und Sanierung privater Kinderspielplätze und Hausgärten würde durch eine 40-prozentige Beteiligung des VASA-Fonds unterstützt. Weiter sollen durch ehemalige Deponien oder industrielle Aktivitäten belastete Standorte generell rascher analysiert und saniert werden. Bei den 300-Meter-Schiessanlagen schlug der Bundesrat vor, in Zukunft nicht mehr eine Pauschale pro Scheibe zu sprechen, sondern dass der Bund die Sanierungskosten generell zu 40 Prozent übernimmt. Mit diesen Änderungen werde die Motion 18.3018 Salzmann (svp, BE) erfüllt und das Anliegen einer abgelehnten Motion 20.4546 Fivaz (gp, NE) aufgenommen, so die Botschaft.
Bei den Lenkungsabgaben sollen diejenigen Artikel im USG, die den Schwefelgehalt von einigen Treibstoffen betreffen, gestrichen werden, da sie aufgrund strengerer Vorschriften in der LRV keine Anwendung mehr finden.
Eine weitere Neuerung im USG soll es dem Bund erlauben, private Institutionen finanziell zu unterstützen, die an sie übertragene Aufgaben im Bereich der Aus- und Weiterbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wahrnehmen. Diese Änderung werde insbesondere die Umsetzung von Massnahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vereinfachen.
Die vorliegende Revision schaffe auch die gesetzliche Grundlage, um das E-Government-Programm des UVEK im Umweltschutzbereich zu verankern, so der Bundesrat.
Schliesslich bezweckt der Bundesrat einige der Strafbestimmungen im USG anzupassen und das Strafmass für schwere Delikte anzuheben. Zudem solle die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungs- und Umweltschutzbehörden gestärkt werden.

In der Wintersession 2023 behandelte der Ständerat die umfassende Revision des Umweltschutzgesetzes als Erstrat. UREK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) orientierte den Rat darüber, dass die Kommission einstimmig beantragt hatte, auf die Vorlage einzutreten. Entsprechend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen.
Die Vorlage gliederte sich sodann in zwei grosse Themenbereiche. Im ersten Block widmete sich der Ständerat den Lärmvorschriften bei Gebäuden. Daniel Fässler fasste das Ziel der USG-Revision dahingehend zusammen, dass die Lärmvorschriften besser mit den raumplanerischen Zielen, namentlich der Siedlungsentwicklung nach innen, in Einklang gebracht werden sollen. Die Kommissionsmehrheit hatte bei den entsprechende Artikeln jeweils beantragt, der Linie des Bundesrates zu folgen oder aber die Lärmvorschriften zu lockern. Gegen Letzteres regte sich links-grüner Widerstand; Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) hatte zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen jeweils einen Minderheitsantrag eingereicht. Diese Anträge blieben jedoch allesamt chancenlos; die Mehrheit des Rates folgte in allen Punkten ihrer vorberatenden Kommission. So lehnte es der Ständerat etwa ab, einen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen. Ebenfalls keine Mehrheit fand das Ansinnen, den Gemeinden bei Bauzonen, in denen die Lärm-Grenzwerte nicht eingehalten werden können, mehr Spielraum bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Strassen zu geben.
Im zweiten Block stand die Beschleunigung der Sanierung belasteter Standorte im Fokus. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat beschloss der Ständerat eine obligatorische Sanierung belasteter öffentlicher Spielplätze und Grünflächen, auf denen regelmässig Kinder spielen. Die anfallenden Sanierungskosten sollen primär die Verursachenden der Belastungen tragen; der Bundesrat hatte hingegen vorgeschlagen, dass die Inhaberinnen und Inhaber des Standorts, also etwa die Gemeinden, die Kosten übernehmen. Die kleine Kammer lehnte es im Übrigen ab, die Sanierung privater Kinderspielplätze und privater Hausgärten finanziell zu unterstützen. Dies hatten der Bundesrat und eine weitere Minderheit Crevoisier Crelier gefordert.
Nach diesen beiden grossen Blöcken gab es nur noch wenige Diskussionen zu den übrigen Bestimmungen, bei denen die kleine Kammer jeweils dem Antrag des Bundesrates folgte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 32 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Die Revision des Umweltschutzgesetzes stand in der Frühjahrssession 2024 auf der Agenda des Nationalrats. Für die UREK-NR erläuterte Nicolo Paganini (mitte, SG), dass die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht in der Kommission unbestritten waren, entsprechend gebe es hier keine abweichenden Anträge zum bundesrätlichen Entwurf und zu den Beschlüssen des Ständerats. Für Diskussionsstoff sorgte jedoch in der Kommission wie auch im Rat die Siedlungsentwicklung in lärmbelasteten Gebieten. Paganini berichtete, dass die UREK-NR diesbezüglich in weiten Teilen dem Ständerat gefolgt sei, jedoch etwas stärker auf die Wohnqualität achten wolle.
In der Eintretensdebatte hielt Christian Wasserfallen (fdp, BE) seitens der FDP-Fraktion ein Plädoyer für eine rasche Erleichterung des Bauens, was angesichts der Wohnungsknappheit dringend notwendig sei. Dieselbe Meinung vertrat auch Mitte-Vertreter Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO), der es für angebrachter hielt, die Lärmschutzbestimmungen in lärmbelasteten Gebieten etwas zu lockern, statt vermehrt auf der grünen Wiese zu bauen. Für Michael Graber (svp, VS) wiederum bestand in der Lockerung der Lärmschutzvorschriften der einzig gangbare Weg angesichts der durch die hohe Zuwanderung ausgelösten Wohnungsnot. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums taxierte SP-Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, Gabriela Suter (sp, AG), die Gesetzesvorlage als skandalöse Kapitulation vor der Lärmproblematik. Der Ständerat und die UREK-NR hätten mit ihren Anträgen «einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung» begünstigt, ohne dabei die verschiedenen Lärmquellen zu bekämpfen. Auch Aline Trede (gp, BE) machte sich Sorgen um die betroffene Bevölkerung; insgesamt litten rund eine Million Menschen in der Schweiz an schädlichem Lärm, insbesondere aufgrund des Strassenverkehrs. Beat Flach (glp, AG) wiederum, der mit seiner Motion 16.3529 die USG-Revision im Bereich Lärm ausgelöst hatte, kritisierte, dass der Ständerat und die Mehrheit der nationalrätlichen UREK die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, die er im USG habe festhalten wollen, nun mit dem Konzept der kontrollierten Lüftung, also einer Lüftung, bei der die Räume mechanisch be- und entlüftet werden, unterminieren wollten. Dies sei jedoch der falsche Weg und werde die Lärmproblematik nicht lösen, so Flach. Bundesrat Rösti wiederum warb für den bundesrätlichen Weg, zumal die Exekutive damit bereits «eine ganz kluge Lösung vorgelegt» habe.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anschliessend wurden die zahlreich vorliegenden Minderheitsanträge von links und rechts vorgestellt und kommentiert. Entschieden wurde wie folgt: Bei der Thematik der Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zur Reduktion von Lärm wurde ein Einzelantrag von Thomas Hurter (svp, SH) mit 100 zu 90 Stimmen angenommen, wonach die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden könne. Dem Mehrheitsantrag folgend und damit gegen den Willen von links-grün beschloss der Nationalrat weiter, dass Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert gebaut werden dürfen, wenn bei jeder Wohnung mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden. Zudem müsse bei den anderen Zimmern eine kontrollierte Lüftung installiert werden oder ein lärmarmer, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. Alternativ könne auch gebaut werden, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume jeder Wohnung ein Fenster hat, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die grosse Kammer wählte damit einen Mittelweg zwischen der Version des Ständerats und dem Vorschlag des Bundesrates. Des Weiteren schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag de Montmollin (fdp, GE) zur Schaffung eines neuen Spezial-Lärmgrenzwerts für Bauten in Flughafennähe an. Gemäss diesem soll eine verdichtete Siedlungsentwicklung auch in von Fluglärm belasteten Gebieten ermöglicht werden.
Bei der zweiten grösseren Thematik, der Sanierung von mit Altlasten belasteten Kinderspielplätzen und Grünflächen, entschied die Volkskammer, dass die Kantone die Inhaber der belasteten Plätze finanziell bei der Sanierung unterstützen können sollen. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der diese finanzielle Hilfe ausgeschlossen hatte. Ausserdem beschloss der Nationalrat gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion, die Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) aufzuheben. Während Christian Wasserfallen argumentierte, dass die Abgabe keine Wirkung mehr entfalte, und daher gestrichen werden könne, hielt Beat Flach entgegen, dass bei einer Streichung der Abgabe andere Massnahmen ergriffen werden müssten, damit die Emissionen nicht wieder anstiegen. Der Ständerat hatte sich mit diesem Artikel nicht auseinandergesetzt.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 119 zu 67 Stimmen und 6 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Ablehnungen und Enthaltungen stammten von den Mitgliedern der SP, der Grünen, der GLP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion.

Das Dilemma zwischen Lärmschutz und Wohnungsbau gab auch in den Medien zu reden. Diese griffen die Geschichte dieser Problematik auf, die einst mit einem Bundesgerichtsurteil zur Lüftungsfensterpraxis (1C_139/2015) begann, mit der erwähnten Motion Flach weiterging und nun im vorliegenden Bundesratsgeschäft behandelt wird. Wie sich zeigte, wird diese Geschichte aber wohl noch weitergeschrieben; die links-grüne Seite liebäugelte nämlich damit, das Referendum gegen die Revision des USG zu ergreifen, sollte beim Lärmschutz nicht noch nachgebessert werden.

Zu Beginn der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit der Revision des Umweltschutzgesetzes, bei der es allen voran um das Bauen in lärmbelasteten Gebieten sowie um die Sanierung von belasteten Spielplätzen und Gärten ging.

Dem Ständerat gelang es bei den Bestimmungen zum Wohnungsbau in Gebieten mit übermässiger Lärmbelastung nicht, wesentliche Schritte auf den Nationalrat zuzugehen. Am Ende der Debatte bestand beim Kernartikel zur Belüftung von mit Lärm belasteten Wohnungen und Zimmern immer noch eine wesentliche Differenz. Der Ständerat sprach sich ein zweites Mal dafür aus, dass ein Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten dann erlaubt werden soll, wenn entweder eine kontrollierte Raumlüftung installiert wird oder wenn bei jeder Wohnung mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein ruhiges Fenster zum Lüften verfügt. Zudem hielt die kleiner Kammer daran fest, dass es auch ausreichen soll, wenn bei jeder Wohnung im Minimum ein lärmempfindlicher Raum ein ruhiges Fenster habe und ein lärmgeschützter, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehe. Auch beim Bauen in von Fluglärm belasteten Gebieten bestand nach der ständerätlichen Debatte weiterhin eine Differenz zum Nationalrat. Zudem lehnte es die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat ab, ein Tempolimit auf verkehrsorientierten Strassen mit dieser Revision des USG zu regeln. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Räte bereits die Motion Schilliger (fdp, LU; Mo. 21.4516) mit dem Titel «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» angenommen hatten.

Beim zweiten wichtigen Thema dieser Vorlage, der Sanierung von belasteten Kinderspielplätzen und Grünflächen, gelang jedoch eine Einigung. Der Ständerat entschied sich dafür, der Minderheit Crevoisier Crelier (sp, JU) und dem Nationalrat zu folgen und damit der Bestimmung zuzustimmen, wonach die Kantone die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten finanziell unterstützen dürfen. Bei der Frage der Finanzierung der Untersuchung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten bestand jedoch weiterhin eine Differenz zum Nationalrat. Beim letzten grösseren strittigen Punkt, der möglichen Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe, beschloss der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat, dieses Thema nicht in dieser USG-Revision angehen zu wollen, sondern im Rahmen einer neu eingereichten Motion der UREK-SR darüber zu entscheiden (Mo. 24.3388).

In der Herbstsession 2024 gingen die beiden Räten bei der Revision des Umweltschutzgesetzes in die Differenzbereinigung. Als erstes war der Nationalrat am Zug. Die grosse Kammer beschloss auf Antrag der Kommissionsmehrheit und damit in Einklang mit dem Ständerat, ein Verbot von Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht mit der vorliegenden Revision des USG zu regeln, sondern wie in einer überwiesenen Motion 21.4516 von Peter Schilliger (fdp, LU) verlangt, mittels Revision des Strassenverkehrsgesetzes anzugehen. Der Nationalrat konnte auch die Differenz beim Thema VOC-Lenkungsabgabe eliminieren, indem er dem Ständerat folgte und beschloss, die mögliche Aufhebung der Abgabe mittels einer separaten Motion zu behandeln. An den verbleibenden Differenzen hielt er fest.
Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) gelang es einige Tage darauf nicht, den Ständerat von ihren Minderheitsanträgen zu überzeugen, die dazu geführt hätten, dass die kleine Kammer die beiden wesentlichen noch bestehenden Differenzen zum Lärmschutz und zur Sanierung von Spielplätzen bereinigt hätte.
So war gegen Ende der Herbstsession 2024 erneut der Nationalrat an der Reihe. Dieser folgte nun in beiden Punkten dem Ständerat. Damit resultierte beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten die Regelung, dass entweder die Hälfte der lärmempfindlichen Räume ein Fenster haben muss, bei dem lärmarm gelüftet werden kann oder dass bei Installation einer kontrollierten Lüftung die Lärmgrenzwerte bei einem lärmempfindlichen Raum eingehalten werden. Alternativ reicht für eine Baubewilligung auch das Vorhandensein eines ruhigen Fensters sowie eines ruhigen Aussenraums (bspw. Balkon). Der Nationalrat war dabei seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und sprach sich somit gegen den Antrag von Gabriela Suter (sp, AG) auf Festhalten aus. Bei der Sanierung von privaten Spielplätzen, die zweite noch verbliebene Differenz, schloss sich der Nationalrat dem ständerätlichen Beschluss an, wonach diese Sanierungen freiwillig bleiben und die Eigentümer die Kosten der etwaigen Untersuchung und Sanierung grundsätzlich nicht tragen müssen.
In den Schlussabstimmungen nahm der Ständerat die Vorlage mit 31 zu 10 Stimmen an, der Nationalrat mit 131 zu 61 und 3 Enthaltungen. Dabei votierte links-grün jeweils gegen den Entwurf.