In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Heberlein (fdp, ZH) (05.3049), das sich gegen die Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding richtet – gegen den Antrag des Bundesrates, der auf die unmittelbar bevorstehende Publikation der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II hinwies. Ende Juni präsentierte er die entsprechende Vorlage, nachdem die Vernehmlassung im Vorjahr keine klare Mehrheit für eines der drei Modelle ergeben und das EFD darauf intensive Gespräche mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Risikokapital und die KMU steuerlich zu entlasten: Nach geltendem Recht unterstehen ausgeschüttete Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens der Gewinnsteuer, anschliessend auf der Ebene des Aktionärs, der den Gewinn in Form von Dividenden erhält, der Einkommenssteuer. Neu sollen Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80% statt wie bisher zu 100% erfasst werden, bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen zu 60%. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach kantonalem Recht. Für die KMU sieht die Reform Erleichterungen bei Restrukturierungen sowie bei der Liquidation und der Übertragung von Personengesellschaften vor. Kurzfristig muss der Bund mit Mindererträgen von rund 40 Mio Fr. rechnen, längerfristig ergeben sich Mehrerträge von rund 55 Mio Fr. Die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden hängen weitgehend von den Entscheidungen der Kantone ab.
- Schlagworte
- Datum
- 14. Juni 2005
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 05.058
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2005, S. 592 ff.
- BBl, 2005, S. 4733 ff.; Presse vom 24.6.05
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 14.09.2016
Aktualisiert am 14.09.2016