In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Flach (glp, AG), welche mehr Mietzinstransparenz bei neuen Mietverträgen schaffen wollte. Der Nationalrat stimmte dabei zum zweiten Mal – nach der Beratung einer parlamentarischen Initiative Imboden (gp, BE; Pa.Iv. 22.486) in der Wintersession 2023 – innerhalb kurzer Frist über mehr Transparenz im Mietwesen ab. Der Motionär forderte konkret eine Anpassung des OR, womit Vermieterinnen und Vermieter künftig den Mietzins der Vertragsverhältnisse der letzten zwei Jahre bekanntgeben müssten. Diese Informationspflicht stelle nur einen geringen administrativen Mehraufwand dar und helfe neuen Mieterinnen und Mietern, missbräuchliche Mietzinserhöhungen einfacher zu identifizieren, betonte der Motionär. Auch der Bundesrat erachtete eine bundesweite Informationspflicht über den Mietzins der Vormieterinnen und Vormieter als wünschenswert und empfahl die Motion zur Annahme. Unter anderem USPI-Präsident Philippe Nantermod (fdp, VS) sprach sich in der parlamentarischen Debatte mit Hinweis auf seine Interessenvertretung gegen die Motion aus, nachdem er diese bereits in der Wintersession 2023 gemeinsam mit Gregor Rutz (svp, ZH) bekämpft hatte. Er bemängelte, dass der Vorstoss die Entscheidungsfreiheit der Kantone und die Vertragsfreiheit einschränken würde. Bereits nach geltendem Recht stehe es den Kantonen frei, entsprechende Massnahmen zu implementieren, wovon auch bereits einige Kantone Gebrauch gemacht hätten. Schliesslich wurde der Vorstoss mit 117 zu 73 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) in der grossen Kammer abgelehnt, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie eine Mehrheit der GLP-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion für die Motion aussprachen.

Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024