Revision des Patentgesetzes (Mo. 86.582)

Dossier: Protection des brevets en génie génétique

Der technologische Wandel und die engen weltwirtschaftlichen Verknüpfungen zwingen mehr denn je auch kleine Firmen zu einer innovationsfreudigen Haltung. Bundesstaatliche Finanzierungshilfen sind jedoch nach dem negativen Volksentscheid über die Innovationsrisikogarantie für die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat weder angebracht noch erforderlich. Eine Motion des Sozialdemokraten Borel (NE) (Mo. 86.926) für eine Bundesbeteiligung an gemischtwirtschaftlichen Innovationsförderungsgesellschaften überwies der Rat nicht einmal in Postulatform. Wichtig erscheint es dem Parlament hingegen, dass der Staat nicht aus finanzpolitischen Motiven die private Finanzierung von Innovationen behindert. Die Ständekammer stimmte deshalb einer Motion (Mo. 84.548) des Nationalrats zu, welche, neben Massnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes, die Aufhebung oder Reduktion der Emissionsabgabe auf neu geschaffenem Risikokapital verlangt. Nicht nur die Finanzierung der wirtschaftlichen Verwertung von Erfindungen kann Probleme stellen, sondern auch deren Schutz vor Nachahmungen. Namentlich bei Erfindungen auf dem Gebiet der Gentechnologie sind offenbar die zur Patentanmeldung vorgeschriebenen technischen Modalitäten der Realität nicht mehr angepasst. Der Nationalrat stimmte diskussionslos einer vom Freisinnigen Auer (BL) eingereichten Motion für eine entsprechende Revision des Patentgesetzes zu.

Die modernen Technologien haben ebenfalls Auswirkungen auf das Patentrecht. Der Ständerat akzeptierte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Auer (fdp, BL), welche eine Revision des Patentrechts in dem Sinn verlangt, dass Substanzen und Systeme, wie sie die Gentechnologie hervorbringt, zum Patent angemeldet werden können. Die POCH-Nationalrätin Fetz (BS) möchte demgegenüber die praktische Anwendung dieser ethisch umstrittenen Forschungsrichtung bremsen: sie reichte eine Motion ein (Mo. 87.344), die fordert, dass der Patentschutz nicht auf biologische Systeme ausgedehnt wird.

Revision des Patentgesetzes (BRG 89.051)

Dossier: Protection des brevets en génie génétique

In Erfüllung einer 1987 vom Parlament überwiesenen Motion Auer legte der Bundesrat im August die Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente vor. Mit dieser Anderung sollen Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie adäquat geschützt werden; daneben sind auch einige technische Anpassungen vorgesehen. Während sich der bestehende Patentschutz nur auf die unmittelbaren Erzeugnisse eines Verfahrens erstreckt, schlägt der Bundesrat vor, dass sich dieser bei biologisch vermehrbarer Materie auch auf die durch Vermehrung erzeugten Produkte (z.B. Pflanzenzellen oder Viren) erstrecken soll. Dieser Schutz soll freilich nicht gelten, wenn das Verfahren nicht der Vermehrung an sich, sondern der Erzeugung eines andern Produkts dient (z.B. Aussaat von Weizenkörnern nicht zur Gewinnung von neuem Saatgut, sondern zur Herstellung von Brotmehl). Da die vom geltenden Patentrecht geforderte genaue Beschreibung des Verfahrens der Erzeugung bei biologisch vermehrbarer Materie oft kaum zu erfüllen ist, sieht die Revision im weitern vor, dass anstelle der Beschreibung des Prozesses eine Hinterlegung des Produkts treten kann.

Opposition gegen die Patentgesetzrevision

Damit konnte freilich die Opposition gegen die Patentgesetzrevision nicht vollständig ausgeräumt werden. Anlässlich des Welternährungstags vom 19. Oktober kritisierte die Entwicklungshilfe-Organisation «Erklärung von Bern» den Entwurf, weil mit derartigen Gesetzen die Konzentration der Saatgutproduktion in der Ersten Welt weiterhin gefördert und den Bauern der Dritten Welt der Zugang zu den neuen Produktionsmitteln noch mehr verteuert und erschwert werde. Die Organisation drohte mit dem Referendum, falls der bundesrätliche Entwurf vom Parlament verabschiedet werden sollte. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Gentechnologie (SAG), der «Basler Appell», der WWF und die Organisation Nogerete schlossen sich der Referendumsdrohung an.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)

Dossier: Protection des brevets en génie génétique

Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit der im Vorjahr von der Regierung vorgelegten Teilrevision des Bundesgesetzes über Erfinderpatente. Da sich diese weitgehend auf technische Bestimmungen beschränkt und insbesondere die Regelung der Gentechnologie ausklammert, blieb sie unbestritten und wurde ohne Änderungen gutgeheissen.

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der sich auf technische Änderungen beschränkenden Teilrevision des Gesetzes über Erfinderpatente zu.