Swisslex: Revision des Bankengesetzes (BRG 93.122)

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Während der Vorberatung durch die ständerätliche Kommission wurde von der Bankiervereinigung und der Bankenkommission angeregt, dass im Rahmen dieser Revision auch die Kantonalbanken der Aufsicht durch die Bankenkommission zu unterstellen seien. In einer kurzen Vernehmlassung sprachen sich nur die SP, die GPS und der LdU für eine obligatorische Unterstellung aus; die bürgerlichen Parteien und die Mehrheit der Kantonalbanken waren aus föderalistischen Gründen dagegen. Das EFD schlug schliesslich eine fakultative Unterstellung vor und beantragte zudem die Aufnahme der von der Bankenkommission gewünschten Bestimmung, dass auch die Kantonalbanken die Revision durch eine externe Stelle durchführen lassen müssen.

Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Im Ständerat machte Kommissionssprecher Jagmetti (fdp, ZH) darauf aufmerksam, dass eine Harmonisierung des schweizerischen Bankenrechts mit den Vorschriften der EU vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb erforderlich sei. In bezug auf die ausländischen Bankniederlassungen stimmte der Rat den Regierungsanträgen zu. Er übertrug aber die Kompetenz zum Abschluss von bilateralen Abkommen über die Bankenaufsicht durch ausländische Organe und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden vom Bundesrat auf das Parlament. Der Rat beschloss im weiteren, dass sich in Zukunft auch die Kantonalbanken der Prüfung durch eine externe Revisionsstelle werden unterziehen müssen, und dass die Kantone die bankengesetzliche Aufsicht über ihre Kantonalbanken vollumfänglich an die Eidgenössische Bankenkommission übertragen können. Mit knappem Mehr nahm der Rat dann einen Antrag Zimmerli (svp, BE) an, der zulassen wollte, dass Kantonalbanken auch dann zu dieser Kategorie gehören, wenn die Staatsgarantie sich nur noch auf einen Teil der Bankgeschäfte (Sparhefte und Kassenobligationen) erstreckt. Damit sollte gemäss dem Antragsteller die Voraussetzung für eine schrittweise Privatisierung der Kantonalbanken geschaffen werden.

Diese letzte Bestimmung fand im Nationalrat keine Unterstützung. Er strich sie mit der Begründung, dass die Zukunft der Kantonalbanken und die damit verbundene Gesetzgebung grundsätzlich überdacht werden müssen. Sonst schloss er sich weitgehend dem Ständerat an. Abweichend von der kleinen Kammer stimmte er allerdings einem Antrag Poncet (lp, GE) zu, der vorsieht, dass die von Aufsichtsbehörden auf dem Amtsweg erhaltenen Informationen nur dann an ausländische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren rechtsgültig abgeschlossen worden ist. Dieser Beschluss stiess vor allem bei der SP auf heftigen Widerstand. Ihre Vertreter warfen der bürgerlichen Mehrheit vor, damit die Einrichtung von Banken, welche für kriminelle Organisationen arbeiten, zu erleichtern. Von Seiten der Nationalbank wurde der Beschluss ebenfalls kritisiert, da er einen Rückschritt hinter bestehende Regelungen darstelle und längerfristig das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz gefährden würde.

Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Die Diskussion um die Stellung der Kantonalbanken, welche im Vorjahr so richtig eingesetzt hatte, zeigte erste gesetzgeberische Auswirkungen. Im Rahmen der im Berichtsjahr noch nicht fertig beratenen Revision des Bankengesetzes, beschloss das Parlament, dass sich Kantonalbanken einer externen Revision unterziehen müssen und sie sich der Aufsicht der eidgenössischen Bankenkommission unterstellen können.

Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Die im Rahmen der Eurolex beschlossene Revision des Bankengesetzes wurde vom Bundesrat in Rahmen der Swisslex erneut vorgelegt. Insbesondere ging es dabei um die Erleichterung der Gründung ausländischer Bankfilialen in der Schweiz und um die Übertragung der Bankenaufsicht an die Behörden des Stammsitzes dieser Filialen. Eine weitere wesentliche Neuerung betraf die Gleichstellung von Ausländern und Schweizern bei Bankgründungen und –übernahmen. Diese Öffnung soll allerdings nur gegenüber Staaten vorgenommen werden, die Gegenrecht gewähren.

Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Bei der Bankengesetzrevision im Rahmen der Swisslex konnte die Differenzbereinigung in der Frühjahrssession zu Ende gebracht werden. Der Ständerat schloss sich der Ansicht des Nationalrats an, dass die Frage der Limitierung der Staatsgarantie bei den Kantonalbanken in einer späteren Phase behandelt werden sollte. Er hob hingegen die vom Nationalrat auf Antrag Poncet (lp, GE) beschlossene Begrenzung der Weitergabe von Informationen, die im Rahmen der internationalen Amtshilfe gewonnen wurden, wieder auf. Diese Weitergabe an die Strafbehörden soll nur dann nicht zulässig sein, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren ausgeschlossen wäre (wie z.B. bei Steuerhinterziehung). Dass ein Rechtshilfeverfahren bereits rechtsgültig abgeschlossen sein muss, wird hingegen nicht mehr verlangt. Nachdem sich auch die Bankiervereinigung gegen die vom Nationalrat beschlossene Erschwerung der Rechtshilfe ausgesprochen hatte, widerrief die Volkskammer ihren Entscheid.

Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)