Im Ständerat machte WAK-Kommissionssprecher Jagmetti (fdp, ZH) darauf aufmerksam, dass eine Harmonisierung des schweizerischen Bankenrechts mit den Vorschriften der EU vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb erforderlich sei. In Bezug auf die ausländischen Bankniederlassungen stimmte der Rat den Regierungsanträgen zu. Er übertrug aber die Kompetenz zum Abschluss von bilateralen Abkommen über die Bankenaufsicht durch ausländische Organe und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden vom Bundesrat auf das Parlament. Der Rat beschloss im Weiteren, dass sich in Zukunft auch die Kantonalbanken der Prüfung durch eine externe Revisionsstelle werden unterziehen müssen, und dass die Kantone die bankengesetzliche Aufsicht über ihre Kantonalbanken vollumfänglich an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) übertragen können. Mit knappem Mehr nahm der Rat dann einen Antrag Zimmerli (svp, BE) an, der zulassen wollte, dass Kantonalbanken auch dann zu dieser Kategorie gehören, wenn die Staatsgarantie sich nur noch auf einen Teil der Bankgeschäfte (Sparhefte und Kassenobligationen) erstreckt. Damit sollte gemäss dem Antragsteller die Voraussetzung für eine schrittweise Privatisierung der Kantonalbanken geschaffen werden.
Diese letzte Bestimmung fand im Nationalrat keine Unterstützung. Er strich sie mit der Begründung, dass die Zukunft der Kantonalbanken und die damit verbundene Gesetzgebung grundsätzlich überdacht werden müssen. Sonst schloss er sich weitgehend dem Ständerat an. Abweichend von der kleinen Kammer stimmte er allerdings einem Antrag Poncet (lp, GE) zu, der vorsieht, dass die von Aufsichtsbehörden auf dem Amtsweg erhaltenen Informationen nur dann an ausländische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren rechtsgültig abgeschlossen worden ist. Dieser Beschluss stiess vor allem bei der SP auf heftigen Widerstand. Ihre Vertreter warfen der bürgerlichen Mehrheit vor, damit die Einrichtung von Banken, welche für kriminelle Organisationen arbeiten, zu erleichtern. Von Seiten der Nationalbank (SNB) wurde der Beschluss ebenfalls kritisiert, da er einen Rückschritt hinter bestehende Regelungen darstelle und längerfristig das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz gefährden würde.
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)