Ende Februar, gut zwei Monate nach der Präsentation des Abschlussberichts, löste sich das für die Abklärung des Umgangs von Schweizer Banken mit Geldern von Holocaust-Opfern eingesetzte sogenannte Volcker-Komitee auf. Zu regeln blieb noch die Frage nach dem Umfang der zu errichtenden Datenbank über Schweizer Bankkonten aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Ursprünglich war von amerikanischer Seite verlangt worden, dass diese Datenbank sämtliche 4.1 Mio. Konten, die damals auf Schweizer Banken eröffnet worden waren, umfassen soll. Der für den Vergleich mit den Grossbanken zuständige New Yorker Richter Korman hatte diese Position übernommen. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hatte hingegen nur die Aufnahme derjenigen rund 46'000 Konten erlaubt, bei welchen das Volcker-Komitee einen möglichen oder wahrscheinlichen Zusammenhang mit Holocaust-Opfern nicht ausschloss. Als Kompromiss boten die beiden Grossbanken an, dass sie ihre eigenen Datenbanken mit 2.1 Mio. Konten aus dieser Zeit für die Abklärung von weiteren berechtigten Ansprüchen zur Verfügung stellen würden. Damit gab sich die Gegenseite zufrieden, und Richter Korman hiess den Vergleich Ende Juli endgültig gut. Einen guten Monat später lag auch der Verteilungsplan für die USD 1.25 Mrd. vor.
Volcker-Komitees- Schlagworte
- Datum
- 22. November 2000
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 24.2., 5.5., 6.5. und 28.7.00; Presse vom 27.7.00; TA, 5.8.00. Presse vom 13.9.00; TA, 22.11.00.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 17.03.2025
Aktualisiert am 17.03.2025