Am 1. Juli begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Die Initiative fordert, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum während der ersten zehn Jahren zu ermässigen, Erhöhungen des Eigenmietwerts nurmehr bei Handänderungen zuzulassen sowie die Möglichkeit, Spargelder, die zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmt sind, bei der Steuer vom Einkommen abzuziehen.

Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Die vom Hauseigentümerverband im Vorjahr lancierte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» wurde mit 161'899 Unterschriften eingereicht. Die Initiative verspricht sich eine Erhöhung der Wohneigentumsquote durch ein generelles Einfrieren des Eigenmietwerts und die Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum verwendete Spargelder von der Steuer abzusetzen.

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Der Bundesrat empfahl dem Parlament die Hauseigentümer-Initiative «Wohneigentum für alle» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, weil diese einseitige Steuererleichterungen zugunsten von Wohnungs- und Hausbesitzern fordere und Mieter und untere Einkommensbezüger benachteilige. Gemäss Bundesrat würde der Bund bei Annahme des Begehrens zudem einen Steuerausfall von einer halben Milliarde und die Kantone einen solchen von nahezu CHF 1,4 Mrd. erleiden.

Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Nachdem der Bundesrat bereits im letzten Herbst die Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbands «Wohneigentum für alle» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hatte, lieferte er in seiner Botschaft im Berichtsjahr die ausführliche Begründung nach. Gemäss Bundesrat begünstigt bereits das geltende Steuerrecht den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums; es bestehe aus volkswirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit einer noch stärkeren steuerlichen Privilegierung des Wohneigentums. Er widersetzte sich auch der Forderung der Initiative, die Eigenmietwerte nach Ersterwerb des selbstgenutzten Wohneigentums während zehn Jahren zu ermässigen, da damit eine rechtsgleiche Besteuerung im Verhältnis zu den Mietern nicht mehr gewährleistet wäre. Unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit als völlig unhaltbar bezeichnete er das Begehren, einmal festgesetzte Eigenmietwerte bis zu einer Handänderung gar nicht mehr anzupassen. Die bei Annahme der Initiative entstehenden Steuerausfälle bezifferte der Bundesrat für den Bund auf CHF 400 bis 500 Mio. und für die Kantone auf CHF 1 bis 1,4 Mrd. Allein die „massvolle“ Festlegung der Eigenmietwerte würde den Bund CHF 250 Mio. und die Kantone CHF 700 Mio. kosten.

Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

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In der Sommersession hatte als Zweitrat der Nationalrat die Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ des Hauseigentümerverbandes (SHEV) (zum neuen Präsidenten des SHEV wurde Nationalrat Toni Dettling (fdp, SZ) als Nachfolger von Hans Feldmann gewählt) zu behandeln, die Steuererleichterungen zur Förderung des Bausparens und markante Ermässigungen bei den Eigenmietwerten verlangt. Die Linke stemmte sich gegen Steuerprivilegien und propagierte als effizienteste Massnahme zur Förderung des Wohneigentums das Vorkaufsrecht für Mieter. Eine entsprechende Motion von Mieterverbandspräsident Rudolf Strahm (sp, BE) lehnte der Nationalrat mit 75 zu 60 Stimmen aber ab (97.3182). Bundesrat Kaspar Villiger warnte zusätzlich davor, dass mit der Volksinitiative nicht neues, sondern bestehendes Wohneigentum begünstigt werde. Dagegen forderten die Bürgerlichen Taten statt Worte. Zwar äusserten sie wie der Ständerat Bedenken zu mutmasslichen Steuerausfällen von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone und nahmen die Volksinitiative, der sie wenig Chancen einräumten, ebenfalls nicht an. Sie wiesen sie mit 97 zu 70 Stimmen zurück, beauftragten die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) aber mit der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages. Einen solchen hatte im letzten Jahr auch der Ständerat angestrebt, er scheiterte aber am Anspruch der Kostenneutralität. Als Leitplanken für den indirekten Gegenvorschlag überwies eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrates zwei Motionen der ständerätlichen WAK, die im letzten Jahr bereits vom Ständerat angenommen worden waren: Die erste verlangt den Verzicht auf die Dumont-Praxis, womit Renovationskosten neu auch in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb einer Liegenschaft steuerlich abgezogen werden könnten (96.3379). (Zu parlamentarischen Vorstössen, die den Verzicht auf die Dumont-Praxis verlangten, siehe auch hier.) Bund und Kantonen gingen so rund CHF 50 Mio. an jährlichen Steuereinnahmen verloren. Die zweite Motion, die mit 78 zu 55 Stimmen überwiesen wurde, will den Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung der Eigenmietwerte erweitern (96.3380). Zusätzlich überwies der Nationalrat mit 69 zu 61 Stimmen eine Motion seiner WAK, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25% vom schweizerischen Mittel abweichen (97.3183).
Eine vom SHEV in Auftrag gegebene, nicht unumstrittene Studie von Prof. Tobias Studer kam zum Schluss, dass Wohneigentumsförderung im Sinne der Initiative beschäftigungs- und fiskalpolitisch erhebliche Impulse auslösen würde. Bereits eine jährlich 0,5% höhere Wohneigentumsquote brächte für Bundes- und Kantonssteuern einen positiven MIttelrückfluss von netto CHF 2 Mrd. Eine jährliche Steigerung um 0,5% von der heutigen Wohneigentumsquote (33%) auf das deutsche Niveau würde innert 18 Jahren ein Bauvolumen von CHF 86 Mrd. auslösen, nötig dazu seien aber starke fiskalische Anreize.

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Die WAK des Nationalrates legte gleich zwei Konzepte als indirekten Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative vor. Die Mehrheitsvariante übernahm die Forderungen der drei Motionen (96.3379 / 96.3380 / 97.3183) fast gänzlich. Anstelle der direkten Übernahme der kantonalen Eigenmietwerte schlug sie aus Praktikabilitätsgründen aber die Festlegung eines steuerbaren Eigenmietwerts von 60% des Marktmietwertes im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vor. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom Mai 1995 ein Absenken der Eigenmietwerte unter 70% des Marktwertes abgelehnt, da sonst eine rechtsgleiche Besteuerung im Verhältnis zu den Mietern - die keinen Abzug des Mietzinses geltend machen können - nicht mehr gewährleistet sei. Die Mehrheitsvariante geht aber davon aus, dass je nach Auslegung des geänderten Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern den Kantonen und Gemeinden Einnahmeausfälle von CHF 400 Mio. entstehen. Dem Bund würden jährlich geschätzte CHF 100 Mio. an Steuern verloren gehen. Die Minderheitsvariante der WAK rund um Eugen David (cvp, SG) schlug vor, einen Systemwechsel vorzunehmen und die Eigenmietwertbesteuerung für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen abzuschaffen. Damit verbunden wäre auch die Abschaffung des Unterhaltsabzuges und der Schuldzinsabzüge (insbesondere Hypothekarzinsen). Neuerwerber würden einer gewissen Schonfrist unterliegen und könnten während zehn Jahren die Schuldzinsen abziehen. Mit diesem Modell würden Eigentümer, deren Hypothek ganz oder überwiegend amortisiert ist, profitieren, während Jungeigentümer mit Schulden auf dem Haus, die über dem Mietwert liegen, trotz des zehnjährigen Einführungsrabatts schlechter fahren würden. David wies jedoch darauf hin, dass das heutige System, welches das Schuldenmachen steuerlich interessant mache und damit gezielt fördere, wenig sinnvoll sei. Das Minderheitskonzept wäre haushaltsneutral oder hätte gar zusätzliche Steuereinnahmen zur Folge; die diesbezüglichen Berechnungen varieren aber beträchtlich. Das heutige Schweizer System ist in Europa mittlerweile fast einmalig, nachdem etwa auch Deutschland, Österreich und Italien das Eigenmietwertsystem abgeschafft haben.

Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

In der Herbstsession stimmte der Nationalrat mit 92 zu 79 Stimmen dem Mehrheitskonzept zu, das einen Eigenmietwert von neu nur noch 60% des Marktmietwerts und die Abschaffung der Dumont-Praxis vorsieht. Gegen den Willen von Finanzminister Villiger sprach er sich damit für hohe Steuergeschenke an die Eigenheimbesitzer aus. Das Minderheitskonzept, das einen Systemwechsel vorschlug und das SP, Grüne, LdU/EVP sowie CVP-Exponenten unterstützten, während ihm Villiger „eine gewisse Sympathie“ entgegenbrachte, unterlag. Der Nationalrat schickte jedoch beide Vorschläge in eine Vernehmlassung an die Kantone. Die Behandlungsfrist für die Initiative „Wohneigentum für alle“ wurde um ein Jahr verschoben.

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Die Mehrheit der Kantone lehnte in der Vernehmlassung den Gegenvorschlag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Hauseigentümer-Initiative „Wohneigentum für alle“ ab. Dieser sah in einer Mehrheitsvariante die Abschaffung der Dumont-Praxis sowie die Festlegung eines steuerbaren Eigenmietwerts von 60% des Marktmietwerts bei der Bundessteuer anstelle der direkten Übernahme der kantonalen Eigenmietwerte vor. Das Bundesgericht legte in einem Grundsatzentscheid fest, dass der Eigenmietwert, welchen Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes als Einkommen versteuern müssen, mindestens 60% des Marktwertes betragen muss. Damit hob es eine neue Regelung des Zürcher Steuergesetzes auf, wonach der Regierungsrat den Eigenmietwert für selbstbewohnte Liegenschaften „in der Regel“ auf 60 % des Marktwertes festzulegen habe. Der höchstrichterliche Entscheid ist für sämtliche Kantone von Bedeutung. Bisher hatte das Bundesgericht keine verbindliche Prozentgrenze gezogen. Wichtiges Argument der Kantone war, dass auch der Gegenvorschlag der WAK der öffentlichen Hand Steuerausfälle bescheren würde. Die Ertragsausfälle wurden beim Gegenvorschlag auf CHF 150 Mio. für den Bund sowie auf CHF 500 Mio. für die Kantone geschätzt, gegenüber CHF 400 bis 500 Mio. bzw. CHF 1 bis 1,4 Mrd. gemäss Initiative. Gewisse Sympathien brachten die kantonalen Finanzdirektoren für die Minderheitsvariante auf, die den von SP sowie Teilen der CVP favorisierten Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum vorschlug. Demnach würde die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben werden, während gleichzeitig die Schuldzinsen von den Steuern nicht mehr abgezogen werden könnten. Vor einem Entscheid gelte es aber, die volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Auswirkungen eines Systemwechsel abzuklären.

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Der Ständerat folgte mit 28 zu 6 Stimmen dem Antrag seiner Kommission auf Nichteintreten auf den vom Nationalrat erarbeiteten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle» und bestätigte seine Empfehlung von 1996, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Als Hauptgründe für diesen Entscheid galten einerseits die Ertragsausfälle von CHF 100 bis 150 Mio., die der Gegenvorschlag dem Bund verursachen würde, und somit im Widerspruch zum Haushaltsziel 2001 und zu den Ergebnissen des Rundes Tisches stünden, andererseits die Vernehmlassung der Kantone. Die Anträge Bisig (fdp, SZ) und Reimann (svp, AG) auf Eintreten fanden im Plenum keine Mehrheit. Konsequenterweise lehnte der Ständerat auch die Motion der WAK-NR ab, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25% vom schweizerischen Mittel abweichen (97.3183).

Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Nach dem Ständerat taxierte auch der Nationalrat die steuerliche Entlastung der Hauseigentümer als nicht vordringlich und ordnete sie der Notwendigkeit eines sanierten Haushaltes unter. In der zweiten Lesung kam er auf seinen Entscheid vom Oktober 1997 zurück und lehnte den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle» ebenfalls ab. Für den Gegenvorschlag warb eine Kommissionsminderheit unter Führung von Toni Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes, der von der SVP sowie von der Mehrheit der FDP und CVP unterstützt wurde. Die Befürworter des Gegenentwurfs zweifelten an den prognostizierten Steuerausfällen, weil diese Rechnung den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen der Eigentumsförderung mit ihren kompensierenden Rückflüssen an die öffentlichen Hände unterschätze. Die grosse Kammer folgte dem Aufruf von Finanzminister Villiger, keine weiteren Steuergeschenke zu machen und die Sanierung der Bundeskasse nicht zu gefährden, und lehnte den Gegenentwurf knapp mit 88 zu 81 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung empfahl das Parlament (mit 104 zu 58 bzw. 29 zu 10 Stimmen) Volk und Ständen, die Hauseigentümer-Initiative abzulehnen.

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Am 7. Februar kam die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung. Auf der Gegnerseite wurde vor der Abstimmung durch den Mieterverband und den Gewerkschaftsbund eine intensive Kampagne geführt. Der Mieterverband stellte in grossen Zeitungsinseraten die Fairness der Vorlage in Frage. Der Eigenheimbesitzer sei nach dem geltenden Gesetz bereits bevorzugt, weil er im Gegensatz zu den Mieterinnen und Mietern einen Teil der Aufwendungen fürs Wohnen von den Steuern abziehen könne. Mit seiner Initiative wolle nun der Hauseigentümerverband zusätzlich eine Reduktion des Eigenmietwertes und damit ein weiteres Steuergeschenk erwirken. Auch die Parteileitung der SP empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee «Nein zur Hauseigentümer-Initiative», welches durch die Ständeräte Zimmerli (svp, BE) und Beerli (fdp, BE) präsidiert wurde und welchem über 100 Parlamentarier beigetreten waren, warnte vor Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich, die nach der Annahme notwendig würden. Schützenhilfe erhielten die Gegner der Initiative auch durch Bundesrat Villiger, der auf die enormen Steuerausfälle hinwies. Die kantonalen Finanzdirektoren schlugen ebenfalls Alarm. Sie bezifferten die jährlichen Steuerausfälle in neun untersuchten Kantonen insgesamt auf über CHF 500 Mio.

Auf der Befürworterseite machten sich in erster Linie Exponenten des Hauseigentümerverbandes für die Initiative stark. Sie präsentierten eine Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Tobias Studer (erschienen im März 1997 im Auftrag des HEV), wonach die Initiative zu einer starken Zunahme der privaten Bauinvestitionen und damit zu Steuermehreinnahmen führen würde. Die SVP beschloss mit 235 zu 22 Stimmen – entgegen der Meinung ihrer Kantonalsektionen Graubünden, Jura und Appenzell-Ausserrhoden – deutlich die Ja-Parole.

FDP und CVP taten sich schwer damit, eine Parole zu verabschieden. Die Delegiertenversammlung der FDP spaltete sich in zwei fast gleich grosse Lager. Bundesrat Kaspar Villiger und Parteipräsident Steinegger plädierten für die Nein-Parole, weil die Initiative hauptsächlich jenen diene, die bereits Wohneigentum besässen und sich hinter der Vorlage heimliche Subventionen in Milliardenhöhe verbergen würden. Für die Initiative sprach Nationalrat Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Schluss obsiegten die Gegner mit 101 zu 83 Stimmen. In der Folge fassten nicht weniger als 16 Kantonalsektionen die Ja-Parole. Das knappe Nein wurde von Steinegger als Auftrag verstanden, nach erfolgreicher Sanierung der Bundesfinanzen die allgemeinen Steuersätze zu senken. Die Parteispitze schlug den Delegierten zudem vor, auf die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Streichung des Schuldzinsabzugs hinzuarbeiten. Die Abzüge für den Unterhaltsaufwand hingegen sollen beibehalten werden. Die Parole der CVP, die an der Delegiertenversammlung vom 17. Januar gefasst wurde, war im Vergleich zur FDP deutlicher ausgefallen. Nationalrat Baumberger (cvp, ZH), seinerseits Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, versuchte seine Partei vergeblich für eine Zustimmung zur Initiative zu gewinnen. Mit 215 gegen 68 stimmten die Delegierten gegen die Annahme der Initiative und folgten damit dem Apell ihres Parteipräsidenten Durrer, an den Beschlüssen des Runden Tisches zur Haushaltssanierung festzuhalten.

In der Abstimmung lehnte das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» mit 58,7% Neinstimmen ab. Nur die Kantone Aargau, Glarus und Schwyz hiessen die Initiative gut. Am klarsten gegen die Vorlage gestimmt haben städtische Gebiete (Basel-Stadt 79,4%), aber auch ländliche Kantone wie Uri oder Graubünden lehnten die Initiative mit mehr als 60% Nein ab. Überdurchschnittlich stark fiel die Ablehnung auch in der französischen Schweiz


Eidgenössische Volksinitiative „Wohneigentum für alle“
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,2%
Ja: 721'717 (41,3%) / 3 Stände
Nein: 1'025'025 (58,7%) / 17 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP (3*), FP, Lega, LP (3*), SD; Baumeisterverband, SGV, Bauernverband.
– Nein: SP, FDP (16*), CVP (2*), GP, LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, VSA, Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein Schweiz, CNG.
– Stimmfreigabe: Vorort
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

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Eine nach der Abstimmung durchgeführte Befragung (Vox-Analyse) ergab, dass Personen, die in einer Mietwohnung leben, die Initiative sehr deutlich abgelehnt haben (24% Ja) und sie von Hauseigentümern relativ knapp (52%) angenommen worden ist. Sehr deutlich fiel die Ablehnung auch bei den Sympathisanten der SP aus (22% Ja). Die Anhängerschaft der FDP und der CVP war erwartungsgemäss gespalten, lehnten die Initiative aber ebenfalls ab, während diejenigen, welche der in dieser Frage geschlosseneren SVP nahe stehen, ihr relativ knapp (54%) zustimmten. Als wichtigstes Argument wurde auf Befürworterseite das Eigeninteresse angeführt. Bei den Gegnern wurden die einseitige Begünstigung einer Bevölkerungsgruppe und die Sorge um die Bundesfinanzen etwa gleich oft genannt.

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