Am 17. Mai legte der Bundesrat seine Botschaft für die Errichtung einer Solidaritätsstiftung vor. Die Botschaft beinhaltet zwei Beschlüsse. Der eine legt auf Verfassungsebene fest, dass die aus dem Verkauf von Goldbeständen der Nationalbank im Umfang von 1300 Tonnen erzielten Erträge nicht für währungspolitische Zwecke der SNB zu verwenden sind, und ihre Verwendungszwecke auf Gesetzesstufe definiert werden, wobei vom verfassungsmässigen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen abgewichen werden kann. Der zweite Beschluss legt in einem Gesetz fest, dass der Erlös aus dem Verkauf von 500 Tonnen Gold (jedoch nicht mehr als CHF sieben Mrd.) an eine Solidaritätsstiftung geht; über die Verwendung des Erlöses aus den übrigen 800 Tonnen soll das Parlament später entscheiden. Das vorgeschlagene Gesetz legt im Weiteren den Zweck und die Organisation der Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung hat mit den Erträgen aus diesem Stiftungsvermögen, das langfristig seinen realen Wert behalten muss, Projekte zu unterstützen, welche im In- und Ausland Gewalt und Armut lindern und deren Ursachen bekämpfen. Bei einem Stiftungsvermögen von rund CHF sieben Mrd. würden dafür etwa CHF 350 Mio. pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Lebensdauer der Stiftung möchte der Bundesrat vorerst auf 30 Jahre beschränken. Falls dann nicht durch ein neues Gesetz eine Verlängerung (unter Umständen mit einem neuen Zweck der Mittelverwendung) beschlossen wird, soll das Stiftungsvermögen zum üblichen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) an die öffentliche Hand fallen. Die vorberatende Kommission des Ständerats trat zwar auf das Geschäft ein, beschloss aber, mit Entscheiden zuzuwarten, bis der Bundesrat zur Verteilung des Verkaufsertrags der übrigen 800 Tonnen Gold sowie zur SVP-Volksinitiative Stellung bezogen hat. Mit dieser Terminierung würde es auch möglich, das Projekt des Bundesrates der SVP-Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Dossier: Utilisation des résereves d'or excédentaires de la banque nationale suisse- Mot-clés
- Date
- 17 mai 2000
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 00.042
- Sources
-
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- BBl, 2000, S. 3979 ff.
- Presse vom 18.5.00; LT, 20.10.00; NZZ, 20.10.00.
de Hans Hirter
Modifié le 22.07.2024
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