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  • Epiney, Simon (cvp/pdc, VS) SR/CE

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22 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
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In die gleiche Richtung wie der Vorschlag von Leuenberger zielt auch die von den Räten 2007 überwiesene Motion Epiney (cvp, VS), welche ebenfalls einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative verlangt. Es wird gefordert, bei der Übertragung von Strom auf Hochspannungsnetzen einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde zu erheben. Aus dem Ertrag soll die Renaturierung von Flüssen und Bächen finanziert werden.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative

Alors que le prix des carburants fossiles ne cesse de grimper, le parlement a marqué son soutien aux biocarburants. À la suite du Conseil national, le Conseil des Etats a adopté la motion du conseiller national Hegetschweiler (prd, ZH) visant à modifier la loi sur l’alcool de sorte à exclure les alcools utilisés comme carburants du monopole de la Confédération. Cette mesure doit permettre de faciliter l’importation de bioéthanol étranger, moins cher que la production indigène, laquelle s’avère de surcroît clairement insuffisante au regard des besoins. Simon Epiney (pdc, VS), vice-président de la CEATE-CE, a en outre relevé la complémentarité de cette modification de la loi sur l’alcool avec la décision de l’Assemblée fédérale d’exonérer l’éthanol de l’impôt sur les huiles minérales (LimpMin) dans la lutte pour la réduction des émissions de CO2.

modifier la loi sur l’alcool de sorte à exclure les alcools utilisés comme carburants du monopole de la Confédération

Im Berichtsjahr wurden die Beratungen über die Neuordnung des Strommarktes fortgeführt, es konnten jedoch noch nicht alle Differenzen ausgeräumt werden. Der Ständerat widmete sich dem Geschäft in der Herbstsession. Seine vorberatende Kommission hatte die Vorlage gebündelt und legte dem Plenum nur noch das Stromversorgungsgesetz vor. In dieses wurde die Änderung des Energiegesetzes (Förderung erneuerbarer Energien) als Anhang integriert. Auf die Änderung des Elektrizitätsgesetzes sollte vorerst verzichtet werden. Der Rat trat auf die Vorlage ein. Gemäss dem Vorschlag seiner Kommission entschied er, den Strommarkt in 2 Schritten zu öffnen; in der ersten Etappe nur für Grossverbraucher und erst nach Ablauf von 5 Jahren auch für KMU und private Haushalte. Der zweite Öffnungsschritt wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Ein Einzelantrag von Slongo (cvp, NW), den Markt sofort für alle Firmen zu öffnen, lehnte der Rat mit 29:7 Stimmen klar ab. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat einstimmig, dass die grossen Elektrizitätswerke ihre Netze in Aktiengesellschaften überführen und diese innert fünf Jahren in eine nationale Netzgesellschaft integrieren müssen. Damit kam er sowohl den Linken als auch den Anhängern eines unverfälschten Marktes entgegen, schaffte aber eine weitere Differenz zum Nationalrat. Bereits die Eintretensdebatte zu den erneuerbaren Energien zeigte grundsätzliche Differenzen zwischen Ratsrechter und Ratslinker. Während linke und grüne Votanten eine weitergehende Unterstützung forderten, warnten bürgerliche Vertreter vor zu grossen Erwartungen und erklärten, man könne die Atomkraftwerke nicht einfach beiseite lassen. Der Rat beschloss, dass die Wasserkraft bis zum Jahr 2030 um 5% ausgebaut werden soll. Die Kommission hatte eine Steigerung von 7-8% angestrebt. Eine knappe Mehrheit mit Sommaruga (sp, BE) an der Spitze lehnte diesen Vorschlag ab, weil sie befürchtete, dass dadurch der Gewässerschutz noch stärker unter Druck geraten könnte. Als weitere Differenz zum Nationalrat beschloss der Ständerat ein Sparziel. Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte soll bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Den weitergehenden Antrag von Fetz (sp, BS), den Haushalt-Stromverbrauch bis 2030 um 15% zu senken, lehnte die kleine Kammer deutlich ab. Nach kurzer Diskussion nahm der Rat sodann einen Einzelantrag von Lauri (svp, BE) an, wonach im Gesetz unterstrichen werden soll, dass neue Anlagen zur Energieerzeugung nur an geeigneten Standorten errichtet werden dürfen. Dem Antragssteller ging es dabei in erster Linie um Windkraftwerke. Bei der Einspeisevergütung für die Übernahme von Strom aus erneuerbaren Energien entschied der Ständerat mit 31:4 Stimmen, dass die Konsumenten einen Zuschlag von bis zu 0,5 Rappen pro Kilowattstunden zahlen sollen. Die Kommission wollte Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mehr als 10% der Bruttowertschöpfung ganz von der Abgabe zur Finanzierung der Einspeisevergütung befreien. Der Rat sprach sich mit 26:12 Stimmen dafür aus, Unternehmen mit hohem Elektrizitätsverbrauch nur teilweise von dieser Gebühr zu entlasten. Im Gegensatz zum Nationalrat möchte er auch den Strom aus neuen kleinen Wasserkraftwerken mit einer Leistung bis zu 10 Megawatt kostengerecht vergüten und damit einen finanziellen Anreiz zum Ausbau der Wasserkraft schaffen. Stark umstritten war die Verteilung der Fördergelder auf die verschiedenen erneuerbaren Energien. Die Kommission wollte die maximale Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) auf das dreifache des Marktpreises beschränken. Da bei der Fotovoltaik die Produktionskosten weit über dem dreifachen Strompreis liegen, wäre diese Vergütung für sie nicht kostendeckend. Sommaruga (sp, BE) plädierte dafür, die Fotovoltaik nicht durch diese Obergrenze faktisch von einer Weiterentwicklung auszuschliessen, sondern einen fixen Anteil von höchstens15% der Einnahmen aus der Einspeisevergütung für ihre Förderung einzusetzen. Dieser Vorschlag unterlag mit 23:22 Stimmen, wobei Ratspräsident Büttiker (fdp, SO) den Stichentscheid fällte. Der Rat beschloss mit 25:18 Stimmen dem Antrag von Epiney (cvp, VS) zu folgen und die maximale Vergütung pro eingespeister kWh anfänglich auf das Fünffache, später auf das Vierfache und nach 11 Jahren auf das Dreifache des Marktpreises zu beschränken.

Die Vorlage ging zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. Dieser schloss sich in der Wintersession in den wesentlichen Punkten dem Ständerat an. Er war mit der Bündelung des Geschäfts in einer einzigen Vorlage, mit der nationalen Netzgesellschaft und mit dem Ziel der Verbrauchsstabilisierung bis 2035 einverstanden. Beim Netzzugang blieb hingegen eine gewichtige Differenz zur kleinen Kammer bestehen. Der Nationalrat befürwortete zwar, den Strommarkt in zwei Schritten zu öffnen und die vollständige Liberalisierung dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Gegen den Widerstand der linken Ratsmitglieder stimmte er aber mit 91:85 Stimmen einem Minderheitsantrag von Rutschmann (svp, ZH) zu. Gemäss diesem Entscheid können sich Kleinunternehmen zusammenschliessen und bereits in der ersten Liberalisierungsetappe vom freien Marktzugang profitieren, falls sie einen gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden aufweisen. Eine weitere Differenz blieb beim Artikel über Massnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgung bestehen. Der Nationalrat folgte dem Kommissionsvorschlag und beschloss, erneuerbare Energien bei der Strombeschaffung zu bevorzugen. Ein Minderheitsantrag von Rutschmann (svp, ZH), der forderte, in diesem Punkt der kleinen Kammer zu folgen und erneuerbare Energien nicht zu privilegieren, wurde mit 103:75 Stimmen abgelehnt. Bei der Förderung von erneuerbaren Energien folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission und beschloss, die Mehrkosten für den Ökostrom auf die Strompreise aller Konsumenten zu überwälzen und einen Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) zu erheben. Der Ständerat hatte einen Zuschlag von 0,5 Rappen beschlossen. Ein Minderheitsantrag, der besonders stromintensive Unternehmen vom Zuschlag ausnehmen wollte, wurde im Nationalrat mit 116:57 Stimmen verworfen. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Minderheitsanträge die anstrebten, den Zuschlag bei 0,3 bzw. bei 0,5 Rappen pro kWh festzusetzen.

MCF 04.083: Loi sur les installations électriques et loi sur l'approvisionnement en électricité
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung

En réponse à une interpellation identique déposée en mai par Jean-René Germanier (prd, VS) au Conseil national et par Simon Epiney (pdc, VS) (Ip. Epiney, 04.3350) au Conseil des Etats, demandant un renforcement des AOC au niveau international et notamment dans le cadre des négociations menées par la Suisse à l’OMC, le Conseil fédéral s’est engagé à plaider, dans le cadre du cycle de Doha de l’OMC, pour un relèvement du niveau de protection des indications géographiques.

interpellation identique renforcement des AOC au niveau international

Während des laufenden Jahres behandelten die Räte mehrere Vorstösse, welche eine Aufgabenverzichtsplanung verlangten: In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine von Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) eingereichte Motion, welche eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben verlangte, ab, da mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits entsprechende Schritte eingeleitet seien. Auf Antrag des Bundesrates überwies er drei gleichlautende Motionen der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion (Mo. 02.3444, Mo. 02.3443, Mo. 02.3442) als Postulate, welche eine schuldenbremsenkonforme Finanzplanung ohne Steuererhöhungen, eine Verzichtsplanung sowie eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum forderten und stimmte der Umwandlung einer weiteren Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3560) in ein Postulat zu, das die Kürzung der Ausgaben verlangte. In der Herbstsession nahm der Nationalrat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss lediglich in Postulatsform entgegennehmen wollen.

Aufgabenverzichtsplanung

Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) einstimmig. Vergebens beantragte der Walliser CVP-Vertreter Epiney Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, nicht ein eheähnliches Institut zu schaffen, das vom Volk nur schwerlich akzeptiert würde, sondern die Frage über privatrechtliche Verträge zu lösen. Schweiger (fdp, ZG) hielt dem entgegen, der Staat habe für Ehepaare so viele Regelungen getroffen, die sich nur mit weiteren Rechtsinstituten auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen liessen. Sukkurs erhielt er von Bundesrat Blocher, einem einstigen Gegner der Vorlage, der betonte, homosexuelle Paare sollten einen gesetzlichen Rahmen für die gegenseitige Für- und Vorsorge im Rahmen des öffentlichen Rechts erhalten. Verbal mochte niemand Epiney unterstützen. In der Abstimmung erhielt der Rückweisungsantrag aber dennoch 11 Stimmen. Abgesehen von wenigen redaktionellen Details folgte die kleine Kammer Bundes- und Nationalrat. In der Schlussabstimmung wurde das Partnerschaftsgesetz vom Nationalrat mit 112 zu 51 und vom Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Das von der EVP und der EDU bereits im Vorjahr im Nationalrat angekündigte Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz kam mit etwas über 67'000 Unterschriften zustande.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

La Commission de l’environnement, de l’aménagement et du territoire du Conseil national (CEATE-CN) a décidé de donner suite à une initiative de la CEATE-CE traitant du débit résiduel minimal des cours d’eau. Le projet veut flexibiliser des dérogations pour les débits résiduels dans la loi fédérale sur la protection des eaux, réglementer l’assainissement des débits résiduels pour les petites centrales hydrauliques dignes de protection, créer une réglementation dans la loi fédérale sur la protection des eaux pour réduire les atteintes aux cours d’eau dues aux écluses et préparer des mesures pour améliorer l’utilisation rentable de la force hydraulique. L’initiative de la CEATE-CE fait suite à une initiative parlementaire Epiney (pdc, VS). Celle-ci demandait la modification de la loi sur la protection des eaux, afin de permettre aux entreprises électriques hydrauliques d’augmenter leur production. Le démocrate-chrétien valaisan a toutefois retiré son initiative parlementaire en février 2004.

débit résiduel minimal des cours d’eau

Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 03.3345) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG) (Mo. 03.3348), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR (Mo. 03.3435) als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion (Mo. 03.3495), die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben.

umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben weiteres Sanierungsprogramm

Répondant à une interpellation parlementaire du démocrate-chrétien valaisan Simon Epiney concernant la nécessité d’accompagner l’ouverture du marché viticole, le Conseil fédéral a rappelé que les mesures incitatives, pour l’accélération du remplacement d’une partie du vignoble planté en Chasselas ou en Müller-Thurgau, avaient été avancées afin de débuter au printemps de l’année sous revue. Cette anticipation avait été décidée en raison de la situation tendue constatée sur le marché du vin à fin 2001. Malgré des inscriptions totales pour environ 9,5 millions de francs, le gouvernement s’est tenu au montant de 5 millions prévu dans le budget 2003, invoquant notamment l’état des finances fédérales pour exclure toute rallonge. L’octroi de contributions à la reconversion du vignoble se ferait ainsi en fonction de l’ordre d’inscription, les requérants exclus étant invités à entreprendre les démarches l’année suivante.

reconversion du vignoble

In der Frühjahressession billigte das Parlament einstimmig eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die auf eine 1999 gutgeheissene parlamentarische Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht Erleichterungen beim Weiterverkauf von Ferienwohnungen unter Ausländerinnen und Ausländern vor.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Lors du nouveau vote sur l'initiative parlementaire Hämmerle (ps, GR) – qui demande que La Poste, Swisscom et les CFF offrent des emplois et des places d'apprentissage sur tout le territoire –, le Conseil national a fait volte-face et l’a écartée par 81 voix contre 77. Cette décision suivait la recommandation de sa Commission des télécommunications. La majorité bourgeoise trouvait les demandes de la motion trop contraignante. Néanmoins, compte tenu du contexte de libéralisation qui soufflait sur les anciennes régies et l’emploi, les conseillers nationaux ont accepté par 86 voix contre 69 une motion d’Epiney (pdc, VS) (01.3206). Ce dernier souhaitait rappeler l’Etat à la rescousse dans les secteurs non rentables de La Poste et des télécommunications, via une taxe sur les bénéfices des secteurs privatisés.

Pa.Iv. für flächendeckende Arbeits- und Ausbildungsplätze bei Post, SBB und Swisscom (98.446)

Im März leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zu. In den grossen Linien entsprachen seine Vorschläge dem Vernehmlassungsentwurf aus dem Vorjahr. So sollen der Cannabiskonsum und dessen Anbau zum Eigengebrauch straffrei sowie Herstellung und Vertrieb von Cannabisprodukten für kommerzielle Zwecke nach dem Opportunitätsprinzip zugelassen, aber streng reglementiert werden (Verkauf nur an volljährige, in der Schweiz wohnhafte Personen, Verbot von Export und Import sowie Kontrolle der angebauten und gehandelten Mengen); eine Umfrage der Schweiz. Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme ergab, dass ein Viertel der Jugendlichen regelmässig Cannabis raucht – ohne sozial abzustürzen. In der Gesamtgesellschaft hat die Bereitschaft, Cannabis als „normales“ Genussmittel anzusehen, stark zugenommen. Handel und Konsum von harten Drogen wie Heroin und Kokain bleiben weiter strafbar; der Bundesrat war allerdings der Auffassung, der Konsum solle, falls er nicht in der Öffentlichkeit stattfindet, gemäss dem Opportunitätsprinzip ebenfalls von der Strafverfolgung ausgenommen werden können, ebenso die sogenannten Vorbereitungshandlungen (Kauf und Besitz geringer Mengen zum Eigengebrauch). Die Vier-Säulen-Politik des Bundes (inkl. heroingestützte Therapie), bisher durch einen dringlichen Bundesbeschluss geregelt, wird in ordentliches Recht überführt.

Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Wintersession. Die Verankerung des Vier-Säulen-Modells mit der kontrollierten Heroinabgabe war nicht bestritten. Den Hauptdiskussionspunkt bildete der künftige Umgang mit Cannabis. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung waren quer durch alle Parteien zu finden. Erkennbar war der traditionelle drogenpolitische Graben zwischen fortschrittlicher Deutschschweiz und bremsender Romandie. Gegnerische Wortführer waren Studer (sp, NE), Langenberger (fdp, VD) und Epiney (cvp, VS), die monierten, der Cannabiskonsum dürfe nicht gesellschaftsfähig werden. Aus der Deutschschweiz erhielten sie die Unterstützung der SVP. Die Ratsmehrheit machte für ihre Zustimmung die gesellschaftliche Realität, die geringe Schädlichkeit von Cannabis im Vergleich zu Tabak und Alkohol sowie die Stärkung des Jugendschutzes geltend. Mit 32 zu 8 Stimmen wurde die Strafbefreiung von Konsum und Anbau zum Eigenbedarf schliesslich gutgeheissen, die Alterslimite allerdings auf 18 Jahre hinaufgesetzt; der Bundesrat hatte 16 Jahre vorgeschlagen. Gar oppositionslos passierte die Zulassung eines streng kontrollierten Anbaus zu kommerziellen Zwecken. Zurückhaltender als die Regierung zeigte sich die kleine Kammer beim Konsum von harten Drogen: dieser soll in allen Fällen strafbar bleiben, eine Aufweichung beim privaten Konsum nach dem Opportunitätsprinzip schien dem Ständerat nicht angebracht. Das revidierte Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Rechtskommission (RK-NR) einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen mit Wohnsitz im Ausland mit 126 zu einer Stimmen zu. Die auf eine Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht vor, dass Handänderungen unter Ausländerinnen und Ausländern und Verkäufe von Miteigentum bei Ferienwohnungen künftig nicht mehr zu den Kontingenten zählen. Bundesrätin Metzler bestätigt, dass sich die Lockerungen kaum auswirkten, da mit Ausnahme des Wallis kein Kanton seine Kontingente ausgeschöpft habe. Die Stellungnahme des Bundesrates fällt positiv aus.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Au mois d’avril, le Conseil fédéral a mis en consultation le "paquet ficelé" de la banque postale et de l’assouplissement de la majorité de la Confédération dans Swisscom, par une vente d’actions. Quand bien même les deux projets devaient faire l’objet d’un unique article constitutionnel, et donc d’une seule votation, ils demeuraient sans lien direct entre eux. Afin de doter en capital la nouvelle banque postale, la Confédération prévoyait un investissement situé entre CHF 1,5 et 2 milliards. Les contours de cette dernière étaient encore flous et tendaient à se fondre au niveau financier dans une problématique plus large d’une nouvelle baisse de la limite du monopole et d’une recapitalisation de La Poste. Banque postale incluse, les besoins atteignaient CHF huit milliards au total, dont CHF 5,5 milliards pour la création de sa propre caisse de pension et CHF 500 millions pour développer des nouveaux secteurs d’activités comme le e-business. Concernant Swisscom, le projet mis en consultation dégageait la Confédération de l’obligation de rester actionnaire majoritaire. Il assortissait toutefois cette proposition de cautèles, comme l’institution d’un droit de veto temporaire pour pouvoir faire obstacle à l’arrivée d’un actionnaire indésirable.

La consultation s’est bouclée sur une opposition unanime de la droite et de la gauche à l’encontre de l’article constitutionnel commun aux deux idées du projet. Le lien constitutionnel, qui devait offrir une assise plus solide à ces deux projets, a été jugé artificiel et inadéquat. De manière générale, l’économie et les partis bourgeois saluaient la suppression de la participation majoritaire de la Confédération dans Swisscom. Mais pour eux, la vente des actions devait servir à autre chose qu’à une banque postale, comme par exemple réduire la dette financière de la Confédération. La jugeant inutile, l’idée d’une banque postale financée par les fonds publics était à écarter au profit de collaborations. De plus, selon eux, la création de cette nouvelle institution protégée par un monopole et alimentée par des subventions pouvait créer des risques de distorsion dans l’environnement bancaire. La gauche et les syndicats ont développé un discours diamétralement opposé. Ils soutenaient le projet de banque postale, car ils y voyaient le seul moyen d’assurer la survie de La Poste et de sauvegarder à la fois emplois, bureaux et service public. Bien que la vente d’actions Swisscom permettrait de financer la banque postale, la gauche et les syndicats se sont opposés à la privatisation, car ils craignaient que les postes de travail et la couverture du territoire national ne soient plus assurés, en particulier dans les régions périphériques.

Devant les désastreux résultats de la consultation et la conviction d’un échec programmé en votation, le Conseil fédéral a renoncé à son paquet La Poste – Swisscom. Il a décidé de dénouer les deux projets et de les poursuivre séparément et à des rythmes différents. Le projet de banque postale a pris la direction des oubliettes. La Poste devra se contenter de collaborer avec des établissements bancaires. Le gouvernement a annoncé qu’il proposera au parlement une recapitalisation de La Poste pour lui permettre de financer de tels développements. En outre, il a promis pour le début de 2002 une "vue d’ensemble" de l’évolution du marché postal. Ce rapport abordera le problème de la réorganisation du réseau de bureaux, la poursuite de la libéralisation du marché, la définition du service postal universel, ainsi que son financement. Sur ce dernier point, deux idées circulaient : l’introduction de taxes de concessions pour les autres opérateurs du marché et le versement de compensations pour les prestations d’intérêt général effectuées par La Poste. Ce système de compensations ou de redevances avait notamment été avancé au Conseil des Etats par une motion d’Epiney (pdc, VS) (01.3206). Celle-ci exigeait une indemnisation pour les prestations peu rentables de La Poste, mais aussi des télécoms. La Chambre Haute donnait son aval par 20 voix contre 8. En ce qui concerne Swisscom, le Conseil fédéral a fait marche arrière sur la question d’abandonner la disposition légale qui oblige la Confédération à détenir la majorité de ses actions. Le repli des marchés financiers et les difficultés du secteur des télécommunications ont rendu caduque la nécessité d’agir.

Finanzierung einer "Postbank" durch den Verkauf von Swisscom-Aktien

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, 500 Mio Fr. zusätzlich einzusparen, unterbreitete die Finanzkommission des Nationalrates ihrem Rat schliesslich einen Mehrheitsantrag, der einen Überschuss von 71 Mio Fr. auswies. SVP-Vertreter warnten, die strukturellen Defizite seien noch immer virulent, und forderten deshalb weitere Ausgabenkürzungen. Gekürzt werden sollte unter anderem bei der Swisscoy. Dieser Antrag wurde aber vom Rat nicht unterstützt. Zudem widersetzte sich das Plenum einer Kürzung bei humanitären Aktionen und bei der Nahrungsmittelhilfe. Beim Budget des Volkswirtschaftsdepartements bekämpfte Cuche (gp, NE) vergeblich die vorgesehene Kürzung von 30 Mio bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Die Volkskammer verzichtete ferner auf die Einsparungen beim Nationalstrassenunterhalt. Aufgestockt wurde schliesslich beim Schweizerischen Nationalfonds. Dem erhöhten Nationalfondskredit stand jedoch der Ständerat im Weg. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Ständerätin Berger (NE) ab. Die Ständekammer lehnte auch einen von Epiney (cvp, VS) angeführten Minderheitenantrag zur Förderung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Bei der letzten Differenz, einer vom Nationalrat beschlossenen Streichung der VBS-Kredite um 100 Mio Fr., fügte sich der Nationalrat schliesslich dem Beschluss des Ständerates.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Dans le cadre des traitements de la loi sur le marché de l'électricité, Epiney (pdc,VS) et Maissen (pdc,GR) ont en vain proposé au Conseil des Etats une taxe qui frapperait le nucléaire. Elle aurait été destinée à couvrir les frais de désaffectation des centrales et le dépôt des déchets. Moritz Leuenberger a rappelé qu'il existait déjà deux fonds pour financer ces tâches. Le Conseil national a ratifié par 92 voix contre 76 une proposition analogue.

MCF 99.055: la loi sur le marché de l'électricité (LME)
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung

Im Berichtsjahr nahm der Ständerat die Beratung der 1993 eingereichten parlamentarischen Initiative Haering (sp, ZH) auf, welche einen straffreien Abbruch in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft verlangt, und die vom Nationalrat 1998 in diesem Sinn verabschiedet worden war. Neben einem Nichteintretensantrag Hofmann (svp, ZH) lag dem Plenum ein Antrag Schmid (svp, BE) auf Rückweisung an die Kommission vor, um die parlamentarische Initiative koordiniert mit der Volksinitiative behandeln sowie noch offene Fragen zwischenzeitlich abklären resp. nach weiteren möglichen Lösungen suchen zu können. Nach längerer Diskussion, die sich vor allem um ethische Fragen drehte, und in der Epiney (cvp, VS) erneut das von seiner Partei favorisierte „Schutzmodell“ einer Fristenlösung innerhalb der ersten 12 Wochen mit obligatorischer Beratungspflicht durch eine staatliche Stelle ins Spiel brachte, wurde mit 35 zu 6 Stimmen zwar Eintreten beschlossen, aus Rücksicht gegenüber der CVP, die im Fall einer Ablehnung ihres Modells bereits offen mit dem Referendum drohte, aber der Rückweisungsantrag Schmid mit 25 zu 18 Stimmen angenommen.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

46 amtierende Nationalräte und 17 Ständeräte sind auf Legislaturende aus ihrem Rat ausgetreten. Unter den 46 zurücktretenden Nationalräten versuchten sechs den Übertritt in den Ständerat: Comby (fdp, VS), Dettling (fdp, VS), Epiney (cvp, VS), Gros (lp, GE), Hafner (sp, SH) und Schmid (svp, BE). Bei den Bundesratsparteien hatten die SP und die FDP je neun, die CVP zwölf und die SVP fünf Rücktritte zu verzeichnen. Bei den kleineren Parteien verzichteten insgesamt fünf Personen auf eine Wiederwahl: ein Grüner, zwei FP-Politiker, ein LdU-Mitglied und ein Schweizer Demokrat. Aus dem Ständerat traten sechs FDP-Politiker, sieben der CVP, drei der SVP und einer der SP zurück. Die Rücktrittsquote im Nationalrat blieb im Vergleich zu den Wahlen 1995 unverändert auf 24%. Im Ständerat betrug sie 37%. Bei den Frauen fiel die Rücktrittsquote etwas geringer aus. Von den 45 amtierenden Nationalrätinnen demissionierten deren acht (18%), den Ständerat verliess Rosemarie Simmen (sp, SO) als einzige von sieben Amtsinhaberinnen. Zahlreiche prominente Politiker hatten ihren Rücktritt eingereicht; darunter Bonny (fdp, BE), Carobbio (sp, TI), Iten (fvp, ZG), Mühlemann (fdp, TG), Onken (sp, TG), Rhinow (fdp, BL), Stamm (cvp, LU), FDP-Vizepräsident Tschopp (GE), Uhlmann (svp, TG) und Zimmerli (svp, BE).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 1999

Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission (RK-NR), einer parlamentarischen Initiative Epiney (cvp, VS) Folge zu leisten, welche die Erleichterung des Wiederverkaufs von Immobilien zwischen Ausländern fordert. Nach der geltenden Regelung müssen Ausländer, die ihre Immobilie veräussern wollen, bisweilen über ein Jahr zuwarten, bis der nachfolgende Besitzer die Bewilligung zum Kauf des Objektes von der kantonalen Behörde erhalten hat. Die Kontingente werden durch die Wiederverkäufe zwischen Ausländern zudem stark belastet. Im Kanton Wallis warteten 1998 beispielsweise über 200 Dossiers auf eine Bewilligung, wovon nur rund die Hälfte den Neukauf einer Immobilie betrafen. Nationalrat Pelli (fdp, TI; Ipe. 99.3174) wies mit einer Interpellation darauf hin, dass Schweizer Immobilienkäufer im benachbarten Ausland wegen Gegenmassnahmen zur Lex Friedrich auf Benachteiligungen stossen. Der Bundesrat versicherte hingegen in seiner Antwort, dass in Deutschland, Frankreich und Österreich keinerlei Diskriminierungen für Schweizer bestünden, allein in Italien seien Immobilienkäufe durch Schweizer Bürger an gewisse Auflagen gebunden.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Mit zwei Motionen wollten die Nationalräte Epiney (cvp, VS) und Jutzet (sp, FR) (Mo. 98.3633) erreichen, dass bei Betreibungen insbesondere von Familien mit Kindern ein Existenzminimum garantiert wird, welches ungefähr jenem der neuen SKOS-Richtlinien entspricht. Der Bundesrat verwies darauf, dass mit der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche 1997 in Kraft trat, alle Fürsorgeleistungen absolut unpfändbar sind. Zudem sei bereits mit dem eigentlichen SchGK den Vollstreckungsbehörden ein grosser Ermessensspielraum eingeräumt worden. Aus diesen Gründen erachte die Landesregierung es als nicht dringend, zentrale Fragen der Lohnpfändung erneut zu regeln, doch zeigte sie sich bereit, das Anliegen zu prüfen, weshalb sie in beiden Fällen Umwandlung in ein Postulat beantrage. Beide Vorstösse wurden jedoch von Stamm (fdp, AG), jener von Jutzet zudem von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen.

Betreibungen Existenzminimum

Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Epiney (cvp, VS) für eine umfassende Überprüfung der staatlichen Leistungen und die Ausarbeitung einer Verzichts- und Privatisierungsplanung wurde mit 19 zu 12 Stimmen auch vom Ständerat überwiesen. Er tat dies gemäss Kommissionssprecher Frick (cvp, SZ) aber nicht aus Übereinstimmung mit diesen expliziten und weitreichenden Motionszielen, sondern um die in der Einleitung der Motion enthaltene Forderung nach einer Verwaltung nach den Grundsätzen des New Public Management zu unterstützen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen

Im November lancierte ein aus Politikern von SVP, FDP, LP und CVP gebildetes Komitee eine Volksinitiative mit dem Titel "Deregulierungsinitiative: Mehr Freiheit - weniger Gesetze". Der Anstoss zu diesem Volksbegehren war aus dem Gewerbeverband des Kantons Zürichs gekommen. Die Initiative verlangt, dass fünf Jahre nach ihrer Annahme sämtliche Gesetze und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse aufgehoben werden, welche in der Zwischenzeit nicht eine ausdrückliche Bestätigung durch die Bundesversammlung erhalten haben. Zudem sollen diese Bestätigungsbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Ausgenommen von dieser Ausmerzaktion wären nur Gesetze und Beschlüsse, die auf bi- oder multilateralen Verträgen beruhen, und solche, die "zur Sicherstellung der staatlichen Ordnung unumgänglich sind". In dieselbe Richtung möchte auch der Christlichdemokrat Epiney (VS) gehen. Der Nationalrat überwies seine Motion [95.3175] , welche vom Bundesrat fordert, ein Inventar aller Staatsaufgaben und deren Kosten sowie eine darauf gestützte Verzichts- und Privatisierungsplanung vorzulegen.

Deregulierungsinitiative