Bundesgerichtsurteile im Zusammenhang mit kritischen Medienberichten über einzelne Produkte hatten bei Medienschaffenden und Konsumentenschutzorganisationen zu Zweifeln an der Tauglichkeit des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, auf das sich die Richter abgestützt hatten, geführt. Gemäss dem Bundesgericht darf in den Medien auch sachlich begründete Kritik an einem Produkt nur dann geübt werden, wenn gleichzeitig ebenfalls negative Aspekte von Konkurrenzprodukten erwähnt werden. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte deshalb Nationalrat Vollmer (sp, BE) eine Revision dieses Gesetzes verlangt. Insbesondere forderte er, dass diese Bestimmungen nicht mehr auf Personen anwendbar sind, die im redaktionellen Teil von Medien publizieren und nicht in Wettbewerbsabsicht handeln. Die vorberatende Kommission teilte die Ansicht Vollmers, dass die geltenden Bestimmungen die Meinungsäusserungsfreiheit in unbefriedigender Weise beeinträchtigen und beantragte, der Initiative Folge zu geben. Sie drang mit ihrem Antrag jedoch nicht durch. Das Plenum folgte mit 73:67 Stimmen dem Ablehnungsantrag der von Baumann (svp, TG) angeführten Kommissionsminderheit. Diese argumentierte, dass das neue Medienstrafrecht genügend Möglichkeiten für eine rechtskonforme kritische Information bieten würde.

Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb