Rund ein Jahr nach dem Untergang der Credit Suisse (CS) publizierte der Bundesrat im April 2024 einen Bericht zur Bankenstabilität, in welchem er die Ereignisse aufarbeitete. Der Bericht, welcher in der ausserordentlichen Session 2023 beschlossen worden war, erfülle einerseits die Prüfaufträge gemäss der Botschaft über den Nachtrag Ia im Voranschlag 2023 sowie verschiedener Postulate betreffend die Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung (siehe etwa Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447), erklärte der Bundesrat einleitend. Der Bericht sei das Ergebnis einer breit angelegten behördeninternen und -externen Analyse des TBTF-Dispositivs. Obschon sich viele dieser nationalen und internationalen Massnahmen zur Förderung der Finanzstabilität bewährt hätten, bestünden bei der Gesetzgebung noch verschiedene Lücken. Zu deren Schliessung schlug der Bundesrat ein Paket aus insgesamt 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung sowie sieben weitere zu prüfende Massnahmen vor, die in erster Linie auf systemrelevante Banken und konkret auf die UBS als letzte Schweizer globale SIB abzielten. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket lasse sich in die drei Stossrichtungen «Dispositiv im Bereich der Prävention stärken», «Liquiditätsdispositiv stärken» und «Instrumentarium für den Krisenfall erweitern» unterteilen, in welchen wiederum insgesamt sechs Handlungsfelder identifiziert wurden, die durch die Massnahmen angegangen werden sollen.
Im Handlungsfeld zur Verbesserung der Prävention will der Bundesrat anhand expliziter regulatorischer Anforderungen sowie einem breiteren Instrumentarium der FINMA (beispielsweise in Form einer erweiterten Auskunfts- und Meldepflicht oder einer Bussenkompetenz) bei SIB eine gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement bewirken. Solche Anforderungen könnten einerseits in einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten in einem Senior Managers Regime und andererseits in strengeren Regelungen bei Boni wie etwa Sperrfristen oder Rückforderungsklauseln liegen. Im Rahmen des zweiten Handlungsfelds zog der Bundesrat zudem eine quantitative und qualitative Stärkung der Eigenmittelanforderungen in Betracht, um die Kapitalbasis von SIB sowie die Abwickelbarkeit zu verbessern. Weiter soll im dritten Handlungsfeld die Frühintervention und Stabilisierung gestärkt werden, indem der FINMA zusätzliche Möglichkeiten und Pflichten für die Frühinterventionen auferlegt werden. Zur Behebung des Handlungsbedarfs im Bereich der Liquidität müsse die Liquiditätssicherung vonseiten der SIB sowie des gesamten Bankensektors ausgebaut werden. An dieser Stelle wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 2024 eine Regelung in Kraft sei, gemäss welcher SIB eine höhere bankeigene Liquidität halten müssten. Erstrebenswert sei zudem der Ausbau des Potenzials zur Liquiditätsversorgung durch die SNB als letzte Instanz. Nicht zuletzt soll die staatliche Liquitätssicherung in Form des Public Liquidity Backstops gemäss bundesrätlichem Vorschlag vom September 2023 ins ordentliche Recht überführt werden. Im Rahmen der Erweiterung des Kriseninstrumentariums sollen im fünften Handlungsfeld die Abwicklungsplanung verbessert und die Risiken ihrer Umsetzung minimiert werden, damit eine SIB im Krisenfall geordnet aus dem Markt austreten könne. Sechstens und letztens müsse die Krisenorganisation sowie die behördliche Zusammenarbeit genauer betrachtet und allenfalls besser geregelt werden.
Der Bundesrat wies im Bericht abschliessend darauf hin, dass bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen jedoch auch die Ergebnisse der Untersuchung der Parlamentarischen Untersuchungskommission berücksichtigt werden müssen.