Die als Konsequenz der Kurseinbrüche auf dem Aktienmarkt aufgetretenen Probleme der vom Finanzier Martin Ebner geschaffenen Investmentgesellschaften (v.a. BZ-Visionen) führten zur Forderung nach einem besseren Schutz der Anleger. Derartige Gesellschaften bieten zwar ihre Aktien als Anlageinstrument öffentlich an, sind aber bloss dem Aktienrecht-, nicht aber dem Anlagefonds- (AFG) oder dem Bankengesetz (BankG) unterstellt. Der Nationalrat überwies ein Postulat Walker (cvp, SG) für eine verschärfte Aufsicht über diese Gesellschaften resp. deren Einbezug in das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), das von einer Ende 2001 eingesetzten Expertenkommission ausgearbeitet wird. Der Bundesrat hatte das EFD zu Jahresbeginn beauftragt, eine Expertenkommission einzusetzen, welche eine Anpassung des schweizerischen Anlagefondsgesetzes an die neuen EU-Richtlinien vorbereiten soll. Gleichzeitig soll auch eine Unterstellung der Investmentgesellschaften unter dieses Gesetz überprüft werden.
- Schlagworte
- Datum
- 6. Juli 2002
- Prozesstyp
- Postulat
- Geschäftsnr.
- 02.3582
- Akteure
- Quellen
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- AB NR, 2002, Beilagen, I, S. 244 f.
- TA, 17.1.02; BaZ, 19.1.02; NZZ, 6.7.02.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 17.03.2025
Aktualisiert am 17.03.2025