Die Freisinnigen Rhinow (BL) und Petitpierre (GE) legten im März den beiden Kammern zwei gleichlautende, in Form von allgemeinen Anregungen gehaltene parlamentarische Initiativen für eine Fortsetzung der Parlamentsreform vor. Als konkrete Massnahmen erwähnten sie darin namentlich die Beschleunigung des Rechtssetzungsverfahrens (z.B. durch gemeinsame Vorberatung der Kommissionen beider Kammern), eine nach Dringlichkeit gestaffelte Behandlung der Geschäfte und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Abgeordneten, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von wissenschaftlichem und administrativem Hilfspersonal. Zusätzlich zu diesen eher graduellen Veränderungen möchten die Initianten noch drei grundlegende Neuerungen überprüft sehen: 1. Die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an parlamentarische Kommissionen bei zweitrangigen, nicht umstrittenen Geschäften, wobei im Plenum nur noch die Schlussabstimmung durchgeführt würde; 2. die volle Entlöhnung für diejenigen Parlamentsmitglieder, welche ihr Mandat im Vollamt ausüben wollen; 3. die differenzierte Behandlung von gewissen Geschäften durch die beiden Ratskammern.
- Schlagworte
- Datum
- 16. September 1990
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 90.229
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1624 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S: 653 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 07.07.2017
Aktualisiert am 07.07.2017