Mit der Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit dieser Historikerkommission und ihrem Auftrag befasste sich die Kommission für Rechtsfragen (RK-NR) des Nationalrats. Sie übernahm im Mai eine im März 1995 eingereichte parlamentarische Initiative Grendelmeier (ldu, ZH) und legte Ende August eine eigene parlamentarische Initiative für einen Bundesbeschluss vor. Dieser umreisst den Umfang der Untersuchung (Rolle des Finanzplatzes Schweiz während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg) und räumt rechtliche Hindernisse für die Arbeit der vom Bundesrat eingesetzten Experten aus dem Wege. Die Kommission beantragte darin einen grundsätzlichen Vorrang der Aufklärungsarbeiten vor Geheimhaltungspflichten von staatlichen Behörden, Banken, Versicherungen, Anwälten, Treuhändern und anderen juristischen und natürlichen Personen. Diese sollen zudem verpflichtet werden, den Experten Akteneinsicht zu gewähren und Vermögenswerte von Opfern des Nationalsozialismus zu deklarieren. Die Vernichtung oder das Verstecken von für die Untersuchung dienlichen Akten ist ihnen untersagt. Der Beschluss regelt aber auch die Geheimhaltungspflichten der Experten. Sie unterstehen – insbesondere was die durch Aufhebung des Bankgeheimnisses erhaltenen Informationen betrifft – dem Amtsgeheimnis, über die Publikation von Untersuchungsmaterialien verfügt allein der Bundesrat. Dieser wiederum ist verpflichtet, den vollständigen Untersuchungsbericht der Historikerkommission zu veröffentlichen. Der Bundesrat, dessen im Mai eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Nationalratskommission eng zusammengearbeitet hatte, erklärte sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
- Schlagworte
- Datum
- 16. September 1996
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 96.434
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1996, IV, S. 1165 ff.
- BBl, 1996, IV, S. 1184 ff.
- NZZ, 15.5., 18.8. und 20.8.96.
- Verhandl. B. vers, 1996, IV, Teil I, S. 26 f.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.12.2024
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