Auf dem Verordnungsweg nahm das EDI eine Erhöhung von Selbstbehalt und Franchise auf Anfang 2004 vor. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Kostenanstieg seit Inkrafttreten des neuen KVG (1996) resp. seit der letzten Anpassung der Minimalfranchise (1998). Die Minimalfranchise wurde von CHF 230 auf CHF 300 angehoben, der Selbstbehalt von bisher CHF 600 auf jährlich maximal CHF 800 für Erwachsene und von CHF 300 auf CHF 400 für Kinder. Nach Schätzungen des BSV wird dadurch das gesamte Prämienvolumen um rund 1,5% zurückgehen, doch werden die Haushalte stärker direkt belastet. Gleichzeitig wurden auch die Rabatte für freiwillig erhöhte Franchisen neu ausgestaltet, weil festgestellt worden war, dass Versicherte mit selbst gewählter höherer Franchise zwar weniger Kosten auslösen, ihre Rabatte aber meist bedeutender waren als das zusätzlich eingegangene betragsmässige Risiko. Die Rabatte wurden auf 80% des mit der Wahlfranchise zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt (bisher 100%). Für mehr Transparenz wurde zudem eine einheitliche Einteilung der kantonalen Prämienregionen eingeführt.
- Schlagworte
- Datum
- 7. Juni 2003
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- Presse vom 17.4., 19.4., 21.5., 31.5. und 7.6.03. CHSS, 2003, S. 152 f.; NZZ, 28.2. und 1.3.03; Bund, 28.2.03.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 22.01.2018
Aktualisiert am 22.01.2018