AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen (Mo. 23.3239)

Mittels Motion forderte Melanie Mettler (glp, BE) im März 2023 den Bundesrat dazu auf, die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner über eine Anpassung der Rentenformel zu erhöhen. Die Rentenformel dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe der AHV, wobei sie sich am durchschnittlichen jährlichen Einkommen orientiert.
Laut der Motionärin gebe es beträchtliche Unterschiede bei der finanziellen Lage im Rentenalter, wobei die Situation bei einkommensschwachen Rentenhaushalten verbessert werden müsse. Dies könne am besten über die AHV-Rentenformel getan werden, da man dort den Grossteil der Betroffenen effizient und mit wenig administrativem Aufwand erreiche. Auch entstünden keine neuen Ungleichheiten für Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung.
Im Mai 2023 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er habe mit der überwiesenen Motion 21.3462 bereits den Auftrag erhalten, eine Reform der AHV zu erarbeiten. Die Motion Mettler fordere eine grundlegende Änderung des Rentensystems und solle deshalb nicht separat von der bereits geplanten, umfassenden Reform diskutiert werden.
In der Wintersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Motion. Ein Ordnungsantrag Gysi (sp, SG), der forderte, dass das Geschäft zuerst der SGK-NR zugewiesen werden soll, wurde abgelehnt. Schliesslich präsentierte die Motionärin nochmals die Standpunkte des Vorstosses und erläuterte, weshalb sie zur Lösung des Problems eine Veränderung der Rentenformel einer Erhöhung der EL vorziehe. Die Motion wurde vom Nationalrat schliesslich einstimmig mit 168 zu 0 Stimmen angenommen, wobei sämtliche der 18 Enthaltungen aus der SVP-Fraktion stammten.

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen, die Motion von Melanie Mettler (glp, BE), welche eine Anpassung der AHV-Rentenformel zum Vorteil von bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern forderte, abzulehnen. In der gleichen Abstimmung wurde auch über die Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 23.3212) entschieden, die ebenfalls eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner bezwecken wollte.

In der Sommersession 2024 gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vertreten wurde: Mit der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» werde bereits eine grosse Herausforderung auf die finanziellen Mittel der AHV zukommen. Diese sei prioritär zu behandeln, so dass «zusätzliche Erhöhungen nicht infrage kämen». Zudem seien Aspekte der Motion mit der Annahme der Volksinitiative teilweise bereits angenommen worden. Auch gebe es die Möglichkeit, nicht ausreichende Renten künftig stärker über die EL zu unterstützen, so Häberli-Koller. Beat Rieder stellte in seinem Redebeitrag klar, dass sein Vorstoss und die Motion Mettler beide ursprünglich indirekte Gegenvorschläge zur Initiative für die 13. AHV-Rente gewesen seien, bei denen effektiv die ärmsten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger profitiert hätten, was nun bei der «Giesskanne» der 13. AHV-Rente nicht der Fall sei. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ärmsten und reichsten AHV-Beziehenden könnten mit der 13. AHV-Rente sogar noch zunehmen, so Rieder. Zudem beständen die Mängel in der AHV-Rentenformel weiterhin. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Flexibilisierung der EL sei nicht unbedingt zielführend, da der EL-Bezug oft mit grossen Hürden verbunden sei und Betroffene häufig einen langen Prozess durchmachen müssten für den Anspruch, wobei sie schliesslich «ihr Eigentum verscherbeln und verkaufen müssten». Trotz dieser Kritik sah Rieder davon ab, sein Anliegen weiter voranzutreiben und zog seine Motion zurück. Die Motion Mettler wurde stillschweigend abgelehnt.

Pour le versement de la 13e rente AVS une fois par an (Mo. 24.3221)

Dossier: Consultation et mise en œuvre de l'initiative pour une 13e rente AVS

Mit einer Motion forderte Jakob Stark (svp, TG) den Bundesrat Mitte März 2024 dazu auf, die kurz zuvor an der Urne angenommene 13. AHV-Rente einmal pro Jahr in toto auszuzahlen statt als prozentuale Erhöhung der zwölf Monatsrenten vorzusehen. Jakob Stark begründete seine Motion mit der durch die Medien portierten Befürchtung, dass es bei der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» nicht zu einem jährlichen Zuschlag kommen könnte, sondern dass stattdessen sämtliche der zwölf AHV-Renten im Jahr um 8.3 Prozent erhöht würden. Mit der Analogie zum 13. Monatslohn erwarte das Stimmvolk bei der 13. AHV-Rente jedoch einen jährlichen Zuschlag im Sinne einer Sonderzahlung und somit eine zusätzliche Auszahlung, auf die man sich speziell freuen könne.

Nachdem sich der Bundesrat Anfang Mai für die Annahme der Motion ausgesprochen hatte, gelangte der Vorstoss in der Sommersession 2024 in den Ständerat. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider führte im Rat aus, dass auch der bundesrätliche Entwurf zur Umsetzung der Initiative, der Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt worden war, nur eine einmalige Auszahlung auf Ende Jahr vorsehe. Die kleine Kammer teilte die Ansicht des Motionärs und der Bundesrätin und beschloss stillschweigend, die Motion anzunehmen.

Anfang November 2024 beschloss die SGK-NR einstimmig, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG) zur Annahme zu empfehlen, die eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente in toto forderte. In der Wintersession 2024 kam der Nationalrat dieser Empfehlung stillschweigend und diskussionslos nach.

Generationenvertrag stärken (Po. 24.3204)

Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann, indem Kinder bei ihrer Geburt einen einmaligen Betrag von CHF 514 erhalten, der in einem «AHV Zusatzfonds Generation 2024» nachhaltig für sie angelegt wird. Dies verlangte Heidi Z'graggen (mitte, UR) mit einem Postulat im März 2024.
In der Sommersession 2024 legte die Postulantin im Ständerat ein besonderes Augenmerk auf die Erklärung «des Wunders des Zinseszinses», durch den sich der ursprünglich einbezahlte Betrag nach einer gewissen Laufzeit vervielfache. So wüchsen die ungefähr CHF 46 Mio. pro Jahrgang nach 65 Jahren und einem Anlageertrag von 5 Prozent auf rund CHF 21 Mrd. an. Ihr Postulat sei im Zuge der Annahme der 13. AHV-Rente entstanden, wo die Sorge geäussert worden sei, dass nun jüngere Personen «die Kosten überproportional tragen müssten». Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zeigte sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben der Urner Ständerätin, das für sie zwar «tugendhaft» sei, aber dem Umlageverfahren der AHV widerspreche. Die erste Säule sei heute schon sehr komplex, zudem fehlten dem Bund die Mittel für eine entsprechende Einlage. Schliesslich sehe sie Schwierigkeiten bei der Transparenz und der Umsetzbarkeit, da die verfassungsrechtliche Grundlage fehle.
Mit 17 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied sich die kleine Kammer für die Annahme des Postulats. Die «Nein»-Voten stammten mehrheitlich aus den Reihen der FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion.