Datenhehlerei (Mo. 12.3976)

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Der internationale Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis hatte sich seit 2010 auch in Form von Datenkäufen ausländischer Steuerbehörden manifestiert. Dabei hatte Deutschland zwischen 2010 und 2012 mindestens sechs Datenträger mit Angaben zu deutschen (Schwarzgeld-)Kunden erworben. In der Schweiz wurden diese illegalen Praktiken vor allem von bürgerlicher Seite als einem Rechtsstaat unwürdig eingestuft. Deshalb versuchte sie, die Verwendung, Weitergabe und Publikation von Bankkundendaten (Datenhehlerei) härter zu bestrafen. Eine Motion aus der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) wurde im Ständerat in der Wintersession auf Antrag des Bundesrats angenommen und war am Jahresende im Zweitrat hängig. Bereits 2011 war einer in ähnliche Richtung gehende parlamentarische Initiative aus der FDP-Liberalen Fraktion Folge gegeben worden. Die Annahme des neuerlichen Vorstosses geschah, nachdem das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen im Sommer 2012 erneut einen Datenträger aus der Schweiz gekauft hatte, obwohl die deutsche Regierung in einer 2011 abgegebenen Erklärung zum damals im Ratifikationsprozess stehenden Abgeltungssteuerabkommen festgehalten hatte, dass es zu keinem weiteren „aktiven Erwerb“ von in der Schweiz entwendeten Bankkundendaten kommen sollte.

Der Ständerat stimmte mit seiner Annahme einer Motion seiner Rechtskommission zu, den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Strafbarkeit der Datenhehlerei festhält, zu beauftragen. Nach den bestehenden Normen fällt die entgeltliche oder unentgeltliche Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Daten durch die Maschen der Gesetze. Durch die Gesetzesrevision soll insbesondere die Hehlerei von Bankdaten bestraft werden.

Abgelehnt wurde demgegenüber eine Motion bezüglich Datenhehlerei aus der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK). Eine Allianz aus SVP und Ratslinken brachte das Geschäft mit Stichentscheid der Nationalratspräsidentin zu Fall; dies nachdem sowohl der Ständerat (Annahme 2012) als auch der Bundesrat dem Anliegen positiv gegenüber gestanden waren.

Eine Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen, welche die Verwendung und die Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten strafbar machen wollte, scheiterte im Nationalrat durch den Stichentscheid der Präsidentin. Einerseits sahen die Gegner keinen Handlungsbedarf und andererseits wollten sie verhindern, dass ein allfällig neu eingeführter Straftatbestand Datenhehlerei nur auf Bankkundendaten beschränkt würde.