Dernière mise à jour: 12.09.2024, 14:40

Dossier: Reprise de Credit Suisse par UBS Sauvegarder en format PDF

Bankengesetz. Änderung («Public Liquidity Backstop») (BRG. 23.062)

Im März 2022 gab der Bundesrat per Medienmitteilung bekannt, das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors um eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken zu ergänzen. Bereits heute setze die Schweizer Gesetzgebung auf verschiedene Instrumente, welche die Krisenfestigkeit von systemrelevanten Banken und der gesamten Volkswirtschaft erhöhten, erklärte der Bundesrat. So bestünden erstens erhöhte Anforderungen an Kapital und Liquidität sowie an eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit für systemrelevante Banken (TBTF-Regelung) und zweitens die Möglichkeit von ausserordentlichen Liquiditätshilfen der SNB, die sogenannten «Emergency Liquidity Assistance», für Fälle, in welchen die liquiden Mittel einer Bank nicht zu deren Sanierung ausreichten.
Als drittes Instrument habe der Bundesrat nun die Eckwerte einer staatlichen Liquiditätssicherung mit dem Namen «Public Liquidity Backstop» (PLB) beschlossen. Der PLB soll künftig die Gewährleistung von zusätzlicher Liquidität in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens auf beschränkte Zeit ermöglichen, welches von der SNB ausbezahlt werde. Mit diesem Instrument, das alleine mit seiner Existenz präventiv wirke, soll das Vertrauen der Marktteilnehmenden in die Überlebensfähigkeit von rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Banken erhöht werden, schrieb die Landesregierung. Vorgesehen sei zudem die Einführung eines Konkursprivilegs, um erstens zu verhindern, dass der Bund mit solchen Darlehen Verluste erleide und zweitens, um Abgeltungs- und Sanktionsmechanismen zu schaffen. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung unterstrich, sei dieses neue Instrument, welches im Ausland bereits zum Standard-Kriseninstrumentarium gehöre, nicht mit einer staatlichen Rettung von systemrelevanten Banken zu verwechseln. Das EFD sei damit beauftragt worden, bis Mitte 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Anfang September 2023 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für die Änderung des Bankengesetzes zur Einführung des Public Liquidity Backstops (PLB). Die Einführung sowie die Eckwerte dieses neuen Instruments hatte der Bundesrat bereits im Frühling 2022 beschlossen. Wegen des drastischen Vertrauensverlusts in die Credit Suisse zu Beginn des Jahres 2023 hatte sich die Situation auf dem Finanzmarkt allerdings so verschärft, dass der Bundesrat den PLB bereits im März 2023 gemeinsam mit anderen Massnahmen per Notrechtsverordnung eingeführt hatte, bevor sich das Parlament dazu hatte äussern können. Teile dieser Bestimmungen seien auch nach Beendigung der Verträge zur Liquiditätshilfe mit der CS im August weiterhin notwendig, weshalb die Landesregierung dem Parlament innert sechs Monaten nach Einführung der notrechtlichen Massnahmen eine Vorlage zur Überführung dieser Notverordnung ins ordentliche Recht vorlegen müsse, um zu verhindern, dass diese Bestimmungen ausser Kraft treten, so der Bundesrat. Die vorliegende Vorlage zur Änderung des BankG nehme er somit zugleich als Anlass, dem Parlament jene Bestimmungen zu unterbreiten.

Gemäss Vorlage soll die SNB künftig zeitlich begrenzte Liquiditätshilfe-Darlehen bereitstellen können, die durch den Bund mittels einer Ausfallgarantie gesichert würden. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf vor, dass er die Höhe des Darlehens jeweils im Einzelfall festlegen und den dazu notwendigen Verpflichtungskredit im Dringlichkeitsverfahren der FinDel unterbreiten werde. Der Erhalt einer solchen Liquiditätshilfe soll zudem an verschiedene Voraussetzungen, wie etwa ein entsprechendes öffentliches Interesse, die Verhältnismässigkeit der Staatsintervention, die Subsidiarität der Liquiditätshilfe, die Einleitung eines Sanierungsverfahrens durch die betroffene Bank sowie deren Solvenz geknüpft werden. Zur Reduktion des Verlustrisikos des Bundes, welches durch die Ausfallgarantie entstehe, beinhalte die Vorlage als Kernelement ein Konkursprivileg für die Forderungen der SNB, welche durch das Darlehen mit Ausfallgarantie bestünden. Nicht zuletzt seien durch die betroffene Bank Risikoprämien für die bezogenen Darlehen zuhanden der SNB und des Bundes sowie Zinsen für die Darlehenskosten zuhanden der SNB zu entrichten. Der Bundesrat anerkenne, dass diese zusätzlichen Liquiditätsdarlehen mit Ausfallgarantie zu Fehlanreizen für systemrelevante Banken (SIB) führen könnten. Dem werde jedoch zum einen durch die bereits heute erhöhten Anforderungen für SIB zur angemessenen Abdeckung ihrer Liquiditätsrisiken entgegengewirkt. Zum anderen beinhalte die Vorlage des PLB strafrechtliche Regelungen, die vorsehen, dass SIB, die solche Darlehen beziehen, verschiedenen Auflagen wie etwa Dividendenverboten oder Massnahmen im Bereich der Vergütungen unterliegen. Unter bestimmten Umständen werde zudem neu ermöglicht, bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückzufordern. Bei Insolvenzgefahr könnte die FINMA nach geltendem Recht zudem umfassende restrukturierende und disziplinierende Massnahmen anordnen.

Auch Teile der Notverordnung vom März 2023, namentlich die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der zusätzlichen Liquiditätshilfen (ELA+), seien weiterhin relevant und sollen deshalb fortgeführt werden: Die Credit Suisse habe zwar sämtliche Darlehen im August vollständig zurückbezahlt, könne solche aber während der Geltungsdauer des Vertrags und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen weiterhin beziehen. Die Geltungsdauer zusätzlicher Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB werde jedoch bis Ende 2027 beschränkt, wobei der Bundesrat die ins Gesetz überführten Verordnungsbestimmungen für die ELA+ innert fünf Jahren nach deren Inkrafttreten überprüfen werde. Es sei zudem vorgesehen, dass im Bericht zur Aufarbeitung der CS-Krise das gesamte TBTF-Regelwerk und damit auch das Instrument des PLB noch einmal umfassend beurteilt werde. Die Ergebnisse des Berichts würden dem Parlament im Frühjahr 2024 unterbreitet.

Die Vorlage zum PLB, die vom 25. Mai bis 21. Juni 2023 in die verkürzte Vernehmlassung geschickt worden war, war bei den 58 Stellungnehmenden nicht auf ungeteilte Zustimmung gestossen. Befürwortung fand sie dabei bei einer grossen Mehrheit der kantonalen Staatskanzleien, den Banken inklusive der SNB, Travail.Suisse und economiesuisse sowie der FDP und der GLP. Während die Mitte, die SP, der Zürcher Kantonsrat, der SGB und der Kanton Waadt der Vernehmlassungsvorlage nur teilweise zustimmten, lehnten die Grünen, die SVP und der SGV die Vorlage vollständig ab. Als Hauptkritikpunkt wurde von vielen Seiten ein im Vernehmlassungsentwurf noch fehlender Abgeltungsmechanismus vorgebracht, wodurch «der Eindruck der Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Verlusten» entstehe, wie der Bundesrat im Ergebnisbericht der Vernehmlassung die Kritik zusammenfasste. In Verbindung damit wurde auch die Befürchtung geäussert, dass der PLB zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen SIB und nicht-SIB führen könnte. Der Bundesrat solle deshalb erneut die Einführung eines Mechanismus zur Entschädigung des für den Bund entstehenden Risikos prüfen. Diesem Kritikpunkt kam der Bundesrat in seiner Botschaft entgegen, indem er die Lücke des fehlenden Abgeltungsmechanismus für das Risiko aus der Ausfallgarantie mit einer durch SIB zu bezahlenden Ex-Ante-Entschädigung in Form der Pauschale zuhanden des Bundeshaushalts füllte.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung nahm der Bundesrat an seinem Vernehmlassungsentwurf weitere Änderungen vor. So hatte er ursprünglich vorgesehen, das Konkursprivileg in der Gläubigerhierarchie vor den Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Konti einzustufen, womit letztere im Falle einer nicht ausreichenden Konkursmasse der SIB nicht bedient werden könnten. Da es sich hierbei um einen Zielkonflikt zwischen dem Schutz der Vorsorgegelder und dem Schutz der Gesamtheit der Steuerzahlenden handle, hatte der Bundesrat sich in der Vernehmlassungsvorlage bereit gezeigt zu prüfen, wie die Vorsorgegelder besser geschützt werden könnten, was von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst worden war. Die daraufhin erfolgte Prüfung hatte eine Anpassung des Entwurfs zur Folge: Hatte bei der Regelung des Konkursprivilegs in der Vernehmlassungsvorlage noch das Interesse der Steuerzahlenden überwogen, müssen gemäss Botschaftsentwurf Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben neu vor jenen der SNB befriedigt werden.

Weiter wurde in der Vernehmlassung unter anderem die Kritik geäussert, dass die Überführung der Notverordnung generell unnötig sei. Die Überführung respektive deren Ablehnung hätte auf die im Frühsommer 2023 noch bestehenden Vertragsteile mit der Credit Suisse keine konkreten Auswirkungen und auch die Dringlichkeit dieser Überführung wurde zu diesem Zeitpunkt in Frage gestellt. Kritisiert wurden zudem die zusätzlichen Liquiditäts-Darlehen der SNB, welche die CS noch bis 2027 beziehen könne. Für diese gebe es keine Sicherheiten im eigentlichen Sinne, womit sie die SNB-Ausschüttungsreserve für Bund und Kantone womöglich schmälerten. Zudem setzten sie Fehlanreize und schränkten die Unabhängigkeit und die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB ein. Aufgrund der inzwischen veränderten Ausgangslage durch die beendeten Verträge mit der CS, hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung zwar einen grossen Teil der Bestimmungen der Notverordnung aus der Vorlage gestrichen, hielt jedoch an seiner Position zur Zweckmässigkeit der Überführung von weiterhin relevanten Teilen der Notverordnung in eine ordentliche Rechtsgrundlage fest.

Situation der CS vor dem 19. März 2023

Die aufgrund massiver Verluste und Skandale seit einiger Zeit in Krisenmodus stehende Credit Suisse (CS) hatte 2022 mit einem Jahresverlust von CHF 7.3 Mrd. ihr schlimmstes Jahr seit der Finanzkrise 2008 erlebt: So waren insgesamt CHF 123 Mrd. Kundengelder von der Schweizer Grossbank abgeflossen, rekapitulierte etwa der Tages-Anzeiger das vergangene Jahr. CS-Präsident Axel Lehmann hatte aber noch Ende Jahr bekanntgegeben, dass die Geldabflüsse abgenommen hätten und sich die Lage für die Grossbank wieder etwas beruhigt habe, so die NZZ. Dieser Zustand habe bis ins neue Jahr angedauert, weshalb Hoffnung aufgekommen sei, dass die Grossbank die noch im Herbst 2022 präsentierte Restrukturierung aus eigener Kraft schaffen würde (TA). Im März 2023 gab die Situation der Credit Suisse allerdings erneut Anlass zur Sorge um die Zukunft der Schweizer Grossbank. Innert knapp zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, welche den Abfluss der Kundengelder wieder enorm verstärkten und so den Aktienkurs der CS in die Tiefe fallen liess.

Am 7. März berichteten verschiedene Schweizer Zeitungen, dass die Grossbank einen ihrer wichtigsten und loyalsten Aktionäre verloren habe. So gab das US-amerikanische Investmenthaus Harris Associates bekannt, die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Bank nach jahrelanger Kritik am CS-Management nun grundsätzlich infrage zu stellen und deshalb sämtliche Aktien zu verkaufen. Noch im August 2022 hatte das Unternehmen zehn Prozent der CS-Aktien gehalten und war damit die grösste Aktionärin der CS gewesen. Bereits Ende Jahr seien die Anteile aber aufgrund des in den vergangenen Jahren sinkenden Aktienkurses der CS auf rund drei Prozent gesenkt worden. Der Verkaufszeitpunkt erstaunte die NZZ, da der Wert der CS-Aktien mit 2.72 CHF nur wenig über dem Allzeittief von CHF 2.57 von Anfang 2022 lag.

Für weitere Schlagzeilen und damit für einen Kurseinbruch sorgte die an der New Yorker Börse kotierte Schweizer Grossbank bereits zwei Tage später am 9. März. Denn als sie ihren Geschäftsbericht in den USA veröffentlichen wollte, verhinderte die US-amerikanische Börsenaufsicht dieses Vorhaben mit der Begründung, dass es offene Fragen und Fehler bei den Jahresrechnungen 2019 und 2020 gebe, die vor Veröffentlichung geklärt werden müssten – ein Novum, wie die Presse berichtete. Die CS gab in der Folge bekannt, dass sie die Veröffentlichung des Berichts zur Abklärung dieser Punkte verschoben habe, wobei die Finanzergebnisse 2022 von der Verschiebung allerdings nicht betroffen seien. Für die in Vertrauensfragen bereits angeschlagene CS, die es sich zum Ziel gesetzt habe, eine bessere Risikokultur zu leben, sei dieser Fehler schädlich und das Timing äusserst ungünstig, kritisierte etwa die NZZ. Der Aktienkurs fiel in der Folge an diesem Donnerstag zeitweise um bis zu 6 Prozent in die Tiefe und kam so dem Allzeittief der CS-Aktie nahe (Blick), bevor der Kurs schliesslich bei CHF 2.62 schloss (NZZ, TA). Die Auswirkungen der Verschiebung waren auch noch am Freitag spürbar, als der Kurs teilweise deutlich unter die Marke von CHF 2.50 fiel (NZZ) und so das bisherige Allzeittief unterschritt.

In den darauffolgenden Tagen kam es in den USA durch einen «Bank Run wie aus einem Lehrbuch», wie es der Blick nannte, – also dem Ansturm der Kundinnen und Kunden auf Banken – und dem anschliessenden Kollaps von drei Regionalbanken zu einer regelrechten Bankenkrise. Diese liess das Vertrauen in das Bankenwesen international einbrechen, was einen Anstieg der Risiken und somit der Kreditzinsen zur Folge hatte, berichtete die Presse ab dem 13. März. Dadurch stiegen die Zweifel am Finanzmarktsystem als Ganzes, was auf den Finanzmärkten international Panik und damit laut Blick und NZZ eine Talfahrt der Aktienpreise verschiedenster Banken auslöste. Für die CS veränderten sich die Voraussetzungen in Folge dieser US-amerikanischen Bankenkrise bis zum 15. März drastisch: Der Einbruch der Finanzmarktstabilität nährte die Zweifel an der bereits angeschlagenen CS weiter, wodurch die CS-Aktien überdurchschnittlich stark an Wert verloren und mit CHF 2.12 einen negativen Rekord erzielten (-14%), wie der Blick berichtete. Die Finma gab im Zuge dieser Krise bekannt, die Situation der von ihr beaufsichtigten Banken genau zu analysieren, äusserte sich allerdings nicht konkreter zur CS.
Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich die Medien gespalten zur Lage der CS: Einerseits wurde vor einem Kollaps gewarnt, andererseits sah beispielsweise der Tages-Anzeiger die CS noch nicht am Rande des Zusammenbruchs, solange sich unter den Kleinsparenden keine Panik ausbreite. Und selbst in diesem Fall vertraute die Zeitung auf die noch keinem Praxistest unterzogenen Too-Big-To-Fail-Regeln. Zudem habe das Kernkapitel der CS Ende 2022 weiterhin über 14.1 Prozent betragen, womit sie die Mindestanforderungen der Finma erfülle, so die NZZ.

Der knapp eine Woche zuvor verschobene Geschäftsbericht wurde schliesslich am Dienstag, dem 14. März, publiziert und brachte sowohl gute als auch schlechte Neuigkeiten für die CS mit sich, wie die NZZ schrieb. Der CS-Bonuspool sei erneut deutlich verkleinert worden – auch beim Verwaltungsratspräsidenten und der Geschäftsleitung –, womit die CS ein «kleines Zeichen gesendet [hat], dass sie der seit Jahren propagierten Kultur der Verantwortung nachleben will» (NZZ). Gleichzeitig sei der Geschäftsleitung für die Erreichung aller Restrukturierungsziele bis 2025 ein Transformationsbonus versprochen worden. Zudem sei die Trendwende bei den Abflüssen der Kundengelder nicht erreicht worden. Diese seien zwar schwächer als noch im letzten Quartal, noch immer schmelze jedoch die Kapitalisierung der CS weg, so die NZZ. Die Bank befände sich in einem «Teufelskreis» (NZZ): Setze sie noch weitere Sparmassnahmen um, nutze die Konkurrenz die Gunst der Stunde, um der CS die Beratenden und deren Kundschaft abzuwerben. Diese Zukunftsaussichten erklärten auch die tiefen Aktienkurse, denn bei unsicheren und intransparenten Aussichten bei Banken verkauften Anlegende ihre Anteile lieber früher als später, so die Einschätzung der NZZ.

Als ein Vertreter der Saudi National Bank, der grössten verbliebenen Investorin der CS, am Morgen des 15. März in einem Interview neben einem Vertrauenszuspruch erwähnte, dass die saudische Bank «aus vielen Gründen, abgesehen vom einfachsten Grund, nämlich den regulatorischen und gesetzlichen» keine weitere Liquidität in die bereits schlingernde CS investieren werde, erlebten die CS-Aktien einen erneuten Kurszerfall. Obschon diese Information gemäss der Aargauer Zeitung keine Neuigkeit gewesen sei, da die Bank dies schon bei ihrem Einstieg im Oktober 2022 angekündigt hatte, löste die Äusserung auf den internationalen Aktienmärkten panikartige Verkäufe aus und beschleunigte die Talfahrt der CS-Aktien. Bereits eine halbe Stunde, nachdem das Interview publik geworden war, erreichte der Aktienkurs die 2-Franken-Marke und noch am Mittwochnachmittag mit CHF 1.55 ein neues Rekordtief (-30 %). Gleichzeitig erreichte die Risikoprämie zur Versicherung von Geldgebenden gegen Zahlungsausfälle der CS einen Höchstwert, was laut Blick als Vorbereitung der Geldgebenden auf einen Konkurs der Bank zu deuten sei. CS-Präsident Axel Lehmann gab gegenüber der Presse noch an diesem Tag bekannt, dass eine staatliche Hilfe für die Bank «kein Thema» (AZ) sei. Wie der Tages-Anzeiger hingegen berichtete, habe die CS am späteren Mittwochnachmittag die SNB und die Finma um ein öffentliches Signal gebeten, um den Markt zu beruhigen. Die CS-Aktie kam bei Börsenschluss schliesslich mit einem Minus von 24 Prozent bei CHF 1.70 zu stehen (TA, AZ).

Noch am gleichen Abend gaben die Finma und die SNB in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt, dass die CS die für systemrelevante Banken geltenden Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfülle. Zudem sicherten sie der CS im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität zu. Noch in der Nacht auf Donnerstag stellte die SNB der CS im Rahmen der Emergency Liquidity Assistance (ELA) CHF 50 Mrd. an ausserordentlicher Liquiditätshilfe zur Verfügung, berichteten verschiedene Zeitungen am Donnerstag. Gemäss Tages-Anzeiger erfolgte diese Liquiditätsspritze nicht im Rahmen der TBTF-Gesetzgebung, denn die CS sei nicht von einem ungeordneten Konkurs betroffen. Mit der Liquiditätsspritze erfülle die Nationalbank lediglich ihren Auftrag, die Finanzstabilität der Schweiz zu gewährleisten. Dies schien den Markt tatsächlich zu beruhigen, die Aktie stieg bis zum Börsenstart am Donnerstagmorgen um 32 Prozent auf CHF 2.28 an. Dieser positive Effekt hielt allerdings nur kurz an, denn bereits am Freitag, einen Tag nach der Intervention, kehrten die Unsicherheiten und die Gerüchte zurück und die CS-Aktie fiel erneut um 8 Prozentpunkte auf 1.86 Franken – «Der SNB-Effekt war dahin», urteilte die Aargauer Zeitung. Das grösste Problem sei auch weiterhin der anhaltende Abfluss von Kundengeldern, wobei dieser womöglich durch die SNB-Liquiditätsspritze im Sinne von «Abheben, solange Geld da ist» beschleunigt worden sei, so die Aargauer Zeitung weiter.

Für mediale Aufregung sorgte das Stillschweigen der Regierung. Als die Medienkonferenz nach der wöchentlichen Sitzung des Bundesrats am Mittwochnachmittag abgesagt wurde, machten insbesondere zwei Thesen die Runde: Einerseits könne jede Aussage des Bundesrats erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten der CS-Kundschaft und entsprechend auf die Aktienkurse haben, denn «jeder in bester Absicht geäusserte Satz wird von den Märkten interpretiert», wie der Tages-Anzeiger argumentierte. Das «beharrliche Schweigen» aus dem Bernerhof könne aber auch als Zeichen einer grösseren Operation, die noch im Gange sei, interpretiert werden, fasste der Tages-Anzeiger die andere Seite zusammen. Auf jeden Fall schien der Fall «CS» noch nicht vorbei zu sein.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)

Dossier: Aperçu des finances fédérales 2023: Budget et comptes d'Etat

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Zusammenfassung
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Nachtrag Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)

Der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 stand ganz im Zeichen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Der Bundesrat hatte der SNB dazu ein Liquiditätsdarlehen in der Höhe von CHF 100 Mrd. und der UBS falls nötig einen Kredit von CHF 9 Mrd. zur Übernahme von potenziellen Verlusten versprochen, die in der Form von Verpflichtungskrediten vorgängig von der FinDel gutgeheissen, im Rahmen des Nachtrags Ia aber auch dem Parlament vorgelegt werden mussten. In der aufgrund der Kredite im April 2023 einberufenen ausserordentlichen Session beabsichtigte der Ständerat, die Kredite mit verschiedenen Forderungen der Kreditvergabe gutzuheissen, eine Mehrheit des Nationalrats lehnte die Kredite jedoch gänzlich ab. Auch nach Einbringen eines Kompromissvorschlags blieb die grosse Kammer bei ihrer ablehnenden Haltung und hiess die entsprechenden Verpflichtungskredite schliesslich nicht gut. Dies hatte jedoch keine rechtlichen Folgen, da der Bundesrat nach der Bevorschussung bereits rechtsgültige Verträge eingegangen war.

Im Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 fanden sich 16 Nachtragskredite über insgesamt CHF 433.8 Mio., davon CHF 166.1 Mio. für den Asylbereich aufgrund des Ukrainekriegs, CHF 113 Mio. als Hilfspaket für die Ukraine und die Republik Moldau sowie CHF 87 Mio. für den regionalen Personenverkehr, der Corona-bedingt noch immer Probleme aufwies. Einige dieser Nachtragskredite waren ziemlich umstritten, einen Kredit für einen Zusatzbetrag an das SEM für allfällige Containerbauten für Asylsuchende lehnte der Ständerat nach der Einigungskonferenz gar ab.


Chronologie
Dringliche Bewilligung von zwei Verpflichtungskrediten durch die FinDel
Botschaft des Bundesrates zu den Nachträgen Ia und Ib
Beratung der Finanzkommissionen
Erste Ablehnung des Nachtrags Ia
Definitive Ablehnung des Nachtrags Ia
Beratung des Nachtrags Ib durch den Ständerat
Beratung des Nachtrags Ib durch den Nationalrat
Differenzbereinigung zum Nachtrag Ib
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Am Sonntag, 19. März 2023, legte der Bundesrat der FinDel im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zwei dringliche Verpflichtungskredite zur Bewilligung vor: CHF 100 Mrd. dienten dabei als Ausfallgarantie an die SNB, CHF 9 Mrd. zur Übernahme von potenziellen Verlusten der UBS durch von der Credit Suisse übernommene Aktiven. Die FinDel beriet die bundesrätlichen Anträge gleichentags in einer ausserordentlichen Sitzung. Nachdem sie festgestellt hatte, dass die Ausfallgarantie die vom Bundesrat per Notrecht aufgestellten Kriterien sowie die Kriterien «Rechtmässigkeit, Notwendigkeit, Nichtvorhersehbarkeit und Dringlichkeit» erfüllte, stimmte sie den Verpflichtungskrediten zu.

Ende März 2023 publizierte der Bundesrat zwei Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023. Während der Nachtrag Ib 16 Nachtragskredite über insgesamt CHF 433.8 Mio. sowie zwei neue Verpflichtungskredite und drei Zusatzkredite zu verschiedenen Themen enthielt, setzte sich der Nachtrag Ia mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auseinander. Zusammen mit Kreditübertragungen fielen in beiden Nachträgen zusammen Mehrausgaben von CHF 577.5 Mio. an. Obwohl der strukturelle Überschuss des Bundesbudgets 2023 nur bei CHF 194 Mio. lag, können diese Nachtragskredite genehmigt werden, solange die «Mehrausgaben aus den Nachträgen kleiner sind als die Minderausgaben aus den voraussichtlichen Kreditresten», wie das EFD erklärte.

Der Nachtrag Ib stand wie bereits im Vorjahr im Zeichen des Kriegs in der Ukraine. So beantragte der Bundesrat einen Nachtragskredit von CHF 166.1 Mio. für den Asylbereich, mit dem unter anderem zusätzliche Unterbringungsplätze in «militärischen Infrastrukturen» bereitgestellt und 180 Stellen beim SEM zur Erhöhung der Bearbeitungskapazität geschaffen werden sollten. Ende Februar 2023 hatte der Bundesrat zudem ein weiteres Hilfspaket für die Ukraine und die Republik Moldau in der Höhe von CHF 140 Mio. versprochen, von dem CHF 113 Mio. im Nachtrag Ib beantragt wurden. Darüber hinaus sollten drei bestehende Verpflichtungskredite zur Unterstützung der Ukraine um insgesamt CHF 113 Mio. aufgestockt werden.
Ebenfalls teilweise mit dem Krieg in der Ukraine in Verbindung brachte der Bundesrat die CHF 87 Mio., welche für den regionalen Personenverkehr nötig wurden. Dieser weise – einerseits aufgrund von Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie, andererseits aufgrund von zusätzlichen, durch den Krieg bedingten Kosten – einen grösseren Abgeltungsbedarf auf als im Voranschlag erwartet.
Daneben beantragte der Bundesrat unter anderem CHF 31 Mio. für den Teuerungsausgleich beim Bundespersonal, CHF 15.9 Mio. für die Erneuerung des Systems zur Erhebung der LSVA sowie CHF 7 Mio. für die Weiterführung der Winter-Energiespar-Initiative. Weitere Nachträge fielen für den Aufbau der E-ID-Vertrauensinfrastruktur (CHF 6.6 Mio.), für die Finanzierung einer Nachfolgelösung für die auslaufende Entwicklungs- und Runtime-Umgebung der Cloud-Dienste des BIT (CHF 3.2 Mio.), beim BAG für die Vorfinanzierung von Gesundheitsleistungen von Personen aus dem Ausland (CHF 1.7 Mio.), beim EDA für die Präsenz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (CHF 1 Mio.) sowie für einen Mitteltransfer (CHF 1.1 Mio.) aufgrund der Verschiebung der Abteilung «Energie und Klima» innerhalb des UVEK an. Darüber hinaus beinhaltete der Nachtrag zusätzliche Verpflichtungskredite zum Aufbau der Vertrauensinfrastruktur für die E-ID (CHF 40.4 Mio.) sowie für den Ersatz der Office-Software von Microsoft (CHF 14.9 Mio.).

Um ungemein grössere Beträge ging es hingegen im Nachtrag Ia, der zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 109 Mrd. umfasste. CHF 100 Mrd. dienten als Liquiditätsdarlehen mit Ausfallgarantie für die SNB. Diese sollte damit der Credit Suisse weitere Liquidität zusichern, wobei die SNB über ein Konkursprivileg verfügte – bei einem Konkurs würden die entsprechenden Darlehen teilweise vor Ansprüchen aus der zweiten und vollständig vor Ansprüchen aus der dritten Konkursklasse behandelt. Mit weiteren CHF 9 Mrd. sollte die UBS gegen Verluste beim «Verkauf von schwierig zu bewertenden Aktiven der Credit Suisse» abgesichert werden. Mitte März 2023 hatte die FinDel die beiden Verpflichtungskredite bereits gutgeheissen. Neben den Verpflichtungskrediten enthielt der Nachtrag Ia einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 5 Mio. für den «Umsetzungs- und Aufarbeitungsaufwand» im EFD.

Ende März 2023 tagten die beiden Finanzkommissionen und berieten die Verpflichtungskredite des Bundes zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dabei hätten die Mitglieder der Kommission in zahlreichen Fragen ihre Besorgnis und «ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, sowohl die Ursachen und Hintergründe des Zusammenbruchs [der Credit Suisse] als auch die Auswirkungen der erarbeiteten Lösung zu verstehen», wie die FK-SR in ihrer Medienmitteilung ausführte. Man müsse dafür sorgen, dass sich «eine solche Situation in Zukunft nicht wiederholt». Nach der Zustimmung durch die FinDel könne die Kreditvergabe vom Parlament zwar nicht verhindert werden, jedoch könne die Verwendung der Kredite an Bedingungen geknüpft werden. Folglich sprach sich die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für Annahme des entsprechenden Bundesbeschlusses aus, formulierte aber gleichzeitig drei Bedingungen zur Kreditvergabe. Darüber hinaus entschied sie, ein Mantelpostulat mit offenen Fragen einzureichen. Darin verlangte sie insbesondere vom Bundesrat, eine Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken zu reduzieren – etwa durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile oder durch die Schaffung eines Trennbankensystems –, den Wettbewerb im Bankensektor sicherzustellen oder Verantwortlichkeitsklagen gegen die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zu prüfen.

Tags darauf diskutierte die FK-NR über die Verpflichtungskredite und sprach sich mit 17 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ebenfalls für deren Annahme und für zusätzliche Bedingungen der Kreditvergabe aus. Auch die nationalrätliche Finanzkommission reichte in der Folge ein Mantelpostulat ein, das jedoch neben den Forderungen ihrer Schwesterkommission weitere Aufträge beinhaltete, etwa die Überprüfung eines hypothetischen alternativen Vorgehens des Bundes – namentlich einer «rein temporär staatlichen Bewältigung der CS-Krise» –, ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Garantie des Bundes, einen Bericht zu den ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Fusion sowie die Prüfung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen.

Ausserordentliche Sessionen können von einem Viertel der Mitglieder eines Rats unter anderem dann einberufen werden, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat. In diesem Fall muss die ausserordentliche Session «in der dritten Kalenderwoche nach Einreichung des Begehrens stattfinden», wie die Parlamentsdienste erklären. Folglich kam es im April 2023 zu einer ausserordentlichen Session, in der das Parlament den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 behandelte. Konkret ging es um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 100 Mrd. als Ausfallgarantie an die SNB respektive CHF 9 Mrd. zur Absicherung von allfälligen Verlusten der UBS. Den Auftakt zur ausserordentlichen Session machte Bundespräsident Berset mit einer Erklärung des Bundesrats in beiden Räten, in der er die Ereignisse rund um die Übernahme der CS durch die UBS Revue passieren liess.

Gleichentags behandelten Ständerat und Nationalrat erstmals den Nachtrag Ia. In der Eintretensdebatte zeigten sich die Sprechenden im Ständerat mehrheitlich mit dem Handeln des Bundesrates in dieser aussergewöhnlichen Situation einverstanden, kritisierten aber allen voran die erneute Dringlicherklärung einer Verordnung. Wichtig sei es nun vor allem, Lehren für die Zukunft zu ziehen und entsprechende Massnahmen zu erlassen, war man sich einig. Johanna Gapany (fdp, FR) stellte für die FK-SR noch einmal klar, dass das Parlament nach der Zustimmung der FinDel zu den zwei Verpflichtungskrediten am 19. März 2023 nicht mehr die Möglichkeit habe, diese Kredite zu verhindern, da der Bundesrat anschliessend rechtlich bindende Verpflichtungen eingegangen sei. Jedoch wolle man Bedingungen zu ihrer Verwendung festlegen, ergänzte die Kommissionssprecherin. Entsprechend schlug die Kommissionsmehrheit unter anderem eine Regelung vor, wonach allfällige weitere Ausfallentschädigungen nur über den ordentlichen Weg und nicht über den Dringlichkeitsweg gesprochen werden dürfen. Mit Verweis darauf, dass man nicht mit ordentlichem Recht das auf der Verfassung beruhende Dringlichkeitsrecht aushebeln könne, beantragte eine Minderheit Hefti (fdp, GL), auf diese Änderung zu verzichten. Ein Einzelantrag Minder (parteilos, SH) verlangte überdies, gänzlich auf die Garantieleistung an die UBS zu verzichten, zumal die UBS von dem Kauf profitiere und allfällige Verluste selbst tragen könne. Bundesrätin Keller-Sutter verwies darauf, dass es sich bei dem Deal mit der UBS um ein Gesamtpaket handle, das man nun nicht auftrennen solle. Mit 28 zu 14 Stimmen folgte der Ständerat bezüglich des Dringlichkeitsrechts seiner Kommissionsmehrheit und lehnte überdies den Antrag Minder mit 29 zu 6 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) ab. Ebenfalls angenommen wurde der Verpflichtungskredit über CHF 100 Mrd. als Ausfallgarantie des Bundes: Mit 31 zu 4 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) löste der Ständerat hier die Ausgabenbremse. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion, die Enthaltungen aus der SP- und der Grünen-Fraktion. Als Rahmenbedingungen der Kreditverwendung definierte der Ständerat auf Antrag seiner Kommission überdies stillschweigend die Forderungen, dass die «Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse [...] umfassend» geprüft werden und dass sich der Bund als Dritter am Prüfungsverfahren nach dem Kartellgesetz beteiligen soll.

Deutlich grösserer Widerstand drohte den zwei Verpflichtungskrediten im Nationalrat. Bereits in der Eintretensdebatte fanden insbesondere Exponentinnen und Exponenten der SVP kritische Worte gegenüber dem bundesrätlichen Vorgehen. Zusammen mit der SP und den Grünen prägten sie in der Folge die Bedingungen der Kreditvergabe: Der Nationalrat lehnte die zwei vom Ständerat formulierten Rahmenbedingungen der Kreditvergabe ab und wollte den Bundesrat stattdessen verpflichten, eine Anpassung des Bankengesetzes vorzulegen und dabei die Risiken durch systemrelevante Banken zu minimieren. Das Argument einer ablehnenden Minderheit Gmür (mitte, SZ), wonach sich sämtliche Kommissionen geeinigt hätten, entsprechende Anträge mittels eines Postulats und nicht über die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe einzureichen, verfing im Nationalrat nicht: Mit 109 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) stimmte die grosse Kammer dieser Bedingung der Kreditvergabe zu, wobei sich die SVP-, SP- und Grünen-Fraktionen sowie eine Minderheit der Mitte-Fraktion für Annahme der Bedingung aussprachen. Dieselben Fraktionen – mit Ausnahme der Mitte – verhalfen in der Folge einer Minderheit Guggisberg (svp, BE) für eine bundesrätliche Untersuchung der «Handlungsweise, [der] Verantwortung, [der] Haftungsbedingungen und insbesondere [der] Vergütungen der Führungsverantwortlichen» und einer Minderheit Schwander (svp, SZ) für eine Gewährleistung der Wettbewerbssituation im Bankensektor zum Erfolg. Bei weiteren Anträgen hielt diese «unheilige Allianz» jedoch nicht, erfolglos blieben ein weiterer Minderheitsantrag Guggisberg mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Too-big-to-fail-Regelungen zu verbessern (hier scherte ein Teil der Grünen-Fraktion aus), eine Minderheit Friedl (sp, SG) zum Einsatz einer Task-Force zum Schutz der Schweizer Arbeitsplätze, eine Minderheit Wyss (sp, BS) zur Offenlegung der Verträge zur Übernahme der CS durch die UBS sowie eine Minderheit Gysin (gp, TI) für eine gesetzliche Grundlage zur Integration von Nachhaltigkeitszielen in ausserordentliche Staatshilfen. Letztere drei Anträge fanden in der SVP-Fraktion keine Mehrheit. Nachdem die drei Parteien, die die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe zuvor deutlich geprägt hatten, somit nicht alle ihre Forderungen hatten durchsetzen können, lehnten sie den entsprechenden Bundesbeschluss in der anschliessenden Gesamtabstimmung ab: Mit 100 zu 71 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) wurde dieser im Nationalrat versenkt.
Mehr oder weniger geeint zeigten sich die drei Fraktionen anschliessend auch bei der Frage, ob die beiden Verpflichtungskredite selbst gutgeheissen werden sollen. Mit 83 zu 78 Stimmen (bei 15 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat die Lösung der Ausgabenbremse für den Verpflichtungskredit zur Ausfallgarantie des Bundes über CHF 100 Mrd. ab und folgte mit 81 zu 69 Stimmen (bei 25 Enthaltungen) einem Einzelantrag der SVP-Fraktion auf Ablehnung der Garantie des Bundes an die UBS über CHF 9 Mrd. Nachdem der Nationalrat beide Verpflichtungskredite abgelehnt hatte, entschied er sich mit ähnlichem Stimmenverhältnis etwa um 1 Uhr morgens – so lange hatten die Diskussionen in den beiden Räten gedauert – auch, den gesamten Bundesbeschluss zum Nachtrag Ia abzulehnen. Dieser Entscheid kam einem Nichteintreten gleich, wodurch sich tags darauf der Ständerat erneut mit dem Geschäft befassen musste.

Am Tag nach der mitternächtlichen Ablehnung beider Bundesbeschlüsse zum Nachtrag Ia durch den Nationalrat hatten sich die beiden Räte erneut mit den Verpflichtungskrediten zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auseinanderzusetzen.
Der Ständerat versuche, eine Brücke zum Nationalrat zu schlagen – «jeter un pont», betonte Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) und mit ihr zahlreiche weitere Sprechende. Die FK-SR hatte zuvor grundsätzlich an den Entscheiden des Ständerats vom Vortag festgehalten – etwa am Verbot an den Bundesrat, weitere dringliche Ausfallgarantien zu sprechen, oder an den beiden vom Ständerat angenommenen Rahmenbedingungen der Kreditvergabe. Entgegenkommen wollte man dem Nationalrat nun insofern, als man – wie von der Mehrheit der FK-NR vorgeschlagen und vom Nationalrat anfänglich gutgeheissen – als zusätzliche Rahmenbedingung der Kreditvergabe eine Prüfung der Anpassung des Bankengesetzes ergänzte. Dabei sollten die Risiken durch private systemrelevante Banken minimiert werden, etwa durch eine Erhöhung der Eigenkapitalquote oder einer Beschränkung der Boni. Wie die Medien tags darauf berichteten, sollte diese Änderung ein Zugeständnis an die SP darstellen und deren Mitglieder dazu veranlassen, ins Unterstützendenlager zu wechseln. Nach der Bereinigung der Rahmenbedingungen der Kreditvergabe hiess der Ständerat die beiden Verpflichtungskredite mit 32 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) respektive mit 29 zu 5 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) erneut gut.

Alle Augen waren somit auf den Nationalrat gerichtet: Dieser hatte nach der Ablehnung der beiden Bundesbeschlüsse am Vortag die Eintretensdebatte und die Detailberatung zu wiederholen. Die FK-NR habe die Differenzen zum Ständerat bereinigt und somit die vom Nationalrat geschaffenen, aber zum Schluss abgelehnten nationalrätlichen Änderungen des Vortags nicht übernommen, erläuterte Gerhard Andrey (gp, FR) für die Kommission. Bereits zu Beginn der Debatte zeigte sich die SP-Fraktion gespalten. So erklärte Fraktionssprecher Nordmann (sp, VD), dass die meisten Fraktionsmitglieder den Krediten voraussichtlich zustimmen würden, verschiedene Personen jedoch nicht an die Umsetzung der gemachten Versprechen glaubten. Diese Unsicherheit versuchten Mitglieder der SP-Fraktion mehrmals mit Fragen an Bundesrätin Keller-Sutter etwa bezüglich der Erhöhung der Eigenkapitalquote und der Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Banken auszuräumen. Auch zahlreiche Mitglieder anderer Fraktionen beteiligten sich an der ausführlichen Befragung der Bundesrätin. In der Folge erklärte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (sp, AG), dass sich die SP-Fraktion mangels «wirklich substanzielle[r] Versprechen» des Bundesrates sowie der meisten übrigen Fraktionen gegen die Verpflichtungskredite aussprechen werde. Diese Meinung teilte weiterhin auch die SVP, für die Lars Guggisberg (svp, BE) erklärte, dass man den vorliegenden Entwurf nicht als «Basis dafür [erachte], dass es keine Too-big-to-fail-Unternehmungen mehr geben kann». Auch die Grünen zeigten sich mit dem Entwurf weiterhin unzufrieden, man habe damit die Chance vertan, «den Banken gegenüber eine klare Erwartungshaltung zu formulieren: mehr Verantwortung, wirksame Regulierungen und echte Nachhaltigkeit», betonte Franziska Ryser (gp, SG). In der Folge lehnte der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe (mit 98 zu 72 Stimmen bei 12 Enthaltungen) und den Nachtrag Ia (mit 103 zu 71 Stimmen bei 8 Enthaltungen) aufgrund der ablehnenden Stimmen oder Enthaltungen der Mitglieder der SVP-, SP- und Grünen-Fraktion erneut ab. Damit waren der Nachtrag Ia sowie dessen Rahmenbedingungen zur Kreditvergabe erledigt. An dem Verpflichtungskredit änderte dies jedoch nichts, zumal die FinDel diesen zuvor bereits bevorschusst hatte.

In den Medien führte dieser Entscheid des Nationalrats zu vielen Kommentaren. In erster Linie wurde er als «Ohrfeige» (La Liberté, 24heures) an den Bundesrat verstanden, was entweder negativ als «Nachtreten» der drei Parteien nach dem Ende der Krise (La Liberté) oder positiv als Entscheid mit beträchtlicher Symbolkraft und «Dämpfer für den Bundesrat», der ihm gut tue (TA), gewertet wurde. Einige Kommentierende kritisierten die Ablehnung der Kredite als verpasste Chance: Mit den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe hätte man Einflussmöglichkeiten gehabt, die man nun vertan habe (AZ, TA). Kritisiert wurde insbesondere die SP, FDP-Präsident Thierry Burkart (fdp, AG) etwa warf ihr gemäss Tages-Anzeiger Wortbruch vor. Umgekehrt kritisierten Mitglieder der drei ablehnenden Parteien diejenigen Parteien, die sich für Annahme der Kredite ausgesprochen hatten, da sich diese gegen wirkliche Veränderungen gesträubt hätten.

Nach den ausführlichen Debatten um den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 in der ausserordentlichen Session 2023 zeichnete sich ab, dass auch der Nachtrag Ib nicht ohne grössere Diskussionen über die Bühne gehen würde. Mit ein Grund dafür war, dass der Bundesrat in einer Nachmeldung Ende April 2023 zusätzliche CHF 132.9 Mio. für die Unterbringung von Asylsuchenden beantragt hatte, wie Johanna Gapany (fdp, FR) als Kommissionssprecherin in der Sommersession 2023 ausführte. Aufgrund des befürchteten Platzmangels sollten die Unterbringungskapazitäten durch temporäre Containerdörfer auf Grundstücken der Armee um 3000 zusätzliche Plätze erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit lehne den Antrag aufgrund von Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie auf die Asylsuchenden selber ab. Stattdessen verlange man eine strategische Planung der Kapazitäten für die Erstunterbringung im Rahmen eines Postulats Minder (parteilos, SH; Po. 23.3084). Eine von Eva Herzog (sp, BS) angeführte Minderheit befürwortete hingegen die Schaffung dieser Platzreserve, zumal sie auf der Notfallplanung Asyl von 2016 als Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen beruhe und folglich auch von den Kantonen befürwortet werde. Finanzministerin Keller-Sutter hob in der Folge die Reservefunktion dieses Kredits hervor: Das EJPD könne damit vorausschauend planen. Mit 29 zu 13 Stimmen lehnte der Ständerat den Antrag dennoch ab, hiess aber die bereits im ordentlichen Nachtrag Ib für die Bundesasylzentren beantragten CHF 139.9 Mio. gut.
Umstritten war auch der vom Bundesrat von 2 Prozent auf 2.5 Prozent erhöhte Lohnausgleich an das Bundespersonal (CHF 31.2 Mio.). Kommissionssprecherin Gapany verdeutlichte das Unverständnis der Kommissionsmehrheit darüber, dass diese Lohnmassnahme nicht bereits im Rahmen des Voranschlags 2023 vorgeschlagen worden sei – nun war sie bereits seit Januar 2023 in Kraft, was die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments schmälerte: Eine Ablehnung würde die Auszahlung des Lohnausgleichs nicht verhindern, sondern nur eine Kompensation dieser Kosten innerhalb der Bundesfinanzen nötig machen. Während die Kommissionsmehrheit den Kredit ablehnen wollte, sprach sich eine Minderheit Herzog für Annahme aus. Die Erhöhung um 2.5 Prozent sei das Resultat der Verhandlungen mit den Personalverbänden, das bei Beratung des Voranschlags noch nicht vorgelegen habe, erklärte Eva Herzog. Mit 27 zu 12 Stimmen folgte der Ständerat aber auch hier seiner Kommissionsmehrheit.
Eine Änderung nahm der Ständerat auch am Kredit von CHF 12.7 Mio. für das EFD-Generalsekretariat vor: Dieser Kredit soll dazu dienen, die dem EFD durch die Übernahme der CS durch die UBS zusätzlich entstehenden Kosten zu decken. Die FK-SR hatte jedoch einstimmig eine Reduktion auf CHF 7 Mio. beantragt und überdies in den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe eine Prüfung von «Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse» sowie eine Aufarbeitung der Geschehnisse und eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen verlangt, wie bereits im Nachtrag Ia diskutiert worden war.
Stillschweigend befürwortete die kleine Kammer in der Folge die übrigen Anträge des Bundesrates und hiess den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 sowie denjenigen über die Planungsgrössen einstimmig (mit 41 zu 0 Stimmen) gut.

Dieselben zwei Anträge standen auch bei der Debatte des Nachtrags Ib zum Voranschlag im Nationalrat im Mittelpunkt. Im Unterschied zu ihrer Schwesterkommission beantragte die FK-NR jedoch bezüglich des Kredits für Container für Asylsuchende, dem Bundesrat zu folgen. Das Geld sei nötig, um «Asylgesuche rasch und gesetzeskonform bearbeiten» und den Betroffenen «ein Dach über dem Kopf gewährleisten zu können», betonte Kommissionssprecherin Wyss (sp, BS). Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) beantragte jedoch nicht nur wie im Ständerat den Nachmeldungskredit über CHF 132.9 Mio., sondern auch den ursprünglichen Kredit über CHF 139.9 Mio. sowie einen Kredit für das SEM über CHF 26.2 Mio. abzulehnen. Das schweizerische und europäische Asylsystem sei gescheitert, es kämen zu viele und die falschen Asylsuchenden. Man solle daher das Problem nicht überdecken, indem man neue Plätze schaffe, sondern das System ändern und «nur die Menschen im Land behalten, die auch wirklich in ihrem Land effektiv an Leib und Leben bedroht sind». Finanzministerin Keller-Sutter betonte, dass mit der Streichung des gesamten Nachtragskredits 2023 nur 4'500 Betten anstelle der vermutlich benötigten 10'000 Betten bereitstünden. Mit 136 zu 50 Stimmen respektive 99 zu 83 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) folgte der Rat in der Folge seiner Kommissionsmehrheit. Während die Streichung des Nachtragskredits für das SEM einzig von den geschlossen stimmenden Mitgliedern der SVP-Fraktion gutgeheissen wurde, sprachen sich auch eine Mehrheit der FDP- und die Hälfte der Mitte-Fraktion gegen die Nachtragskredite für die Bundesasylzentren aus.
Dies blieb jedoch die einzige Differenz zum Ständerat. So teilte die FK-NR etwa bezüglich der Lohnmassnahmen in der Bundesverwaltung die Meinung ihrer Schwesterkommission und beantragte ebenfalls deren Streichung. Eine Minderheit Gysi (sp, SG) argumentierte vergeblich für eine Gewährung des Kredits, mit 102 zu 82 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und 2 Mitgliedern der Mitte-Fraktion lehnte der Nationalrat diesen Nachtragskredit definitiv ab.
Erfolglos blieben verschiedene Vorstösse von Mitgliedern der SVP-Fraktion zum Kostensparen: So forderte etwa Jean-Pierre Grin (svp, VD), dass drei Nachtragskredite des EDA (CHF 73 Mio.) sowie die dazugehörigen Verpflichtungskredite (CHF 113 Mio.) und ein Kredit des SECO (CHF 40 Mio.) zugunsten der Ukraine kompensiert werden müssen. Die Schweiz tue bereits sehr viel für die Ukraine, die zusätzlichen Ausgaben sollten nun aufgrund der klammen Bundesfinanzen bei anderen Budgetposten kompensiert werden. Eine Minderheit Peter Keller (svp, NW) forderte auf die zusätzlichen CHF 7 Mio. für das Generalsekretariat des EFD zur Organisation der Übernahme der CS durch die UBS zu verzichten und eine weitere Minderheit Manfred Bühler (svp, BE) lehnte die zusätzlichen CHF 87 Mio. für den regionalen Personenverkehr ab, da die Unternehmen die verglichen mit ihren Budgets niedrigen Beträge selbst aufbringen sollten – falls nötig durch eine Angebotsanpassung beim nächsten Fahrplanwechsel. In der Folge nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 sowie die Planungsgrössen mit je 134 zu 49 Stimmen gegen den Willen der SVP-Fraktion an.

In der Differenzbereinigung des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2023 blieb nach etlichem hin und her zum Ende der Sommersession 2023 nur noch eine Differenz offen: die Frage, ob sowohl der ursprüngliche Nachtragskredit über CHF 139.9 Mio. für die Bundesasylzentren als auch die Nachmeldung über CHF 132.9 Mio. zur Planung von Containerdörfern für Asylsuchende gesprochen werden sollen.

Im Ständerat kritisierte Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) die durch den Bundesrat spät und spärlich gelieferten Informationen zu dieser Nachmeldung und zeigte sich noch immer skeptisch. In Anbetracht der Zustimmung des Nationalrats und um negative Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, lokale Bevölkerung und Asylsuchende zu vermeiden, schlug die Kommissionsmehrheit jedoch einen Kompromiss vor: Statt insgesamt CHF 272.8 Mio. genehmige man CHF 206.4 Mio. – den Betrag des ursprünglichen Nachtrags plus die Hälfte der Nachmeldung –, wobei der Bundesrat bis zum Voranschlag 2024 eine Neubewertung des Bedarfs und der Aufnahmekapazitäten vornehmen solle. Eine Minderheit Würth (mitte, SG) wollte hingegen am ursprünglichen Entscheid des Ständerats festhalten und die Nachmeldung ablehnen. Stattdessen sollten die Kantone ihre Zivilschutzanlagen zur Verfügung stellen, wodurch man genügend Plätze bereitstellen könne. Mit 23 zu 19 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte der Ständerat knapp der Minderheit Würth und hielt somit an seinem ursprünglichen Beschluss fest.

In der Folge nahm die FK-NR den von ihrer Schwesterkommission eingebrachten Kompromissvorschlag über CHF 206.4 Mio. auf, um «dem Ständerat die Hand [zu] reichen», wie es Kommissionssprecherin Wyss (sp, BS) formulierte. Da die Kantone die für den Zweck sinnvollen Zivilschutzanlagen selbst «als eiserne Reserve» benötigten, müsse der Bund selbst zusätzliche Reserven schaffen, argumentierte sie. Eine Minderheit Schilliger (fdp, LU) beantragte, dem Ständerat zuzustimmen, und der Minderheitensprecher fasste dazu sämtliche bisher gegen die Schaffung der Containerdörfer aufgezählten Gründe zusammen: So könnten die Containerdörfer ohnehin ohne Baubewilligung für drei Jahre erstellt werden, bestünden derzeit 5140 Vollzugspendenzen von abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und gebe es noch immer ungenutzte Armeeanlagen. Mit 103 zu 76 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) nahm der Nationalrat jedoch den Kompromissvorschlag an.

Nachdem in der Folge Stände- und Nationalrat an ihren bisherigen Beschlüssen festgehalten hatten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden, die sich für den nationalrätlichen Kompromissvorschlag aussprach. Dieser Antrag war jedoch im Ständerat nicht erfolgreich: Mit 23 zu 19 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte die kleine Kammer den Antrag der Einigungskonferenz und damit die Nachmeldung zum Nachtrag endgültig ab. Somit sprachen die Räte nur die im Nachtrag Ib vorgeschlagenen CHF 139.9 Mio. für die Bundesasylzentren, nicht aber einen Zusatzbetrag für allfällige Containerbauten.

Die UBS übernimmt die CS

Im März 2023 verschlechterte sich die Situation der Credit Suisse (CS) – welche seit Jahren mit wiederkehrenden Verlusten, Managementwechseln und Skandalen zu kämpfen hatte – wegen verschiedener Ereignisse praktisch täglich dramatisch. Die Aktien der Grossbank, die «sich bereits seit zwei Jahren von Tiefpunkt zu Tiefpunkt» hangle (NZZS) – brachen drastisch ein und stabilisierten sich trotz einer Liquiditätsspritze der Nationalbank nicht. Die CS stecke in einer tiefen Vertrauenskrise und schaffe es trotz intakter Kapitalisierung nicht, die massiven Geldabflüsse zu stoppen, analysierte etwa SRF. Am Freitag, dem 17. März, begann laut Tages-Anzeiger die «Gerüchteküche» über eine mögliche Fusion der CS und der UBS in Folge eines Artikels der Financial Times erneut verstärkt zu brodeln und die Spekulationen in der nationalen und der internationalen Presse nahmen weiter zu.

Nach einem «dramatischen Wochenende» (NZZ) beriefen Bundespräsident Alain Berset, Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie verschiedene Vertretende der FINMA, der SNB, der CS und der UBS am Sonntagabend, dem 19. März 2023, eine ausserordentliche Medienkonferenz ein. Dabei bestätigten sie die etwa in der NZZ am Sonntag geäusserten Befürchtungen der vergangenen Tage: Bundespräsident Alain Berset gab die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit das Ende der seit 1856 bestehenden Grossbank und des einstigen Vorzeigeinstituts der Schweiz bekannt (Blick). Für insgesamt CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien, was laut Aargauer Zeitung einem «Schnäppchenpreis» von 76 Rappen pro CS-Aktie entspreche, übernahm die UBS das gesamte Geschäft der CS. Dies entsprach laut NZZ weniger als der Hälfte des Marktwerts der CS, der am 19. März 2023 noch CHF 7.4 Mrd. betragen hatte.
Das Schicksal der CS, der zweiten Schweizer Grossbank neben der UBS, sei nicht nur für die Schweiz, ihre Unternehmen, Privatkunden und Angestellten von Bedeutung, sondern aufgrund ihrer internationalen Stellung als global systemrelevante Bank auch für die Gesamtstabilität des internationalen Finanzsystems, erklärte der Bundespräsident die Tragweite der Ereignisse und die Bedeutung, die diesem Entscheid zukomme.
Der Landesregierung sei bewusst gewesen, dass das Vertrauen in die Bank aufgrund der Volatilität auf dem internationalen Finanzmarkt nicht wiederhergestellt werden könne und es eine sofortige Lösung brauche, um einen unkontrollierten Konkurs zu verhindern mit dem die Stabilität des gesamten Systems gefährdet gewesen wäre. Der Bundesrat habe sich im Rahmen der Lösungsfindung mit verschiedenen Szenarien für die Zukunft der CS befasst und sei dabei zum Schluss gekommen, dass die Übernahme durch die UBS die deutlich geringsten Risiken für den Bund und für den Finanzplatz Schweiz hätten, erklärte Karin Keller-Sutter während der Medienkonferenz. Die Übernahme sei die geeignetste Lösung, um das Vertrauensproblem und das daraus entstehende Liquiditätsproblem der CS anzugehen. Wie zudem der Medienmitteilung zu entnehmen war, unterstütze die Landesregierung die Übernahme der CS und werde zum Schutz der Finanzmarktstabilität und der Schweizer Volkswirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren.

Diese Rahmenbedingungen goss der Bundesrat in der Folge in verschiedene Notverordnungen. So verabschiedete er am Donnerstag, dem 16. März, zwei Massnahmen zum Schutz der Liquidität der CS. Damit ergänzte er gemäss Medienmitteilung die bereits ausbezahlte und nicht ausreichende Nationalbankhilfe ELA. Er schuf zudem die rechtliche Grundlage, um den beiden betroffenen Banken Zugang zu weiteren Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB in der Höhe von CHF 200 Mrd. zu gewähren. Da die CS nicht in der Lage sei, dieses Darlehen selbstständig abzusichern, schuf der Bundesrat für eine erste Tranche von CHF 100 Mrd. ein Konkursprivileg im Sinne einer «ELA Plus» (Karin Keller-Sutter) zur Absicherung der SNB im Falle eines Konkurses der CS. Diese erste Tranche käme der CS und der UBS zugute, erläuterte die NZZ. Die zweite Tranche wurde durch eine Ausfallgarantie an die SNB abgesichert, für welche der Bund haftete. Diese Ausfallgarantie, die erst subsidiär zur ersten Tranche und unter strengen Voraussetzungen zum Zuge komme, sei Teil eines neuen Instruments zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors, dem sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB), so der Bundesrat. Bereits im vergangenen Jahr habe die Landesregierung beschlossen, dieses im Ausland verwendete Instrument in der Schweiz zu übernehmen, und man habe bereits Vorbereitungen für eine Vernehmlassung getroffen, die in den kommenden Monaten eröffnet werde. Mit der Zuspitzung der Lage rund um die CS habe der Bundesrat jedoch entschieden, den PLB bereits einzusetzen. Die durch den PLB garantierte Tranche diene als zusätzliche Liquiditätshilfe für die CS, erklärte die NZZ.
Zur Reduktion der Risiken, die für die UBS durch den Kauf der CS entstünden, schuf der Bundesrat ebenfalls noch am Sonntag, dem 19. März, als dritte Massnahme mittels Verordnung eine Verlustabsicherung. Bei «potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven», die die UBS übernehme, käme der Bund für Verluste in der Höhe von insgesamt CHF 9 Mrd. auf, so die Medienmitteilung. Diese Garantie komme allerdings erst beim Überschreiten einer gewissen Schwelle zum Tragen, denn die UBS müsse Verluste bis zu CHF 5 Mrd. selbst tragen.
Für die Gewährleistung der Darlehen sowie der Garantien beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit, dem diese am Sonntagnachmittag schliesslich zustimmte. Später musste sie auch dem Parlament noch zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Bekanntgabe der Fusion von UBS und CS löste in der Presse eine Welle an Berichten aus und führte zu einer breiten öffentlichen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, den Umgang und die Folgen des Zusammenbruchs der CS. Das Parlament reagierte auf deren Untergang mit einer Reihe von Vorstössen mit denen die Geschehnisse aufgearbeitet werden sollen.

Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)

Im Lichte der Ereignisse rund um die Credit Suisse (CS) im März 2023 und der anschliessenden Bekanntgabe der Übernahme der Grossbank durch die UBS, reichte das Büro des Nationalrats bereits Ende März 2023 auf Antrag der beiden Fraktionschefs Thomas Aeschi (svp, ZG) und Roger Nordmann (sp, VD) sowie unter Zuspruch aller Parlamentsfraktionen per einstimmigem Beschluss eine parlamentarische Initiative ein, die die Schaffung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten rund um die Notfusion der CS mit der UBS forderte. Bei der PUK handle es sich um «die schärfste Waffe des Parlaments, um Ereignisse ‹grösserer Tragweite› aufzuarbeiten» (AZ) sowie um «die schweizerische Form eines Misstrauensvotums gegenüber der Landesregierung und der Bundesverwaltung» (NZZ), die zwar «oft gefordert, [aber] selten umgesetzt» werde (NZZ), denn eine PUK habe es in der Schweizer Geschichte bisher erst vier Mal gegeben.

Wenige Tage später gab die GPK-NR mittels Medienmitteilung bekannt, den Einsatz einer PUK mit Blick auf die Tragweite der Geschehnisse grundsätzlich ebenfalls zu befürworten. Sie habe hierbei Abklärungsbedarf identifiziert, der insbesondere die bundesrätliche Umsetzung des geltenden Rechts, die Beaufsichtigung der CS, die Prüfung alternativer Lösungswege, das Frühwarnsystem des Bundes sowie die Anwendung des Notrechts betreffe. Zum Zwecke einer grösseren Entscheidungsgrundlage wolle sie bis Mitte Mai jedoch verschiedene Abklärungsarbeiten vornehmen, womit sie sich den von ihrer Schwesterkommission bereits wenige Tage nach Bekanntgabe der Übernahme der CS durch die UBS beschlossenen Arbeiten anschloss. Bis Mitte Mai führten die beiden Geschäftsprüfungskommissionen sodann Anhörungen mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, der EFD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter sowie Vertretenden der SNB und der FINMA durch und liessen sich zudem über die Vorabklärungen der von der GPK beauftragten Subkommissionen informieren. Nach Abschluss dieser Abklärungsarbeiten sprach sich schliesslich auch die GPK-SR für weiterführende Untersuchungen durch eine PUK aus.

Mitte Mai äusserte sich auch das Büro des Ständerats zur Thematik und gab bekannt, den Einsatz einer PUK ebenfalls einstimmig zu befürworten. Es sei zum Schluss gekommen, dass im vorliegenden Fall die Tragweite der Ereignisse, aber auch die finanziellen Auswirkungen den Einsatz einer PUK rechtfertigten. Das Büro-SR, welches sich beim Einsatz von PUKs gemäss Blick häufig zurückhaltender zeige, hatte erst die Ergebnisse der Arbeiten der beiden GPKs abwarten wollen. Für dessen Entschluss sei deshalb insbesondere ausschlaggebend gewesen, dass sich beide Geschäftsprüfungskommissionen für das Vorhaben ausgesprochen hatten, schrieb das Büro in seiner Medienmitteilung. Es begrüsse vor allem die breite Formulierung des Untersuchungsmandats, welches alle Akteure einschliesse, die der parlamentarischen Oberaufsicht unterstünden sowie auch die Vorgänge der letzten Jahre beinhalte, die schliesslich in dieser Notfusion geendet hatten.

Am 30. Mai 2023 verabschiedete das Büro des Nationalrats einstimmig einen einfachen Bundesbeschluss über die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS, worin verschiedene Eckwerte zum Auftrag und zur Gestaltung der PUK festgelegt wurden.

Das Büro-NR sah demnach vor, dass sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat in einem vierzehnköpfigen Gremium mit jeweils sieben Mitgliedern gleichermassen vertreten sein sollen. Die Zusammensetzung der PUK müsse sich gemäss Entwurf bestmöglich nach Fraktionsstärke im Rat sowie nach einer angemessenen Vertretung der Amtssprachen und Landesregionen ausgestalten, wobei allerdings alle Fraktionen in der PUK vertreten sein sollen.
Die Presse vermutete, dass SVP, FDP und Mitte voraussichtlich jeweils drei Mitglieder stellen und sowohl die SP und die Grünen jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten sein werden. Die SP habe eine Untervertretung akzeptiert, um der GLP Einsitz ins Gremium zu gewähren. Sie dürfte als Gegenzug das Präsidium der PUK für sich beanspruchen, mutmasste die NZZ.
Den Auftrag der PUK formulierte das Büro-NR entsprechend den Präferenzen der GPK und der beiden Büros sehr generell, um der PUK einen grossen Spielraum zu gewähren. Dies soll ihr erlauben, alle von ihr als relevant erachteten Akteure zu befragen, sofern sie der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen. Der Auftrag der PUK bestehe darin, im Kontext der CS-Krise, die in der Übernahme der Grossbank durch die UBS geendet habe, die Geschäftsführung aller involvierten Organe sowie der Bundesbehörden der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Tätigkeiten dieser Akteure sowie deren Zusammenwirken mit Dritten zu untersuchen. Ziel sei, nicht nur die Ereignisse kurz vor der Notfusion zu betrachten, sondern den Blick ebenfalls auf die Jahre zuvor zu richten. Der Abschluss der Arbeiten der PUK werde mit einem Bericht an die Bundesversammlung erfolgen, welcher Aufschluss über die Verantwortlichkeiten und über institutionelle Mängel wie etwa Lücken in der Gesetzgebung, Rechtsanwendung oder Fehler in der Organisation geben und Vorschläge zur deren Behebung beinhalten soll.
Basierend auf einer groben Schätzung des zu erwartenden Aufwands, beantragte das Büro-NR im Bundesbeschluss schliesslich einen Verpflichtungskredit von CHF 5 Mio. zur Finanzierung der Untersuchung unter Einbezug von externen Fachpersonen. Vorgesehen sei, dass der Bundesbeschluss noch in der Sommersession 2023 in die Räte kommen soll.

Der Bundesrat erachte die gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die CS als notwendig und sinnvoll, weshalb er die Einsetzung einer PUK begrüsse und dem Parlament beim vorliegenden Entwurf sowie im gesamten Vorhaben seine volle Unterstützung zusicherte. Dies ging aus seiner im Juni 2023 veröffentlichten Stellungnahme hervor.

In der Sommersession 2023 begrüssten Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) und Damien Cottier (fdp, NE) den Nationalrat zur Beratung der parlamentarischen Initiative des Büro-NR für die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.
Zu Beginn der Eintretensdebatte liessen die beiden Kommissionssprecher sowohl den bisherigen Weg der Vorlage als auch deren Ziele Revue passieren. Bregy unterstrich, dass es dem Büro vor allem darum gehe, eine umfassende, lückenlose und zielorientierte Aufarbeitung der Geschehnisse der vergangenen Jahre rund um die CS vorzunehmen und dass die Bevölkerung über alle relevanten Vorgänge im Zusammenhang mit der Notfusion informiert werde. Nicht zuletzt sei es das Ziel des Büros, dass die PUK Massnahmen und Verbesserungsvorschläge vorlegen könne, damit die Notinstrumente im Bankenbereich in zukünftigen Krisen griffen.
In den anschliessenden Voten äusserten die Vertretenden sämtlicher Fraktionen ihre einstimmige Zustimmung zum Vorhaben der Einsetzung einer PUK. Zu guter Letzt tat Bundespräsident Alain Berset die Unterstützung des Bundesrats kund: Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Übernahme der CS durch die UBS zu heftigen Reaktionen geführt habe und sehe demnach die Notwendigkeit ein, den Rollen der verschiedenen Akteure bei den Ereignissen rund um die CS in den vergangenen Jahren mehr Transparenz zu verleihen. Eintreten wurde vom Nationalrat schliesslich ohne Gegenantrag beschlossen. Ebenso oppositionslos erfolgte in der anschliessenden Detailberatung auch die Zustimmung zum gesamten Entwurf des Büros. Der Zuspruch, welcher die Vorlage bereits in sämtlichen Voten genossen hatte, zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung, als der Nationalrat die Einführung der PUK einstimmig und ohne Enthaltungen bejahte.

Am Tag nach der Beratung im Nationalrat behandelte der Ständerat als Zweitrat die parlamentarische Initiative für die Einsetzung einer PUK, um die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS aufzuarbeiten. Die Sprecherin des Büro-SR Eva Herzog (sp, BS) begrüsste das Ratsplenum mit einer Zusammenfassung der Ereignisse im März 2023 sowie des Werdegangs der parlamentarischen Initiative. Das Büro-SR sei einstimmig auf den Beschluss des Nationalrats eingetreten und habe dem Bundesbeschluss zugestimmt. Sie hob in ihrem Votum zudem hervor, dass es nicht Auftrag der PUK sei, die Geschäftsführung der CS zu untersuchen, sondern dass es ausschliesslich darum gehe, die Verantwortlichkeiten der in die Übernahme involvierten Behörden und Organe abzuklären.

Die Einigkeit rund um die Einsetzung einer PUK nahm im Ständerat mit einem Antrag auf nicht Eintreten von Thomas Hefti (fdp, GL) ein Ende. Wie der Antragsteller dem Ratsplenum darlegte, erachte er eine PUK zu diesem Zeitpunkt als nicht angezeigt. Es zeuge von «Masochismus», «[d]en Fehler mittels einer PUK bei der Politik, dem Bundesrat, der Vorsteherin des EFD und der Bundesverwaltung zu suchen», wenn das Problem, welches dieses Debakel angestossen habe, bei einer privaten Unternehmung liege. Jede bisherige PUK sei als Reaktion auf einen Skandal hin eingesetzt worden. Beim Verhalten der Behörden in der Geschichte rund um die CS sei allerdings nie die Rede von einem Skandal gewesen, weshalb er die Frage in den Raum stellte, ob dieses Vorhaben, welches mit einer Stigmatisierung des Bundesrats einhergehe, überhaupt gerechtfertigt sei. Er plädiere dafür, in diesem Fall die dem Parlament zur Oberaufsicht zur Verfügung stehenden Geschäftsprüfungskommissionen einzusetzen, die über dieselben Informationsrechte wie eine PUK verfügten und solide, effizient und womöglich etwas günstiger seien. Auf Heftis Vorwurf reagierte GPK-SR-Präsident Matthias Michel (fdp, ZG), dass es in dieser Diskussion nie um eine Skandalisierung oder Vorverurteilung gegangen sei. Die PUK werde vielmehr zur Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite eingesetzt, wobei die Schuldfrage kein Thema sei. Das Büro-SR habe, anders als sein Schwesterbüro, mit seinem Antrag für eine PUK, die Abklärungen der GPK abgewartet. Die GPK habe mit dieser Prüfung bereits einige Vorarbeiten zum Untersuchungsausschuss leisten und deren Auftrag besser darlegen können. Weiter sei die GPK im Rahmen der Abklärung zum Schluss gekommen, dass sich die Tragweite der Oberaufsicht zwischen der PUK und der GPK nicht unterscheide. Die PUK habe gegenüber der GPK jedoch den Vorteil von punktuell weitergehenden Kompetenzen sowie als Instrument einer parlamentarischen Oberaufsicht eine höhere Legitimation. Michel unterstrich, dass eine Untersuchung in jedem Fall durchgeführt werde – wenn nicht durch die PUK, dann durch die GPK. Er schloss mit dem Hinweis, dass es nun darum gehe, nicht zu früh «sachpolitische Schnellschüsse abzugeben», sondern erst einmal nach dem Motto «Luege, lose, laufe» Analysen vorzunehmen. Auf diese abschliessenden Worte erhob Herzog wiederum Einspruch, indem sie berichtigte, dass das Büro-SR nicht der Ansicht sei, dass die Arbeiten der PUK abgewartet werden müssten, bevor weitere Abklärungen, Berichte und Überprüfungen vorgenommen werden. Dies solle vielmehr parallel zu den Arbeiten einer PUK geschehen.
Nachdem auch Bundespräsident Alain Berset unterstrichen hatte, dass es notwendig sei, eine vollständige Transparenz bei den Rollen der verschiedenen beteiligten Akteure zu schaffen und er dem Ständerat seine volle Zusammenarbeit zugesichert hatte, trat die kleine Kammer mit 39 zu 5 Stimmen auf den Bundesbeschluss ein, womit der Minderheitenantrag Hefti chancenlos blieb. Stillschweigend stimmte der Ständerat dem Nationalrat in der Detailberatung schliesslich in allen Bestimmungen der Vorlage zu.

In der Gesamtabstimmung beschloss der Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen schliesslich die Einsetzung der erst fünften PUK in der Schweizer Geschichte. Die Stimmen gegen eine PUK stammten von Thomas Hefti (fdp, GL), Olivier Français (fdp, VD), Peter Hegglin (mitte, ZG), Othmar Reichmuth (mitte, SZ) und Benedikt Würth (mitte, SG).

Nachdem das Parlament in der Sommersession 2024 die erst fünfte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beschlossen hatte, gaben die Büros der beiden Kammern Mitte Juni die Mitglieder und das Präsidium der PUK bekannt. Die Untersuchungskommission, die sich den behördlichen Verantwortlichkeiten rund um den Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) widme, werde, wie es der einfache Bundesbeschluss des Büro-NR vorgesehen habe, aus jeweils sieben Mitgliedern pro Rat bestehen, wobei sich das Präsidium aus jeweils einem Mitglied jeder Kammer zusammensetzen werde.

Die Vetretenden der beiden Räte wurden von ihren jeweiligen Büros gewählt. Der Nationalrat wird gemäss der Wahl des Büro-NR durch Alfred Heer (svp, ZH), Thomas Matter, (svp, ZH), Roger Nordmann (sp, VD), Leo Müller (mitte, LU), Franziska Ryser (gp, SG), Daniela Schneeberger (fdp, BL) und Roland Fischer (glp, LU) repräsentiert. Das Büro des Ständerats wählte folgende Ständeratsmitglieder in den Untersuchungsausschuss: Isabelle Chassot (mitte, FR), Heidi Z’graggen (mitte, UR), Philippe Bauer (fdp, NE), Andrea Caroni (fdp, AR), Werner Salzmann (svp, BE), Daniel Jositsch (sp, ZH) und Maya Graf (gp, BL).

Am 14. Juni fanden sich die beiden Büros schliesslich zu einer Koordinationskonferenz zusammen, bei welcher sie das Ratspräsidium wählten. Wie der Tages-Anzeiger nach dieser Konferenz rückblickend berichtete, «knackten drinnen im Bundeshaus die Frauen eine der letzten Männerbastionen der Schweizer Politik», während sich auf den Strassen der feministische Streiktag für mehr Gleichstellung abspielte. In der Koordinationskonferenz setzten sich noch im ersten Wahlgang Isabelle Chassot als erste Frau in einem PUK-Präsidium und Franziska Ryser als Vize-Präsidentin gegen die übrigen Kandidaten Roger Nordmann, der eigens für dieses von ihm angestrebte Amt das SP-Fraktionspräsidium aufgegeben hatte, und Alfred Heer durch.

Das PUK-Präsidium sei «eine der ganz grossen Weihen in der Schweizer Politik», denn mit Kurt Furgler und Moritz Leuenberger hatten in der Vergangenheit zwei der vier bisherigen PUK-Präsidenten in die Landesregierung Eingang gefunden, erklärte der Tages-Anzeiger im Nachgang der Wahl. Die Wahl Chassots, so mutmasste die Presse, die als Quereinsteigerin in die Finanzmarktthematik komme, sei teilweise auch ihrer Parteizugehörigkeit geschuldet. Denn die Mitte-Partei sei die einzige politische Gruppierung in Bundesbern, die im CS-Dossier nicht auf irgendeine Art und Weise vorbelastet sei, analysierte die NZZ. So richte sich die Untersuchung der PUK unter anderen gegen die Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihren Vorgänger Ueli Maurer, die von der FDP respektive von der SVP gestellt wurden. Wie der Tages-Anzeiger ausführte, habe die bürgerliche Mehrheit im Parlament den Posten zudem nicht der Ratslinken überlassen wollen. Denn gemäss Aargauer Zeitung (AZ) hatte sich die SP in den ersten Tagen des CS-Debakels zu klar positioniert und die NZZ war der Ansicht, dass sich die Partei in den vergangenen Monaten und Jahren als «Anti-Banken-Partei» profiliert habe. Den Grünen und der GLP fehlte es gemäss Presse an politischem Einfluss, den der «Posten dieser Gewichtsklasse» (AZ) voraussetze. Von den drei Mitte-Parlamentsmitgliedern in der PUK sei Chassot die Leitung dieser «höchst komplexen Untersuchung» schliesslich am ehesten zugetraut worden, so der Tages-Anzeiger.
Wenige Tage später eröffnete der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, dass Karin Keller-Sutter die Landesregierung in der PUK vertreten werde. Es sei Usus, dass die Vorsteherin des Departements des zu untersuchenden Dossiers die Vertretung in der PUK übernehme.
Die damit vollständig besetzte PUK sollte ihre Arbeit nach Ablauf der Sommersession 2024 aufnehmen.

Bundesrat trifft Entscheide zu variablen Vergütungen bei Credit Suisse und UBS

Nur einen Tag nach Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS im März 2023 gab die CS per interner Mitteilung bekannt, die «ausstehende[n] Boni wie früher geplant auszuzahlen». Daraufhin fällte der Bundesrat – unter Zuspruch aller Parteien von der SP bis zur SVP – den Entschluss, bei den variablen Vergütungen der CS «die Notbremse» zu ziehen, schrieb die Aargauer Zeitung (AZ). Wie der Bundesrat am 21. März mittels Medienmitteilung bekanntgab, hatte das EFD sämtliche aufgeschobenen variablen Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022 vorläufig sistiert. Darunter fallen Aktienpakete für das obere Kader, so die AZ. Weiter beauftragte der Bundesrat das EFD, ihm betreffend variable Vergütungen weitere Massnahmen vorzuschlagen. Auf ein rückwirkendes Verbot respektive eine Rückforderung der zugesicherten und mehrheitlich bereits ausbezahlten variablen Vergütungen in Form von Bargeld verzichte der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt zur Wahrung der Rechtssicherheit sowie um zu verhindern, dass Mitarbeitende von diesen Massnahmen getroffen würden, die die Krise nicht selbst verursacht hätten, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Nicht zuletzt habe die CS-Geschäftsleitung auf die Bargeld-Boni für das Geschäftsjahr 2022 von sich aus bereits verzichtet. Diese wären gemäss Tages-Anzeiger aufgrund der Rekordverluste der Bank im Jahr 2022 und der Verfehlung sämtlicher Ziele jedoch ohnehin entfallen.

Um «der Verantwortung der obersten Kader für die Situation der Credit Suisse differenziert Rechnung» zu tragen, entschloss sich der Bundesrat im April 2023 schliesslich dazu, sämtliche «bis Ende 2022 ausstehenden variablen Vergütungen» der drei obersten Führungsebenen der CS zumindest teilweise zu kürzen, wie er in einer Medienmitteilung bekannt gab. Während der Geschäftsleitung die kompletten verbliebenen Ansprüche gestrichen wurden, mussten die zwei darunterliegenden Führungsstufen auf 50 respektive 25 Prozent ihrer Boni verzichten, was «die aufgeheizte Debatte rund um die Bankenboni» etwas herunterkochen und «den Volkszorn womöglich etwas dämpfen» soll, so die NZZ. Die Massnahme betreffe rund 1000 Mitarbeitende der CS sowie ein Boni-Betrag von insgesamt rund CHF 50 bis 60 Mio., so der Bundesrat. In seiner Medienmitteilung gab der Bundesrat auch bekannt, diese Massnahme in den drei obersten Kaderstufen für alle 2023 anfallenden variablen Vergütungen bis hin zum Übernahmevollzug durch die UBS weiterzuführen. Auch «die CS-Mitarbeitenden weiter unten in der Hierarchie müssen ein Opfer bringen», so der Tages-Anzeiger, denn ihre Boni hätten die grössten Einbussen erlitten. Dies sei nicht aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen geschehen, sondern vielmehr aufgrund der «starken Kurstaucher der CS-Aktien» der vergangenen Monate, welche «die Bank an den Abgrund gefahren» hatten, merkten die NZZ und die AZ an. So hätten die bereits gesprochenen und aufgeschobenen variablen Vergütungen in den vergangenen Monaten rund CHF 2 Mrd. an Wert verloren.

Weiter nahm der Bundesrat im April sowohl die CS als auch die UBS in die Pflicht: So erhielt die CS den Auftrag zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob bereits ausbezahlte Beträge zurückgefordert werden könnten. Die UBS wurde damit beauftragt, in ihrem Vergütungssystem die gewinnbringende Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten CS-Aktiven als Kriterium festzulegen und damit Anreize für eine gewinnbringende Verwertung dieser Aktiven zu setzen. Die Grossbank wurde auch generell dazu angehalten, das Risikobewusstsein sowie die Einhaltung von Verhaltensregeln weiterhin angemessen zu berücksichtigen.

Wie der Bundesrat mehrfach erklärte, stützten sich sämtliche Entschlüsse betreffend die variablen Vergütungen auf das Bankengesetz, welches vorschreibe, dass der Bundesrat bei systemrelevanten Banken, welche direkt oder indirekt Beihilfen aus Bundesmitteln bezögen, Massnahmen im Bereich der variablen Vergütungen anordnen könne. Die Überprüfung der Umsetzung dieser Massnahmen werde durch die FINMA erfolgen. Vor dem Erlass der entsprechenden Verfügungen an die CS und die UBS werde das EFD den Betroffenen rechtliches Gehör gewähren.

Wie die Presse anmerkte, sei davon auszugehen, dass sich die betroffenen Angestellten oder die CS gegen die zu prüfenden Rückforderungen rechtlich wehren würden und die Verfügung solcher Massnahmen damit hohe Hürden nehmen müsste. Präzedenzfälle in diesem Bereich gebe es in der Schweiz kaum, wobei eine Rückforderung rechtlich nur möglich sei, wenn diese nicht vertraglich geschuldet sei. Selbst wenn dies nicht der Fall sei, werde sich eine Rückforderung schwierig gestalten, da der dazu individuell notwendige Nachweis eines schweren Fehlverhaltens oder gar illegaler Machenschaften inmitten der vielen Faktoren, die zum Niedergang der Bank geführt hätten, wohl nicht erbracht werden könne, so die Befürchtung der NZZ.

Im Mai 2023 verfügte das EFD die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen im Vergütungsbereich der Credit Suisse (CS) und der UBS. Das rechtliche Gehör sei in der Zwischenzeit gewährt worden. Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung erklärte, ersetzen die beiden Verfügungen, welche sich an die CS und die UBS richten und sowohl die Boni-Kürzungen als auch die Prüfaufträge veranlassten, sämtliche zuvor getroffenen provisorischen Massnahmen in diesem Bereich.

Erklärung des Bundesrates: Ausserordentliche Session vom 11. bis 13. April 2023

Das Finanzhaushaltsgesetz legt fest, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat eine ausserordentliche Session dann einberufen kann, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat.
Im Nachgang der im März 2023 bekanntgegebenen Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS und der dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 109 Mrd., welche die FinDel zur Absicherung der Liquidität der CS bewilligt hatte, äusserte das Parlament den Willen, zur nachträglichen Bewilligung dieser Kredite eine ausserordentliche Session abzuhalten.

Diese fand vom 11. bis zum 13. April 2023 statt und wurde von Bundespräsident Alain Berset eröffnet. In der Erklärung des Bundesrats, die Berset in beiden Räten verlas, liess er die Ereignisse der vergangenen Monate Revue passieren und ging dabei zum einen auf die Situation der CS in den vergangenen Monaten und zum anderen auf die vom Bundesrat und der SNB getroffenen Massnahmen zum Schutz der Liquidität der Grossbank ein. Weiter unterstrich der Bundespräsident in seiner Rede die Bedeutung der getroffenen Massnahmen, um die Folgen, die dem Staat, den Unternehmen, den Privatkunden und der Reputation der Schweiz im Falle eines Konkurses der CS gedroht hätten, abzuwenden. Die Übernahme durch die UBS sei dabei eines von mehreren Szenarien gewesen und habe sich gegenüber den Alternativen als «la plus à même de rétablir la confiance des marchés» herausgestellt. Ebenfalls erwähnte der Bundespräsident die Massnahmen zu den variablen Vergütungen, die der Bundesrat gegenüber der Grossbank ergriffen hatte. Unter diesen dringlichen Umständen habe die Landesregierung per Notstandsrecht gehandelt, weshalb das Parlament nun über alle diese Entschlüsse entscheiden werde. Es müsse eine breite politische Diskussion über die Ursachen dieser Krise und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen, weshalb der Bundesrat einerseits die Durchführung dieser ausserordentlichen Session begrüsse und andererseits auch die detaillierte Prüfung sämtlicher Too-Big-To-Fail-Regelungen und entsprechende, gezielte Anpassungen unterstütze. Damit soll sichergestellt werden, dass sich diese Art von Krisen in Zukunft – auch mit Blick auf die Grösse der verbleibenden Grossbank – nicht wiederhole.

In den darauffolgenden drei Tagen lehnte das Parlament in einem vielmehr symbolischen Entschluss die Verpflichtungskredite ab und überwies eine Reihe von Prüfaufträgen (Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447). Der Bundesrat wurde so damit beauftragt, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten, des Umgangs mit der Situation der CS und der Folgen ihres Zusammenbruchs beinhaltet sowie potenzielle künftige Massnahmen und Gesetzesänderungen zur Verhinderung erneuter Zusammenbrüche von Schweizer Grossbanken eruiert.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)

Dossier: Postulate zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Im Rahmen der Kommissionsdebatten zur nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und für die Verlustabsicherung an die UBS seien zahlreiche Fragen aufgetaucht, erklärte die FK-SR Ende März 2023 in einer Medienmitteilung. In Absprache mit zahlreichen anderen Kommissionen, die ebenfalls offene Fragen zu diesem Thema geklärt haben wollten, habe man die eigenen Fragen in ein Mantelpostulat gepackt, anstatt sie bei der Beratung des entsprechenden Nachtrags als Anträge einzubringen, erklärte etwa Alois Gmür (mitte, SZ) später in eben dieser Nachtragsdebatte.
In ihrem Postulat wollte die ständerätliche Finanzkommission den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf zur Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen. Sie forderte auch eine Änderung des Bankengesetzes zur Senkung der Risiken durch systemrelevante Grossbanken, unter anderem durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile und von Leerkäufen sowie eine Verbesserung der Bussenkompetenz der FINMA. Geprüft werden sollten überdies die Einführung eines Trennbankensystems, der Wettbewerbssituation der UBS und die Möglichkeit einer Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Schliesslich sollte untersucht werden, ob die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zur Rechenschaft gezogen werden können. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat im Anschluss an seine Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten an.

Wie ihre Schwesterkommission reichte auch die FK-NR im Rahmen der Debatte der nachträglichen Genehmigung der Verpflichtungskredite zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein Mantelpostulat mit offenen Fragen an den Bundesrat ein. Das Mantelpostulat enthielt teilweise dieselben Forderungen wie dasjenige des Ständerats, ging aber in verschiedenen Punkten darüber hinaus. So sollte der Bundesrat zusätzlich auch Bericht zu den «ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Integration» der Credit Suisse in die UBS erstatten, und ein hypothetisches alternatives Vorgehen des Bundes – namentlich eine «rein temporär staatliche[...] Bewältigung der CS-Krise» – prüfen. Ebenfalls geprüft werden sollte zudem ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Bundesgarantien und die Befolgung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen. Aufgrund eines Ordnungsantrags Cottier (fdp, NE) behandelte der Nationalrat das Postulat zusammen mit Postulaten anderer Kommissionen im Anschluss an die Ablehnung der Verpflichtungskredite und nahm es mit 123 zu 43 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Der Minderheitsantrag Imark (svp, SO) auf Verzicht auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsziele wurde nur von den Mitgliedern der SVP-Fraktion und zwei Mitgliedern der FDP-Fraktion unterstützt.

Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Po. 23.3447)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels eines Postulats eine Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens. Untersuchungsgegenstand sollen einerseits konkret diejenigen Faktoren sein, die zum Untergang der Schweizer Grossbank geführt haben, andererseits auch Faktoren, welche generell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen könnten. Der Bundesrat soll insbesondere darauf eingehen, welche Rolle steigende Zinsen, die Art und Beschaffenheit der von der CS vergebenen Kredite, der spekulative Derivatehandel, Handels-Algorithmen, der Hochfrequenzhandel sowie Ratingagenturen gespielt haben. Im Bericht soll ebenfalls beantwortet werden, welchen generellen Einfluss Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände auf die Finanzmarktstabilität ausüben. Das übergeordnete Ziel des Postulats sei es, Lehren aus den Ereignissen zu ziehen und Massnahmen zu treffen, damit «zukünftige Schadensfälle und Staatsinterventionen» (Beat Walti; fdp, ZH) im Fall eines Zusammenbruchs einer Grossbank verhindert werden können, so die Begründung der WAK. Der Bundesrat teilte dieses Anliegen und kündigte an, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist vorlegen zu wollen. Die Beratung des Vorstosses erfolgte in der ausserordentlichen Session im April 2023 zusammen mit vier weiteren Kommissionspostulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446). Der Nationalrat anerkannte die Notwendigkeit des von seiner Kommission geforderten Berichts und überwies das Postulat stillschweigend.

Überprüfung des Instrumentariums der SNB (Po. 23.3445)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels Postulat die Überprüfung des Instrumentariums der Schweizerischen Nationalbank. Konkret soll die Landesregierung dem Parlament anhand eines internationalen Vergleichs von Zentralbanken mit der SNB Vorschläge unterbreiten, wie das Instrumentarium der Nationalbank zielgerichtet erweitert werden könnte. In seiner Stellungnahme teilte der Bundesrat das Anliegen, die Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, umfassend aufzuarbeiten. Er wolle die Ergebnisse dieser Analyse gar innert Jahresfrist publizieren, so der Bundesrat weiter. Der Nationalrat nahm das Postulat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend und gemeinsam mit vier themenähnlichen Postulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3446, Po. 23.3447) an.

Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung (Po. 23.3444)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS überwies der Nationalrat stillschweigend und neben vier weiteren Kommissionspostulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) ein Postulat der WAK-NR, das eine Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses der CS und der UBS forderte. Der Bundesrat erhielt damit den Auftrag zu analysieren, wie nach der Vollendung der CS-Übernahme der volkswirtschaftliche Nutzen für die Schweizer Binnenwirtschaft und den Exportsektor gesichert und weiterentwickelt werden könnte und abzuklären, ob bezüglich der Kompetenzen, Ressourcen und Instrumente der Wettbewerbsbehörde Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hatte auch die Prüfung von allfälligen Auflagen gefordert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die im Rahmen des Zusammenschlusses der beiden Grossbanken aufgekommen waren, zu beseitigen. Wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ratsplenum bekanntgab, unterstütze der Bundesrat dieses Anliegen und habe dazu eine Aufarbeitung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen. Die Regierung wolle damit die Ereignisse unter anderem mit Blick auf wettbewerbspolitische Aspekte sowie mögliche Implikationen für die Finanzplatzstabilität und die Volkswirtschaft untersuchen.

Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse (Po. 23.3439)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Mit Blick auf die Ereignisse, die zum Zusammenbruch der Credit Suisse geführt haben, forderte die RK-NR mittels eines Postulats die Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse. Konkret soll der Bundesrat dabei eine rechtliche Auslegeordnung auf zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Grundlagen vornehmen, um allfällige Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der Credit Suisse aufzudecken, erklärte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (fdp, BE) im Ratsplenum. Der Bundesrat, welcher eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS befürwortete, beantragte die Annahme des Postulates mit dem Versprechen, die Auslegeordnung innert Jahresfrist dem Parlament vorlegen zu wollen. In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat das Postulat stillschweigend.

Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Po. 23.3440)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Der Bundesrat muss die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Regulierung für internationale Grossbanken in einem Bericht aufarbeiten und untersuchen, entschied der Nationalrat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend. Die Analyse soll vor allem ins Auge fassen, ob die im TBTF-Gesetz vorgesehene Notfallplanung, die grundsätzlich auf die Rettung von für die Schweiz systemrelevanten Funktionen von Banken ausgerichtet sei, auch in einem Kontext der internationalen Systemstabilität ein geeignetes Instrument darstellt, forderte das von der RK-NR im Nachgang der CS-Übernahme durch die UBS eingereichte Postulat. Der Bundesrat, welcher sich von diesem Anliegen überzeugt zeigte, versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist im nächsten Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken zu publizieren.

Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Po. 23.3443)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 betreffend die Übernahme der CS durch die UBS beschäftigte sich der Nationalrat neben vier themenähnlichen Vorstössen der WAK-NR (Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) mit einem Kommissionspostulat zur Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat soll in einem Bericht potenzielle regulatorische Massnahmen für systemrelevante Banken zur Risikobegrenzung, Risikotrennung, Stärkung der FINMA, Anpassung der Einlagensicherungen und zu weiteren Aspekten zur Reduktion der Risiken für den Finanzplatz prüfen, wie Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) die neun Forderungen des Postulats zusammenfasste. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) unterstützte das Postulat zwar in seiner Gesamtheit, lehnte allerdings drei der neun geforderten Massnahmen ab. Konkret handelte es sich dabei um die Prüfung von strikteren Vorgaben oder gar eines Verbots im Eigenhandel, um eine risikodifferenzierte Entschädigung vonseiten systemrelevanter Banken für die faktisch bestehende Staatsgarantie sowie um allfällige Anpassungen der Einlagensicherung. Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit bezüglich einer umfassenden Aufarbeitung der Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, und versprach, die Ergebnisse der Analyse, welche durch externe Gutachten erfolgen soll, innert Jahresfrist vorzulegen. Mit Ausnahme der SVP-Fraktion stellte sich der Nationalrat geschlossen hinter die neun Forderungen und überwies das Postulat mit 127 zu 43 Stimmen.

Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Po. 23.3446)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR mit der Forderung, die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Risiken, die systemrelevante Banken zu Fall bringen könnten, zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Analyse soll insbesondere das Risiko eines Bankruns betrachtet werden, damit sich ein Zusammenbruch einer Grossbank aufgrund von Liquiditätsabflüssen – wie dies bei der Credit Suisse der Fall gewesen sei – nicht wiederhole. In der geltenden TBTF-Gesetzgebung sei dieses Risiko nämlich nicht berücksichtigt worden, erklärte Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) im Ratsplenum. Nicht zuletzt soll der Bundesrat im Bericht die Gründe darlegen, weshalb die TBTF-Regelung nach dem Zusammenbruch der CS nicht zur Anwendung gekommen sei. Das Anliegen genoss die Unterstützung des Bundesrats, welcher versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist zu publizieren. Die Behandlung des Postulats erfolgte gemeinsam mit vier weiteren themenähnlichen Postulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3447), die alle der Aufarbeitung der Ereignisse im März 2023 dienten.

Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten (Mo. 23.3448)

Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Eine Mehrheit der Mitglieder in Verwaltungsräten von systemrelevanten Unternehmen sollen das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein, damit diese nachhaltige Entscheidungen im Sinne der gesamtschweizerischen Interessen fällen, so die Forderung einer im April 2023 eingereichten Motion von Ständerat Marco Chiesa (svp, TI). Der SVP-Parteipräsident war der Ansicht, dass sich Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zentraler Unternehmen mit der Schweiz identifizieren müssen, um auch abschätzen zu können, welche Folgen ein Entscheid auf das ganze Land hat. Die Motion war im Nachgang zum Zusammenbruch der Schweizer Grossbank Credit Suisse im März desselben Jahres eingereicht worden.
Ein Ordnungsantrag der SVP-Fraktion in der Frühlingssession 2023 im Nationalrat zur Zuweisung der Motion auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Session zur Notfusion der Grossbank CS mit der UBS scheiterte mit 130 Stimmen zu 50 Stimmen deutlich, nachdem Nationalratspräsident Martin Candinas (mitte, GR) darauf verwiesen hatte, dass der Antrag gegen das ParlG verstosse, da der Bundesrat noch keine Gelegenheit für eine Stellungnahme gehabt habe.
Letzterer hatte sich im Vorfeld der ständerätlichen Behandlung schliesslich für eine Ablehnung der Motion ausgesprochen, da er die vorgeschlagene Massnahme als nicht zielführend erachtete, um verantwortungsvolle Entscheide in Teppichetagen sicherzustellen. Zudem widerspreche eine solche Massnahme dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, gab die Regierung im Mai 2023 zu bedenken.
In der Sommersession 2023 befasste sich der Ständerat mit dem Anliegen. Die Motion wurde dabei zusammen mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494; Mo. 23.3495) behandelt, welche ebenfalls im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse eingereicht worden waren. Ruedi Noser (fdp, ZH) verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der zuständigen WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen. Mit einer Gesamtschau könne die Krise schneller und effizienter angegangen werden. Die Kommission könne bei der Beratung der acht Vorstösse die Vorlage des Bundesrates zur staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB-Vorlage), den Bericht zur Aufarbeitung der CS-Übernahme sowie weitere Vorstösse aus dem Nationalrat (etwa Mo. 21.3910 und Mo. 21.3909) einbeziehen. Thomas Minder (parteilos, SH) zeigte sich hingegen empört über den Ordnungsantrag und verlangte mit der Behandlung der Vorstösse im Rat ein schnelleres Vorgehen. Er sprach im Zusammenhang mit der früheren Rettung der UBS, der aktuellen CS-Rettung und den Diskussionen rund um Too-big-to-fail von «gravierenden Fehlentscheidungen» und wollte nicht «zum wiederholten Male seit der Finanzkrise 2007 eine Tour d'Horizon machen, x umfangreiche Berichte schreiben und Studien verfassen [...]». Das Problem «too big to fail» sei stattdessen jetzt anzugehen. Mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgte der Rat jedoch dem Antrag Noser und wies die Vorlagen der Kommission zur Vorprüfung zu.