Zuletzt aktualisiert: 13.11.2024, 13:40 Uhr

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme Als PDF speichern

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)

Dossier: Postulate zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Rahmen der Kommissionsdebatten zur nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und für die Verlustabsicherung an die UBS seien zahlreiche Fragen aufgetaucht, erklärte die FK-SR Ende März 2023 in einer Medienmitteilung. In Absprache mit zahlreichen anderen Kommissionen, die ebenfalls offene Fragen zu diesem Thema geklärt haben wollten, habe man die eigenen Fragen in ein Mantelpostulat gepackt, anstatt sie bei der Beratung des entsprechenden Nachtrags als Anträge einzubringen, erklärte etwa Alois Gmür (mitte, SZ) später in eben dieser Nachtragsdebatte.
In ihrem Postulat wollte die ständerätliche Finanzkommission den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf zur Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen. Sie forderte auch eine Änderung des Bankengesetzes zur Senkung der Risiken durch systemrelevante Grossbanken, unter anderem durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile und von Leerkäufen sowie eine Verbesserung der Bussenkompetenz der FINMA. Geprüft werden sollten überdies die Einführung eines Trennbankensystems, der Wettbewerbssituation der UBS und die Möglichkeit einer Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Schliesslich sollte untersucht werden, ob die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zur Rechenschaft gezogen werden können. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat im Anschluss an seine Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten an.

Wie ihre Schwesterkommission reichte auch die FK-NR im Rahmen der Debatte der nachträglichen Genehmigung der Verpflichtungskredite zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein Mantelpostulat mit offenen Fragen an den Bundesrat ein. Das Mantelpostulat enthielt teilweise dieselben Forderungen wie dasjenige des Ständerats, ging aber in verschiedenen Punkten darüber hinaus. So sollte der Bundesrat zusätzlich auch Bericht zu den «ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Integration» der Credit Suisse in die UBS erstatten, und ein hypothetisches alternatives Vorgehen des Bundes – namentlich eine «rein temporär staatliche[...] Bewältigung der CS-Krise» – prüfen. Ebenfalls geprüft werden sollte zudem ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Bundesgarantien und die Befolgung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen. Aufgrund eines Ordnungsantrags Cottier (fdp, NE) behandelte der Nationalrat das Postulat zusammen mit Postulaten anderer Kommissionen im Anschluss an die Ablehnung der Verpflichtungskredite und nahm es mit 123 zu 43 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Der Minderheitsantrag Imark (svp, SO) auf Verzicht auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsziele wurde nur von den Mitgliedern der SVP-Fraktion und zwei Mitgliedern der FDP-Fraktion unterstützt.

Anwendung von Notrecht (Po. 23.3438)

Dossier: Postulate zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Anwendung von Notrecht in Krisenzeiten

Der Bundesrat muss in einem Bericht die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts aufzeigen und dabei insbesondere erörtern, inwiefern die Artikel 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen. Der Nationalrat überwies in der ausserordentlichen Session vom April 2023 stillschweigend ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Die genannten Verfassungsartikel bemächtigen den Bundesrat, zur «Wahrung der Interessen des Landes» (Art. 184 Abs. 3 BV) bzw. «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen» (Art. 185 Abs. 3 BV), Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Auf solch verfassungsunmittelbarem Verordnungsrecht (sog. Notrecht) beruhten unter anderem die Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 getroffen hatte. Dies hatte die RK-NR zur Einreichung des Postulats veranlasst.
Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, werde die Regierung die Frage zusammen mit jener des bereits 2020 überwiesenen Postulats Schwander (svp, SZ; Po. 20.3440) untersuchen, welches das Notrecht im Zusammenhang mit den Corona-Krediten thematisiert. Darüber hinaus fragte das Postulat der RK-NR auch danach, wie die Mitwirkung des Parlaments bei der Anwendung von Notrecht verbessert werden könnte. Hier lege der Bundesrat allerdings «eine gewisse Zurückhaltung» an den Tag, so die Justizministerin, da das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 diesbezüglich gerade neue Regelungen verabschiedet habe.

In Erfüllung zweier Postulate (Po. 23.3438 und Po. 20.3440) veröffentlichte der Bundesrat im Juni 2024 einen Bericht zur Anwendung, zu den gesetzlichen Grundlagen und zu den Grenzen des Notrechts. Dabei verwies er auf verschiedenste vergangene Krisen wie die Covid-19-Pandemie oder die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, welche den Rückgriff auf Notrecht zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Schweiz nötig gemacht hatten. Der Bundesrat sei sich jedoch bewusst, dass mit der Anwendung von Notrecht jeweils eine Verschiebung der Machtverhältnisse von den Kantonen zum Bund und vom Parlament zum Bundesrat einhergehe und daher eine erhöhte Begründungs- und Rechtfertigungspflicht der Regierung bestehe. Aus diesen Gründen sollen in Zukunft die Anwendung von Notrecht und entsprechende Verordnungen gegenüber der Öffentlichkeit aktiver kommuniziert und damit die Transparenz erhöht werden. Zudem soll eine systematische Übersicht über die in der Vergangenheit erlassenen Notverordnungen des Bundesrats geschaffen werden. Um die Rechtssicherheit zu stärken, werde das verantwortliche BJ zur vorgängigen Prüfung der Verfassungsmässigkeit der bundesrätlichen Gesetzgebung mehrere Instrumente erarbeiten, darunter ein Prüfschema für die zuständigen Departemente zur Kontrolle ihrer Verordnungen. Schliesslich solle die Resilienz gegenüber Krisen gestärkt werden, indem neue Leitlinien zu spezialgesetzlichen Bestimmungen für die Bundesverwaltung im Krisenfall erarbeitet würden. Alle genannten Massnahmen sollen laut Regierung bis Ende 2025 umgesetzt sein.

Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Po. 23.3440)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Der Bundesrat muss die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Regulierung für internationale Grossbanken in einem Bericht aufarbeiten und untersuchen, entschied der Nationalrat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend. Die Analyse soll vor allem ins Auge fassen, ob die im TBTF-Gesetz vorgesehene Notfallplanung, die grundsätzlich auf die Rettung von für die Schweiz systemrelevanten Funktionen von Banken ausgerichtet sei, auch in einem Kontext der internationalen Systemstabilität ein geeignetes Instrument darstellt, forderte das von der RK-NR im Nachgang der CS-Übernahme durch die UBS eingereichte Postulat. Der Bundesrat, welcher sich von diesem Anliegen überzeugt zeigte, versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist im nächsten Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken zu publizieren.

Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Po. 23.3447)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels eines Postulats eine Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens. Untersuchungsgegenstand sollen einerseits konkret diejenigen Faktoren sein, die zum Untergang der Schweizer Grossbank geführt haben, andererseits auch Faktoren, welche generell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen könnten. Der Bundesrat soll insbesondere darauf eingehen, welche Rolle steigende Zinsen, die Art und Beschaffenheit der von der CS vergebenen Kredite, der spekulative Derivatehandel, Handels-Algorithmen, der Hochfrequenzhandel sowie Ratingagenturen gespielt haben. Im Bericht soll ebenfalls beantwortet werden, welchen generellen Einfluss Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände auf die Finanzmarktstabilität ausüben. Das übergeordnete Ziel des Postulats sei es, Lehren aus den Ereignissen zu ziehen und Massnahmen zu treffen, damit «zukünftige Schadensfälle und Staatsinterventionen» (Beat Walti; fdp, ZH) im Fall eines Zusammenbruchs einer Grossbank verhindert werden können, so die Begründung der WAK. Der Bundesrat teilte dieses Anliegen und kündigte an, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist vorlegen zu wollen. Die Beratung des Vorstosses erfolgte in der ausserordentlichen Session im April 2023 zusammen mit vier weiteren Kommissionspostulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446). Der Nationalrat anerkannte die Notwendigkeit des von seiner Kommission geforderten Berichts und überwies das Postulat stillschweigend.

Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Po. 23.3443)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 betreffend die Übernahme der CS durch die UBS beschäftigte sich der Nationalrat neben vier themenähnlichen Vorstössen der WAK-NR (Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) mit einem Kommissionspostulat zur Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat soll in einem Bericht potenzielle regulatorische Massnahmen für systemrelevante Banken zur Risikobegrenzung, Risikotrennung, Stärkung der FINMA, Anpassung der Einlagensicherungen und zu weiteren Aspekten zur Reduktion der Risiken für den Finanzplatz prüfen, wie Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) die neun Forderungen des Postulats zusammenfasste. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) unterstützte das Postulat zwar in seiner Gesamtheit, lehnte allerdings drei der neun geforderten Massnahmen ab. Konkret handelte es sich dabei um die Prüfung von strikteren Vorgaben oder gar eines Verbots im Eigenhandel, um eine risikodifferenzierte Entschädigung vonseiten systemrelevanter Banken für die faktisch bestehende Staatsgarantie sowie um allfällige Anpassungen der Einlagensicherung. Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit bezüglich einer umfassenden Aufarbeitung der Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, und versprach, die Ergebnisse der Analyse, welche durch externe Gutachten erfolgen soll, innert Jahresfrist vorzulegen. Mit Ausnahme der SVP-Fraktion stellte sich der Nationalrat geschlossen hinter die neun Forderungen und überwies das Postulat mit 127 zu 43 Stimmen.

Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse (Po. 23.3439)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Mit Blick auf die Ereignisse, die zum Zusammenbruch der Credit Suisse geführt haben, forderte die RK-NR mittels eines Postulats die Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse. Konkret soll der Bundesrat dabei eine rechtliche Auslegeordnung auf zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Grundlagen vornehmen, um allfällige Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der Credit Suisse aufzudecken, erklärte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (fdp, BE) im Ratsplenum. Der Bundesrat, welcher eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS befürwortete, beantragte die Annahme des Postulates mit dem Versprechen, die Auslegeordnung innert Jahresfrist dem Parlament vorlegen zu wollen. In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat das Postulat stillschweigend.

Überprüfung des Instrumentariums der SNB (Po. 23.3445)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels Postulat die Überprüfung des Instrumentariums der Schweizerischen Nationalbank. Konkret soll die Landesregierung dem Parlament anhand eines internationalen Vergleichs von Zentralbanken mit der SNB Vorschläge unterbreiten, wie das Instrumentarium der Nationalbank zielgerichtet erweitert werden könnte. In seiner Stellungnahme teilte der Bundesrat das Anliegen, die Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, umfassend aufzuarbeiten. Er wolle die Ergebnisse dieser Analyse gar innert Jahresfrist publizieren, so der Bundesrat weiter. Der Nationalrat nahm das Postulat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend und gemeinsam mit vier themenähnlichen Postulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3446, Po. 23.3447) an.

Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Po. 23.3446)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR mit der Forderung, die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Risiken, die systemrelevante Banken zu Fall bringen könnten, zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Analyse soll insbesondere das Risiko eines Bankruns betrachtet werden, damit sich ein Zusammenbruch einer Grossbank aufgrund von Liquiditätsabflüssen – wie dies bei der Credit Suisse der Fall gewesen sei – nicht wiederhole. In der geltenden TBTF-Gesetzgebung sei dieses Risiko nämlich nicht berücksichtigt worden, erklärte Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) im Ratsplenum. Nicht zuletzt soll der Bundesrat im Bericht die Gründe darlegen, weshalb die TBTF-Regelung nach dem Zusammenbruch der CS nicht zur Anwendung gekommen sei. Das Anliegen genoss die Unterstützung des Bundesrats, welcher versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist zu publizieren. Die Behandlung des Postulats erfolgte gemeinsam mit vier weiteren themenähnlichen Postulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3447), die alle der Aufarbeitung der Ereignisse im März 2023 dienten.

Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung (Po. 23.3444)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS überwies der Nationalrat stillschweigend und neben vier weiteren Kommissionspostulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) ein Postulat der WAK-NR, das eine Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses der CS und der UBS forderte. Der Bundesrat erhielt damit den Auftrag zu analysieren, wie nach der Vollendung der CS-Übernahme der volkswirtschaftliche Nutzen für die Schweizer Binnenwirtschaft und den Exportsektor gesichert und weiterentwickelt werden könnte und abzuklären, ob bezüglich der Kompetenzen, Ressourcen und Instrumente der Wettbewerbsbehörde Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hatte auch die Prüfung von allfälligen Auflagen gefordert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die im Rahmen des Zusammenschlusses der beiden Grossbanken aufgekommen waren, zu beseitigen. Wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ratsplenum bekanntgab, unterstütze der Bundesrat dieses Anliegen und habe dazu eine Aufarbeitung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen. Die Regierung wolle damit die Ereignisse unter anderem mit Blick auf wettbewerbspolitische Aspekte sowie mögliche Implikationen für die Finanzplatzstabilität und die Volkswirtschaft untersuchen.

Regelung über variable Vergütungen (Mo. 23.3495)

Als Folge des Zusammenbruches der Schweizer Grossbank Credit Suisse reichte Ruedi Noser (fdp, ZH) im April 2023 eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, das Aktienrecht allgemein so zu ändern, dass die variablen Lohnbestandteile der Mitarbeitenden, also zum Beispiel die Boni, die der Verwaltungsrat in eigener Kompetenz beschliessen kann, nicht mehr als 15 Prozent des ausgewiesenen Reingewinnes betragen dürfen. Zudem sollen die variablen Vergütungen bei systemrelevanten Unternehmen abgestuft nach Kaderstufe langfristig aufgeschoben werden müssen – für die Geschäftsleitung beispielsweise mindestens für zehn Jahre. Damit soll verhindert werden, dass die «variable Entschädigung [...] zu einer Selbstbedienung des Managements verkomme[...]». In seiner Stellungnahme vom Mai 2023 sprach sich der Bundesrat für eine Ablehnung der Motion aus, zumal er einen Bericht des EFD zum Untergang der CS abwarten wollte.
Im Rahmen der Sommersession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion, die zusammen mit sieben weiteren Vorstössen beraten wurde (Mo. 23.3217; Mo. 23.3448; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494). Motionär Noser verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen, was der Ständerat in der Folge mit 31 zu 5 Stimmen (8 Enthaltungen) auch tat.

Wirksame Sanktionen der Finma gegen fehlbare Finanzinstitute (Po. 21.4628)

Die Finma soll künftig zusätzlich zu ihren bestehenden Aufsichtsinstrumenten wirksame Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und verantwortliche Personen ergreifen können, forderte ein Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) aus dem Jahr 2021. Der Finma lägen zwar bereits heute Instrumente wie etwa Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie die Möglichkeit zur Einziehung von Vermögenswerten vor, diese kämen im Falle von fehlbaren Finanzinstituten und verantwortlichen Personen allerdings selten zur Anwendung. Wie die Postulantin in der Sondersession 2023 im Nationalrat ausführte, hätten insbesondere die jüngsten Ereignisse rund um die Credit Suisse gezeigt, wie wichtig eine gute Aufsicht mit «entsprechend scharfen Instrumenten» sei. Dies insbesondere in Anbetracht dessen, dass fehlbare Finanzinstitute ihrer Kundschaft, dem Wirtschaftsstandort Schweiz und der gesamten Gesellschaft erheblichen Schaden zufügten. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass der Bundesrat entgegen seiner ursprünglichen Position die Annahme des Postulats beantrage. Er sei der Ansicht, dass dieser Prüfauftrag auf der Linie der in der ausserordentlichen Session angenommenen Vorstösse liege. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Sondersession 2023 schliesslich stillschweigend.

Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken (Mo. 21.3909)

Mittels Motion forderte Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) ein Verbot von Bonuszahlungen in systemrelevanten Banken – insbesondere bei den obersten Organen oder der Geschäftsführung von Banken mit impliziten oder expliziten Staatsgarantien. Verschiedenste Vorfälle der vergangenen Jahre – darunter der Niedergang der Credit Suisse – hätten gezeigt, dass bonusbetriebene und somit monetäre Anreizsysteme zu einer aggressiven Risikokultur führen könnten, wodurch Risk- und Compliance-Systeme komplett vernachlässigt würden, so die Luzernerin im Ratsplenum. Für das dadurch entstehende unverantwortliche Risiko dieser ursprünglich angelsächsischen Praktik hafteten letztlich die Steuerzahlenden. Finanzministerin Karin Keller-Sutter wandte im Namen des Bundesrats ein, dass in der ausserordentlichen Session vom April 2023 verschiedene Postulate überwiesen worden seien, welche die Thematik der variablen Vergütungen ebenfalls tangierten. Der Bundesrat plädiere also dafür, diesen Analysen nicht vorzugreifen, die Ergebnisse abzuwarten und darum die Motion abzulehnen. Mit ihrem Einwand vermochte die Finanzministerin allerdings nicht zu überzeugen: Mit 101 zu 70 Stimmen bei 22 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion Birrer-Heimo im Mai 2023 deutlich an. Während der Widerstand aus den Fraktionen der SVP, der FDP und von zwei Personen der Mitte-Fraktion stammte, enthielt sich die Grünliberale Fraktion geschlossen und gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern der SVP- und der Mitte-Fraktion.

Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken (Mo. 21.3910)

In der Frühlingssession 2023 nahm der Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen bei 18 Enthaltungen eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) für höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken an. Konkret forderte die SP-Nationalrätin für global systemrelevante Grossbanken eine Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote auf mindestens 15 Prozent. Die Anforderungen seien mit Werten zwischen 3 und 5 Prozent gegenwärtig deutlich zu niedrig und hätten so auch bei der Credit Suisse zu einer Kultur risikoreicher Entscheide geführt, die schliesslich in deren Niedergang und Übernahme durch die UBS geendet habe. Mit dermassen tiefen Anforderungen an Banken sei es kein «Kunststück», dass die CS die Eigenkapitalanforderungen bis zum Schluss erfüllt habe. Um die Schweiz aus «der Geiselhaft von Grossbanken» zu befreien, brauche es einen «Kasten mit verschiedenen Instrumenten» für ein besseres Eigenkapital, eine andere Risikokultur und eine bessere Aufsicht, argumentierte Birrer-Heimo. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stimmte der Motionärin darin zu, dass eine Betrachtung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zentral sei. Jedoch sei der Bundesrat der Ansicht, dass solche Fragen vor der Umsetzung spezifischer Massnahmen erst im Rahmen der in der ausserordentlichen Session beschlossenen Aufarbeitung des TBTF-Instrumentariums geklärt werden sollten, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Ebenfalls ablehnend zum Vorstoss positionierten sich die Fraktionen der SVP und der FDP sowie einzelne Personen aus der Mitte-Fraktion, während eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion, die beiden links-grünen Fraktionen und ein Mitglied der FDP-Fraktion erfolgreich für Annahme stimmten. Die geschlossen stimmende GLP-Fraktion enthielt sich zusammen mit einzelnen Personen aus den Fraktionen der SVP und der Mitte der Stimme.

Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten (Mo. 23.3448)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Eine Mehrheit der Mitglieder in Verwaltungsräten von systemrelevanten Unternehmen sollen das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein, damit diese nachhaltige Entscheidungen im Sinne der gesamtschweizerischen Interessen fällen, so die Forderung einer im April 2023 eingereichten Motion von Ständerat Marco Chiesa (svp, TI). Der SVP-Parteipräsident war der Ansicht, dass sich Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zentraler Unternehmen mit der Schweiz identifizieren müssen, um auch abschätzen zu können, welche Folgen ein Entscheid auf das ganze Land hat. Die Motion war im Nachgang zum Zusammenbruch der Schweizer Grossbank Credit Suisse im März desselben Jahres eingereicht worden.
Ein Ordnungsantrag der SVP-Fraktion in der Frühlingssession 2023 im Nationalrat zur Zuweisung der Motion auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Session zur Notfusion der Grossbank CS mit der UBS scheiterte mit 130 Stimmen zu 50 Stimmen deutlich, nachdem Nationalratspräsident Martin Candinas (mitte, GR) darauf verwiesen hatte, dass der Antrag gegen das ParlG verstosse, da der Bundesrat noch keine Gelegenheit für eine Stellungnahme gehabt habe.
Letzterer hatte sich im Vorfeld der ständerätlichen Behandlung schliesslich für eine Ablehnung der Motion ausgesprochen, da er die vorgeschlagene Massnahme als nicht zielführend erachtete, um verantwortungsvolle Entscheide in Teppichetagen sicherzustellen. Zudem widerspreche eine solche Massnahme dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, gab die Regierung im Mai 2023 zu bedenken.
In der Sommersession 2023 befasste sich der Ständerat mit dem Anliegen. Die Motion wurde dabei zusammen mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494; Mo. 23.3495) behandelt, welche ebenfalls im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse eingereicht worden waren. Ruedi Noser (fdp, ZH) verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der zuständigen WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen. Mit einer Gesamtschau könne die Krise schneller und effizienter angegangen werden. Die Kommission könne bei der Beratung der acht Vorstösse die Vorlage des Bundesrates zur staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB-Vorlage), den Bericht zur Aufarbeitung der CS-Übernahme sowie weitere Vorstösse aus dem Nationalrat (etwa Mo. 21.3910 und Mo. 21.3909) einbeziehen. Thomas Minder (parteilos, SH) zeigte sich hingegen empört über den Ordnungsantrag und verlangte mit der Behandlung der Vorstösse im Rat ein schnelleres Vorgehen. Er sprach im Zusammenhang mit der früheren Rettung der UBS, der aktuellen CS-Rettung und den Diskussionen rund um Too-big-to-fail von «gravierenden Fehlentscheidungen» und wollte nicht «zum wiederholten Male seit der Finanzkrise 2007 eine Tour d'Horizon machen, x umfangreiche Berichte schreiben und Studien verfassen [...]». Das Problem «too big to fail» sei stattdessen jetzt anzugehen. Mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgte der Rat jedoch dem Antrag Noser und wies die Vorlagen der Kommission zur Vorprüfung zu.

Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken (Mo. 23.3483)

Mittels Motion wollte SP-Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) den Bundesrat damit beauftragen, rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken zu schaffen. Wie die Motionärin in der Frühjahrssession 2024 erklärte, könnten sich Banken, die too-big-to-fail seien, sicher sein, im Notfall vom Staat gerettet zu werden. Dies sei in den vergangenen 16 Jahren bereits zwei Mal geschehen: 2008 im Falle der UBS und nun 2023 erneut bei der Credit Suisse. Für solche Sicherheiten müssten die SIB – anders als die meisten Kantonalbanken – allerdings nicht bezahlen, was sie gegenüber anderen Banken ungerecht bevorzuge. Eine solche Ex-Ante-Abgeltung sei in der Vorlage des Public-Liquidity-Backstop bereits vorgesehen, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne, entgegnete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Diese Position nahm auch der Nationalrat ein und lehnte die Motion mit 130 zu 61 Stimmen ab: Die SP- und die Grüne Fraktionen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion unterlagen den übrigen Fraktionen damit stimmenmässig deutlich. Es zeigte sich in der grossen Kammer somit dasselbe Bild wie zuvor bereits bei der inhaltlich gleichen Motion der Grünen Fraktion (Mo. 23.3479).

Klima- und Biodiversitätsrisiken in den Eigenkapitalvorschriften berücksichtigen (Mo. 23.3476)

Eine Fraktionsmotion der Grünen forderte eine Anpassung der Eigenmittelverordnung dahingehend, dass die Eigenmittelanforderungen an Banken generell erhöht und um Klima- und Biodiversitätsrisiken ergänzt werden. Konkret sollen diese risikogewichteten Anforderungen so bemessen werden, dass für jeden Franken, der in die Förderung neuer und bestehender Projekte fossiler Brenn- und Treibstoffe fliesst, ein zusätzlicher Franken an Eigenkapital zurückgelegt werden muss. Klima- und Biodiversitätsrisiken beeinflussten das Risikoprofil und damit den Wert der Vermögenswerte, die Banken halten, so die Partei. Würden die Anforderungen der Eigenmittel differenziert, könne so die Finanzsystemstabilität besser gewährleistet werden. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der Frühlingssession 2024 auf das Votum des Fraktionssprechers Gerhard Andrey (gp, FR) erwiderte, würden klimabezogene Finanzrisiken für Banken bereits heute in den Risikokategorien «Kreditmarkt» und «operationelle Risiken» erfasst, wobei diese Kategorien mit Eigenmitteln unterlegt werden müssten. In der Abstimmung lehnte der Nationalrat die Motion mit 132 zu 60 Stimmen ab, wobei sich eine klassische Lagerbildung zeigte: Während sich die Fraktionen der Grünen und der SP für die Motion aussprachen, lehnten sie die FDP, die SVP, die Mitte und die GLP einstimmig ab.

Einleitung der notwendigen Schritte zur Einführung eines Trennbankensystems für systemrelevante Banken (Mo. 23.3478)

Eine im April 2023 eingereichte Fraktionsmotion der Grünen forderte die Einführung eines Trennbankensystems für systemrelevante Banken. Das Trennbankensystem, welches etwa die USA bereits in der Vergangenheit kannten, besteht in einer strikten Trennung verschiedener Geschäftsfelder einer Bank. Ein solches System könne zu einer Entflechtung des risikoreichen Investmentbankings von den Geschäftsbanken führen, die spürbar risikobehaftete Kultur des Investmentbankings reduzieren und damit nicht zuletzt eine verantwortungsbewusstere Managementkultur bewirken, wie aus der Begründung der Motion hervorgeht. Mit der nun riesigen UBS sei das Risiko eines verheerenden Konkurses noch einmal gewachsen und soll deshalb nicht «noch weiter auf die öffentliche Hand und auf Kleinsparerinnen und Kleinsparer übertragen» werden, erklärte Felix Wettstein (gp, SO) in der Frühjahrssession 2024. Die Grüne Fraktion sei aus diesem Grund der Ansicht, dass es neben höheren Anforderungen für Eigenmittelanteile und Grössenbeschränkungen für SIB auch strikte Vorschriften zur Trennung von Geschäftsfeldern brauche, denn das risikoreiche Investmentbanking brauche keine öffentliche Bürgschaft. Der Bundesrat lehne die Motion ab, weil die Option eines Trennbankensystems sowie die Frage, ob und welche systemischen Massnahmen in der Prävention helfen könnten im bundesrätlichen Bericht zur den Ereignissen rund um die CS behandelt werde, führte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aus. Mit 85 zu 68 Stimmen bei 33 Enthaltungen lehnte der Nationalrat die Motion schliesslich ab. Während die Fraktionen der Grünen und der SP geschlossen für Annahme stimmten, lehnten sie die Fraktionen der FDP und GLP ebenso geschlossen ab. Die Fraktionen der Mitte und der SVP zeigten sich in dieser Frage gespalten, wobei die hohe Zahl an Enthaltungen allesamt aus der SVP-Fraktion stammte.

Abgeltung für Staatsgarantie (Mo. 23.3479)

Die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Banken soll künftig abgegolten werden, dies forderte eine Motion der Grünen Fraktion im Frühling 2023. Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse hätten gezeigt, dass SIB aufgrund der faktisch bestehenden Staatsgarantie eine erhöhte Risikobereitschaft aufwiesen. Die Schweiz kenne das Abgeltungsregime bereits auf kantonaler Ebene; so entschädigten 21 von 24 Kantonalbanken den jeweiligen Kanton für ihre Staatsgarantie, erklärte Fraktionssprecher Gerhard Andrey (gp, FR) dem Ratsplenum in der Frühlingssession 2024. Er illustrierte weiter, dass diese staatlichen Interventionen als Versicherung für den absoluten Notfall zu betrachten seien und «[e]ine Versicherung hat bekanntlich einen Preis – einen Preis dafür, dass letztendlich immer der Staat intervenieren muss, wenn beim Absturz eines einzigen Instituts die gesamte Volkswirtschaft ins Straucheln geraten kann». Der Bundesrat lehne ein solches Ansinnen ab, da eine Ex-Ante-Abgeltung im noch hängigen Public Liquidity Backstop bereits vorgesehen sei und die Thematik zudem im bundesrätlichen Bericht zum Fall CS abgehandelt werde, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Motion vermochte im Nationalrat nicht über die Fraktionen der Grünen und der SP sowie zwei Personen aus der Mitte-Fraktion hinaus zu mobilisieren und wurde schliesslich mit 130 zu 60 Stimmen abgelehnt. Sie erlitt damit dasselbe Schicksal wie die inhaltlich beinahe deckungsgleiche Motion Suter (sp, AG; Mo. 23.3483).

Für eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz (Mo. 23.3853)

In der Frühlingssession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer von Emmanuel Amoos (sp, VS) übernommenen Motion Hurni (sp, NE), die eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz forderte. Konkret soll das Bankengesetz insbesondere bei Straftaten, Bussen und Ersatzforderungen gegen (ehemalige) Führungskräfte sowie bei den Auszahlungen an Einlegende verschärft werden. Die laufende Aufarbeitung der finanziellen Konsequenzen des Zusammenbruchs der Credit Suisse bringe die Erkenntnis zutage, dass es sich bei deren Untergang um den «Höhepunkt einer langen, aber sorgfältig geplanten Demontage der Verantwortlichkeitsbestimmungen für Banken» in der Schweiz handle. Das Bankengesetz habe in seiner Version von 1934 nämlich noch entsprechende und griffige Bestimmungen beinhaltet, um Banken und ihre Führungsspitzen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in ihrem Votum festhielt, beantragte der Bundesrat, in dieser Thematik momentan keinen weiteren Auftrag zu erteilen, da sich der im April 2024 erscheinende Bericht unter anderem auch der Frage nach dem Umgang mit der Verantwortung von Bankkadern widmen werde. Dieses Kontraargument fand insbesondere Anklang bei den Fraktionen der FDP, der SVP und der Mitte, womit die Motion im Nationalrat schliesslich mit 119 zu 71 Stimmen abgelehnt wurde.

Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen (Mo. 23.3458)

Im Falle der Gewährung einer direkten oder indirekten staatlichen Beihilfe aus Bundesmitteln soll der Bundesrat den betroffenen systemrelevanten Banken oder deren Konzernobergesellschaften künftig Massnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen für die Angestellten oder zur Erhaltung ihrer Arbeitsplätze anordnen können; dies forderte eine Motion Porchet (gp, VD), die im Nachgang der CS-Krise vom März 2023 eingereicht worden war, welche in der Fusion mit der UBS geendet hatte und in deren Zusammenhang eine Zunahme an Entlassungen von Arbeitnehmenden zu beobachten war. Wie die Motionärin im Ratsplenum der Frühlingssession 2024 darlegte, zeige sich in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Stellensuchenden in der Bankenbranche eine sehr einseitige Verteilung der Vorteile dieser staatlich subventionierten Übernahme: Zu den Gewinnenden zählten das Management sowie die Aktionärinnen und Aktionäre, während sich die einfachen Arbeitnehmenden, die nun mit grossen Unsicherheiten konfrontiert seien, unter den Verlierenden wiederfänden. Trotz erheblichen Unterstützungssummen für die Fusion plane der Bundesrat derzeit keine sozialen Massnahmen für die Arbeitnehmenden und habe dem Parlament stattdessen einen Kredit von CHF 5 Mio. für eine externe Begleitung sowie externe befristete Angestellte im Übernahmeprozess beantragt.
Der Bundesrat beantrage die Ablehnung der Motion, denn der Frage nach den Bedingungen für den Erhalt von Staatshilfen widme er sich bereits im Evaluationsbericht der TBTF-Gesetzgebung, erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2024. Die staatliche Beihilfe ziele zudem darauf ab, die Bank zu stabilisieren und nicht die variablen Vergütungen weiterhin auszurichten, womit sie inhärent dem unkontrollierten Arbeitsplatzverlust entgegenwirke und damit einen sozialen Effekt ausübe. Im Ratsplenum stiess die Motion auf verhärtete Fronten: Mit 132 zu 60 Stimmen unterlagen die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP dem ebenso geschlossen stimmenden rechts-bürgerlichen Block.

Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Rund ein Jahr nach dem Untergang der Credit Suisse (CS) publizierte der Bundesrat im April 2024 einen Bericht zur Bankenstabilität, in welchem er die Ereignisse aufarbeitete. Der Bericht, welcher in der ausserordentlichen Session 2023 beschlossen worden war, erfülle einerseits die Prüfaufträge gemäss der Botschaft über den Nachtrag Ia im Voranschlag 2023 sowie verschiedener Postulate betreffend die Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung (siehe etwa Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447), erklärte der Bundesrat einleitend. Der Bericht sei das Ergebnis einer breit angelegten behördeninternen und -externen Analyse des TBTF-Dispositivs. Obschon sich viele dieser nationalen und internationalen Massnahmen zur Förderung der Finanzstabilität bewährt hätten, bestünden bei der Gesetzgebung noch verschiedene Lücken. Zu deren Schliessung schlug der Bundesrat ein Paket aus insgesamt 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung sowie sieben weitere zu prüfende Massnahmen vor, die in erster Linie auf systemrelevante Banken und konkret auf die UBS als letzte Schweizer globale SIB abzielten. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket lasse sich in die drei Stossrichtungen «Dispositiv im Bereich der Prävention stärken», «Liquiditätsdispositiv stärken» und «Instrumentarium für den Krisenfall erweitern» unterteilen, in welchen wiederum insgesamt sechs Handlungsfelder identifiziert wurden, die durch die Massnahmen angegangen werden sollen.

Im Handlungsfeld zur Verbesserung der Prävention will der Bundesrat anhand expliziter regulatorischer Anforderungen sowie einem breiteren Instrumentarium der FINMA (beispielsweise in Form einer erweiterten Auskunfts- und Meldepflicht oder einer Bussenkompetenz) bei SIB eine gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement bewirken. Solche Anforderungen könnten einerseits in einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten in einem Senior Managers Regime und andererseits in strengeren Regelungen bei Boni wie etwa Sperrfristen oder Rückforderungsklauseln liegen. Im Rahmen des zweiten Handlungsfelds zog der Bundesrat zudem eine quantitative und qualitative Stärkung der Eigenmittelanforderungen in Betracht, um die Kapitalbasis von SIB sowie die Abwickelbarkeit zu verbessern. Weiter soll im dritten Handlungsfeld die Frühintervention und Stabilisierung gestärkt werden, indem der FINMA zusätzliche Möglichkeiten und Pflichten für die Frühinterventionen auferlegt werden. Zur Behebung des Handlungsbedarfs im Bereich der Liquidität müsse die Liquiditätssicherung vonseiten der SIB sowie des gesamten Bankensektors ausgebaut werden. An dieser Stelle wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 2024 eine Regelung in Kraft sei, gemäss welcher SIB eine höhere bankeigene Liquidität halten müssten. Erstrebenswert sei zudem der Ausbau des Potenzials zur Liquiditätsversorgung durch die SNB als letzte Instanz. Nicht zuletzt soll die staatliche Liquitätssicherung in Form des Public Liquidity Backstops gemäss bundesrätlichem Vorschlag vom September 2023 ins ordentliche Recht überführt werden. Im Rahmen der Erweiterung des Kriseninstrumentariums sollen im fünften Handlungsfeld die Abwicklungsplanung verbessert und die Risiken ihrer Umsetzung minimiert werden, damit eine SIB im Krisenfall geordnet aus dem Markt austreten könne. Sechstens und letztens müsse die Krisenorganisation sowie die behördliche Zusammenarbeit genauer betrachtet und allenfalls besser geregelt werden.
Der Bundesrat wies im Bericht abschliessend darauf hin, dass bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen jedoch auch die Ergebnisse der Untersuchung der Parlamentarischen Untersuchungskommission berücksichtigt werden müssen.

Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen (Mo. 23.3460)

Die Gewährung von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken soll an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden können, forderte eine Motion Ryser (gp, SG). Konkret soll der Bundesrat in solchen Fällen die Kompetenz erhalten, den SIB und deren Konzernobergesellschaften Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Finanzielle Verpflichtungen des Bundes in dieser Höhe reduzierten erstens den Spielraum, andere zentrale Ziele für das Wohlergehen der Bevölkerung, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel, zu verfolgen. Zweitens sei stossend, dass beispielsweise im Fall CS CHF 109 Mrd. an eine SIB gingen, die gemäss dem Pariser Klimaabkommen eigentlich einen zentralen Beitrag an die Erfüllung der Klimaziele hätte leisten müssen – einem Ziel, dem die CS mit ihren Investitionen «diametral entgegenstand», so die Motionärin in der Sondersession 2024. Wie Karin Keller-Sutter daraufhin darlegte, sei der Bundesrat der Ansicht, dass Nachhaltigkeitskriterien keine grosse Too-big-to-fail-Relevanz hätten, weshalb er die Motion ablehne. Mit 119 zu 59 Stimmen beschloss der Nationalrat die Ablehnung der Motion. Zustimmung fand sie einzig bei den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie bei einer Person aus der Mitte-Fraktion.

Entreprises d'importance systémique. Garantir que les décisions soient prises dans l'intérêt de la Suisse (Mo. 23.3455)

En avril 2023, le groupe UDC du Conseil national a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral de prendre des mesures afin que les entreprises suisses d'importance systémique prennent mieux en compte les intérêts économiques de la Suisse dans leurs décisions. Pour ce faire, les dépositaires demandent que la majorité des membres des conseils d'administration des entreprises concernées soient de nationalité suisse et résident dans le pays.
Lors de la séance du Conseil national en juin 2024, Thomas Aeschi (udc, ZG) a pris la parole au nom du groupe UDC. Selon lui, les membres des conseils d'administration de certaines grandes banques suisses et autres institutions d'importance systémique changent très souvent et n'ont parfois aucun lien avec la Suisse. Le groupe UDC considère donc que ces personnes manquent d'attachement au pays et ne prennent pas suffisamment en compte les intérêts nationaux dans leurs décisions. Pour garantir la stabilité de la croissance économique suisse, il est essentiel que les membres des conseils d'administration de ces groupes, en tant que décideurs et responsables, s'identifient à la Suisse et se préoccupent des répercussions de leurs décisions stratégiques sur le pays et sa population.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion de l'UDC. S'exprimant au nom du gouvernement, Beat Jans a expliqué qu'aucune preuve n'indique que des critères de nationalité ou de résidence contribuent réellement à une bonne gestion d'entreprise. Au contraire, selon le conseiller fédéral, ces critères pourraient fortement restreindre les entreprises dans leur recrutement de membres qualifiés, ce qui pourrait nuire à leur performance économique et à leur compétitivité. A l'issue du débat, la motion a été refusée par 104 voix (27 PLR, 40 PS, 23 Vert-e-s, 5 Centre, 9 Vert'libéraux) contre 89 (65 UDC, 23 Centre, 1 PLR) et 1 abstention. L'UDC ne réussisant à convaincre quune frange des députés et députées du groupe du Centre.