Für eine leichtere Anerkennung stressbedingter Krankheiten als Berufskrankheiten (Pa.Iv. 23.415)

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Mittels parlamentarischer Initiative forderte Baptiste Hurni (sp, NE) Mitte Mai 2023 eine Ausweitung der Definition von Berufskrankheiten im UVG. Gerade stressbedingte Erkrankungen hätten es mit der heutigen Gesetzeslage schwer, als Berufskrankheiten anerkannt zu werden. Diese nähmen jedoch momentan rapide zu, was hohe Kosten generiere. Ein Ausbau des Versicherungsschutzes hätte den Vorteil, dass Arbeitgebende präventiv arbeiten würden, um stressbedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz vorzubeugen. Auch Arbeitnehmende würden dadurch entlastet, die durch den fortwährenden Anstieg der Krankenkassenprämien ohnehin bereits starken finanziellen Druck verspürten, so der Initiant.
Anfang Mai 2024 beschloss die SGK-NR mit 16 zu 8 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben, da sich «die aktuelle Regelung bewährt» habe und «weiterhin zeitgemäss» sei.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (sp, NE), welche eine erleichterte Anerkennung von stressbedingten Erkrankungen als Berufskrankheiten im UVG forderte. Christian Dandrès (sp, GE), der die Initiative nach der Wahl Hurnis in den Ständerat übernommen hatte, gab zu Beginn der Debatte seine Interessenbindung als Präsident des VPOD bekannt. Aus verschiedenen Studien des BfS gehe hervor, dass das Stressniveau bei Arbeitnehmenden klar zugenommen habe, wobei sich die Situation der Frauen noch stärker verschlechtert habe als diejenige der Männer, so Dandrès. Durch die Initiative würden stressbedingte Erkrankungen neben der Krankenversicherung zusätzlich von der Unfallversicherung gedeckt, was die Absicherung der Arbeitnehmenden verbessere und die Arbeitgebenden animiere, Präventivarbeit zu leisten. Dem schloss sich auch eine Minderheit der SGK-NR um Brigitte Crottaz (sp, VD) an, welche die vorgeschlagene Gesetzesänderung insofern begrüsste, als dass sie neben stressbedingten Erkrankungen auch den Raum schaffe, andere Erkrankungen, die aktuell nicht als Berufskrankheiten angesehen würden, aber in einem engeren Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit ständen, im UVG zu inkludieren. Thomas Rechsteiner (mitte, AI), der die Kommissionsmehrheit vertrat, forderte der Initiative keine Folge zu geben: Die geltende Gesetzeslage erlaube es bereits, stressbedingte Erkrankungen als Berufskrankheiten anzuerkennen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. Ausserdem habe sich das Anforderungssystem zur Anerkennung von Berufskrankheiten bewährt, zumal es bei der Änderung zu einem Prämienanstieg in der Berufsunfallversicherung käme. Der Nationalrat beschloss mit zu 127 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die geschlossenen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Ratsmitglieder der Mitte stellten sich hinter die Vorlage.