Im Frühjahr gab der Bundesrat ein neues Gesetz über die Produktsicherheit in die Vernehmlassung. Der Schutz soll mit den neuen Bestimmungen durchwegs auf das Niveau der entsprechenden EU-Richtlinie erhöht werden. Neu geschaffen würde unter anderem die Kompetenz für die Bundesbehörden, fehlerhafte und gefährliche Geräte und Apparate vom Markt zurück zu rufen.
- Schlagworte
- Datum
- 2. März 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- NLZ, 2.3.06.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 27.09.2016
Aktualisiert am 27.09.2016