Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Russland

Prozesse

186 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Aussenpolitische Bericht 2024 erschien im Februar 2025 und widmete sich in einem ersten Teil schwerpunktmässig den BRICS-Staaten, womit er die Forderungen des Postulats 23.3970 erfüllte. Das Kapitel zu den BRICS-Staaten ging auf die Entstehung und die Weiterentwicklung des losen Staatenbundes, auf ihre gemeinsamen Ziele (beispielsweise die Reform der UNO sowie der globalen Finanzinstitutionen) aber auch auf ihre Unterschiede, etwa in Bezug auf ihre geopolitischen Interessen oder auch auf die Gesellschaftspolitik, ein. Zudem beleuchtete der Bundesrat auch die Rolle der Staatengruppe hinsichtlich der Weltwirtschaft, aber auch bezüglich der globalen Sicherheitsarchitektur. Wichtig für die Schweiz sei insbesondere, die Beziehungen zu den aufstrebenden Volkswirtschaften innerhalb und ausserhalb von BRICS zu stärken sowie diese Staaten zu ermuntern, für Frieden und Sicherheit sowie für einen funktionierenden Multilateralismus Verantwortung zu tragen.
Im zweiten Teil des Berichts stellte der Bundesrat die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz entlang der 28 Ziele der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 vor. Ins Auge fielen im Berichtsjahr unter anderem die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU, wo Ende Jahr der Mandatsentwurf für den so genannten Paketansatz verabschiedet wurde, aber auch die anhaltende humanitäre und diplomatische Unterstützung für die Ukraine, oder auch die Aktivitäten im Bereich der internationalen Klimapolitik, wo die Schweiz im Berichtsjahr insbesondere bei Projekten zur Emissionsreduktion mit Kenia und Mosambik mitgewirkt habe.

Aussenpolitischer Bericht 2024 (BRG 25.009)

Auch 2024 beschäftigte der Krieg in der Ukraine die Schweizer Aussenpolitik. Wie bereits in den beiden Vorjahren übernahm die Schweiz weitgehend die Sanktionen der EU gegenüber Russland: Gemäss Beschluss des Bundesrats trat am 1. Februar das 12. Sanktionspaket der EU auch in der Schweiz in Kraft. Dadurch wurde unter anderem der Kauf und der Import von russischen Diamanten schrittweise verboten. Zudem wurden der Kauf und die Einfuhr von Roheisen und flüssigem Propangas aus Russland untersagt. Im Finanzbereich soll das 12. Sanktionspaket dafür sorgen, dass die Preisobergrenze für russisches Rohöl und Erdölprodukte durchgesetzt wird und Umgehungen verhindert werden.
Im März 2024 folgte bereits die Übernahme des 13. Sanktionspakets der EU. Dabei ging es um die Sanktionierung von weiteren natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen, welche vornehmlich im militärisch-industriellen Bereich tätig sind. Ausserdem wurden weitere Massnahmen im Handelsbereich erlassen, um die militärische und technologische Stärkung Russlands zu unterbinden.
Im Juli weitete das WBF durch die Übernahme eines ersten Elements des 14. Sanktionspakets der EU die Sanktionsliste betreffend Russland aus. Dabei handelte es sich allen voran um Geschäftsleute, «Propagandisten» sowie Angehörige der Streitkräfte und des Justizwesens. Ebenfalls mit Sanktionen belegt wurden Personen, die für die Entführung ukrainischer Kinder verantwortlich gemacht werden sowie Unternehmen, die im Rüstungsbereich tätig sind oder sich an der Umgehung der Sanktionen im Finanz- und im Handelsbereich beteiligen. Weitere Massnahmen, welche die EU im Rahmen des 14. Sanktionspaketes in die Wege geleitet hat, würden von der Schweiz noch geprüft, liess sich der Medienmitteilung entnehmen.
Im August gab der Bundesrat sodann bekannt, dass er sich weiteren Massnahmen des 14. Sanktionspakets der EU anschliesse. Dabei ging es unter anderem um die Fristen «im Hinblick auf den Abzug von Investitionen aus Russland», um die rechtmässige Beendigung der Geschäftstätigkeit von Schweizer Unternehmen in Russland sicherstellen zu können
Mitte Oktober übernahm der Bundesrat weitere Elemente des 14. Sanktionspakets der EU. Damit wurden unter anderem Exportbeschränkungen für Güter, welche Russlands Industrie sowie ihre militärische und technologische Entwicklung stärken, erweitert. Ausserdem erliess der Bundesrat mehrere Sanktionsmassnahmen bezüglich russischem Flüssigerdgas. Mit der Implementierung dieser Elemente hatte der Bundesrat die meisten Massnahmen des 14. Sanktionspakets übernommen.

Die Schweiz unterstützte die Ukraine im Berichtsjahr auch durch humanitäre Hilfe: Mitte März informierte der Bundesrat darüber, dass eine weitere Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine angelaufen sei. Dabei handelte es sich um Material für die humanitäre Minenräumung, Feuerwehrmaterial zur Brandbekämpfung, Ersatzteile für Löschfahrzeuge sowie medizinische Artikel.
Anfang Oktober gab das EDA bekannt, dass die Schweiz eine Hilfslieferung an den ukrainischen Zivilschutz schickt, dabei handle es sich um Maschinen zur Trümmerbeseitigung sowie Ausrüstung zur Brandbekämpfung. Das Material im Wert von CHF 5.6 Mio. werde vom VBS gespendet.
Im Oktober stärkte der Bundesrat auch die humanitäre Minenräumung, indem er der in der Ukraine tätigen FSD bis 2027 CHF 30 Mio. zusprach, nachdem der Bundesrat im September 2023 bereits beschlossen hatte, für die humanitäre Minenräumung in der Ukraine im Zeitraum 2024-2027 CHF 100 Mio. zu sprechen. Wiederum einige Tage später gab der Bundesrat auch bekannt, dass der Bund den zivilen ukrainischen Dienst für Katastrophenhilfe mit der Lieferung von drei Minenräumsystemen sowie einem entsprechenden Ausbildungs-, Mentoring- und Logistikpaket stärken will. Zeitgleich fand in Lausanne die von der Schweiz und der Ukraine initiierte internationale «Ukraine Mine Action Conference 2024» statt, an welcher die Mehrheit der teilnehmenden Staaten die humanitäre Minenräumung in der Ukraine und auch generell in anderen Weltgegenden forderten. Bei dieser Gelegenheit versicherte die Schweiz der Ukraine ihre «anhaltende und langfristige Solidarität» und zeigte Bereitschaft, ihre guten Dienste auch im Hinblick auf den Einbezug Russlands in den Friedensprozess einzusetzen.

Sanktionsregime und weitere Entwicklungen zur Ukraine in 2024
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik

In der Schweizer Aussenpolitik zeigten sich im Berichtsjahr unterschiedliche Schwerpunkte, was sich auch in der Medienkonjunktur (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) widerspiegelte. Zum einen waren die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ein in Bundesbern sowie in den Medien viel diskutiertes Thema: Im März 2024 starteten die Verhandlungen für ein weiteres Abkommenspaket (auch Bilaterale III genannt), die Ende Jahr zu einem Abschluss kamen. Dieses Paket beinhaltete neue sektorielle Abkommen (z.B. im Strombereich), institutionelle Elemente, Regeln für staatliche Beihilfen sowie die regelmässige Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Im nächsten Jahr wird sich das Parlament und voraussichtlich in einigen Jahren auch die Stimmbevölkerung mit diesem Geschäft auseinandersetzen.

Zum anderen waren auch der Umgang mit den Konflikten im Nahen Osten sowie in der Ukraine zentrale Themen der Aussenpolitik. Bezüglich des Konflikts im Nahen Osten legte der Bundesrat im September die Botschaft zum Gesetz für ein Verbot der Hamas vor, wie dies die beiden sicherheitspolitischen Kommissionen in zwei identischen Motionen (Mo. 23.4312 und Mo. 23.4329) gefordert hatten. Das Gesetz wurde von den beiden Kammern in der Wintersession gutgeheissen. Zwei weitere Vorstsösse der beiden sicherheitspolitischen Kommissionen forderten auch ein Verbot der Hisbollah (Mo. 24.4263 und Mo. 24.4255). Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat befürworteten die Motion ihrer jeweiligen Kommission in der Wintersession. Bundesrat und Parlament beschäftigten sich auch mit der humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen. Dabei stellte die Rolle der UNRWA einen Spaltpilz dar: Während vor allem das links-grüne Lager argumentierte, dass einzig die UNRWA in der Lage sei, im Gaza-Streifen angemessene humanitäre Hilfe zu leisten, hielt die Mehrheit des bürgerlichen Lagers dagegen, dass die finanzielle Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza nicht über die UNRWA verteilt werden dürfe, da diese teilweise durch die Hamas beeinflusst oder gar unterwandert würde. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr denn auch zwei Motionen (Mo. 24.3469 und Mo. 24.3194) zur Streichung der Gelder an die UNRWA gut. Die ständerätliche Kommission beschloss, eine Anhörung durchzuführen, bevor sie ihrem Rat eine Empfehlung zu den Motionen unterbreitet. Der Bundesrat sprach nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen 2024 insgesamt CHF 79 Mio. für die humanitäre Hilfe in der Region. Aufgrund der Skepsis gegenüber der UNRWA soll der Grossteil dieser Gelder über andere Organisationen wie etwa das IKRK in die Region fliessen.

Der Krieg in der Ukraine veranlasste den Bundesrat auch im vergangenen Jahr dazu, zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsregimes gegenüber Russland zu übernehmen; darunter etwa weitere Sanktionierungen von natürlichen und juristischen Personen, das Verbot des Kaufs und Imports russischer Diamanten sowie Exportbeschränkungen für militärische und technologische Güter. Die Regierung setzte sich zudem mit Materiallieferungen und der Organisation einer Konferenz im Bereich der zivilen Minenräumung ein. Im April gab der Bundesrat ausserdem bekannt, dass er den Wiederaufbau in der Ukraine in den nächsten zwölf Jahren mit insgesamt CHF 5 Mrd. unterstützen werde. Weiter organisierte die Schweiz im Juni in Zusammenarbeit mit der Ukraine einen medial stark beachteten internationalen Friedensgipfel für die Ukraine (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Die Schweiz setzte sich im Vorfeld des Gipfels im Rahmen von zahlreichen Staatsbesuchen (z.B. aus Brasilien) stark dafür ein, eine Vielzahl von Staaten für die Teilnahme an der Konferenz auf dem Bürgenstock zu gewinnen. Auch das Parlament beschäftigte sich mit dem Ukraine-Konflikt und nahm beispielsweise eine Motion der SP an, die ein internationales Programm zur Räumung von Minen in der Ukraine fordert.

Das in diesem Themenbereich 2024 im Parlament am intensivsten debattierte Geschäft war die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028 (vgl. Tabelle 1): Der Bundesrat legte in der Botschaft ein Budget von CHF 11.27 Mrd. vor, womit die drei Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit – humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten – finanziert werden sollen. In den Räten wurde darum gerungen, wie viele Mittel die IZA erhalten soll und wie viele Mittel aufgrund der angespannten Lage des Bundeshaushalts generell eingespart oder stattdessen für die Sicherheitspolitik respektive die Armee eingesetzt werden sollen. Auch die CHF 1.5 Mrd., die der Bundesrat für die Ukraine auf Kosten der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen will, sorgten – neben einer grundsätzlichen Debatte um Qualität und Wirkung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit – für kontroverse Diskussionen, wurden schliesslich aber im vorgesehenen Umfang belassen. Insgesamt kürzte das Parlament den IZA-Kredit jedoch um CHF 151 Mio. Weitere Kürzungen kamen im Rahmen der Budgetdebatte 2025 hinzu.

Auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik legte der Bundesrat im Herbst 2024 die lange erwartete Botschaft zum Freihandelsabkommen mit Indien vor – die dafür notwendigen Verhandlungen hatten circa 16 Jahre gedauert. Mit diesem Abkommen sollen für 94.7 Prozent der Schweizer Exporte nach Indien Zollerleichterungen gelten. Ausserdem ist vorgesehen, nichttarifäre Handelshemmnisse in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Der Ständerat sprach sich in der Wintersession einstimmig für die Genehmigung des Abkommens aus. Im Berichtsjahr hiessen auch beide Räte das FHA mit der Republik Moldau gut, wovon sich der Bundesrat und das Parlament neben der wirtschaftlichen auch eine politische Stärkung dieses Nachbarlandes der Ukraine versprachen.

Schliesslich gab es auch im Bereich der direktdemokratischen Mitwirkung in der Aussenpolitik einige Entwicklungen zu verzeichnen. Im Mai gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz zustande gekommen war. Diese Volksinitiative möchte die immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Damit möchte das Initiativkomitee verhindern, dass die Schweiz einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten kann. Der Bundesrat entschied indes, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Im Sammelstadium befanden sich Ende 2024 drei Volksinitiativen, die dem Bereich Aussenpolitik zugeordnet werden können: Die Kompass-Initiative verlangt, dass Staatsverträge, welche «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten, sowohl der Stimmbevölkerung als auch den Kantonen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen; die Europa-Initiative will eine aktive Rolle der Schweiz in der europäischen Integration und die Atomwaffenverbotsinitiative macht sich für den Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) stark. Zu möglichen Auswirkungen dieses Beitritts wurde im März 2024 ein Bericht in Erfüllung eines Postulats veröffentlicht.

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2024

In der Herbstsession 2024 diskutierte die grosse Kammer auf Antrag einer Mehrheit der APK-NR darüber, ob der Nationalrat eine Erklärung über die Anerkennung des Holodomor als einen Akt des Völkermords abgeben soll. In der Erklärung bezeichnet und anerkennt der Nationalrat die systematischen Handlungen in den 1930er Jahren, welche zum absichtlich herbeigeführten Hungertod von rund vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, rund 2 Millionen Kasachinnen und Kasachen, sowie mehreren hunderttausend Russinnen und Russen geführt haben, als einen Akt des Völkermords. Zudem will der Nationalrat diesen Opfern gedenken.
Die APK-NR-Mitglieder Christine Badertscher (gp, BE) und Laurent Wehrli (fdp, VD) informierten das Plenum über den Hintergrund der Erklärung: In einem im Dezember 2022 eingereichten Postulat 22.4326 hatte Nathalie Imboden (gp, BE) gefordert, den Holodomor als Völkermord anzuerkennen. Die APK-NR sei bei der Beratung des Postulats zum Schluss gekommen, dass dieses Anliegen am sinnvollsten im Rahmen einer Erklärung des Nationalrates und nicht als Postulat umgesetzt werden könne. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass «die Anerkennung der rechtlichen Einstufung eines Völkermords ein gerichtlicher und kein politischer Akt» sei.
Eine Minderheit um Monika Rüegger (svp, OW) sprach sich gegen die Erklärung aus. Rüegger kritisierte, dass die Beurteilung eines solchen Ereignisses nicht den einzelnen Staaten obliege, sondern den zuständigen internationalen Gerichten. Zudem verspiele die Schweiz damit ihre Chance, als neutraler Staat rivalisierende Länder an den Verhandlungstisch zu bringen. Denn mit dieser Erklärung würden Vergleiche zum aktuellen Krieg in der Ukraine gezogen und die Schweiz lasse sich damit «unnötig instrumentalisieren».
In der Abstimmung votierte der Nationalrat mit 123 zu 58 Stimmen bei 7 Enthaltungen für die Abgabe der Erklärung. Die Gegenstimmen stammen allesamt von der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Erklärung des Nationalrates: Anerkennung des Holodomor als einen Akt von Völkermord (PAG 24.064)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2024 eine Motion der GLP-Fraktion, welche forderte, den Schutz der Zivilbevölkerung im Kontext von bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien stärker zu gewichten. Wie Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) darlegte, lehnte die SiK-SR die Motion mit 8 zu 4 Stimmen ab. Das Gleichbehandlungsgebot – ein Kern der Neutralität – bedinge, dass die Schweiz alle Konfliktparteien bei der Lieferung von kriegsrelevanten Gütern gleich behandle. Daher sei es der Schweiz nicht möglich, der Ukraine Güter zu liefern, die sie Russland nicht zugestehe, auch wenn diese Situation moralisch unbefriedigend sei. Es sei hier nun aber der falsche Ort und die falsche Zeit, um grundsätzlich über die Neutralität zu diskutieren. Weiter argumentierte der Kommissionssprecher, dass der Bundesrat die Möglichkeiten, die es im Bereich der humanitären Aktionen gebe, bereits ergreife. Minderheitssprecherin Franziska Roth (sp, SO) entgegnete im Namen ihrer Minderheit, dass man nicht verstehe, weshalb der Bundesrat bei diesem Konflikt auf der Gleichbehandlungspflicht beharre, wo ihm doch derselbe Grundsatz «in zahlreichen anderen Kriegen egal» sei. Der Ständerat lehnte die Motion mit 24 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Unterstützung fand der Vorstoss bei Mitgliedern der SP, der Grünen sowie der Mitte.

Höhere Gewichtung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien (Mo. 22.4193)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Der Bundesrat veröffentlichte im Juni 2024 den jährlichen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG. Dieser bezog sich zum einen auf die im NDG genannten Bedrohungen und zum anderen auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Die Schweiz bewege sich international in einem stark polarisierten Umfeld, ausgelöst durch Multikrisen und gewalttätige Konflikte in Europa sowie an Europas Peripherie. So bleibe die russische Aggression gegen die Ukraine ein bestimmender Unsicherheitsfaktor, der auch die Bestrebungen einer von der Nato und den USA unabhängigen EU auf absehbare Zeit unerreichbar scheinen lasse. Auch durch den Kriegsschauplatz im Nahen Osten und eine generelle Erosion von globalen Ordnungsprinzipien sei mit wachsendem politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Schweiz zu rechnen. Dieser könne in vermehrten Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen und politischer Positionierung seitens der Schweiz resultieren. Die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Akts als Bedrohung für die innere Sicherheit sei – vor allem in Form von spontanen Gewalttaten durch Einzelpersonen – nach wie vor erhöht. Verstärkt werde diese Bedrohung zudem durch die Propaganda des Islamischen Staats im Nachgang des Angriffs der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023. Dies wurde medial unter anderem von der NZZ unter dem Schlagwort der «Jihadisten-Netzwerke» thematisiert. Des Weiteren erhöhe sich das Risiko von gewalttätigem Links- und Rechtsextremismus europaweit und besonders junge Personen kämen auch in der Schweiz als potenzielle Täterinnen und Täter in Frage. Die Bedrohung durch Spionage sei nach wie vor als hoch einzustufen, wobei nebst Rivalen unter anderem die Bundesbehörden zum Ziel würden. Dabei seien inhaltlich aktuell wahrscheinlich die Beschaffung von Rüstungstechnologien und die Beziehungen der Schweiz zur EU und zur Nato von Interesse. Trotz dieser diversen Bedrohungslage schloss der Bundesrat den Bericht mit der Erkenntnis ab, dass die Schweiz weiterhin als relativ sicher betrachtet werden könne.

2024: Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG (BRG 24.062)
jährliche Berichte zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Artikel 70 Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Le rapport, résultant du postulat qui visait à définir dans quelle mesure la Suisse est concernée par la désinformation et la prise d'influence d'autrui sur l'opinion publique, a été publié par le Conseil fédéral. Dans le compte rendu des Sept sages, le contexte autour des activités d'influence et de la désinformation ainsi que les mesures entreprises pour les contrer ont été évoqués. Le rapport souligne que les activités d’influence dans l’espace de l’information «visent à manipuler les perceptions, les pensées et les actions des individus, des groupes et des sociétés» et «peuvent être menées par des acteurs étatiques comme non étatiques». Ceci comprend par exemple la désinformation qui «consiste en informations trompeuses ou entièrement inventées pour influencer ou saboter des processus politiques, pour attaquer la crédibilité des institutions et des médias, ou tout simplement pour semer le doute sur la fiabilité des informations». Ainsi, le rapport évoque des éléments clés de la transmission d'information et de la sécurité nationale tout comme la nécessité de prendre des actions pour l'ensemble de la société.
Soulignant l'aspect transfrontalier du phénomène, l'analyse fédérale mentionne divers conflits internationaux proches de la Suisse – Ukraine, Russie; Hamas, Israël – dans lesquels l'espace de l'information est d'importance significative, notamment pour une prise d'influence sur autrui, aussi au-delà des pays où surviennent les tensions. Comme la désinformation et les activités d'influence affaiblissent la démocratie, les prévenir et les contrer est important pour la Suisse.
Selon le rapport, par un paysage médiatique varié, un niveau de vie élevé, un bon niveau d'instruction et une confiance en les institutions étatiques plus élevée que la moyenne – notamment par l'appel régulier des citoyens aux urnes –, la résilience de la Suisse face à la désinformation et aux activités d'influence est renforcée. Toutefois, par le nombre de votations annuelles, le risque de prise d'influence augmente. En effet, malgré la résilience face à la désinformation en Suisse, le gouvernement considère sérieusement le danger que représentent les activités d'influence et diverses mesures sont entreprises afin de les limiter et les empêcher. Le Conseil fédéral a illustré ses propos avec l'évocation de deux cas d'activités d'influence répertoriés, respectivement en 2018 et 2022.
L'observation de la situation, la résilience et la sensibilisation – éducation de la population à ce sujet –, la réglementation et la prise de sanctions, la communication et la coordination sont les lignes directrices entreprises par la Suisse pour lutter contre les activités d'influence. Le SRC s'occupe d'observer l'état des lieux. A l'intérieur du pays, «les informations sur les activités d’influence qu’il peut collecter, examiner ou traiter sont très limitées», mais lorsqu'il est question d'influences venant de l'étranger, il se concentre sur les «menaces directes, concrètes ou potentielles que les rivalités entre grandes puissances font peser sur la Suisse». Quand il est question de conflits hybrides, la Chine et la Russie sont des acteurs particulièrement observés, étant présumés comme «les deux pays qui cherchent à exercer le plus d’activités d’influence visant la Suisse».
Le rapport précise que l’OFCOM veille au respect de la LRTV, soit que la SSR respecte son engagement journalistique. Il a aussi été souligné que l'évolution technologique était observée afin de réagir au mieux à des activités d'influence. C'est pourquoi plusieurs projets de recherche sont en cours à ce sujet. Un autre exemple de projet, supervisé par l'OFCOM, concerne un programme de recherche qui étudie la désinformation dans le contexte de la formation d'opinion. Le Conseil fédéral mentionne également qu'en cas de désinformation conforme à la loi, mais considérée comme fausse ou trompeuse, une rectification par la Confédération – procédure de démystification (debunking) –, à usage modéré, est possible. Finalement, la coopération – et l'observation des prises de décisions – avec l'OTAN ou l'UE sont des lignes directrices et une forme d'inspiration pour la Suisse. Ainsi, pour lutter contre la désinformation, qui est transnationale, des échanges d'informations sont organisés. Le rapport souligne aussi que l’institutionnalisation de la coopération internationale permettrait une meilleure perception de la situation. Au niveau national, comme la lutte contre la désinformation n'est pas centralisée et concerne plusieurs départements fédéraux – DJP: Fedpol, DDPS ou l'OFCOM –, la coopération est primordiale. Le rapport souligne finalement que la mise en place d'un institut de contrôle centralisé pourrait améliorer la surveillance de la désinformation.

Etat des lieux relatif à la menace que constituent pour la Suisse les campagnes de désinformation (Po. 22.3006)

Bereits zu Beginn des Jahres 2024 hatte die Schweiz angekündigt, einen Friedensgipfel für die Ukraine durchführen zu wollen. Im Vorfeld des Kongresses, der Mitte Juni 2024 auf dem Bürgenstock stattfand, berichteten die Medien über die Zu- und Absagen der angefragten Staaten, wobei von Anfang an klar war, dass Russland nicht zum Gipfel eingeladen würde. Sowohl Aussenminister Ignazio Cassis als auch Bundespräsidentin Viola Amherd hatten sich in zahlreichen bilateralen Treffen dafür eingesetzt, möglichst viele verschiedene Staaten für den Gipfel gewinnen zu können. Die Medien berichteten auch über die grossen Abwesenden, wie etwa China, wobei Russland einiges unternommen habe, um möglichst viele Staaten von einer Teilnahme an der Konferenz abzubringen. Das grosse Sicherheitsdispositiv, welches rund um den Gipfel aufgebaut wurde, fand ebenfalls mediale Beachtung.
Die Erwartungen an den Gipfel wurden schon im Vorfeld tief gehalten. Die Presse war sich einig, dass deren Ausgang an der Kriegsrealität in der Ukraine nicht viel ändern werde. Es sei bereits ein Erfolg, wenn zumindest ein Friedensprozess angestossen werde. Der offiziellen Medienmitteilung der Schweiz konnte entnommen werden, dass auf dem Bürgenstock insbesondere über drei konkrete Punkte gesprochen werden soll: die nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Saporischschja, die globale Ernährungssicherheit und die Freilassung von Kriegsgefangenen, inhaftierten Zivilisten und verschleppten Kindern.
Nach dem Gipfel lobte die Presse die Organisation des Gipfels sowie das Engagement von Amherd und Cassis. Das inhaltliche Fazit fiel jedoch ernüchternd aus. Von den rund 100 teilnehmenden Staaten schlossen sich etwa deren 80 der Schlusserklärung an, dabei fehlten aber wichtige Staaten wie Indien, Südafrika, Brasilien und Saudi-Arabien. Mit der Schlusserklärung wiesen die Unterzeichnenden die Verantwortung für den Krieg in der Ukraine eindeutig Russland zu. Zudem wurde in der Erklärung dazu aufgerufen, die Souveränität aller Staaten zu wahren und diese nicht durch Drohungen oder Gewalt zu untergraben. Diese Positionierung hatte gemäss Medien bereits gereicht, um einige Staaten von der Unterschrift unter das Dokument abzuhalten.
Nach Abschluss des Gipfels wurden in den Zeitungen zwei grosse offene Fragen ausgemacht: Wie soll es zu wirklichen Friedensverhandlungen kommen, wenn Russland nicht einbezogen wird? Und konkreter: in welchem Staat und wann gibt es einen weiteren Friedensgipfel?
Die Einschätzungen der Schweizer Politikerinnen und Politiker bezüglich des Kongresses und seiner Wirkung gingen weit auseinander. Während Samuel Bendahan (sp, VD) und Laurent Wehrli (fdp, VD) die Durchführung der Konferenz lobten und als ersten Schritt in die richtige Richtung sahen, stufte Pierre-André Page (svp, FR) den Umstand, dass Russland nicht zur Konferenz eingeladen war, als problematisch ein. Zudem habe die Schweizer Neutralität mit dieser Konferenz, die quasi vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj geleitet worden sei, stark gelitten.

Schweizer Friedensgipfel für die Ukraine
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Nach dem Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2024 auch der Ständerat für die Abklärungen zur Schaffung eines Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten aus. Er überwies die fünf gleichlautenden Motionen (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268) allerdings nur knapp mit 21 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
In der Ratsdebatte stellte Pirmin Schwander (svp, SZ) seitens der RK-SR das Anliegen der Motionen vor. Die vorberatende Kommission beantragte mit 7 zu 5 Stimmen Ablehnung der Motion. Im Rat schienen alle Rednerinnen und Redner das Ansinnen zu teilen, dass die Ukraine unterstützt werden soll. Über den richtigen Weg schieden sich aber die Geister. Während Pirmin Schwander für die Gegnerinnen und Gegner der Motionen daran zweifelte, dass der geforderte Reparationsmechanismus mit der völkerrechtlichen Praxis (Schutz des Staatsvermögens aufgrund der Staatenimmunität) vereinbar sei und der Bundesrat ohnehin aktiv daran arbeite, eine entsprechende international abgestimmte Lösung zu finden, argumentierte Andrea Caroni (fdp, AR) seitens der Befürwortenden, dass es in den Motionen lediglich darum gehe, zu prüfen, ob Drittstaaten ebenfalls das Recht haben, Reparationszahlungen einzufordern. Die Motionen verlangten keinen Rechtsbruch, sondern lediglich die Auslotung des bestehenden Rechtsrahmens, so Caroni.

Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine (Mo. 23.3264; 23.3265; 23.3266; 23.3267; 23.3268)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Die Fraktion der Grünliberalen forderte mit einer im September 2022 eingereichten Motion den Bundesrat dazu auf, den Schutz der Zivilbevölkerung im Kontext von bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien höher zu gewichten und diesen damit gegenüber dem Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien im Kontext des Neutralitätsrechts zu priorisieren. Konkret prangerte die GLP die Praxis des SECO und des Bundesrats an, der Ukraine keine Schutzgüter wie etwa Helme oder Schutzwesten zu liefern. Das SECO und der Bundesrat stützten sich dabei auf eine enge Definition des Neutralitätsrechts, wonach nicht nur Schutzgüter für die Armee, sondern auch Schutzgüter für die Zivilbevölkerung unter das Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien fielen. Diese Schutzgüter könnten gemäss dieser Definition nämlich auf Umwegen doch noch den Streitkräften zugutekommen und die Kampffähigkeit der Ukraine beeinflussen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und begründete dies auch mit den geltenden rechtlichen Grundlagen wie etwa der Güterkontrollverordnung, die es verböten, sogenannte besondere militärische Güter auszuführen.
In der Frühjahrssession 2024 befand sich das Geschäft auf der Traktandenliste der grossen Kammer. Dort plädierte GLP-Vertreter Beat Flach (glp, AG) für eine breitere Auslegung des Völkerrechts, damit die Lieferung von Schutzmaterial an ein Land, das völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, möglich wird. Darüber hinaus bestünden bereits Möglichkeiten, solche Schutzgüter farblich zu markieren, damit diese tatsächlich nur der Zivilbevölkerung zu Gute kommt. Anschliessend nahm der Nationalrat die Motion mit 94 zu 91 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen lehnten den Vorstoss ab.

Höhere Gewichtung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien (Mo. 22.4193)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Rétrospective annuelle 2023: Armée

En 2023, l'armée a été au centre des débats. Suite à l'agression de l'Ukraine par la Russie, il a été question, à de nombreuses reprises, des mesures permettant à la Suisse d'être active internationalement sans enfreindre son droit de neutralité. Dans cette logique, le Parlement a notamment prolongé l'engagement de la Swisscoy au Kosovo.

Autour de cette question d'entraide internationale et de promotion de la paix, le Parlement a longuement discuté de la modification de la loi sur le matériel de guerre (LFMG), avec en toile de fond plusieurs rejets de demandes de réexportation de matériel de guerre. Bien que la guerre en Ukraine ait souvent été mentionnée, il a été démontré que les propositions débattues n'auraient que peu d'effet ou même aucun effet sur la situation en Ukraine aujourd'hui. Ceci notamment parce que les mesures ne pourraient pas avoir un effet rétroactif au début de la guerre. Au final, divers projets ont vu le jours, mais le seul qui a été adopté par les deux chambres est le 23.3585. L'objet prévoit la modification de l'article 22 de la LFMG pour laisser plus de flexibilité aux conseillers fédéraux dans le cadre de la réexportation d'armes. Comme le confirme l'analyse APS des journaux, l'exportation de matériel de guerre a suscité beaucoup de débats au-delà de la Coupole fédérale. Le pourcentage des articles de presse sur le commerce extérieur prohibé, et donc en particulier sur l'exportation de matériel de guerre, a triplé entre 2022 et 2023. Cette hausse s'explique non seulement parce que les relations avec l'étranger ont parfois pris un goût salé provoquant des remous médiatiques sur ce sujet hautement débattu.

Dans la même logique d'entraide internationale et de promotion de la paix, le Parlement a prolongé l'engagement de la Swisscoy au Kosovo. Cette décision souligne l'importance pour la Suisse de renforcer son engagement au sein de l'Europe. La Swisscoy a été mentionnée à de nombreuses reprises au cours des dernières années que ce soit, lors de l'achat des F-35A ou autour de la sécurité helvétique. En s'engageant au Kosovo, la Suisse affirme sa volonté de se rapprocher de l'OTAN et souhaite souligner qu'elle agit dans le cadre de ses moyens vis-à-vis de la guerre en Ukraine.

Le message sur l'armée 2023, a aussi fait des vagues. La CPS-CN a souhaité retourner des chars Léopard 2 hors service à leur fabricant, l'Allemagne. Les craintes ont, d'une part, concerné la possibilité d'une réexportation vers l'Ukraine et, d'autre part, que la Suisse pourrait venir à manquer de chars. Ce n'est pas la seule fois qu'il a été question des carences matérielles de l'armée. Tout d'abord, le rehaussement progressif du budget, que le Parlement avait discuté en 2022, a été introduit dans le paquet de mesures discutées dans le message sur l'armée 2023. Cette augmentation, qui atteindra 1 pour cent du PIB en 2035, devrait permettre de renforcer la défense suisse. Cependant, afin de lutter contre le déficit attendu dans les finances fédérales pour les années 2024 à 2027, le Conseil fédéral veut faire augmenter le budget de l'armée moins rapidement que prévu initialement (cf. rétrospective annuelle des finances publiques). Ensuite, l'approvisionnement de l'armée a été sujet à de nouvelles discussions lors du passage du rapport 21.052 au Conseil national. Alors que certains objets ont souhaité remédier à un manque d'effectifs de l'armée et de la protection civile, d'autres ont mis en lumière une réalité toute différente, s'interrogeant sur le trop grand nombre de soldats. De plus, l'initiative populaire pour un service citoyen a abouti, ce qui mènera à une votation populaire. Finalement, il aura aussi été question de savoir si la Suisse dispose de suffisamment d'abris PC et si elle doit informer la population de quelle place est attribuée à chacun.e.

La troisième thématique abordée avec beaucoup d'intensité a été le déminage du site de Mitholz qui représente un grand danger pour la population. Après plusieurs analyses, expertises, visites sur place et discussions, le Parlement a accepté le projet du Conseil fédéral. Ainsi, quelques CHF 2.59 milliards sont prévus pour le déminage complet du site. Les opérations débuteront en 2026 avec les mesures de protection de la population et s'étendront jusqu'en 2041 quand la quatrième phase commencera et les habitant.e.s pourront progressivement réintégrer leurs habitations.

Finalement, la cybersécurité est restée un sujet phare pour l'armée. Le signalement des cyberattaques a longuement entretenu les parlementaires. De plus, la relation entre les cyberattaques et l'IA – savoir comment l'une peut empêcher l'autre – a préoccupé le Parlement.

Rétrospective annuelle 2023: Armée
Dossier: Jahresrückblick 2023

Die Gefahr durch russische Spionage und Desinformation beschäftigte in den vergangenen zwei Jahren die Schweizer Öffentlichkeit und Politik. So machte der NDB-Direktor Christian Dussey im Rahmen der Veröffentlichung des Sicherheitsberichts des NDBs Ende Juni 2023 publik, dass die allgemeine Sicherheitslage deutlich angespannter sei als in vorherigen Jahren. Unter anderem müsse mit rund 70 bis 80 aktiven Mitarbeitenden des russischen Geheimdienstes im Land gerechnet werden, wie die Medien berichteten. Bereits Anfang Juni wurde zudem bekannt, dass bei einem Hackerangriff auf das für den Bund arbeitende Unternehmen XPLAIN grosse Mengen an sensiblen Daten entwendet und im Darknet zum Verkauf angeboten worden waren. Die NZZ am Sonntag sprach Anfang August von der Schweiz als «Drehscheibe und Logistikbasis» russischer Geheimdienste in Europa. Die «Republik» stellte zudem fest, dass die Schweiz kaum Massnahmen gegen ausländische Nachrichtendienstmitarbeitende, die offiziell als Diplomatinnen und Diplomaten akkreditiert sind, ergreife.

In der Wahlkampfphase der nationalen Wahlen 2023 tauchte zudem ein manipuliertes Video eines dunkelhäutigen Mannes auf, der in Baden (AG) auf eine Strasse uriniert. Dieses sei laut dem Tagesanzeiger, mit Verweis auf den NDB, mutmasslich von russischen Konten veröffentlicht worden mit dem Ziel, den Wahlkampf zugunsten der SVP zu beeinflussen. Anschliessend beurteilte beispielsweise die NZZ die generelle Resilienz der Schweiz gegenüber (russischer) Desinformationskampagnen zwar aufgrund der Konsenskultur, der Mehrsprachigkeit und des Wahlsystems als relativ hoch, trotzdem fehle es an genügend Ressourcen, um die Gefahr von Desinformationskampagnen adäquat zu adressieren. Die gleiche Zeitung wusste zudem im Dezember 2023 von einer russischen Hackergruppe zu berichten, die in der Schweiz mit inszenierten Angriffen Unsicherheit schüren wolle.

Die Bundespolitik reagierte und die APK-NR reichte im September eine Motion ein, um russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen. Der Vorstoss fand im Herbst 2023 und im Sommer 2024 jeweils eine Mehrheit in den beiden Kammern, wobei der Entscheid des Ständerats mitten in die Vorbereitungen rund um den Friedensgipfel für die Ukraine auf dem Bürgenstock fiel. Diverse Zeitungen berichteten in diesem Zusammenhang von den Vorbereitungen zur Abwehr von russischen Spionagetätigkeiten. So besuchte etwa die Aargauer Zeitung die Nationale Alarmzentrale (NAZ), die während der Konferenz in ausserordentlicher Bereitschaft stehe.
Ausserdem veröffentlichte der Bundesrat Mitte Juni einen Bericht zur Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen, welcher der Schweiz grundsätzlich eine hohe Resilienz gegenüber Desinformation attestierte, aber gerade aufgrund der regelmässig stattfindenden Volksabstimmungen durchaus Potenzial für ausländische Einflussnahme feststellte. Vor, während und im Nachgang der Bürgenstockkonferenz kam es zudem auf dem russischen Propagandasender Russia Today zu diversen desinformativen Beiträgen über Schweizer Politikerinnen und Politiker, wobei Bundespräsidentin Viola Amherd mit Vorwürfen der Inkompetenz und Parteilichkeit überzogen wurde.

In die gleiche Zeitspanne fiel die Veröffentlichung des Falls eines mutmasslichen russischen Spions, der als Diplomat akkreditiert in Bern erfolgreich Waffen kaufen konnte, wie die Presse Mitte Juni berichtete. Auf Anfrage der Medien bestätigte die Bundesanwaltschaft, beim EDA eine Aufhebung des diplomatischen Immunitätsschutzes beantragt zu haben. Der mutmassliche Agent habe aber inzwischen ohne Ausweisung das Land verlassen. NDB-Vorsteher Dussey stellte in einem Interview gegenüber dem Tagesanzeiger fest, dass die Entscheidung, potenziell russische Spione mit Diplomatenstatus (nicht) auszuweisen, eine politische Entscheidung sei und nicht im Entscheidungsspielraum des Nachrichtendienstes liege. Auch die NZZ führte aus, der NDB habe «nicht einmal über eine genügende gesetzliche Grundlage, um Beeinflussungsversuche zu erfassen und abzuwehren». Die Debatte um weiterführende gesetzliche Grundlagen dürfte so schnell nicht abbrechen, zumal der neuste Bericht des Bundesrats zur Beurteilung der Bedrohungslage die Bedrohung durch Spionage nach wie vor als hoch einstufte.

2023: Russische Spionage in der Schweiz

À la suite de sa participation à plusieurs des réunions de l'Assemblée parlementaire de l’OTAN (AP-OTAN) en 2023, la délégation suisse auprès de cette instance a publié un rapport qui fait état des thématiques abordées lors de ces rencontres. La réponse de l’OTAN à l’agression de l’Ukraine par la Russie et l’évolution des mécanismes de dissuasion déployés par l’Alliance ont particulièrement occupé les délégués. Parmi les autres sujets qui ont fait l’objet de discussions approfondies, les auteurs du rapport mentionnent notamment le positionnement géopolitique de la Chine, la lutte contre le terrorisme et la protection des infrastructures critiques.
Lors des diverses sessions de l'AP-OTAN qui ont jalonné l’année 2023, la nécessité de renforcer le flan est de l’Alliance en intégrant la Suède a été rappelée par les instances dirigeantes de l’Assemblée, qui ont aussi salué le déploiement dans cette région d’un nouveau contingent de l'OTAN.
Les membres de la délégation suisse auprès de l’AP-OTAN estiment que leur participation aux réunions de cette assemblée leur a permis d’envisager avec davantage de précision quelles seraient les principales orientations prises par les délégations des Etats membres de l'Alliance. Ils ont aussi ajouté que les discussions menées dans le cadre de l’AP-OTAN exercent une influence sur la politique de sécurité de la Suisse.
Lors de leur séance du 3 juin 2024, les membres du Conseil des Etats ont pris acte du rapport 2023 de la délégation suisse auprès de l’Assemblée parlementaire de l’OTAN. Le compte-rendu n’a suscité aucun commentaire.

Délégation suisse auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OTAN. Rapport (MCF. 24.015)

Die APK-NR forderte mit einem im September 2023 eingereichten Postulat einen Bericht zu den BRICS-Staaten. In diesem Bericht soll der Einfluss der BRICS-Staaten auf die Weltordnung analysiert werden und eine Strategie der Schweiz gegenüber dieser Staatengruppe erarbeitet werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.
In der Wintersession 2023 wurde das Anliegen von den Kommissionssprechern Laurent Wehrli (fdp, VD) und Fabian Molina (sp, ZH) dem Ratsplenum vorgestellt. Sie führten aus, dass die BRICS-Staaten 2023 beschlossen hätten, die Länder Argentinien, Ägypten, Äthiopien, Iran, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate einzuladen, sich der BRICS-Staatengruppe anzuschliessen. Durch diesen Staatenzusammenschluss würden 40 Prozent der Weltbevölkerung und 36 Prozent der Weltwirtschaft repräsentiert werden. Diesen Staaten werde also bald ein noch grösseres politisches und wirtschaftliches Gewicht zukommen. Molina erläuterte für die Kommission, dass im geforderten Bericht Klarheit darüber geschaffen werden soll, wie sich die Schweiz in Bezug auf den Anspruch der BRICS-Staaten, den Multilateralismus aktiv zu gestalten, stelle; auch solle analysiert werden, welchen Einfluss die Staatengruppe in den nächsten Jahren auf die Sicherheit und Blockbildung in Europa haben wird und welche Strategie die Schweiz diesbezüglich verfolgen wolle. Schliesslich müsse auch das aussenwirtschaftliche Potential der BRICS-Staaten für die Schweiz diskutiert werden. Aussenminister Cassis erörterte, dass das Auftreten der BRICS-Staaten sowohl als wachsendes Selbstbewusstsein des globalen Südens, als auch als Zeichen der Kritik am heutigen westlichen Einfluss auf die internationale Ordnung gewertet werden kann.
Anschliessend wurde das Postulat stillschweigend angenommen.

Bericht des Bundesrates zu den Brics-Staaten (Po. 23.3970)

Russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen forderte die APK-NR in einer im September 2023 eingereichten Motion. Die Kommission begründete ihren Vorstoss mit dem Umstand, dass die verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Schweiz zwar strafbar sei, sich viele Personen des diplomatischen Corps jedoch auf die Immunität gemäss Wiener Übereinkommen berufen können. Daher bleibe zur Verhinderung der Spionage letztlich nur die konsequente Ausweisung dieser Personen aus der Schweiz übrig. Eine Minderheit um Roland Büchel (svp, SG) beantragte, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat hingegen wollte die Motion annehmen.

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Anliegen. Für die Kommission stellten Fabian Molina (sp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) die Motion vor. Minderheitensprecher Büchel argumentierte, dass die Schweiz russische Diplomaten nicht lediglich «auf der Basis von ‹Hörensagen›» ausweisen könne, es brauche immer eine sorgfältige Einzelprüfung. Ausserdem befürchtete Büchel, dass Russland im Gegenzug auch Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten ausweisen werde. In der Folge werde es für die Schweiz schwierig, ihre diplomatischen Aufgaben in Russland zu erfüllen. Verteidigungsministerin Viola Amherd resümierte, dass es «zwischen der Meinung der Minderheit und jener der Mehrheit eigentlich gar keine Differenz» gebe, da alle Redner die Auffassung teilten, dass Personen, welche nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausführen und die Sicherheit der Schweiz gefährden, ausgewiesen werden sollen. Der Bundesrat werde bei Annahme der Motion seine Praxis anpassen, indem jeder einzelne Fall im Sicherheitsausschuss des Bundesrates diskutiert werde. Wenn festgestellt werde, dass eine verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit ausgeführt wurde, werde die betroffene Person ausgewiesen. Nach einigen Rückfragen seitens der SVP-Fraktion schritt der Nationalrat zur Abstimmung und nahm die Motion mit 103 zu 74 Stimmen (19 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen sowie die Enthaltungen stammten von der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen (Mo. 23.3969)

Im März 2023, und damit gut ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine, reichten fünf Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen der GLP-, SP-, FDP-, Mitte- und Grünen-Fraktion je eine gleichlautende Motion ein (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268). Die Motionen forderten den Bundesrat dazu auf, zuerst in internationaler Kooperation die völkerrechtlichen Grundlagen zu klären und sodann einen Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten zu erarbeiten. Dieser Mechanismus solle es erlauben, die durch Sanktionen eingefrorenen staatlichen und staatsnahen Vermögenswerte an den angegriffenen Staat zu überweisen. Die Motionärinnen und Motionäre begründeten den Vorstoss mit dem Hinweis, dass es auf der Hand liege, konfiszierte Gelder aus Russland für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. In diesem Zusammenhang gelte es aber, vorab diverse völkerrechtliche Fragen zu klären. Der Bundesrat zeigte sich bereit, dieses Anliegen anzugehen. Er wolle dafür Lösungen suchen, die mit der innerschweizerischen Rechtsordnung, dem Völkerrecht sowie mit den aussenpolitischen Zielen übereinstimmten.
Der Nationalrat behandelte die fünf Motionen in der Herbstsession 2023. Als einer der Motionäre ergriff Gerhard Andrey (gp, FR) zuerst das Wort und präzisierte, dass es in der eingereichten Motion vor allem um Vermögen der russischen Zentralbank oder von russischen Staatsunternehmen gehe und nicht um sogenannte Oligarchengelder. Die Vorstösse waren in der Sommersession 2023 von Roland Büchel (svp, SG) bekämpft worden. Dieser warnte den Rat eindringlich vor übereilten «Hüftschüssen». Die EU sei etwa zum Schluss gekommen, dass Staatsvermögen im Grundsatz einen Immunitätsschutz genössen, den nur der UNO-Sicherheitsrat aufheben könne. Zudem befürchtete er Schaden für den Schweizer Finanzplatz durch den Abfluss privater Gelder. Mit 123 zu 54 Stimmen nahm der Nationalrat die Motionen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, von einigen Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion und einem Mitglied der GLP-Fraktion.

Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine (Mo. 23.3264; 23.3265; 23.3266; 23.3267; 23.3268)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Die APK-NR reichte im Juni 2023 ein Postulat zur verbesserten Durchsetzung und Kontrolle der Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor ein. Der Bundesrat solle darlegen, inwieweit die Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor, die aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine eingeleitet wurden, von der Schweiz eingehalten würden respektive inwiefern diesbezügliche Lücken bestünden. Zudem solle der Bundesrat aufzeigen, mit welchen Massnahmen er die Durchsetzung der Sanktionen allenfalls stärken wolle und welche Länder noch mit aus Russland stammenden Rohstoffen handelten. Eine Minderheit um Roger Köppel (svp, ZH) beantragte die Ablehnung des Postulats; der Bundesrat hingegen zeigte sich dem Anliegen gegenüber offen.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession 2023. Roger Köppel stellte in seinem Votum die Wirksamkeit von Sanktionen allgemein in Frage und argumentierte, dass diese lediglich die Energie in der Schweiz verteuerten. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 135 zu 50 Stimmen an.

Durchsetzung und Kontrolle der Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor (Po. 23.3959)
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Auch im Jahr 2023 führte der Bundesrat seine Sanktionspolitik gegen Russland aufgrund des anhaltenden Aggressionskriegs gegen die Ukraine fort. Im Januar gab der Bundesrat bekannt, neue Reisedokumente aus den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens fortan nicht mehr zur Visumserteilung und zum Überschreiten der Schengen-Aussengrenzen zu akzeptieren. Damit übernahm die Schweiz eine für sie verpflichtende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, da die EU die Einbürgerungspraxis Russlands in diesen Regionen für völkerrechtswidrig hielt.

Ende Januar folgte die Übernahme des neunten EU-Sanktionspakets, welches verschiedene Dienstleistungsverbote gegenüber russischen Unternehmen und der russischen Regierung sowie Kontrollen und Beschränkungen für die Ausfuhr einer Reihe von Dual-Use-Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, beinhaltete. Gewisse bestehende Sanktionen wurden angepasst, unter anderem schuf man beim Rüstungsembargo eine Ausnahmeklausel für den Export von Minenräumungsgeräten an die Ukraine.

Am 22. Februar, ein Jahr nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, hielt der Bundesrat sein bisheriges Engagement in einer Art Jahresrückblick fest. Nebst den umfangreichen humanitären Hilfeleistungen fasste die Landesregierung auch den Stand der übernommenen Sanktionspakete zusammen. Gemäss Medienmitteilung hatte die Schweiz seit Kriegsbeginn gezielte Massnahmen gegen mehr als 1'300 Personen und 170 Einrichtungen ergriffen, darunter Sperrungen von Vermögenswerten, diverse Finanzmassnahmen, Handelsverbote für bestimmte Güter, Einreiseverbote und das Verbot, gewisse Dienstleistungen für die russische Regierung oder russische Unternehmen zu erbringen. Der Bundesrat verwies auch auf die Wiederaufbaubemühungen, an denen sich die Schweiz beispielsweise durch die Ukraine Recovery Conference im Juli 2022 in Lugano beteiligte.

Anfang März teilte der Bundesrat mit, dass er weiterhin an seiner Position in Bezug auf die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial durch Drittstaaten festhalte. Somit beharrte er weiterhin auf die Ablehnung derartiger Gesuche aus dem Ausland, wie zuletzt aus Deutschland, Dänemark und Spanien. Er begründete seine Ablehnung nicht nur mit dem Kriegsmaterialgesetz, sondern auch mit der Neutralität, der Tradition der humanitären Hilfe, den Verpflichtungen gegenüber dem Völkerrecht sowie den Genfer Konventionen und der Rolle der Schweiz als Friedensvermittlerin. Die Regierung ergänzte jedoch, dass sie die Diskussionen im Parlament verfolgen werde und sich im Rahmen von Stellungnahmen zu den hängigen parlamentarischen Initiativen erneut äussern werde.

Wenige Wochen später folgte das zehnte EU-Sanktionspaket, das Ende März auch in der Schweiz in Kraft trat. Auch in diesem Massnahmenpaket fanden sich Dienstleistungsverbote, neue Meldepflichten im Finanzbereich und weitere Verschärfungen im Güterbereich für Dual-Use-Produkte. Der Bundesrat beschloss aber auch Ausnahmen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen an russische Organisationen im Rahmen der humanitären Hilfe. Zudem führte er die Möglichkeit ein, sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, wenn es die Wahrung der schweizerischen Interessen erforderte.

Zur Jahresmitte im Juni 2023 nahm die EU die Schweiz in die Liste der Partnerländer im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland auf. Um als Partnerland zu gelten, muss ein Staat eine Reihe von Ausfuhrkontrollmassnahmen anwenden, die gleichwertig zu jenen der EU sind. Der Entscheid hatte keine juristische Wirkung, hob jedoch die enge Zusammenarbeit mit der EU hervor. Konkrete Auswirkungen hatten hingegen die gezielten Sanktionen des Bundesrats gegen Russland vom 28. Juni nach mehrfachen «Destabilisierungsversuchen in Moldau», wie es der Bundesrat ausdrückte. Die Schweiz schloss sich erst auf Bitten von Moldau den diesbezüglichen EU-Massnahmen an, die unter anderem Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen fünf Personen beinhalteten. Damit solle auf die zunehmende Untergrabung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit in Moldau reagiert und die amtierende Regierung gestärkt werden, gab der Bundesrat bekannt. Gleichentags weitete das WBF die Finanz- und Reisesanktionen der Schweiz auf weitere Personen und Organisationen aus, die unter anderem die illegale Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland unterstützt hätten, aber auch auf russische Streitkräfte, Medienvertretende und Mitglieder der Söldnergruppe «Wagner». Damit glich die Schweiz ihre Sanktionsliste wieder an diejenige der EU an. Ebenfalls am 28. Juni lehnte die Schweizer Regierung ein Gesuch der Ruag AG für den Handel mit 96 Leopard-Kampfpanzern ab, die in der Ukraine zum Einsatz kommen sollten. Die Panzer, welche in Italien gelagert wurden, sollten in Deutschland repariert und anschliessend in die Ukraine exportiert werden. Der Bundesrat argumentierte, dass dies aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich sei, da dadurch nicht nur das Kriegsmaterialgesetz verletzt würde, sondern auch die Neutralitätspolitik der Schweiz angepasst werden müsste.

Mitte August 2023 beschloss der Bundesrat zur Übernahme des elften EU-Sanktionspakets weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland. Auch dieser Beschluss betraf ein Exportverbot von Dual-Use-Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands für 87 zusätzliche Unternehmen. Auch der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen nach Russland wurde verboten, um zu verhindern, dass Russland nicht-lieferbare Güter selbst produzieren kann. Im Finanzbereich wurden bestehende Verbote erweitert, ausserdem übernahm die Schweiz die von der EU geschaffenen Möglichkeiten, Ausnahmen im humanitären Bereich und zum Zweck des Abzugs von schweizerischen Investitionen aus Russland zu gewähren. Der Bundesrat kündigte zudem an, eine neue Rechtsgrundlage für ein Instrument zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen zu prüfen, welche die EU bereits geschaffen habe. Damit könnten auch Exporte von Dual-Use-Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung in Drittländer verboten werden. Die im Januar 2023 eingeführten Einschränkungen für russische Reisedokumente wurden zudem präzisiert. So definierte der Bundesrat verschiedene Ausstellungsdaten, ab denen die Schweiz die Pässe, Aufenthaltsgenehmigungen, Rückkehrbescheinigungen und Ausweise für Seeleute aus den unterschiedlichen besetzten ukrainischen Gebieten nicht mehr akzeptierte.

Ende August richteten sich die von der EU übernommenen Sanktionen für einmal nicht gegen Russland, sondern gegen Belarus. Nachdem bereits am 15. August mehr als 40 belarussische Personen und Organisationen auf die Sanktionsliste aufgenommen worden waren, wurden am 30. August 38 weitere Personen und 3 Organisationen ergänzt. Ausserdem führte das WBF ein Exportverbot für Güter und Technologien zur Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie ein. Die bereits existierenden Ausfuhrverbote für Güter zur militärischen oder technologischen Stärkung sowie von Dual-Use-Gütern wurden zudem erweitert.

Die Schweiz übernimmt die EU-Sanktionen gegen Russland
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)
Dossier: Die Schweizer Neutralität

Im Juni 2023 veröffentlichte der NDB zusätzlich zur jährlichen Beurteilung der Bedrohungslage seinen neuen Lagebericht zum sicherheitspolitischen Umfeld der Schweiz. Dieser stellte fest, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine durch seinen destabilisierenden Einfluss auf internationale Organisationen wie die UNO oder die OSZE weiterhin den Trend hin zu einer bipolaren Weltordnung mit der USA und China als rivalisierende Grossmächte verstärke. Die Schweiz als Teil von Europa sei dabei strategisch von der USA abhängig, wobei dort eine potenzielle Präsidentschaft eines «isolationistisch eingestellten» Kandidierenden wie Donald Trump zusätzliche Unsicherheiten auslösen könne. Die Bedrohung der Schweiz – hauptsächlich durch russische und chinesische Spionage – bleibe erhöht, was vor allem mit der Rolle der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen zusammenhänge und sich durch die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat noch verstärkt habe. Zudem möchte der NDB laut Bericht verstärkt verhindern, dass über die Schweiz Güter für sanktionierte militärische Verwendungen nach Russland gelangen. Weiter sei die Gefahr des gewalttätigen Extremismus sowohl von rechts- als auch linksextremistischer Seite weiterhin vorhanden. Terrorbedrohung bestehe primär im Bereich dschihadistischer Bewegungen, wobei jedoch von autonom agierenden Individuen ohne direkten Bezug zu besagten Gruppierungen auszugehen sei.

Lagebericht des NDB 2023

Alors que deux initiatives parlementaires ont été lancées — une par la CPS-CN et l'autre par la CPS-CE — et que la CPS-CN a déposé la motion 23.3005 qui vise également une modification de la LFMG, Albert Anor (GE, ps) a remis à la Chancellerie fédérale la pétition «Pas de modification de la Loi fédérale sur le matériel de guerre», s'offusquant de la position de la Suisse sur le conflit entre la Russie et l'Ukraine. Pour être précis, les signataires souhaitent empêcher la modification de la LFMG. Pour eux, «la modification de la LFMG trahit les engagements pris au moment du vote de cette loi et représente un soutien à l’industrie de l’armement. Ce dont la Suisse a besoin, ce sont les fonds nécessaires à l’engagement de personnel dans les soins, les services publics et parapublics sous-dotés, des mesures contre la hausse des prix et des assurances maladie, une lutte déterminée contre la pauvreté et la précarité des jeunes comme des seniors, et non pas la poursuite d’une escalade guerrière.» La pétition demande de favoriser le dialogue entre les deux pays afin qu'un cessez-le-feu soit annoncé. La CPS-CE a refusé de donner suite à la pétition par 12 voix contre 0 et 1 abstention. Le Conseil des Etats s'est aligné tacitement sur sa commission.


Pas de modification de la Loi fédérale sur le matériel de guerre (Pét. 23.2008)
Dossier: Vorstösse zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Wiederausfuhr von Kriegsmaterial)

Der Bundesrat verabschiedete im Februar 2023 den Aussenpolitischen Bericht 2022. Den Schwerpunkt bildete dabei der im Frühjahr 2022 gestartete Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser führte in der Schweiz und in vielen anderen Staaten zu einer Energiekrise und zu einer starken Inflation. Auch eine in vielen Ländern zu spürende grössere Ernährungsunsicherheit und ganz allgemein eine grosse geopolitische Instabilität waren Folge dieses Krieges. Die Schweiz habe die Sanktionspolitik der EU gegen Russland unterstützt und sich gegenüber der Bevölkerung in der Ukraine solidarisch gezeigt, erklärte der Bundesrat im Bericht. Weiter hielt der Bericht fest, dass die im Juli 2022 in Lugano durchgeführte Ukraine Recovery Conference den politischen Prozess für den Wiederaufbau der Ukraine lanciert habe. Ein weiteres wichtiges Kapitel des Berichts widmete sich den Beziehungen der Schweiz zur EU. Diesbezüglich verwies der Bundesrat auf die im Februar 2022 festgelegte Stossrichtung für ein neues Verhandlungspaket mit der EU.
Weitere Themen waren auch das Engagement der Schweiz für einen wirkungsvollen Multilateralismus und der Einsitz der Schweiz im Sicherheitsrat der UNO für die Periode 2023–2024.
Als Anhang zum aussenpolitischen Bericht publizierte der Bundesrat den Bericht über die Menschenrechtsdiplomatie der Schweiz für die Jahre 2019–2022. Mit diesem Bericht erfüllte er das Postulat 20.4334 der APK-NR zum Menschenrechtsdialog mit China. Der Bundesrat hielt fest, dass sich die Schweiz bemühe, die bilaterale sowie multilaterale Menschenrechtsdiplomatie mit China aufrechtzuerhalten – der letzte bilaterale Austausch fand 2018 statt –, obwohl Chinas Bereitschaft, Menschenrechtsfragen zu diskutieren, in den letzten Jahren abgenommen habe. Zugleich habe sich die menschenrechtliche Lage in China in vielen Bereichen, etwa in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit oder die Rechte von Minderheiten, stark verschlechtert. Die Schweiz werde aber trotz der ernüchternden Ergebnisse in Kohärenz mit der China-Strategie 2021–2024 weiterhin versuchen, den bilateralen Menschenrechtsdialog wieder aufzunehmen.

Der Nationalrat nahm in der Frühjahrssession 2023 Kenntnis vom Bericht. Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Sibel Arslan (basta, BS) stellten den Bericht vor und erläuterten, dass dieser in der Kommission von den Fraktionen generell wohlwollend aufgenommen worden sei. Gemäss Sibel Arslan divergierten die Meinungen zur Reaktion des Bundesrates auf den Ukraine-Krieg stark: Einige hätten kritisiert, dass der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland erst auf öffentlichen Druck hin übernommen habe. Anderen wiederum habe der Bundesrat bei der Sanktionsübernahme zu rasch gehandelt und dadurch rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Des Weiteren habe auch die Frage der Neutralität zu reden gegeben; diese Thematik müsse in nächster Zeit vertieft diskutiert werden, lautete gemäss Arslan der Tenor in der APK-NR. Anschliessend äusserten sich die Fraktionen zu den für sie wichtigen Aspekten des aussenpolitischen Berichts. So erläuterte etwa Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) für die Mitte-Fraktion, dass die Schweiz im Bereich der Aussenpolitik entschieden auf die Einhaltung des Völkerrechts pochen müsse. Für die SP-Fraktion äusserten Brigitte Crottaz (sp, VD) und Claudia Friedl (sp, SG) ihren Unmut darüber, dass der Bundesrat lange gezögert habe, die EU-Sanktionen gegenüber Russland vollumfänglich zu übernehmen. Tiana Moser (glp, ZH) verlangte für die GLP-Fraktion einen grösseren finanziellen Effort der Schweiz für die Ukraine, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern ablehne. Für die SVP-Fraktion sprach sich Roger Köppel (svp, ZH) eben gerade gegen eine Ausfuhr von Waffen an die Kriegsparteien aus, da die Aufgabe des Bundesrates darin bestehe, die Schweiz aus diesem Krieg herauszuhalten. Auch die Grüne Fraktion sprach sich gegen den Export oder die Wiederausfuhr von Waffen aus; sie unterstütze jedoch die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland, wie Denis de la Reussille (pda, NE) anmerkte. Zudem forderte der Grünen-Vertreter, dass sich der Bericht zur Aussenpolitik zukünftig vermehrt der Menschenrechtslage zuwende, und weniger von ökonomischen Aspekten geprägt sei. Schliesslich monierte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) im Namen der FDP-Fraktion, dass es der Bundesrat verpasst habe, eine umfassende Debatte zur Schweizer Neutralität zu führen, weil ein entsprechender Bericht von Aussenminister Cassis vom Bundesrat zurückgewiesen worden sei.
Im Ständerat wurde der Bericht in der Sommersession 2023 nur kurz von Pirmin Bischof (mitte, SO) und Aussenminister Cassis vorgestellt und sodann stillschweigend zur Kenntnis genommen.

Aussenpolitischer Bericht 2022 (BRG 23.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Depuis la fin de la guerre du Kosovo en 1999, la Swisscoy – contingent de l'armée suisse – participe à la promotion de la paix au Kosovo aux côtés de la KFOR – liée à l'OTAN. La Suisse envoie ainsi chaque année 195 soldat.e.s au Kosovo pour une mission de six mois chacun.e. Ils sont actifs à Mitrovice, une ville coupée en deux par la rivière qui sépare albanophones et serbophones, et à Zubin Potok, une zone frontalière où vivent principalement des Serbes. «Six équipes patrouillent sur le terrain, des officiers participent au commandement des opérations, et de nombreux Suisses œuvrent à la logistique de la KFOR», pouvait-on lire dans La Liberté début juin. La Swisscoy réalisant des actions dans le cadre de la neutralité suisse, elle ne se mêlerait pas à des conflits armés et se retirerait en cas d'envenimement important des tensions. Les missions menées par la Swisscoy permettent une coopération entre la Suisse et l'OTAN tout en respectant la neutralité helvétique. Cependant, dès le 29 mai, suite à des élections municipales dans le nord du Kosovo, des manifestations violentes – jets de cocktails molotov et de pierres – se sont déroulées, faisant plusieurs dizaines de blessés parmi les soldats de la KFOR. Cette dernière a envoyé 700 soldats supplémentaires afin de maîtriser la situation.
En avril, la minorité serbe a boycotté les élections municipales afin de protester contre l'indépendance du Kosovo, que les serbes ne reconnaissent pas. Avec la très faible participation – 3.5 pour cent – ce sont des maires albanophones qui ont été élus, déclenchant des colères et excès qui ont soulevé certaines craintes en Suisse et en Europe. Ainsi, l'Allemagne et la France ont appelé à l'organisation de nouvelles élections et Jean-Luc Addor (udc, VS) a demandé le retrait de la Swisscoy dès janvier 2024. En effet, selon lui, la présence de la Suisse dans la région mettrait sa neutralité en danger car elle pourrait se retrouver au cœur d'actions armées. D'après l'édition du 2 juin d'ArcInfo, le contingent suisse ne se retirera pas, du moins pour l'instant. Bien que le climat actuel soit «calme et stable dans le pays», la situation resterait «marquée par la volatilité» et ne permettrait pas de prédire son évolution, a avancé Stefanie Waltenspül, porte-parole de l'armée suisse pour les missions à l'étranger. La Liberté du 3 juin 2023 a reporté les propos de Fabian Molina (ps, ZH) qui avait avancé que les tensions profiteraient à la Russie, en guerre avec l'Ukraine depuis février 2022. En effet, la Serbie étant proche de Moscou et le Kosovo proche de l'OTAN, une dégénération du conflit pourrait avoir de lourdes conséquences pour l'Europe, mais aussi la Suisse. En effet, comme le précisait Le Temps en 2018 déjà, la Suisse entretient un lien particulier avec le Kosovo, notamment en raison d'une «forte immigration en Suisse».

Envenimement des tensions au Kosovo. Retrait de la Swisscoy?

La CPS-CN a déposé une initiative parlementaire urgente pour créer une Lex Ukraine, qui assouplirait la loi sur l'exportation de matériel de guerre (LFMG). En modifiant l'article 18 de cette dernière – aussi mentionné par la motion 23.3005, la Suisse resterait un partenaire fiable aux yeux de la communauté internationale. Pour l'article, l'article 18 alinéa 3 précisérait que «la déclaration de non-réexportation devient caduque s’il est établi que la réexportation du matériel de guerre vers l’Ukraine est liée à la guerre russo-ukrainienne ». Cette modification devrait être déclarée urgente et rester en vigueur jusqu’au 31 décembre 2025. La majorité de la commission a estimé qu'il était temps pour la Suisse de s'engager dans la protection européenne et que ceci passait par un soutien plus important à l'Ukraine. La minorité a craint que la neutralité suisse soit remise en cause par ce changement, relativement à la contravention de l'égalité de traitement.
Par la suite, la CPE-CE, a demandé à la CPS-CE de reporter l'étude de l'initiative parlementaire, afin de baser sa décision sur un co-rapport sur la situation en Ukraine, encore en élaboration lors des débats. La CPS-CE a refusé de repousser les débats par 6 voix contre 6 (grâce à la voix prépondérante du président) et rejeté l'initiative par 9 voix contre 3. Elle a affirmé que la modification de la loi s'opposait au droit de neutralité suisse, en ne respectant pas le principe d'égalité de traitement. Puis, la CPS-CN a, à nouveau, traité de l'objet. Elle en a conclu que que la politique de neutralité devait prendre en considération le droit international et être modernisée. De ce fait, elle a décidé de maintenir son initiative par 13 voix contre 12.
Le Conseil national a finalement voté sur la Lex Ukraine. La minorité a débattu deux aspects de cette loi. Premièrement, le droit de neutralité ne serait pas respecté. Deuxièmement, la loi invoquerait une situation urgente qui ne serait pas admissible. En effet, par ce biais, le débat de fond serait évité et, comme Fabien Fivaz (vert-e-s, NE) l'a dit, il est nécessaire d'avoir un débat de fond sur ce qu'est la neutralité suisse.
Le Conseil national a refusé l'objet par 98 voix contre 75. L'UDC, le PLR et les Vert-e-s ont fait pencher la balance vers le rejet.

odification de la loi sur le matériel de guerre. Lex Ukraine (In. Pa. 23.401)
Dossier: Vorstösse zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Wiederausfuhr von Kriegsmaterial)

Im Mai 2023 veröffentlichte der Bundesrat den jährlichen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG. Als sicherheitspolitisch relevantester Faktor galt dabei weiterhin der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, welcher einen Umbruch von globaler Bedeutung – den Beginn des Übergangs in eine bipolare Weltordnung – markiere. Der Schweiz komme dabei als Mitglied im UNO-Sicherheitsrat 2023/2024 und als Gastland verschiedenster internationaler Organisationen eine besondere Verantwortung zu. Zudem sei auch die kritische Infrastruktur der Schweiz aufgrund von Abhängigkeiten nicht gänzlich vor den Auswirkungen der russischen Aggression geschützt. Bei der Betrachtung der Bedrohungen im Einzelnen sei nach wie vor die Terrorbedrohung durch dschihadistisch inspirierte Einzeltäterinnen und Einzeltäter sowie die Spionagetätigkeit rivalisierender Staaten auf Schweizer Staatsgebiet erhöht. Ebenfalls zu beachten sei die Gefährdung von geflüchteten Personen durch deren autoritäre Heimatstaaten, welche ihre geflüchteten Staatsangehörigen in der Schweiz überwachen und einschüchtern würden. Obwohl bisher keine konkreten Vorbereitungshandlungen festgestellt worden seien, bestehe überdies das Risiko von terroristischen Aktionen der rechts- und linksextremistischen Szenen. Weiterhin zu beobachten sei überdies die Entwicklung in der coronaextremistischen Szene, welche sich inzwischen gegen alle Massnahmen, die als «Diktatur» einer gewissen «Elite» angesehen würden, wehre.

2023: Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG
jährliche Berichte zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Artikel 70 Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Eine Motion Hurni (sp, NE) forderte die Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts. Das Register solle gemäss der Einschätzung der FATF als wirksames Instrument der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen und so dem Schweizer Finanzplatz und Wirtschaftsstandort die nötige Transparenz geben. Staaten wie das Vereinigte Königreich, Dänemark und Norwegen hätten ein solches Register bereits eingeführt und auch das Europäische Parlament habe diesbezüglich Beratungen aufgenommen. Das undurchsichtige Finanzsystem und die grosse Komplexität von juristischen Personen hätten in der Vergangenheit bereits zu verschiedenen Verwicklungen der Schweiz in Skandale und zu generellen Schwierigkeiten geführt. Die Problematik zeige sich etwa bei den von der Schweiz übernommenen Sanktionen gegen Russland, wo es schwierig sei festzustellen, ob eine juristische Person unter die internationalen Sanktionen falle oder nicht. Finanzministerin Karin Keller-Sutter vertrat im Rat die ablehnende Position des Bundesrats und wies darauf hin, dass der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für ein zentrales Bundesregister über wirtschaftlich Berechtigte von Schweizer Unternehmen sowie über Kategorien von ausländischen Unternehmen beauftragt habe. Dieses Register könne ab Sommer 2023 bestimmte Schwachstellen bei der Überwachung und Anwendung von Sanktionen ausmerzen, soll aber anders als vom Motionär gefordert nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Während die Fraktionen der SP, der Grünliberalen und der Grünen geschlossen hinter der Motion standen, stellten sich ihr die SVP- und die FDP-Fraktion entgegen. Die Mitte-Fraktion zeigte sich gespalten. Der Nationalrat nahm die Motion in der Sondersession 2023 schliesslich mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden (Mo. 21.4396)
Dossier: Transparenz ausländischer Beteiligungen in Schweizer Handelsgesellschaften