Probleme mit nachrichtenlosen Konten gesetzliche Regelung

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Da auch in Zukunft Probleme mit nachrichtenlosen Konten entstehen können, machte die Bankiervereinigung (SBVg) Vorschläge für eine gesetzliche Regelung mit zusätzlichen brancheninternen Vorschriften. Auf Gesetzesebene soll eine Ablieferung an den Staat oder an eine gemeinnützige Institution nach einer nachrichtenlosen Frist von 30 bis 40 Jahren eingeführt werden. Als nachrichtenlos soll eine Anlage bereits dann gelten, wenn die Inhaber nicht mehr kontaktiert werden können. Derartige Konten sollen von den Banken weiterhin bewirtschaftet werden und alle Akten müssten über die gesetzliche Frist von zehn Jahren hinaus aufbewahrt werden.

Da auch in Zukunft Probleme mit nachrichtenlosen Konten entstehen können, waren 1997 Vorarbeiten für eine rechtliche Regelung dieses Bereichs eingeleitet worden. Im Sommer 2000 wurde ein Vorentwurf zu einem neuen Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht vor, dass Banken und Versicherungen aktiv nach Konto- resp. Policeninhabern suchen müssen, wenn sie während acht Jahren keine Nachrichten mehr erhalten haben. Bleibt die Suche erfolglos, so sind die Namen der Inhaber einer zentralen Meldestelle anzugeben, welche später Berechtigten, die nach allfälligen Guthaben suchen, Auskunft erteilen kann. Nach fünfzig Jahren sollen nachrichtenlose Vermögen an den Bund gehen. Diese neuen Bestimmungen fanden nur bei der SP uneingeschränkte Unterstützung. Für die Bankiervereinigung (SBVg) und die SVP wären Rahmenbestimmungen ausreichend und namentlich die Schaffung einer Meldestelle der Wirtschaft zu überlassen. Die Banken selbst ersetzten ihre 1995 erlassenen Richtlinien durch eine modernere Fassung.

Die im Jahr 2000 eröffnete Vernehmlassung über eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen hatte ein vorwiegend kritisches Echo ausgelöst. Die SP forderte, dass diesem Gesetz nicht nur die Banken, sondern analog zum Geldwäschereigesetz (GwG) auch der Parabankenbereich (Treuhänder etc.) unterstellt werden soll. Der Bundesrat lehnte dies ab, da eine derart weit gefasste Regelung in der Realität kaum praktikabel wäre. Mehr Erfolg hatte die von der FDP und der SVP unterstützte Forderung, die gesetzlichen Vorschriften weniger detailliert zu formulieren, und mehr der Selbstregulierung der Banken zu überlassen. Der Bundesrat beauftragte im Berichtsjahr eine Expertenkommission, bis Ende 2003 einen neuen Vorentwurf auszuarbeiten, der die Schaffung einer zentrale Meldestelle für nachrichtenlose Vermögen beinhaltet und die Rahmenbedingungen für eine Selbstregulierung durch die Banken festlegt.