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  • Steffen, Hans (sd/ds, ZH) NR/CN

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Zu Beginn der Beratungen im Nationalrat wurden Nichteintretensanträge von rechts und von links eingereicht. Hans Steffen (sd, ZH) beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, das Asylverfahren mittels jener Forderungen der SD-Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» zu verschärfen, welche nicht übergeordnetem Recht widersprechen. Die beiden SP-Abgeordneten Jean-Nils de Dardel (GE) und Peter Vollmer (BE) wollten die Revision auf die Übernahme der auslaufenden Bundesbeschlüsse, die Anpassungen der Datenschutzvorschriften und die Integrationspolitik beschränken bzw. die einzelnen Teilbereiche separat behandeln. Hintergrund dieser beiden Anträge war die Unzufriedenheit der SP und der Grünen über die Ausgestaltung des Status der Gewaltflüchtlinge. Alle drei Nichteintretensanträge wurden klar abgelehnt, am deutlichsten jener der SD-Fraktion, der nur gerade drei Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Zum Auftakt der Detailberatung lehnte es der Nationalrat mit 83 gegen 52 Stimmen ab, frauenspezifische Fluchtgründe – zum Beispiel Vergewaltigungen, Zwangsabtreibungen oder drohende Beschneidungen – explizit ins Gesetz aufzunehmen. Gefordert hatten dies – gestützt auf ein Postulat der Weltfrauenkonferenz von Peking – unter anderem die fünf grössten Frauenverbände. Koller konterte mit der Erklärung, dass der international geltende Flüchtlingsbegriff auch geschlechtsspezifische Fluchtgründe abdecke. Würde er ausgedehnt, so wäre dies ein falsches Signal, das eine Zunahme der Asylgesuche nicht ausschliessen würde.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Révision totale sur le loi d'asil 94-98

Die vom Zürcher Nationalrat Blocher (svp) präsidierte Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) versuchte, sich vom Beigeschmack eines Sammelbeckens für Rechtsextreme zu befreien. Noch vor Jahresbeginn hatte sie einige notorische Antisemiten ausgeschlossen resp. zum Austritt aufgefordert.

An ihrer Jahresversammlung gab die rund 16'000 Mitglieder und weitere 6'500 Gönner und Sympathisanten zählende AUNS bekannt, dass sie zur Bestreitung von Abstimmungskämpfen mehr als 2 Mio CHF angehäuft habe. Der Bestand dieser Kriegskasse dürfte auch nach der erfolgreichen Kampagne der AUNS gegen die zusätzlichen Staatssekretärposten im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform noch weitgehend intakt sein. Da sich die Befürworter dieser Vorlage nur zaghaft engagierten, war auch von seiten der AUNS keine aufwendige Kampagne erforderlich.

Im Vorstand der AUNS sitzen neben Blocher als Vizepräsidenten die beiden ehemaligen NR Eisenring (cvp, ZH) und Miesch (ex-fdp, BL) sowie u.a. die amtierenden NR Fehr (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steffen (sd, ZH) und die ehemaligen NR Graf (ex-svp, ZH) und Schalcher (evp, ZH).

AUNS im Jahr 1996

Im Anschluss an die Debatte über die Asylinitiativen der SD und SVP behandelte der Nationalrat eine ganze Reihe von asylpolitischen Vorstössen, welche zum Teil bereits 1995 andiskutiert worden waren. Mehrere Vorstösse wurden zurückgezogen oder auch in der unverbindlicheren Form des Postulats abgelehnt. Als Postulat überwiesen wurde eine Motion der SVP-Fraktion, welche anregt, bei der Revision der Asylgesetzgebung die vom Bundesgericht (BGer) als gesetzeswidrig taxierte Abweisung von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere ins Gesetz aufzunehmen. Ebenfalls in der Postulatsform verabschiedet wurden eine Motion Bäumlin (Mo. 95.3344) zum besseren Schutz für unbegleitete minderjährige Asylbewerber, eine Motion Baumberger (cvp, ZH), (Mo. 95.3525), zur Entlastung des Bundesgerichts von Entscheiden im Ausländer- und Asylrecht sowie einzelne Punkte einer Motion Stamm (fdp, AG) , (Mo. 95.3191), zur vermehrten Hilfe vor Ort. Trotz Widerstand von Hans Steffen (sd, ZH) wurde ein Postulat Bühlmann (gp, LU), (Po. 95.3548), überwiesen, welches anregt, den im Vorjahr vorgelegten Migrationsbericht um einen Zusatzbericht zu ergänzen, der sich ausschliesslich und vertieft mit dem Aspekt der Integration beschäftigt. Zurückgezogen resp. abgelehnt wurden eine an die Motion der SVP-Fraktion angelehnte Motion Keller (sd, BL; Mo. 95.3206), eine Motion Bühlmann (gp, LU; Mo. 94.3557) zur Aufnahme von Frauenflüchtlingen aus Ex-Jugoslawien, sowie eine Motion Zisyadis (pda, VD; Mo. 94.3576), welche erreichen wollte, dass gegen Beamte, die ihre Kompetenzen überschreiten, Schadenersatzklage erhoben werden kann.

Nationalrat Reihe von asylpolitischen Vorstössen Motion der SVP-Fraktion Motion Bäumlin Motion Baumberger Motion Stamm Postulat Bühlmann

Das Parlament stimmte der Beteiligung der Schweiz an INTERREG II, der Fortsetzung eines Gemeinschaftsprogramms der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zu. Der Beschluss war jedoch umstritten. Einzelne Ständeräte kritisierten nicht die Zusammenarbeit an sich, sondern die Absicht, den Kantonen für Organisation, Vorbereitung und Planung von regionalen Projekten Subventionen auszurichten (die Bundesbeiträge an die Realisierung der konkreten Projekte sind von der Vorlage nicht betroffen). Ein Rückweisungsantrag Schiesser (fdp, GL), mit dem Auftrag an den Bundesrat, lediglich eine Vorlage für die bundesstaatliche Finanzierung von flankierenden Massnahmen (Koordination, Kontaktvermittlung zur EU) auszuarbeiten, blieb mit 23:12 Stimmen in der Minderheit. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 23:4 Stimmen für das Projekt aus. Zugunsten des Beschlusses hatten sich in der Debatte vor allem die Vertreter der französischsprachigen Kantone eingesetzt. Auch wenn es sich bei den knapp CHF 5 Mio. pro Jahr für die 16 betroffenen Kantone um eine Bagatellsubvention handle, sei ihrer Meinung nach die Zustimmung wichtig, weil sie auch ein Zeichen gegenüber der EU für die Kooperationsbereitschaft der Schweiz darstelle.
Im Nationalrat gesellten sich zu den in der kleinen Kammer geäusserten föderalistischen und finanzpolitischen Bedenken auch noch europapolitische Einwände. Ein von Steffen (sd, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag scheiterte aber deutlich mit 130 zu 23 Stimmen. (Zu den Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen siehe hier.)

BRG 94.091: INTERREG II in den Jahren 1995-1999
Dossier: Politique régionale (INTERREG et NPR)

A l'occasion de la discussion relative au rapport annuel du Conseil fédéral sur les activités de la Suisse au Conseil de l'Europe en 1994, plusieurs députés sont intervenus pour débattre des enjeux auxquels l'organisation se trouve confrontée. Outre les problèmes d'ordre général tels que la poursuite de l'ouverture du Conseil de l'Europe aux pays de l'Est (Fédération de Russie, en particulier), la nécessité de réformer l'institution au vu de l'élargissement qu'elle a connu ces cinq dernières années et la séparation des tâches entre le Conseil de l'Europe et d'autres organisations européennes, des points plus spécifiques ont également été abordés suite à l'intervention du député Steffen (ds, ZH): notamment insatisfait de la nouvelle Convention-cadre pour la protection des minorités nationales, celui-ci a souhaité que le Conseil national prenne acte du rapport du gouvernement dans le sens d'un rejet. Sa proposition n'a cependant été appuyée que par une très faible minorité de parlementaires.

débattre des enjeux

Steffen (sd, ZH) wollte von Bundesrätin Dreifuss in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob des Westfälischen Friedens von 1648 aus integrationspolitischen Gründen nicht gedacht werde bzw. welche Gründe zum Ausschluss dieses Datums geführt hätten. Die Vorsteherin des EDI beantwortete die erste Frage mit einem klaren Nein. Die Ereignisse von 1648 beträfen die Alte Eidgenossenschaft und nicht den modernen Bundesstaat, der im Zentrum der Feiern von 1998 stehe. Der Bundesrat, so Dreifuss, habe das thematisch ohnehin schon reich befrachtete Jubiläum nicht noch mit einem zusätzlichen Thema und einer weiteren Geschichtsepoche belasten wollen.

Westfälischen Friedens

Gegen den Widerstand des Zürcher SD-Vertreters Steffen stimmte der Nationalrat einem Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu, welches den Bundesrat ersucht, dem Parlament innert nützlicher Frist die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen zur Ratifikation zu unterbreiten. Die Schweiz, welche das Abkommen im Oktober in Wien unterzeichnete, erfüllt, ja übertrifft die von der Charta minimal geforderten Schutz- und Förderungsbestimmungen bereits heute.

In einer Vernehmlassung sondierte der Bundesrat die Haltung der Kantone in dieser Frage.

Postulat zur Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Das Vorgehen von Bund und Kanton rief allgemeine Verwunderung hervor. Die Bündner CSP sprach in einer einstimmig verabschiedeten Resolution von einem «rechtsstaatlich skandalösen» Vorgehen. Im Kantonsparlament wie in den eidgenössischen Räten wurden in dieser Frage Dringliche Interpellationen eingereicht. In den Bundeskammern verlangten neben dem Bündner SVP-Ständerat Gadient (D.Ip. 92.3172) auch Nationalrat Steffen (sd, ZH; D.Ip. 90.3175) sowie die sozialdemokratische Fraktion (D.Ip. 92.3165) vom Bundesrat Auskunft über sein Eingreifen sowie die weitere Anwendung der «Lex Friedrich».

Bundesrat Delamuraz gestand zwar «mangelnde Eleganz» in dem Vorgehen des Bundesrates ein, rechtfertigte dieses jedoch mit der Bemühung der Regierung, einem internationalen Schiedsgerichtsspruch zuvorzukommen. Ausserdem habe sich 1965, bei der Beratung über die damalige «Lex von Moos», der Vorläuferin der heutigen Gesetzgebung, nicht der Bundesrat, sondern das Parlament leichtfertig über etwaige Reibungspunkte mit dem internationalen Recht hinweggesetzt. Eine vollständige Abschaffung des Bundesgesetzes lehnte Delamuraz zwar ab, stellte jedoch im Falle der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum EWR Modifikationen in Aussicht, um ebendiesen stossenden Widerspruch zwischen schweizerischer Gesetzgebung und bilateralen Verträgen zu beseitigen.

Verletzung der Lex Friedrich im Kanton Graubünden
Dossier: Lex Friedrich

Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Kommission und gegen die Opposition von Giger (fdp, SG) und Steffen (sd, ZH) einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) für eine Erleichterung der Einbürgerung zu. Der Vorstoss verlangt eine Halbierung der für die ordentliche Einbürgerung geforderten minimalen Wohnsitzdauer von 12 Jahren. Diese bestehende Anforderung ist im europäischen Vergleich ausserordentlich streng, nur gerade Deutschland und Österreich kennen mit zehn Jahren annähernd so hohe Barrieren. Ob mit dieser angestrebten Gesetzesänderung die Einbürgerung für die vielen jungen Ausländer, welche einen guten Teil ihrer Jugend in der Schweiz verbracht haben, attraktiver gemacht werden kann, ist allerdings fraglich. Da bereits heute die Wohnsitzjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt angerechnet werden, stellt diese Vorschrift für die meisten von ihnen keinen Hinderungsgrund dar. Eine Erleichterung trat aber für die in der Schweiz wohnenden italienischen Staatsbürger in Kraft, indem Italien das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft ebenfalls aufgehoben hat.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

In der Januarsession befasste sich der Nationalrat mit drei 1990 eingereichten parlamentarischen Initiativen zur Verbesserung der Vertretung der Frauen in den Behörden. Die erste (Pa Iv. 91.400) verlangte, dass sich die Ständeratsabordnungen der Vollkantone aus je einem Mann und einer Frau zusammensetzen müssen. Der Rat lehnte diesen Vorstoss mit 77 zu 39 Stimmen ab; er begründete seinen Entscheid vor allem mit dem Argument, dass Quotenregelungen bei Volkswahlen undemokratisch seien.
Eine zweite, von Nationalrätin Leutenegger (gp, BL) eingereichte parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 90.241) forderte, dass in beiden Parlamentskammern, im Bundesrat, im Bundesgericht und in den ausserparlamentarischen Kommissionen kein Geschlecht mit einem Anteil von weniger als 40% vertreten sein soll; gleiches, allerdings auf den Nationalrat beschränkt, forderte auch eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion (Pa. Iv. 90.242).
Die vorberatende Kommission beantragte zwar Ablehnung dieser Vorschläge, wollte aber mit zwei Postulaten den Initiantinnen entgegenkommen. Mit dem einen wollte sie den Bundesrat auffordern, für Expertenkommissionen analog zu den Bestimmungen über die Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten eine Regelung zugunsten der Frauen zu schaffen. Mit dem anderen wurde von der Regierung eine generelle Abklärung der Realisierbarkeit und der Auswirkungen von geschlechtsspezifischen Quotenregelungen für die eidgenössischen Behörden erbeten. Wie gross der Argwohn der Ratsmehrheit gegen jede Art von Frauenquoten ist, zeigte sich bei den Abstimmungen im Plenum: Nachdem sich der Nationalrat gegen die beiden parlamentarischen Initiativen ausgesprochen hatte, lehnte er auf Antrag von Moser (ap, AG) und Steffen (sd, ZH) ohne Diskussion auch die beiden Kommissionspostulate (Po. 91.3036 und Po. 91.3037) ab.

Verschiedene Vorstösse für Frauenquoten in den eidgenössischen Gremien (Pa.Iv. 90.241; Pa.Iv. 90.242; Pa.Iv. 91.400)
Dossier: Part de femmes au parlement
Dossier: Part de femmes au Conseil fédéral
Dossier: Efforts pour des quotas de femmes dans les institutions politiques, les commissions et l’administration
Dossier: Part de femmes dans l'administration et la justice

Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zu den beiden 1966 von der Generalversammlung der UNO verabschiedeten internationalen Menschenrechtspakten. Da die Pakte auf universeller Ebene Staaten mit sehr unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen verbinden, gehen sie in der Substanz weniger weit als entsprechende von der Schweiz bereits früher unterzeichnete Konventionen des Europarates (EMRK). Mit diesem seit langem angekündigten Beitritt möchte der Bundesrat denn auch vorwiegend aussenpolitische Ziele erreichen: die Verträge bilden die Grundlage für Interventionen der Unterzeichnerstaaten zugunsten von Menschen, deren Rechte in schwerwiegender Weise verletzt worden sind. Im Nationalrat wurde die Vorlage erfolglos von Steffen (sd, ZH) bekämpft, der sich grundsätzlich gegen einen Beitritt zu UNO-Pakten aussprach, solange die Schweiz nicht UNO-Mitglied sei. Ebenfalls zugestimmt hat die Volkskammer einem Postulat Columberg (cvp, GR), welches verlangt, dass die Schweiz auch das 1. Zusatzprotokoll zur EMRK unterzeichnet. Der Ständerat stimmte dem Beitritt zu den Menschenrechtspakten oppositionslos zu.

internationale Menschenrechtspakte UNO

In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Steffen (sd, ZH) bekräftigte der Bundesrat seine Auffassung, wonach restriktive Massnahmen gegen bestimmte Kategorien von einreisenden Ausländern (HIV-Screening, Einreisesperren) als ineffizient und diskriminierend einzustufen wären und deshalb für die Schweiz nicht in Frage kommen.

Bundesrat will keine restriktiven (gesundheitspolitischen) Massnahmen gegen einreisende Ausländer (1991)

Auch das Parlament vermochte hier keine anderen Zeichen zu setzen. Im Juni 1989 hatte der Berner LdU-Nationalrat Günter bereits einmal eine Motion für eine ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin eingereicht, die in der Herbstsession desselben Jahres im Rat bekämpft und nun, da seit zwei Jahren hängig, abgeschrieben wurde. Günter reichte daraufhin seine Motion im gleichen Wortlaut noch einmal ein. Aber nicht nur die Form, auch das Schicksal der beiden Vorstösse war identisch: Obgleich sich der Bundesrat erneut einer Entgegennahme in Form eines Postulates nicht widersetzte, musste die Diskussion wegen Opposition der Nationalräte Steffen (sd, ZH) und Scherrer (ap, BE) ausgesetzt werden. Die Motion wurde nach dem Ausscheiden Günters aus dem Rat abgeschrieben.

Ärztlich kontrollierte Heroinabgabe (Mo. 91.3192)
Dossier: Arrêté fédéral sur la prescription médicale d'héroïne

Ende September trafen sich Staatsmänner aus aller Welt in New York zum Weltkindergipfel. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrat René Felber geleitet. Die Politiker verpflichteten sich in einer gemeinsamen Erklärung feierlich, «den Rechten der Kinder, ihrem Überleben sowie ihrem Schutz hohe Priorität einzuräumen». Welche Konsequenzen dies für die Schweiz habe, wollten daraufhin mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, und sie erinnerten daran, dass die Schweiz die anfangs September in Kraft getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder aufgrund des Saisonnierstatuts, welches den Familiennachzug verbietet, nicht vorbehaltlos unterzeichnen kann. Der Bundesrat wollte ein Postulat Bär (gp, BE) mit der Aufforderung, den Räten über den Kindergipfel Bericht zu erstatten und die Konvention zur baldigen Ratifizierung vorzulegen, zwar entgegennehmen, doch wurde es vom Zürcher SD-Nationalrat Hans Steffen bekämpft. Noch nicht behandelt wurden eine Motion Longet (sp, GE) und eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche beide verlangen, die einer Ratifizierung allfällig entgegenstehenden Gesetze seien zu revidieren.

Weltkindergipfel.

Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation (D.Ip. 89.710) der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH; Po. 89.533), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH; Po. 89.678), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG; Po. 89.643) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht. Über das europäische Übereinkommen zur Bekämpfung der Gewalt auf Sportplätzen wird an anderer Stelle berichtet.

Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber