Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)

Als PDF speichern

Das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG) sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über 50 bis 70 Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter verfügt, die in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden können. Im Gegensatz zum Bundesgericht oder zum Bundesstrafgericht kennt das BVGer keine nebenamtlichen Richterinnen oder Richter, weshalb von Vollzeitstellen ausgegangen wird. Die Bundesversammlung bestimmt die genaue Zahl in einer Verordnung. Die geltende Verordnung von April 2017 sieht eine maximale Zahl von 65 Vollzeitstellen vor, erlaubte aber eine kurzfristige Erhöhung auf 69 Stellen bis August 2019, die anschliessend mittels normaler Fluktuation wieder abgebaut werden musste. Grund für die temporäre Erhöhung war insbesondere die Mehrbelastung durch die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren gewesen. Anfang September 2023 besetzten entsprechend 73 Richterinnen und Richter 65.1 Vollzeitstellen.
In Folge der zunehmenden Asylgesuche bzw. der daraus resultierenden Asylbeschwerden, aber auch aufgrund zunehmender Amtshilfegesuche an die Finma, die ebenfalls vom BVGer behandelt werden, nahm die Arbeitslast am BVGer 2023 erneut stark zu. Aus diesem Grund reichte die RK-SR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung forderte, um die Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend auf 70 anheben zu können. Da dies mit der Verordnung von 2017 gut funktioniert habe, wolle man in der neuen Verordnung wiederum festlegen, dass ab dem Jahr 2030 pensionierte Richterinnen und Richter solange nicht mehr ersetzt würden, bis wieder 65 Vollzeitstellen besetzt sind, so die RK-SR in ihrem Bericht. Zwar sei die interne Organisation bereits angepasst worden, damit die wachsende Anzahl Asylrechtsbeschwerden auf mehr Schultern verteilt werden, das BVGer habe die RK-SR aber davon überzeugen können, dass diese Effizienzsteigerung nicht ausreiche, um die wachsende Zahl an Fällen zu bewältigen. Die GPK beider Räte hätten die Forderung für eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht als «nachvollziehbar» bezeichnet, aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vollzeitstellen flexibel gehalten und bei einem Rückgang der Arbeitslast wieder nach unten angepasst werden können müsse. Dieser Forderung sei man mit dem Vorschlag eines Abbaus von Stellen auf der Basis der natürlichen Personalfluktuation nachgekommen, so die RK-SR in ihrem Mitte Oktober 2023 vorgelegten Bericht, auf dessen Basis die RK-NR dem Anliegen ein paar Wochen später ebenfalls Folge gab.
Der Bundesrat nahm Ende November 2023 Stellung. Er befürwortete das Anliegen: Die «starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich» rechtfertige die befristete Anhebung der Maximalgrenze. Die Vorlage wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die in Form eines Verordnungsentwurfs von der RK-SR vorgelegte, vorübergehende Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 traf im Ständerat in der Wintersession 2023 auf keinen nennenswerten Widerstand. Nachdem Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Noch-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die zeitlich befristete Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um fünf Posten vor allem mit der hohen Belastung in den Asylverfahren bzw. den zahlreichen und stark zunehmenden Asylrechtsbeschwerden begründet hatten, stimmte die kleine Kammer oppositionslos für Eintreten und sogleich mit nur einer Gegenstimme (35 zu 1 plus eine Enthaltung) für Annahme des Verordnungsentwurfs – das Nein stammte von Neo-Ständerat Pirmin Schwander (svp, SZ). Die Zahl der Richterinnen und Richter muss vom Parlament festgelegt werden, weshalb es eigentlich eine parlamentarische Initiative braucht. Da die Aufstockung die gesetzlich geregelte Obergrenze von 70 Stellen jedoch nicht überschreitet und lediglich vorübergehend ist, reicht hingegen eine Verordnung.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der Idee einer vorübergehenden Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 erwuchs Widerstand von der Ratsrechten: In der Frühjahrssession 2024 musste der Nationalrat über einen Minderheitsantrag beraten, der Nichteintreten auf die entsprechende Verordnungsrevision empfahl. Zuerst führten Kommissionssprecher Simone Gianini (fdp, TI) und Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) die Argumente der Mehrheit der RK-NR aus. Mit 13 zu 9 Stimmen machte diese geltend, dass die Anhebung der Stellen lediglich vorübergehend sei und auf die momentan starke Arbeitsbelastung aufgrund zunehmender Asylbeschwerden, der Beschwerden im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sowie der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem Etias zurückzuführen sei. Eine Erhöhung der Zahl der Vollzeitstellen würde nicht nur die «Rechtsweggarantie» sichern, sondern auch Flexibilität zur Bearbeitung der momentan zunehmenden Fallzahlen bringen, so die Kommissionssprechenden. Manfred Bühler (svp, BE) führte für die Kommissionsminderheit und die SVP-Fraktion aus, dass eine Anhebung der Vollzeitstelle nicht nötig wäre, wenn eine restriktivere Asylpolitik, wie sie von der SVP gefordert werde, durchgesetzt würde. Die Erhöhung der Anzahl der Richterinnen und Richter würde dieser Forderung entgegenwirken. Neben dem Antrag auf Nichteintreten lag ein Einzelantrag von Thomas Aeschi (svp, ZG) vor, der – auch in Anbetracht der «angespannten Bundesfinanzen», wie im schriftlichen Antrag zu lesen war – eine Erhöhung auf lediglich 68 statt 70 Vollzeitstellen forderte. Nachdem sich alle anderen Fraktion für Eintreten und gegen den Einzelantrag Aeschi ausgesprochen hatten und auch Justizminister Beat Jans im Namen des Bundesrats die vorübergehende Erhöhung als «nötig» bezeichnet hatte, beschloss die grosse Kammer Eintreten mit 119 zu 64 Stimmen (keine Enthaltung). Die geschlossene SVP-Fraktion stand gegen alle anderen ebenfalls geschlossenen Fraktionen auf verlorenem Posten. Der Einzelantrag Aeschi wurde in der Folge mit 122 zu 68 Stimmen abgelehnt. Drei Mitglieder der FDP-Liberalen-Fraktion stimmten gemeinsam mit der geschlossenen SVP-Fraktion für den Antrag. In der Gesamtabstimmung standen den 65 SVP-Stimmen dann allerdings wieder 125 Stimmen aus allen anderen geschlossenen Fraktionen gegenüber.

Am Ende der Frühjahrssession stimmten die Räte im Rahmen der Schlussabstimmungen der revidierten «Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht» mit 124 zu 66 Stimmen (geschlossene SVP-Fraktion und eine Stimme aus der FDP-Fraktion) bzw. mit 37 zu 4 Stimmen und 3 Enthaltungen zu. Auch in der kleinen Kammer stammten die Gegenstimmen allesamt von der SVP.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten