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Der Bundesrat empfahl die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen in seiner Botschaft Ende Januar 2025 zur Ablehnung. Er wollte der Initiative weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Bundesrat verfolge zwar dieselbe Zielsetzung wie die Initiantinnen und Initianten – Netto-Null bis 2050 – möchte diese Marke jedoch mit anderen Mitteln erreichen. Die Volksinitiative, welche einen mit Bundesmitteln geäufneten Fonds für die Stärkung des Klimaschutzes und der Produktion einheimischer, nachhaltiger Energie schaffen möchte, gehe der Regierung zu weit, da dadurch entweder die Schuldenbremse geschwächt werden würde oder für die Generierung von Mehreinnahmen Steuererhöhungen vorgesehen werden müssten, welche Haushalte und Unternehmen belasten würden. Der Bundesrat wollte in der Folge auf den bereits eingeschlagenen Weg setzen: Insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz und dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien würden die zentralen Anliegen der Initiative bereits angegangen.

«Pour une politique énergétique et climatique équitable: investir pour la prospérité, le travail et l’environnement (initiative pour un fonds climat)». Initiative populaire (OCF 25.022)

Jahresrückblick 2024: Umweltschutz

2024 stach kein einzelnes Ereignis hervor, das die Schweizer Umweltpolitik prägte, vielmehr waren unterschiedliche Themen und Herausforderungen relevant.

Im Naturschutz war die Biodiversitätsinitiative das zentrale Thema. Die Initiative kam im September 2024 an die Urne und wurde von der Stimmbevölkerung deutlich abgelehnt. Ihre Urheberinnen und Urheber hatten gefordert, den Schutz der Artenvielfalt in der Verfassung zu verankern sowie mehr Flächen und zusätzliche finanzielle Mittel für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität bereitzustellen. Die Initiative sorgte vor der Abstimmung für ein grosses Medienecho (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Klimabereich, der in vielen der vorangegangenen Jahren im Mittelpunkt der Umweltpolitik gestanden hatte, gab es auch im Berichtsjahr viele Diskussionen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse): Zum einen wurde das CO2-Gesetz fertig beraten, das nach der im Jahr 2021 an der Urne abgelehnten Vorlage den zweiten Versuch darstellte, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren. Die Referendumsfrist verstrich im Juli 2024 ungenutzt. Stark beschäftigt hat die Schweizer Politik und die Medien zum anderen auch das Urteil des EGMR in Sachen Schweiz vs. Klimaseniorinnnen. Die Tatsache, dass der EGMR der offiziellen Schweiz Versäumnisse in der Klimapolitik attestierte und dadurch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt sah, provozierte seitens Parlament und Bundesrat zum Teil heftige Reaktionen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat kritisierten dieses Urteil in einer Erklärung und der Bundesrat monierte in einer Stellungnahme die weit gehende Auslegung der EMRK durch den EGMR. Auf Initiative zahlreicher Mitglieder der SVP-Fraktion fand in der Herbstsession eine ausserordentliche Session zum Thema statt. Schliesslich kam im April 2024 die Klimafonds-Initiative zustande, die zur Bekämpfung des Klimawandels jährlich 0.5 bis 1 Prozent des BIP in einen speziell dafür geschaffenen Fonds einzahlen will.

Auch beim generellen Umweltschutz waren im Berichtsjahr mehrere Geschäfte und Themen von Belang. Bezüglich der Länge und Intensität der parlamentarischen Debatten stachen in diesem Themenbereich die beiden Änderungen des Umweltschutzgesetzes hervor (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen): Die erste Revision des USG betraf die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Anpassung des USG kann der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten stellen, zudem soll das ressourcenschonende Bauen gefördert werden. Eine gewisse mediale Aufmerksamkeit erhielt besagte USG-Revision aufgrund des darin enthaltenen Litteringverbots, das bei Zuwiderhandlungen Bussen bis zu CHF 300 vorsieht. Bei der zweiten Revision des Umweltschutzgesetzes ging es insbesondere um den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten. Die Revision enthält eine Abschwächung des Lärmschutzes; allerdings wurde eine anfängliche Referendumsdrohung der rot-grünen Parteien aufgrund des schliesslich gefundenen Kompromisses zwischen den Positionen der beiden Räte wieder aufgegeben.

Ebenfalls um das Thema «Lärm» dreht sich die sogenannte Feuerwerksinitiative, die der Bundesrat in seiner im Oktober präsentierten Botschaft zur Ablehnung empfahl. Weiter wurde auch die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen im Parlament ausführlich debattiert (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Initiative forderte, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht gefährdet werden dürfen. Diese Forderung stiess im Parlament auf wenig Gegenliebe, die Räte empfahlen die Initiative zur Ablehnung und verzichteten gleichzeitig darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Initiative gelangt im Februar 2025 an die Urne.

Schliesslich bewilligte das Parlament mit den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Periode 2025–2028 rund CHF 2.277 Mrd. für so verschiedene Bereiche wie den Schutz vor Naturgefahren, die Revitalisierung von Gewässern oder die Sicherstellung der verschiedenen Funktionen des Waldes. Wie so oft spielten auch in der Debatte zu diesem Geschäft die klammen Bundesfinanzen eine wichtige Rolle.

Der Schutz vor Naturgewalten erhielt aufgrund zahlreicher Starkniederschläge, Hochwasser und Erdrutsche im Sommer 2024 grosse mediale Aufmerksamkeit. Im Fokus der Medien stand dabei etwa die Stärkung des Hochwasserschutzes durch Flussrenaturierungen oder durch bauliche Massnahmen. Ein ebensolches Hochwasserschutzprojekt verabschiedeten die beiden Räte im Berichtsjahr auch für den Alpenrhein. Mit diesem Unterfangen sollen dessen Abflusskapazität erhöht und die Hochwasserdämme saniert werden.

Jahresrückblick 2024: Umweltschutz
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Die UREK-NR reichte im Oktober 2024 zwei Postulate zur Pyrolyse, dem chemischen Recycling von Kunststoffen, ein (Po. 24.4262 und Po. 24.4264). Die Kommission forderte den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht auf die Vorteile der Pyrolyse von fossilen, biologischen und gemischten Abfällen einzugehen. Dabei soll er insbesondere auf den Nutzen für die Energiespeicherung und für Negativemissionstechnologien (NET), auf die Energieeffizienz sowie auf die durch die Pyrolyse entstehenden Treibstoffe, wie etwa Wasserstoff, fokussieren (Po. 24.4262). Ausserdem soll er über die Konsequenzen einer Steuererleichterung auf durch die Pyrolyse gewonnene Treibstoffe berichten (Po. 24.4264). Der Bundesrat sprach sich für die Annahme der beiden Postulate aus und teilte mit, die aufgeworfenen Fragen in einem einzigen Bericht behandeln zu wollen. Die beiden Postulate wurden in der Wintersession 2024 diskussionslos und stillschweigend von der grossen Kammer angenommen.

Deux postulats concernant la pyrolyse (Po. 24.4262 et Po. 24.4264)

Die parlamentarische Initiative Pfister (mitte, ZG), welche ein auf Lenkungsabgaben basierendes CO2-Gesetz forderte, gelangte in der Wintersession 2024 in den Nationalrat, nachdem die UREK-NR in einer zweiten Beratung dem Geschäft knapp (12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen) nicht Folge gegeben hatte. Im Rat warben der Initiant sowie die UREK-NR-Minderheit um Aline Trede (gp, BE) um Zustimmung zu diesem Projekt. Gerhard Pfister erläuterte, dass das geplante Gesetz die Kriterien der Wirksamkeit, der Verständlichkeit sowie der Fairness erfüllen würde und leicht umgesetzt werden könne. Aline Trede ergänzte, dass die Lenkungsabgabe auf Treibhausgase ein sehr wirkungsvolles und wissenschaftlich anerkanntes Instrument sei. Auch im Bericht der Experten- und Expertinnengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes sei eine Lenkungsabgabe als sinnvolles Instrument bezeichnet worden. Dem hielten die beiden Kommissionssprecher Nicolas Kolly (svp, FR) und Michael Graber (svp, VS) entgegen, dass erst abgewartet werden solle, welche Wirkung das im Sommer 2023 gutgeheissene Klima- und Innovationsgesetz und insbesondere die entsprechende Klimaschutz-Verordnung entfalten werden, bevor über solch einen veritablen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik diskutiert werden könne. Zudem erscheine der Mehrheit der UREK-NR die Anwendung der Lenkungsabgabe vor allem im Hinblick auf importierte Produkte als «komplex und potenziell schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit» der Schweizer Wirtschaft. Der Nationalrat gab der Initiative schliesslich mit 98 zu 91 Stimmen und 7 Enthaltungen Folge. Auf Ablehnung stiess das Unterfangen allen voran bei der grossen Mehrheit der FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion.

Nouvelle loi sur le CO2, concise et efficace (Iv. pa. 22.451)

Der Umgang mit bereits ausgestossenem CO2 beschäftigte die UREK-SR im Oktober 2024; entsprechend reichte sie eine Motion ein, welche eine Rahmengesetzgebung zu den Themen Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 (carbon capture and storage) forderte. Dieses Rahmengesetz solle namentlich den Ausbau von Pipelines und Untergrundspeichern einheitlich regeln, die Bewilligungsverfahren vereinfachen und harmonisieren sowie Finanzierungslösungen präsentieren.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und wies darauf hin, dass er bereits in seinem Bericht zur CO2-Abscheidung und Speicherung sowie zu den Negativemissionstechnologien auf die Notwendigkeit dieser Technologien hingewiesen habe. Bei der Umsetzung der Motion werde der Bundesrat auf verursachergerechte Finanzierungslösungen hinarbeiten.
Der Ständerat behandelte das Geschäft in der Wintersession 2024. Umweltminister Rösti ergänzte die Haltung des Bundesrates dahingehend, dass dieser 2025 die Eckwerte für eine solche Rahmengesetzgebung präsentieren werde. Parallel dazu werde der Bundesrat auch die Ausgestaltung der Klimapolitik post 2030 an die Hand nehmen. Anschliessend nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Réglementation nationale sur le captage, le transport et le stockage de CO2 (Mo. 24.4256)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 mit der von Raphaël Mahaim (gp, VD) eingereichten parlamentarischen Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz. Mahaim und die Sprecherin der Kommissionsminderheit Aline Trede (gp, BE) argumentierten, dass der Initiative Folge gegeben werden soll. Die Frage des überkantonalen Wassermanagements werde in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Der Bundesrat habe jedoch bereits im Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3610 von Beat Rieder (mitte, VS) festgestellt, dass es auf dieser Ebene nur unzureichende Planungsmassnahmen gebe. Gerade in Notsituationen wie bei Wasserknappheit müsse dem Bundesrat daher die Kompetenz gegeben werden, zielgerichtet zu handeln. Diesen Handlungsbedarf negierte die Mehrheit der UREK-NR. Nicolas Kolly und Michael Graber plädierten dafür, die Verantwortlichkeiten in Sachen Wassermanagement bei den Kantonen zu belassen. Sie seien am Besten dazu in der Lage, in Trockenperioden für die «Direktbetroffenen vor Ort unbürokratische und faire Lösungen» zu finden. Ausserdem sei der Bund bereits heute in gewissen Gebieten aktiv, etwa indem er daran arbeite, ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem zur Trockenheit aufzubauen. In der Abstimmung gab der Nationalrat der Initiative mit 110 zu 59 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Damit ist diese parlamentarische Initiative erledigt.

Der Umgang mit dem blauen Gold in der Schweiz und der Wassermangel – mit einer Verfassungsänderung vorausschauend handeln, statt zu reagieren (Pa. Iv. 23.447)

Ein im Februar 2024 eingereichtes Postulat von Bastien Girod (gp, ZH) forderte, dass der Bundesrat in Sachen ausländische Kompensationen von CO2-Emissionen tätig wird. Konkret soll er in einem Bericht erstens die tatsächliche Klimawirkung von CO2-Kompensationen untersuchen. Denn Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Zusage «1 Credit = 1 Tonne CO2-Reduktion» oft nicht eingehalten würde. Im geforderten Bericht solle nun untersucht werden, ob dies auch bei Klimaprojekten im Ausland zutreffe. Zweitens soll analysiert werden, ob diejenigen Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen zur CO2-Kompensation getroffen hat, ihren Verpflichtungen nachkommen und die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten. Schliesslich sollen aus diesem Bericht Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des CO2-Marktes gezogen werden, damit in Zukunft sichergestellt werden kann, dass ein Zertifikat wirklich der Reduktion einer Tonne CO2 entspreche. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat diskutiert, wo er von Erich Hess (svp, BE) bekämpft wurde. Hess bezeichnete die CO2-Kompensation als unnötig und als Ablasshandel, der ohnehin keine Wirkung erziele. Wenn die Schweiz etwas gegen CO2-Emissionen unternehmen wolle, solle sie besser bei der Zuwanderung ansetzen. In der Abstimmung wurde das Postulat mit 127 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion sowie von zwei Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion.

Compensation des émissions de CO2 à l'étranger. Garantir l'intégrité et formuler des recommandations pour le marché du carbone (Po. 24.3074)

Die kleine Kammer befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit der Umweltverantwortungsinitiative. Dabei präsentierte sich ein ähnliches Bild wie bereits im Nationalrat: Dem Ständerat lagen Kommissionsanträge auf Ablehnung der Initiative sowie auf Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf und ein Minderheitsantrag der Grünen auf Annahme der Initiative und des Gegenentwurfs vor. Thierry Burkart (fdp, AG) erläuterte seitens der UREK-SR, dass mit der Initiative und dem Gegenentwurf zwar ein hehres Ziel verfolgt werde, die vorgeschlagene Vorgehensweise jedoch zu weit gehe. Wenn die Umweltbelastung so stark und so schnell wie verlangt reduziert würde, müssten in der Folge «rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen» getroffen werden, was immense wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich bringen würde. Es drohe gar eine veritable «Wohlstandsvernichtung». Die Kommissionsmehrheit wolle lieber den bereits eingeschlagenen Weg via Gesetzesänderungen weitergehen, wo in letzter Zeit etwa in den Bereichen Klimapolitik und Kreislaufwirtschaft bereits einiges unternommen worden sei. Demgegenüber warb Céline Vara (gp, NE) als Minderheitssprecherin für die Initiative und ihren direkten Gegenentwurf, welcher im Gegensatz zur Initiative keine Umsetzungsfrist vorsah. Vara erklärte, dass nicht wie bislang weitergewirtschaftet werden könne. Wenn die planetaren Belastungsgrenzen weiterhin überschritten würden, würden zuerst die menschlichen Zivilisationen verschwinden, so Vara. Jetzt sei aber noch Zeit, auf Überproduktion und Überkonsum zu verzichten, eine effektive Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und die Verschwendung von Nahrungsmitteln, Energie und weiteren Ressourcen zu stoppen. Auch Umweltminister Albert Rösti gingen Initiative und Gegenentwurf zu weit. Er argumentierte ähnlich wie Thierry Burkart mit einem drohenden Wohlstandsverlust. Ausserdem verletzten Initiative und Gegenentwurf das Prinzip der Nachhaltigkeit, da der wirtschaftliche Aspekt der Nachhaltigkeit völlig aussen vor gelassen werde. Es gehe aber nicht an, dass man zwar etwas für die Natur mache, «aber nichts für den Menschen».
Anschliessend entschied der Ständerat zuerst mit 33 zu 11 Stimmen, nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten. Für Eintreten votierten die Mitglieder der Grünen- und der SP-Fraktion. Danach empfahl die kleine Kammer die Initiative der Stimmbevölkerung mit 34 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung zur Ablehnung, wobei die Mitglieder der Grünen-Fraktion, nicht aber diejenigen der SP-Fraktion geschlossen für die Initiative votierten.
In den Schlussabstimmungen Ende der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umweltverantwortungsinitiative mit 31 zu 11 Stimmen an, der Nationalrat mit 133 zu 61 Stimmen und einer Enthaltung. Die ablehnenden Voten stammten jeweils von der SP und den Grünen, welche sich für die Empfehlung auf Annahme der Initiative stark gemacht hatten.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Nachdem sich in der Sommersession 2024 bereits die beiden Räte zum Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen geäussert hatten, veröffentlichte Ende August 2024 auch der Bundesrat eine Stellungnahme. Er bekannte sich zur Mitgliedschaft im Europarat und zur EMRK und betonte die grosse Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Er beanstandete jedoch die «weite Auslegung der EMRK», welche der EGMR in diesem Urteil vorgenommen habe. Es gehe nicht an, dass es durch die Rechtsprechung des EGMR zu einer Ausweitung des EMRK-Geltungsbereichs beispielsweise auf die Klimapolitik komme. Zudem teile der Bundesrat die Haltung des Parlaments, dass die Schweiz bereits eine ambitionierte Klimapolitik verfolge, und verwies dabei unter anderem auf das revidierte CO2-Gesetz. Überdies sprach sich der Bundesrat gegen die Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts auf die Klimapolitik aus. Dies könne dazu führen, dass dringend benötigte Infrastrukturen nicht gebaut werden könnten. Der Bundesrat erklärte, er werde nun in Einklang mit den Regeln der EMRK dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstatten, wie die Schweiz das Urteil umzusetzen gedenke.

Bundesrat klärt seine Haltung zum EGMR-Urteil über den Klimaschutz
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat

Raphaël Mahaim (gp, VD) reichte im Juni 2023 eine parlamentarische Initiative zum Wassermanagement in der Schweiz ein. Mit einer Verfassungsänderung wollte Mahaim dem Bund mehr Kompetenzen im Umgang mit Wasser zukommen lassen. Mahaim führte aus, dass die Zuständigkeit der Kantone für das Wassermanagement nicht wegfallen solle, es sei aber notwendig, dass der Bund «Instrumente für die regionale oder nationale Ressourcenplanung sowie Instrumente und Mindestanforderungen für die Vorbeugung und Bekämpfung von Wassermangel» erhalte.
Die zuständige UREK-NR behandelte das Anliegen Mitte August 2024. Sie kam dabei mehrheitlich zum Schluss, dass der Initiative keine Folge zu geben sei, da der Bundesrat zum einen bereits Arbeiten aufgegleist habe, damit die kantonalen Planungen betreffend Wasserknappheit verbessert werden. Zum anderen habe das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2027 den Auftrag erteilt, eine nationale Strategie zum Wassermanagement zu erstellen. Eine Minderheit der Kommission empfahl, der Initiative Folge zu geben, da es notwendig sei, Probleme rund um Trockenheit und Wasserknappheit national koordiniert anzugehen.

Der Umgang mit dem blauen Gold in der Schweiz und der Wassermangel – mit einer Verfassungsänderung vorausschauend handeln, statt zu reagieren (Pa. Iv. 23.447)

Der Nationalrat musste im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030 in der Sommersession 2024 noch über den Bundesbeschluss über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge entscheiden, obwohl die Schlussabstimmungen zum CO2-Gesetz bereits in der Frühjahrssession stattgefunden hatten. Der dazugehörige Gesetzesartikel war in der Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz bis zuletzt umstritten gewesen. Entsprechend konnte der Nationalrat erst nach Abschluss der Debatte über den Verpflichtungskredit entscheiden, wofür am letzten Sessionstag der Frühjahrssession keine Zeit mehr geblieben war. Da die beiden Räte die Förderung materiell abgelehnt hatten, beschloss die grosse Kammer nun konsequenterweise, nicht auf den Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit einzutreten.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Que faire après le refus par le corps électoral de la Loi CO2 en juin 2021?

Das von Jacques Bourgeois (fdp, FR) eingereichte und im September 2019 an den Bundesrat überwiesene Postulat «Kohlenstoffsequestrierung in Böden» wurde in der Sommersession 2024 vom Nationalrat abgeschrieben. Dies geschah auf Antrag des Bundesrates, der den entsprechenden Postulatsbericht im März 2023 publiziert hatte.

Kohlenstoffsequestrierung in Böden

Sowohl der Ständerat (PAG 24.053) als auch der Nationalrat (PAG 24.054) diskutierten in der Sommersession 2024 intensiv darüber, ob sie, wie von ihren Rechtskommissionen vorgeschlagen, jeweils eine Erklärung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Klimaseniorinnen abgeben wollen.
Im Ständerat lagen mehrere Anträge vor: Die Kommissionsmehrheit sprach sich für eine umfassende Erklärung aus, die abschliessend darauf hinweist, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben wird. Die Minderheit von Carlo Sommaruga (sp, GE) wollte hingegen auf die Abgabe einer Erklärung verzichten, wogegen die Minderheiten von Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) und Matthias Michel (fdp, ZG) ebenfalls darauf hinweisen wollten, dass die Schweiz ihre Klima-Verpflichtungen einhält (Gmür-Schönenberger und Michel) respektive dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle (Michel). Gemeinsam war den beiden Versionen Gmür-Schönenberger und Michel, dass sie auf den abschliessenden Passus hinsichtlich des « keine weitere Folge geben» verzichten wollten. Der Minderheitsantrag von Mathias Zopfi (gp, GL) forderte schliesslich die Ablehnung des Antrags Michel.
RK-SR-Präsident Daniel Jositsch (sp, ZH) erklärte stellvertretend für die Kommissionsmehrheit, dass die Rechtskommission den EGMR und die EMRK sehr schätze und diese Institutionen und deren Errungenschaften keinesfalls in Frage stelle. Die RK-SR kritisiere aber spezifisch das Urteil gegen die Schweiz. Es gehe nicht an, dass ein internationales Gericht die Gewaltenteilung umgehe und der Schweiz vorschreibe, welche Klimapolitik sie zu verfolgen habe. Zudem sei die Kommission der Ansicht, dass die Schweiz mit dem kürzlich verabschiedeten Entwurf für das CO2-Gesetz bereits das politisch Mögliche in Sachen Klimaschutz unternommen habe. Carlo Sommaruga hingegen befand, dass aus mehreren Gründen keine Erklärung abgegeben werden sollte. Er empfand es zum einen als stossend, dass die Erklärung die Auslegung der EMRK als «instrument vivant» durch den Gerichtshof kritisiere. Gerade diese Auslegungsmethode habe dabei geholfen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Vertragsstaaten weiterzuentwickeln. Zum anderen sei es unzulässig, den EGMR aufzufordern, seine Rechtssprechung anzupassen. Diese Praxis der Übersteuerung der Judikative durch die Politik sei ein Merkmal illiberaler oder autoritär geführter Staaten und der Schweiz daher unwürdig. Sommaruga kritisierte die Erklärung auch dahingehend, dass diese einen Passus enthalte, in welchem den Gremien des Europarates mitgeteilt werde, dass die Schweiz das Urteil des EGMR nicht umsetzen werde. Schliesslich gab der Genfer SP-Ständerat zu Bedenken, dass der Gerichtshof gar nicht weiter erläutert habe, wie die Schweiz dieses Urteil umzusetzen habe. Der EGMR habe lediglich festgestellt, dass eine Verletzung der Rechte vorliege, weil die Schweiz keine ausreichenden Massnahmen gegen den Klimawandel getroffen habe. Die weitere Diskussion unter den Mitgliedern des Ständerates drehte sich sodann mehrheitlich um die Formulierung der Erklärung respektive ob im Text erwähnt werden solle, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben werde. Während Andrea Gmür-Schönenberger und Matthias Michel - wie oben erwähnt - mit ihren Anträgen auf Kürzung der Erklärung argumentierten, dass ein solcher Passus unnötig sei, da in der Erklärung ausgeführt werde, dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle, führte Beat Rieder (mitte, VS) für die Mehrheit exemplarisch aus, dass dieser Passus aufzeigen solle, dass der EGMR über keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Klimaschutzbereich verfüge. Nachdem Andrea Gmür-Schönenberger ihren Antrag zurückgezogen hatte, musste die kleine Kammer noch darüber entscheiden, ob sie den Antrag der Mehrheit, den Antrag Michel oder den Antrag Sommaruga unterstützen wollte. In den Abstimmungen sprach sich der Ständerat zuerst mit 26 zu 17 Stimmen für den Antrag der Mehrheit und gegen den Antrag Michel aus. Die Stimmen für den Antrag Michel stammten von links-grün sowie von einzelnen Mitgliedern der FDP und der Mitte. Schliesslich obsiegte der Mehrheitsantrag auch gegen den Antrag Sommaruga (31 zu 11 Stimmen); die Gegenstimmen stammten dabei von Mitgliedern der SP und der Grünen. Dies bedeutet, dass in der abgegebenen Erklärung ein Passus enthalten ist, wonach die Schweiz dem Urteil des EGMR keine weitere Folge geben wird.

Im Nationalrat entspann sich wenige Tage danach eine ebenso intensive Debatte. In über 100 Wortmeldungen diskutierten die Mitglieder der grossen Kammer darüber, ob die Erklärung in der Version des Ständerates abgegeben oder ob gänzlich auf eine Erklärung verzichtet werden soll. Währenddem die Mehrheit der RK-NR die Erklärung in ständerätlicher Fassung abgeben wollte, plädierte eine Minderheit Flach (glp, AG) dagegen. Kommissionssprecher Philipp Bregy (mitte, VS) stellte die Argumente der Kommissionsmehrheit dar. Er erläuterte, dass der EGMR quasi ein neues Menschenrecht auf gesunde Umwelt schaffen wolle, das lasse sich aber aus der Konvention nicht ableiten. Zudem argumentierte Bregy wie zuvor Jositsch, dass die Schweiz das Urteil durch ihre jüngsten klimapolitischen Entscheide bereits erfülle. Bregy stufte darüber hinaus die Übersteuerung des Bundesgerichts durch den EGMR als problematisch ein und beschied, dass der EGMR mit seinem Entscheid dem Grundsatz der Subsidiarität widerspreche. Gemäss diesem Prinzip des EGMR sollen nämlich primär die Vertragsstaaten die Einhaltung der Konvention gewährleisten müssen. Anschliessend folgten zahlreiche Rückfragen an den Kommissionssprecher, insbesondere seitens der SVP-Fraktion. Minderheitssprecher Flach befürchtete hingegen, dass die Erklärung das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit untergraben werde: «Das Urteil des EGMR sollte respektiert werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.» Zudem könne eine Ablehnung des Urteils negative Konsequenzen im Hinblick auf die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz und des EGMR mit sich bringen, argumentierte Flach weiter. Die Nichtbeachtung des Urteils könne in der Folge nämlich andere Staaten dazu verleiten, EGMR-Urteile ebenso zu ignorieren. Auch auf dieses Votum folgten zahlreiche Rückfragen und schliesslich äusserten sich auch noch die einzelnen Fraktionen zur Erklärung. In der abschliessenden Abstimmung sprach sich der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen und 10 Enthaltungen für die Abgabe der Erklärung aus. Die Gegenstimmen stammten von der SP- und der Grünen-Fraktion sowie von der Mehrheit der GLP und einzelnen Stimmen der Mitte-Fraktion.

Klage für mehr Klimaschutz
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat
Dossier: le changement climatique en Suisse

Die grosse Kammer debattierte in der Sommersession 2024 als Erstrat über die Umweltverantwortungsinitiative der jungen Grünen. Dem Rat lag dabei der Kommissionsantrag auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative sowie ein Minderheitsantrag von Aline Trede (gp, BE) vor, welcher einen direkten Gegenentwurf vorschlug.
Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Monika Rüegger (svp, OW) berichteten seitens der UREK-NR, dass dieser die Initiative zu weit gehe. Die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» (Rüegger) führen würden. Entsprechend lehnte die Kommission die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ab. Mit demselben Stimmenverhältnis lehnte sie auch den Antrag Trede ab, der die Umsetzungsfrist von 10 Jahren hätte streichen wollen und damit einen Kompromiss in Form eines direkten Gegenentwurfs dargestellt hätte.
In der intensiv geführten Debatte zeigte sich bald, dass die Initiative (und der Gegenentwurf) einen schweren Stand hatten. Die Initiative wurde von der Mitte-, der FDP.Liberalen- sowie von der SVP-Fraktion mit scharfer Kritik eingedeckt; sie wurde als «Entwicklungsland-Initiative» (Wasserfallen; fdp, BE) sowie als «kommunistisches Anliegen» (Burgherr; svp, AG) bezeichnet und deren Konsequenzen bei Annahme mit «Wohlstandsvernichtung und massivste[r] soziale[r] Unruhe» (Paganini; mitte, SG) beschrieben. Die GLP brachte der Initiative mehr Sympathie entgegen, Beat Flach (glp, AG) plädierte aber dafür, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Schweiz nicht auf Kosten des Wohlstandes zu vollbringen und die Initiative daher trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP und die Grünen hingegen sprachen sich für die Initiative aus. Jon Pult (sp, GR) sah in der Umformulierung der Verfassung einen Mehrwert für die Schweiz, weil damit zum ersten Mal festgehalten würde, dass es das Ziel der Schweiz sei, innerhalb der planetaren Grenzen zu leben und zu wirtschaften. Und Florence Brenzikofer (gp, BL) argumentierte, dass die Annahme der Initiative ein Signal der Hoffnung an die junge Generation sei. Dadurch würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt, dass das Parlament bereit sei, «der jungen Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern.»
Nach einer langen Diskussion schritt der Nationalrat zu den Abstimmungen. Er empfahl die Initiative zur Ablehnung und wollte ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Einzig die SP und die Grünen votierten jeweils dafür.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Die Bundeskanzlei gab im April 2024 bekannt, dass die Klimafonds-Initiative von SP und Grünen zustande gekommen war. Von den 103’194 eingereichten Unterschriften waren 102’354 gültig.

«Pour une politique énergétique et climatique équitable: investir pour la prospérité, le travail et l’environnement (initiative pour un fonds climat)». Initiative populaire (OCF 25.022)

Die Schweiz erneuerte im April 2024 ihren Beitrag an den Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) und sah dafür einen Betrag in der Höhe von CHF 135 Mio. vor. Der Bundesrat hatte bereits in 2015 bei der Gründung und 2020 bei der ersten Wiederauffüllung USD 100 Mio. respektive USD 150 Mio. gesprochen. Die CHF 135 Mio. waren bereits Teil der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024.

Grüner Klimafonds / Green Climate Fund

Die UREK-NR sprach sich im Februar 2024 dafür aus, ihre eigene parlamentarische Initiative «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» abzuschreiben, der Entscheid fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten jedoch äusserst knapp aus. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Thematik bereits eingehend in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes behandelt werde; die Minderheit wollte mit dem Entscheid über die Abschreibung warten, bis ebendieses CO2-Gesetz unter Dach und Fach ist.
Der Nationalrat folgte nach dem Abschluss der Beratungen über das revidierte CO2-Gesetz in der Frühjahressession 2024 seiner Kommission und schrieb die Initiative stillschweigend ab.

CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe (Pa. Iv. 22.402)

Im Rahmen der nationalrätlichen Debatte über das CO2-Gesetz für die Periode 2025–2030 reichte die UREK-NR im November 2023 ein Postulat ein, welches den Zweck verfolgte, die CO2-Abgabe direkt an die Haushalte rückzuverteilen. Das bisherige System, in welchem die CO2-Abgabe, die auf Brennstoffen erhoben wird, durch eine Reduktion der Krankenkassenprämien rückvergütet wird, soll durch eine direkte Auszahlung an die Haushalte ersetzt werden. Die Kommission erhoffte sich dadurch, dass die Rückverteilung besser wahrgenommen wird und damit die allgemeine Akzeptanz von Lenkungsabgaben in der Bevölkerung steige. Zudem solle ein so genanntes «Opt-Out» geprüft werden: Eine Person oder ein Haushalt könnte freiwillig auf die zustehenden Mittel verzichten und diese stattdessen direkt einem Instrument der Klimafinanzierung zugute kommen lassen.
Der Bundesrat zeigte sich bereit, in einem Bericht Alternativen zum aktuellen System aufzuzeigen. Er werde dabei jedoch den Transparenzgewinn den zusätzlichen Kosten des Vollzugs gegenüberstellen.
Im Nationalrat wurde der Vorstoss in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend angenommen.

CO2-Abgabe direkt an Haushalte rückverteilen (Po. 23.4334)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Anliegen von Nik Gugger (evp, ZH), welcher importierte erneuerbare Gase von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreien möchte. UREK-SR-Sprecher Martin Schmid (fdp, GR) führte in die Thematik ein und berichtete, dass die Kommission beantrage, der Motion Folge zu geben. Die Umsetzung solle jedoch gemäss Ansicht der Kommission nicht mehr in die laufende Revision des CO2-Gesetzes aufgenommen werden, sondern in das CO2-Gesetz für die Periode 2030-2040. Umweltminister Rösti wies darauf hin, dass das für die Nachverfolgung des Biogases notwendige internationale Clearing-System noch fehle, verzichtete jedoch aufgrund der klaren Ausgangslage auf eine Abstimmung. Daraufhin wurde die Motion stillschweigend angenommen.

Befreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe (Mo. 21.4318)

In der Frühjahrssession 2024 versuchten die beiden Räte, die Differenzen zur Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030 zu eliminieren; als erstes war der Ständerat am Zug. Wie Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) festhielt, bestehe das Ziel darin, die Vorlage rasch zu bereinigen, damit das Gesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten könne und somit keine Regulierungslücke entstehe.
In der Beratung der verbliebenen Differenzen wurde als erstes das so genannte Inlandziel diskutiert. Hierbei hielt der Ständerat an seiner Position fest, keinen fixen Verteilschlüssel zwischen den Emissionsreduktionen im Inland und im Ausland festzulegen. Er lehnte damit gleichzeitig eine Minderheit Vara (gp, NE) ab, die für ein inländisches Reduktionsziel von 75 Prozent und damit für die Version des Nationalrates plädiert hatte. Ebenso bestehen blieb eine kleine Differenz bezüglich der Aufzählung von Bereichen, in denen ebenfalls Emissionsreduktionen angestrebt werden müssen (nebst den evidenten Bereichen Verkehr, Wohnen und Industrie). Eine Minderheit Crevoisier Crelier (sp, JU) wollte bei dieser nicht abschliessenden Auflistung in Übereinstimmung mit dem Nationalrat auch den Finanzsektor aufführen, was die Mehrheit der kleinen Kammer aber ablehnte. Bei den Emissionsvorschriften für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge konnten die bereits bestehenden Differenzen ebenfalls nicht ausgeräumt werden; der Ständerat hielt an seinen höheren durchschnittlich erlaubten CO2-Emissionen für die verschiedenen Fahrzeugtypen fest. Auch hier unterlag eine Minderheit Vara, die sich dem Nationalrat anschliessen wollte. Eine weitere Differenz wurde beim Artikel zu den CO2-vermindernden Faktoren bei Neuwagenflotten durch den Einsatz von synthetischen Treibstoffen geschaffen. Hier obsiegte ein Einzelantrag Wicki (fdp, NW): der Begriff «synthetische Treibstoffe» soll entsprechend durch «erneuerbare Treibstoffe» ersetzt werden. Eine durch den Nationalrat geschaffene Differenz konnte sodann hinsichtlich der Überführungspflicht der erneuerbaren Treibstoffe ausgemerzt werden, indem der Ständerat stillschweigend der Streichung dieser Bestimmungen zustimmte. Bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos blieb der Ständerat hingegen bei seinem Beschluss, diese nicht finanziell fördern zu wollen, womit eine weitere Differenz zur grossen Kammer bestehen blieb. Die letzte debattierte Bestimmung betraf die Befreiung elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betriebener Fahrzeuge von der LSVA. Auf Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier hielt der Ständerat an der Streichung dieses Passus und damit an der Streichung der Befreiung dieser Fahrzeugtypen fest. Somit blieb auch hier eine Differenz zum Nationalrat bestehen. Einige weitere kleinere Punkte konnten teils bereinigt werden, marginale Differenzen blieben jedoch weiterhin bestehen.

Der Nationalrat beriet die Vorlage einige Tage später. Dabei gelang es, zwei der grösseren Differenzen zum Ständerat auszuräumen: Die grosse Kammer pflichtete bei Artikel 4 dem Ständerat bei und beschloss, die Finanzwirtschaft nicht explizit als Sektor aufzuführen, der zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen soll. Zudem strich er in Übereinstimmung mit der kleinen Kammer den Passus zur Befreiung bestimmter Fahrzeuge von der LSVA.

Der Ständerat befasste sich zwei Tage später erneut mit dem CO2-Gesetz. Er bereinigte in dieser Runde aber lediglich Art. 11a zum Thema Biodiesel / Bioethanol, welche gemäss Ansicht der beiden Räte nicht begünstigt werden sollen.

Gegen Ende der Frühjahrssession bewegte sich der Nationalrat dann merklich in Richtung Ständerat. Beim Inlandziel stimmte die Mehrheit des Rates der Minderheit Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) zu und beschloss, keinen bestimmten Verteilschlüssel für die Reduktionen im In- und im Ausland festzulegen. Zu einer Einigung kam es auch bei den Absenkwerten der CO2-Emissionen für neu zugelassene Fahrzeuge. Hier folgte der Rat einer Minderheit Egger (svp, SG), die sich der flexibleren Variante des Ständerats anschliessen wollte. Entscheidend für das Umschwenken des Rates war bei diesen beiden Punkten das Stimmverhalten der GLP-Fraktion. Wie Martin Bäumle (glp, ZH) einräumte, schloss sich die GLP hier nicht aus materiellen Gründen den Varianten des Ständerats an, sondern um diese Differenzen ausräumen zu können und das Gesetz nicht zu gefährden.

Keine Einigung konnte jedoch vorerst bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos gefunden werden. Für die Klärung dieser letzten Differenz wurde deshalb eine Einigungskonferenz notwendig. Die beiden Räte stimmten schliesslich auch hier der Variante des Ständerats zu und beschlossen somit, die Ladeinfrastruktur für Elektroautos nicht finanziell zu fördern.

In den Schlussabstimmungen sprach sich die grosse Kammer mit 122 zu 42 Stimmen und 27 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs aus. Während sich die Mehrheit der SVP-Fraktion gegen das Geschäft aussprach, enthielten sich die Grünen geschlossen der Stimme. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 42 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung angenommen.

Insgesamt konnte sich der Ständerat somit fast überall mit seiner weniger klimafreundlichen Haltung durchsetzen, UREK-SR-Sprecher Damian Müller (fdp, LU) sagte selber noch während der Debatte, dass das Gesetz «kein grosser Wurf» sei. In den Medien herrschte ebenfalls die Meinung vor, dass das Gesetz nur eine Minimalvariante darstelle. Der Tages-Anzeiger sah in der verabschiedeten Vorlage gar «nicht mehr als eine bis auf das Gerippe abgemagerte Klimaschutzvorlage». Ein Gastkommentar in der NZZ kritisierte insbesondere das fehlende Inlandreduktionsziel, was zu vielen Emissionsreduktionen im Ausland führen werde. Die Schweiz sei notabene das einzige Land, das sich Emissionsreduktionen, die im Ausland erbracht werden, für das eigene Reduktionsziel anrechnen lasse. Diese Methode sei nicht unumstritten und eine verpasste Chance für die Schweizer Wirtschaft. Die WOZ kritisierte, dass mit dem neuen Gesetz nun alle Unternehmen anstelle der CO2-Abgabe auf das weniger wirksame Instrument der Zielvereinbarung zur CO2-Emissionsreduktion ausweichen könnten. Die Republik wiederum fasste zusammen, dass im nachfolgenden CO2-Gesetz post 2030 viel strengere Massnahmen vorgesehen werden müssen, wenn die Schweiz Netto Null bis 2050 erreichen will.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Que faire après le refus par le corps électoral de la Loi CO2 en juin 2021?

Im Januar 2024 veröffentlichte der Bundesrat seinen Zwischenbericht zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und erneuerte den Aktionsplan in Umsetzung dieser Strategie für die Jahre 2024-2027.
Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 plant die Schweiz die UNO-Agenda 2030 umzusetzen. Der Zwischenbericht informierte über den Grad der Umsetzung entlang der drei Schwerpunktthemen «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» und «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt» und zeigte sich dabei relativ pessimistisch. Zwar stimme in einigen Bereichen die Richtung, wie etwa bei der Gleichstellung der Geschlechter oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien, das Tempo der Umsetzung sei jedoch zu langsam. Bei anderen Themenfeldern gehe es aber gar in die falsche Richtung, so etwa beim Erhalt der Biodiversität. Generell seien bei der Umsetzung der Strategie alle Ebenen und alle Akteurinnen/Akteure gefordert und es bedürfe einer verbesserten Politikkohärenz zwischen den verschiedenen Sektoren. In ungewöhnlich klaren Worten bilanzierte der Bundesrat, dass ein «Weiter wie bisher» angesichts der riesigen Herausforderungen kein gangbarer Weg sei.
Mit dem neuen Aktionsplan 2024-2027 in Umsetzung der Strategie wolle der Bundesrat sein Engagement verstärken; dafür legte er 22 neue Massnahmen vor, die in diesen vier Jahren realisiert werden sollen. Diese Massnahmen basieren gemäss Bundesrat auf bereits existierenden rechtlichen Grundlagen, für die Umsetzung dieser Massnahmen müssen folglich keine rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden. Eine Massnahme besteht beispielsweise in der Planung von Photovoltaikanlagen für ganze Gemeindegebiete, eine weitere in der Erhöhung des Baumbestands auf dem Land und in den Städten. Im Bereich des sozialen Pfeilers der nachhaltigen Entwicklung angesiedelt ist die Erarbeitung eines Aktionsplans gegen die Wohnungsknappheit. Die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit wurde beispielsweise mit dem Erstellen von Grundlagen zu mehr Nachhaltigkeit in Handelsbeziehungen angegangen.

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und Aktionsplan
Dossier: ONU: Développement durable

Die UREK-SR befasste sich Mitte Januar 2024 mit der parlamentarischen Initiative Pfister (mitte, ZG), welche ein auf Lenkungsabgaben basierendes CO2-Gesetz forderte. Eine knappe Mehrheit der Kommission (3 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten) gab der Initiative im Gegensatz zur erstberatenden UREK-NR keine Folge. Sie vertrat die Ansicht, dass nicht inmitten der laufenden Revision der CO2-Gesetzes die Spielregeln geändert, sondern die bisherigen Massnahmen weitergeführt werden sollten. Die Kommissionsmehrheit stufte das Konzept einer allgemeinen Klimaabgabe jedoch als grundsätzlich attraktiven Ansatz ein, weshalb sie sich einer Prüfung verschiedener Optionen zur weiteren Ausgestaltung der Klimapolitik gegenüber offen zeigte. Die Minderheit der Kommission plädierte auf Folgegeben, da sie sich von einer Neuausrichtung der Klimapolitik mit einer konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips wesentliche Fortschritte hin zur Erreichung des Netto-Null-Ziels erhoffte.

Nouvelle loi sur le CO2, concise et efficace (Iv. pa. 22.451)

Im Januar 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)», welche von den Jungen Grünen initiiert worden war. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, dass die Initiative mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ein wichtiges Ziel verfolge. Das von der Initiative geforderte Vorgehen ging der Exekutive jedoch zu weit, sie kritisierte insbesondere die gesteckte Umsetzungsfrist von 10 Jahren. Um diese Frist einhalten zu können, müsste die Schweiz Regulierungen einführen, die weitreichende, negative Folgen und Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft mit sich bringen würden. Der Bundesrat rechnete mit hohen Investitionskosten für Produktentwicklungen, mit generellen Preissteigerungen sowie mit einem eingeschränkten Angebot an verschiedenen Produkten. Er verwies des Weiteren auf bereits beschlossene Ziele und Massnahmen in der BV sowie in verschiedenen Gesetzen (bspw. Klimagesetz), um die natürlichen Ressourcen zu schonen. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

«Pour une économie responsable respectant les limites planétaires (initiative pour la responsabilité environnementale)» (MCF 24.021)

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz

Die Klimapolitik bildete 2023 einmal mehr den Schwerpunkt im Themenbereich «Umweltschutz», so wurde im Berichtsjahr in über 60 Prozent der Presseartikel, die der Thematik «Umweltschutz» gewidmet waren, über die Klimapolitik berichtet.
Im März reichten die Jungen Grünen genügend Unterschriften für das Zustandekommen der Umweltverantwortungsinitiative ein. Diese Initiative fordert, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht gefährdet werden dürfen. In einem viel weiter fortgeschrittenen Stadium befand sich hingegen die Gletscherinitiative: Im Juni nahm die Schweizer Stimmbevölkerung in einem fakultativen Referendum den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative an. Das damit neu geschaffene Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit wurde von zwei Bundesbeschlüssen über die Förderung neuer Technologien und über ein Programm zum Heizungsersatz ergänzt. Die Berichterstattung zu Klimafragen verzeichnete im Zusammenhang mit dieser Abstimmung einen veritablen Peak: Im Mai befassten sich fast 7 Prozent aller Zeitungsartikel mit dem Klimaschutz (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Das Parlament begann sodann im Berichtsjahr auch mit der Beratung der Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030, bei welcher es um die Konkretisierung und Umsetzung der im Klima- und Innovationsgesetz gesteckten Reduktionsziele geht.
Deutlich weniger stark war die Zeitungsberichterstattung über diesen Themenbereich 2023 verglichen mit der Zeit vor den eidgenössischen Wahlen 2019, sowohl absolut als auch relativ (vgl. APS-Inserateanalyse zu den eidgenössischen Wahlen 2023). Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2023 organisierten Umweltschutzorganisationen eine grosse Klimademonstration in Bern. Bei den Wahlen erzielten die Parteien, die sich prominent für den Klima- und Umweltschutz einsetzten, jedoch unterschiedliche Resultate (vgl. Jahresrückblick zu den Parteien): Während die Grünen und die Grünliberalen herbe Verluste einstecken mussten, vermochte die SP einige Sitze hinzuzugewinnen. Die Medien machten unter anderem die so genannten Klimakleber für das schlechte Abschneiden der Grünen mitverantwortlich.

Neben der Klimapolitik fanden auch der Schutz und die Stärkung der Biodiversität 2023 einige Beachtung. National- und Ständerat wurden sich dabei jedoch über den richtigen Weg nicht einig: Während die grosse Kammer einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ausarbeiten wollte, trat der Ständerat in der Wintersession endgültig nicht auf diesen ein. Die kleine Kammer präferierte stattdessen den Weg über ein Postulat, mit dem der Vollzug im Bereich des Biodiversitätsschutzes mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbessert werden soll. Hingegen hiess das Parlament eine Motion sowie ein Postulat gegen langlebige Chemikalien (PFAS) gut. Auch im Bereich des Naturschutzes kann die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» angesiedelt werden. Diese will Verkauf und Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk generell verbieten und kam im Dezember offiziell zustande.

Schliesslich beschäftigte auch die Kreislaufwirtschaft die Schweizer Politik im Jahr 2023. Anfang März erschien ein umfangreicher Bericht zum Abfallmanagement und Recycling in der Schweiz in Erfüllung von sechs Postulaten. Dieser wollte nicht nur das Rezyklieren verbessern, sondern auch die Vermeidung, Teilung, Wiederverwendung oder Reparation von Abfällen fördern. Im Bericht wurde jedoch darauf verzichtet, konkrete Massnahmen zu fordern, da beide Parlamentskammern im Berichtsjahr auch die umfassende Revision des Umweltschutzgesetzes erstmals berieten: Der Entwurf der UREK-NR wollte die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft als Grundsätze im USG verankern. Gleichzeitig wurden eine gewisse Liberalisierung bei der Sammlung von Kunststoffabfällen, mögliche Anforderungen an das Design von Produkten und Verpackungen sowie die Förderung des ressourcenschonenden Bauens diskutiert.

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2023 als Zweitrat über die Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030. Die Kommissionsmitglieder Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) und Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) stellten die Vorlage vor. Müller-Altermatt berichtete, dass die Vorlage als «schlank» bezeichnet werden könne und damit auch bei einem allfälligen Plebiszit bestehen sollte und trotzdem dem Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 entspreche. Die vorberatende UREK-NR schlage als einzige grössere Änderung vor, eine Abgabe auf Flüge mit Privatjets einzuführen. Ausserdem habe die Kommission mittels Einreichung eines Vorstosses (Po. 23.4334) versucht, die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Haushalte sichtbarer auszugestalten.
In der Eintretensdebatte zeigte sich, dass alle Fraktionen gewillt waren, dem Geschäft eine Chance zu geben; ein Antrag auf Nichteintreten lag denn auch nicht vor. In den Voten von Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und GLP-Mitglied Martin Bäumle (glp, ZH) zeigte sich das Dilemma zwischen dem Willen, ein effektives Gesetz, welches zu spürbaren Emissionsreduktionen führen soll, zu gestalten und der Angst vor einem Referendum gegen die Vorlage. Matthias Jauslin (fdp, AG) von der FDP und SVP-Vertreter Christian Imark (svp, SO) warnten vor allem davor, das Gesetz nicht zu überladen respektive keine neuen oder höheren Abgaben einzuführen, damit es nicht wieder in einer Volksabstimmung abgelehnt werde. Auf der anderen Seit des politischen Spektrums kritisierten die Grünen sowie die SP, dass das Gesetz nicht ambitioniert genug sei. Gabriela Suter (sp, AG) von der SP gab zu bedenken, dass eine bescheidene Emissionsreduktion für die Periode 2025 bis 2030 bedeute, dass in den folgenden Jahren umso strengere und teurere Massnahmen ergriffen werden müssten, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wies Grünen-Vertreter Chistophe Clivaz (gp, VS) auf die von den Grünen und der SP lancierte Klimafonds-Initiative hin, mit welcher das Netto-Null-Ziel doch noch erreicht werden könne. Die Eintretensdebatte abschliessend stellte Umweltminister Albert Rösti die für ihn wichtigsten Grundsätze der Vorlage vor. Rösti lobte das Tempo, mit welchem die Räte die Gesetzesrevision berieten. So könne es gelingen, dass keine Lücke entstehe und das Gesetz und die ausführende Verordnung bis am 1.1.2025 in Kraft gesetzt werden können. Auch sei es wichtig, dass das Gesetz mehrheitsfähig bleibe, weshalb der Bundesrat die von der UREK-NR vorgeschlagene Einführung einer Flugticketabgabe auf Privatflüge sowie eine Erhöhung der CO2-Abgabe und der Benzinsteuer ablehne.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. Die massgebenden Entscheide, die in der Detailberatung getroffen wurden, waren die folgenden:
Susanne Vincenz-Stauffachers (fdp, SG) Minderheitsantrag betraf das Emissionsreduktionsziel im Inland. Die FDP-Vertreterin beantragte, hierbei dem tieferen Inlandziel des Ständerats zu folgen. Die Mehrheit des Rates sprach sich aber dafür aus, ihrer Kommission zu folgen und legte das Inlandziel bei 75 Prozent fest. Dadurch wurde eine erste Differenz zum Erstrat geschaffen. Auch beim CO2-Ausstoss von neu in Verkehr gebrachten Fahrzeugen folgte der Rat seiner Kommission und stellte sich damit gegen den Minderheitsantrag Jauslin sowie gegen die Version des Ständerates. Eine weitere wichtige Differenz wurde mit der von der Minderheit Imark geforderten Streichung der so genannten Überführungspflicht geschaffen. Mit diesem Instrument wollte der Bundesrat Importeure von fossilen Treibstoffen verpflichten, über das Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu vermindern. Imark monierte, dass diese Überführungspflicht den Benzinpreis massgeblich verteuern werde. Der Nationalrat stimmte dieser Streichung deutlich zu; neben der Grünen- und der GLP-Fraktion sprachen sich nur einige Mitglieder der FDP.Liberalen- sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion für die Beibehaltung der Überführungspflicht aus. Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen beantragte eine Minderheit Suter, dass der Bundesrat den Abgabesatz auf bis zu 180 CHF pro Tonne CO2 anheben könnte. Die Mehrheit des Rates wollte jedoch beim Vorschlag des Bundesrats, des Ständerats sowie der UREK-NR bleiben, und legte einen Abgabesatz von höchstens 120 CHF pro Tonne CO2 fest. Im Bereich der Luftfahrt lehnte der Nationalrat die Einführung einer Abgabe für Flüge mit Privatjets ab. Die geschlossen stimmenden SVP-, FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie eine Minderheit der Mitte votierten gegen diese Abgabe. Des Weiteren gab auch die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zu reden, wobei ein Antrag der Mehrheit sowie drei Minderheitsanträge vorlagen. Die Mehrheit des Rates folgte hierbei seiner Kommission und sprach sich dafür aus, in den Jahren 2025-2030 bis zu CHF 20 Mio. für diese Ladeinfrastruktur aufzubringen. Hiermit entstand eine weitere Differenz zum Ständerat, der die Förderung der Ladestationen gänzlich gestrichen hatte. Eine letzte Differenz zum Erstrat schuf die grosse Kammer bei der Thematik der Reduktion der LSVA für elektrisch oder mit alternativem Treibstoff betriebene Fahrzeuge. Der Nationalrat stimmte hierbei mehrheitlich dafür, diese LSVA-Reduktion beizubehalten; eine links-grüne Minderheit, welche von zwei FDP-Mitgliedern unterstützt wurde, blieb hier chancenlos.
In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat mit 136 zu 34 Stimmen bei 26 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Nein-Voten stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion; die Enthaltungen allen voran von der Mehrheit der Grünen-Fraktion.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Que faire après le refus par le corps électoral de la Loi CO2 en juin 2021?