Zuletzt aktualisiert: 04.07.2024, 15:59 Uhr

Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse Als PDF speichern

Gebundene Ausgaben reduzieren

Dossier: Reduktion der gebundenen Ausgaben des Bundes

Mir der Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren" erhoffte sich die FK-NR vom Bundesrat Vorschläge dazu, wie die stark gebundenen Bundesausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können. Diese würden gemäss dem Bericht „Gebundene Ausgaben des Bundes" der Finanzverwaltung zwischen 2016 und 2020 von 50 Prozent auf 64 Prozent – also um fast ein Drittel – ansteigen. Ihr zunehmender Anteil am Bundeshaushalt schränke den Handlungsspielraum des Parlaments zum Nachteil der Bereiche mit schwach gebundenen Aufgaben – genannt werden der Eigenbereich des Bundes, die Landwirtschaft, die Armee sowie die Bildung – ein. Der Bundesrat solle ausführliche Vorschläge mit konkreter Projektplanung, Meilensteinen und Zeitplänen ausarbeiten, welche die Reduktion dieser gebundenen Ausgaben zum Ziel haben.
Der Bundesrat erklärte die steigenden Anteile der gebundenen Ausgaben durch neu beschlossene Ausgabenbindungen, insbesondere durch die Projekte BIF, NAF und die Reform der Altersvorsorge. Er anerkenne jedoch die Problematik des schwindenden Handlungsspielraums und schlage daher Annahme der Motion vor. Kurzfristig erachte er aber die Reduktion der gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent als nicht realisierbar. Um mittelfristige Reduktionen erzielen zu können, seien verschiedene grössere Reformprojekte nötig, die Gesetzes- und Verfassungsänderungen beinhalteten. Die Motion sei somit lediglich längerfristig umsetzbar. Als erster Schritt sei aber bereits ein Vorgehenskonzept zur Erarbeitung struktureller Reformen geplant.
In der Nationalratsdebatte lobte Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) einerseits die bisherigen Bemühungen des Bundesrates, der bei der Armasuisse, beim BBL, beim Astra und bei den SBB die Kosten um 5 Prozent, bei der IKT durch Synergiegewinne um jährlich 2,5 Prozent senken will. Er betonte aber auch, dass dies bei Weitem nicht genüge. Die von der Motion angegebene Grössenordnung der Reduktionen sei einzuhalten. Eine Minderheit der FK-NR unterstützte die Motion nicht. Alois Gmür (cvp, SZ) betonte in deren Namen, dass der Anstieg der gebundenen Ausgaben auf Volksentscheiden beruhe und entsprechend im Sinne der Stimmbürgerschaft sei. Zudem tendiere das Parlament dazu, höhere gebundene Ausgaben zu beschliessen als der Bundesrat. Seine Minderheit mache sich entsprechend Sorgen, dass diese Motion dazu führe, dass in Zukunft an den falschen Orten – zum Beispiel bei AHV, IV oder den Prämienverbilligungen – gespart werden müsse. Da zudem die Ziele der Motion nicht erreicht werden können, stelle sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments in Frage. Diese Besorgnis teilte die Mehrheit des Nationalrats nicht und nahm die Motion mit 107 zu 63 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

In der Herbstsession behandelte der Ständerat die Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren” der nationalrätlichen Finanzkommission. Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) erklärte im Namen der Mehrheit der FK-SR, dass eine Annahme der Motion „als wichtiges politisches Signal zugunsten der Bemühungen des Bundesrates“ zu verstehen sei, da sich dieser der Thematik bereits annehme. Dieses Vorgehen kritisierte Roberto Zanetti (sp, SO) als parlamentarischen Leerlauf, indem er daran erinnerte, dass eine Motion das Ziel habe, den Bundesrat zum Handeln aufzufordern. Inhaltlich kritisierte er den Vorschlag als mutlos, weil das Parlament darauf verzichte, die geforderten Einsparungen von CHF 2 bis 4 Mrd. selbst vorzunehmen und stattdessen „den Schwarzen Peter dem Bundesrat [zuspiele]“. Paul Rechsteiner (sp, SG) befürchtete, dass das Ziel der Vorlage vor allem darin bestehe, vom Parlament gemachte und vom Volk bestätigte Beschlüsse infrage zu stellen. Dies mache vor allem dann keinen Sinn, wenn man die überaus gute Verfassung des Bundeshaushalts in Betracht ziehe. Finanzminister Maurer betonte diesbezüglich, dass der Schweizer Bundeshaushalt zwar im internationalen Vergleich gut dastehe, dass aber der hohe und vor allem steigende Anteil der gebundenen Ausgaben den Handlungsspielraum von Parlament und Regierung immer stärker einschränke. Um einen langfristig geordneten Haushalt sicherzustellen, bedürfe es der Suche nach neuen Lösungen – entsprechend habe sich der Bundesrat für die Annahme der Motion ausgesprochen. In diesem Sinne stimmte die Mehrheit des Ständerats und nahm die Motion mit 27 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) an.

Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über finanzielle Entlastungsmassnahmen ab 2025 beantragte der Bundesrat die Abschreibungen zweier Motionen. Zum einen der Motion der FK-NR die forderte, gebundene Ausgaben zu reduzieren (Mo. 17.3259) und zum anderen der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273), da er beide Forderungen mit den vorgelegten Entlastungsmassnahmen als erfüllt betrachtete. Der Nationalrat war anderer Meinung und bemerkte, dass die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen würden, womit die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien. Zudem liege der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten, der Vorschläge für Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten soll, noch nicht vor und habe somit noch nicht von der Bundesversammlung beraten werden können. Der Nationalrat stimmte deshalb für die Aufrechterhaltung der beiden Motionen, damit weitere Reduktionsmassnahmen geprüft werden können.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)

Im November 2022 wollte die FK-SR den Bundesrat in einer Motion mit einer Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen beauftragen. Im gleichzeitig mit dem Voranschlag 2023 behandelten Finanzplan 2024–2026 konnte der Bundesrat die Schuldenbremse aufgrund steigender Ausgaben – unter anderem für die Armee, für die Horizon Europe-Überbrückung und für die indirekten Gegenvorschläge zur Gletscherinitiative und zur Prämienentlastungsinitiative – nicht mehr einhalten. Für die fehlenden CHF 3 Mrd. jährlich sollte der Bundesrat daher das Sparpotenzial der bisherigen gebundenen und ungebundenen Ausgaben untersuchen. Der Bundesrat sprach sich für Annahme der Motion aus, zumal er sowieso ein entsprechendes Bereinigungskonzept für den Voranschlag 2024 und die Finanzplanjahre am Erarbeiten sei. Gleichzeitig forderte er das Parlament aber auch zu «Zurückhaltung» bei zukünftigen Ausgaben auf. In der Frühjahrssession 2023 nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

In der Sommersession 2023 setzte sich der Nationalrat mit der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen auseinander. Die FK-NR hatte zuvor mit 16 zu 9 Stimmen Annahme der Motion beantragt, da gemäss Prognosen ab dem Jahr 2025 bei den Bundesfinanzen ein hohes strukturelles Defizit zu erwarten sei. Die Erhebung des Sparpotenzials «bei ungebundenen wie auch bei schwach und mittel gebundenen Aufgaben» könne zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen. Eine Kommissionsminderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) sprach sich gegen den Vorstoss aus, da der Bund die ordnungsgemässe Verwendung der Finanzmittel sowieso überprüfe. Zudem verwies sie auf die strukturellen Überschüsse seit 2008 in der Höhe von CHF 20 Mrd. sowie auf die vom Bundesrat geplanten Ausgabenkürzungen um 2 Prozent für das Jahr 2024. Gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktionen sprach sich der Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen für Annahme des Vorstosses aus.

In seiner Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025» beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen und der Motion ihrer Schwesterkommission. Im Zuge seiner Beratung zum Bundesgesetz lehnte der Nationalrat den Abschreibungsantrag jedoch ab.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)

Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Die überproportional steigenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen würden eine Priorisierung erfordern, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können. Bereits im März 2024 wurde dazu eine Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Massnahmen eingesetzt, um ein drohendes strukturelles Defizit von CHF 4 Mrd. zu verhindern. Deren Bericht wird im Herbst 2024 erwartet. Mit der vorliegenden Botschaft schlug der Bundesrat bereits erste Entlastungsmassnahmen vor, die eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Parlaments erforderten.

Der weitaus grösste Anteil der Entlastungsmassnahmen entfiel auf eine Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd., vorgesehen für den Zeitraum 2025 bis 2029. In den Jahren 2025 und 2026 sollten die Beiträge jeweils um knapp CHF 600 Mio., und damit um die weitaus grössten Anteile, reduziert werden, da in diesen Jahren die Entlastungen am dringendsten seien. Der Restbetrag werde schliesslich im Jahr 2027 gekürzt werden, während für die Jahre 2028 und 2029 keine weiteren Kürzungen mehr vorgesehen seien. Da sich die ALV in einer guten finanziellen Lage befinde und über genügend Eigenkapital verfüge, habe die Reduktion keine Leistungskürzungen zur Folge. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, würde eine Ventilklausel greifen, die sicherstellen soll, dass die ALV nicht in eine «finanzielle Schieflage» gerate, so der Bundesrat. Zusätzlich sollen mit der Revision die formalen Vorgaben der Leistungsvereinbarung zwischen Departementsvorsteherinnen bzw. -vorstehern und Amtsdirektorinnen bzw. -direktoren im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gestrichen werden. Die jährlichen Leistungsvereinbarungen dienen zur Besprechung der Ziele und Prioritäten des nächsten Geschäftsjahres und mussten bisher unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben durchgeführt werden. Diese formalen Vorgaben sollen nun aufgehoben werden, um zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung und zur Erhöhung der Flexibilität im Führungsprozess beizutragen.

In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 hatte der Bundesrat neben der Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV auch eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, nicht aber die Anpassung im RVOG. Diese Massnahme waren dem Parlament bereits im Rahmen des Evaluationsberichtes zum Neuen Führungsmodell (NFB) im November 2021 vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wurden dabei unterschiedlich aufgefasst. Während die SVP, die FDP und die Mitte sowie die Mehrheit der teilnehmenden Kantone die temporäre Beitragskürzung an die ALV unterstützten, befürchteten die SP und die Grünen, sowie der Kanton Wallis einen Leistungsabbau und sprachen sich dagegen aus. Einigkeit herrschte hingegen bezüglich der Frage der Senkung des Kantonsanteils um 0.7 Prozentpunkte, die als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben des Bundes durch die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen war. Sowohl die Kantone als auch alle teilnehmenden Parteien stellten sich gegen diese Kürzung des Kantonsanteils. Als Hauptargument wurde die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch den Beschluss zur Übernahme von Kantonsaufgaben und deren Kostenabwälzung auf die Kantone genannt. Aufgrund der geschlossenen negativen Rückmeldungen und weil die WBK-SR zwischenzeitlich eine neue Vorlage der familienergänzenden Kinderbetreuung mit geringerer finanzieller Belastung für den Bund entworfen hatte, verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft auf diese Massnahme.

Gleichzeitig mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273, die beide eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen forderten.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Eine Minderheit kritisierte, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu stark auf die Ausgabenseite und zu wenig auf die Einnahmeseite fokussierten. Daher lagen sowohl ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Wettstein (gp, SO) mit der Auflage, eine neue Vorlage mit zusätzlichen Einnahmequellen auszuarbeiten, als auch ein Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Funiciello (sp, BE) vor. Die Minderheitssprecherin führte aus, dass Investitionen in die Lebensqualität immer lohnenswert seien und die vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabeseite zur Einhaltung der Schuldenbremse oder «Zukunftsbremse» wie sie sie nannte, um einen dadurch festgesetzten konjunkturellen Wert einzuhalten, nicht angezeigt seien.
Die Kommissionsmehrheit stellte sich hinter die Vorlage des Bundesrates, der die Notwendigkeit betonte, die Ausgaben zu reduzieren, da diese im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismässig stark gestiegen seien und daher dort angesetzt werden müsse. Diese Massnahmen seien dringend notwendig, um einem drohenden strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. entgegenzuwirken. Zudem sei die geplante Kürzung bei der ALV in Anbetracht der während der Covid-Pandemie hohen geleisteten Bundesbeiträge vertretbar, so die Kommissionsmehrheit.
Abgesehen von der SP waren sich die Fraktionen einig, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nur ein erster kleiner Schritt in Richtung hin zu ausgeglichenen Bundesfinanzen darstellten und weitere Massnahmen folgen müssten. So wurde die Vorlage von der Mitte-Fraktion gar nur als «Entlastungspaketli» bezeichnet. Zudem war sich die Mehrheit der Fraktionen ebenfalls darin einig, dass es diese Massnahmen jetzt und nicht später brauche und so wurde der Nichteintretensantrag mit 145 zu 42 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die befürwortenden Stimmen stammten von der SP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen der Grünen. Auch der Rückweisungsantrag fand nur Zustimmung bei den Fraktionen der SP und den Grünen und wurde mit 126 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt.
Im Wissen darum, dass der Nichteintretensantrag im Rat wohl chancenlos bleiben würde, hatte die Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) einen Minderheitsantrag für die Detailberatung eingereicht, der die Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags bei der ALV forderte. Dieser Beitrag würde ein Prozent auf hohe Lohnbestandteile erheben und jährliche Mehreinnahmen von CHF 300 bis 400 Mio. generieren. Der Minderheitsantrag fand jedoch keine Zustimmung über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus und wurde mit 129 zu 62 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) abgelehnt.
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit demselben Stimmenverhältnis für Annahme des unveränderten Entwurfes des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP und der Grünen. Einzig beim Antrag auf Abschreibung der Motionen 17.3259 und 22.4273 folgte der Nationalrat nicht dem Bundesrat und stimmte oppositionslos für die deren Aufrechterhaltung. Die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen würden nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen, weshalb die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien, so die Begründung. Zudem solle der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten abgewartet werden, der Vorschläge für weitere Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten wird.

Als Zweitrat behandelte der Ständerat in der Herbstsession 2024 das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025. Im Gegensatz zum Nationalrat verlief die Diskussion über die Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd. weit weniger kontrovers. Der Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) betonte, dass diese Massnahme aufgrund der positiven Finanzlage des ALV-Ausgleichsfonds, der Ende 2025 voraussichtlich über ein Eigenkapital von mehr als CHF 10 Mrd. verfügen wird, sowohl tragbar als auch umsetzbar sei. Die FK-SR unterstützte daher die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) begründete seine Gegenstimme in der Kommission damit, dass eine Senkung der ALV-Beiträge aufgrund der Überschüsse eine verpasste Chance sei, um eine neue Finanzierungslösung für die AHV zu erarbeiten. Trotz dieser Einwände verzichtete Maillard auf einen Minderheitsantrag, da er die Massnahme insgesamt als moderat und nachvollziehbar erachtete. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz mit 42 zu 2 Stimmen an. Die beiden Nein-Stimmen stammten von SP-Mitgliedern. Wie der Nationalrat entschied sich auch die kleine Kammer gegen eine Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273.

Am Ende der Herbstsession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 – der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 133 zu 62 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.