Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine (Mo. 23.3264; 23.3265; 23.3266; 23.3267; 23.3268)

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Im März 2023, und damit gut ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine, reichten fünf Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen der GLP-, SP-, FDP-, Mitte- und Grünen-Fraktion je eine gleichlautende Motion ein (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268). Die Motionen forderten den Bundesrat dazu auf, zuerst in internationaler Kooperation die völkerrechtlichen Grundlagen zu klären und sodann einen Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten zu erarbeiten. Dieser Mechanismus solle es erlauben, die durch Sanktionen eingefrorenen staatlichen und staatsnahen Vermögenswerte an den angegriffenen Staat zu überweisen. Die Motionärinnen und Motionäre begründeten den Vorstoss mit dem Hinweis, dass es auf der Hand liege, konfiszierte Gelder aus Russland für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. In diesem Zusammenhang gelte es aber, vorab diverse völkerrechtliche Fragen zu klären. Der Bundesrat zeigte sich bereit, dieses Anliegen anzugehen. Er wolle dafür Lösungen suchen, die mit der innerschweizerischen Rechtsordnung, dem Völkerrecht sowie mit den aussenpolitischen Zielen übereinstimmten.
Der Nationalrat behandelte die fünf Motionen in der Herbstsession 2023. Als einer der Motionäre ergriff Gerhard Andrey (gp, FR) zuerst das Wort und präzisierte, dass es in der eingereichten Motion vor allem um Vermögen der russischen Zentralbank oder von russischen Staatsunternehmen gehe und nicht um sogenannte Oligarchengelder. Die Vorstösse waren in der Sommersession 2023 von Roland Büchel (svp, SG) bekämpft worden. Dieser warnte den Rat eindringlich vor übereilten «Hüftschüssen». Die EU sei etwa zum Schluss gekommen, dass Staatsvermögen im Grundsatz einen Immunitätsschutz genössen, den nur der UNO-Sicherheitsrat aufheben könne. Zudem befürchtete er Schaden für den Schweizer Finanzplatz durch den Abfluss privater Gelder. Mit 123 zu 54 Stimmen nahm der Nationalrat die Motionen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, von einigen Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion und einem Mitglied der GLP-Fraktion.

Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Nach dem Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2024 auch der Ständerat für die Abklärungen zur Schaffung eines Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten aus. Er überwies die fünf gleichlautenden Motionen (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268) allerdings nur knapp mit 21 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
In der Ratsdebatte stellte Pirmin Schwander (svp, SZ) seitens der RK-SR das Anliegen der Motionen vor. Die vorberatende Kommission beantragte mit 7 zu 5 Stimmen Ablehnung der Motion. Im Rat schienen alle Rednerinnen und Redner das Ansinnen zu teilen, dass die Ukraine unterstützt werden soll. Über den richtigen Weg schieden sich aber die Geister. Während Pirmin Schwander für die Gegnerinnen und Gegner der Motionen daran zweifelte, dass der geforderte Reparationsmechanismus mit der völkerrechtlichen Praxis (Schutz des Staatsvermögens aufgrund der Staatenimmunität) vereinbar sei und der Bundesrat ohnehin aktiv daran arbeite, eine entsprechende international abgestimmte Lösung zu finden, argumentierte Andrea Caroni (fdp, AR) seitens der Befürwortenden, dass es in den Motionen lediglich darum gehe, zu prüfen, ob Drittstaaten ebenfalls das Recht haben, Reparationszahlungen einzufordern. Die Motionen verlangten keinen Rechtsbruch, sondern lediglich die Auslotung des bestehenden Rechtsrahmens, so Caroni.

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