Die Loterie romande lancierte im April eine Volksinitiative mit dem Titel „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“. Diese verlangt, dass nicht mehr zwischen vom Bund geregelten Glücksspielen und in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Geschicklichkeitsspielen unterschieden wird. Neu soll der Bund für die Spielcasinos zuständig sein und die Kantone für alle Lotterien, Wetten und andere Glücksspiele. Praktisches Ziel der Initiative ist es unter anderem, den Entscheid der Spielbankenkommission vom Vorjahr auszuhebeln, der die Aufstellung von so genannten Tactilo-Geräten in Restaurants untersagt hatte. Mit dem neuen Verfassungsartikel soll aber auch festgehalten werden, dass die Gewinne von Lotterien, Wetten und Glücksspielen gemeinnützigen Zwecken zukommen müssen. Von dieser Bestimmung erhoffen sich die Initianten eine Barriere gegen eine Liberalisierung und gegen die Konkurrenz durch ausländische Anbieter. Das Volksbegehren wurde auch von vielen Prominenten und Organisationen aus Kultur und Sport unterstützt. Beide Bereiche profitieren von den Gewinnausschüttungen der kantonalen Lotterie-Gesellschaften Loterie romande und Swisslos und haben kein Interesse an deren Konkurrenzierung und Einschränkung. Obwohl die erforderlichen Unterschriften innert vier Monaten beisammen waren, wurde die Volksinitiative im Berichtsjahr noch nicht eingereicht und die Sammlung fortgesetzt.
- Schlagworte
- Datum
- 8. April 2008
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Quellen
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- BBl, 2008, S. 2787 ff.; NF, 22.3.08; NF und TA, 23.4.08; NZZ, 23.6. und 15.7.08; TA, 4.9.08; Lit. Perréard.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 23.09.2016
Aktualisiert am 23.09.2016