Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)

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Zwei Geschäfte betreffend Datenhehlerei – ein grosses Thema während der Verhandlungen zum 2012 gescheiterten Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland – wurden 2013 erneut aufgenommen. Ohne Gegenantrag wurde die Frist für eine bereits 2011 von beiden Kommissionen angenommene parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion, die den Verkauf von Bankkundendaten „hart“ bestrafen wollte, bis zur Herbstsession 2015 verlängert.

Wer durch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses - konkret des Bankkundengeheimnisses - für sich oder einen Dritten Vermögensvorteile zu schaffen versucht, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Dies sah die 2010 von der FDP-Liberalen-Fraktion eingereichte und 2011 von den Kommissionen angenommene parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“ vor. 2014 unterbreitete nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eine entsprechende Änderung von Artikel 47 des Bankengesetzes (BankG). Im Entwurf wurde der Geltungsbereich auf jene Personen ausgedehnt, die nachträglich in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese zu ihrem Vorteil nutzen wollen. Die Gesetzesrevision sollte das Vertrauen der Bankkunden in den Finanzplatz Schweiz stärken und damit negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes vorbeugen. In der Debatte im Nationalrat konnte sich eine linke Minderheit, welche die Vorlage aufgrund des automatischen Informationsaustausches als hinfällig betrachtete, nicht durchsetzen. Mit 126 bürgerlichen Stimmen gegen 58 Stimmen aus der SP und den Grünen überwies die grosse Kammer die nur redaktionell veränderte Vorlage an den Ständerat. Die kleine Kammer stimmte in der Herbstsession der Vorlage einstimmig bei 8 Enthaltungen zu. Da der automatische Informationsaustausch wohl nie flächendeckend eingeführt werde und zudem nicht für innerstaatliche Verhältnisse gelte, sei eine Verschärfung der Strafbestimmungen nicht überflüssig.

Eine von der FDP-Liberalen-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“ wurde im Berichtsjahr 2014 erstmals inhaltlich vom Parlament behandelt. Sie war 2010 eingereicht worden und hatte während des Steuerdisputs mit Deutschland an politischer Bedeutung gewonnen. Die Wirtschafts- und Abgabekommissionen (WAK) beider Räte hatten das Begehren bereits 2011 angenommen. Im Jahr 2013 hatte der Nationalrat zudem einer Fristverlängerung bis Herbst 2015 zugestimmt. Der Nationalrat behandelte die Vorlage als Erstrat im September 2014. Sie schlug die Ausdehnung des Personenkreises vor, der im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Bankkundendaten unter Strafe gestellt werden sollte. Etwas genauer sollten auch Personen unter Strafe stehen, die Bankkundendaten, die ihnen unter Verletzung des Bankkundengeheimnisses zugetragen worden waren, weitergeben oder für sich selbst nutzen. Bisher waren einzig die Erstverletzer des Bankkundengeheimnisses strafbar, nicht aber die Erwerber (und potenziellen Weiterverkäufer) der Daten. Der Bundesrat unterstützte die vorgeschlagene Änderung, mitunter mit dem Argument, dass die Weitergabe und Verwendung gestohlener Bankkundendaten das Vertrauen in den Banken- und Finanzplatz Schweiz verletze. Er erachtete die vorgesehene Regelung als geeignet, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Datenverkäufer zu entfalten. Die Ratslinke setzte sich im Nationalrat für Nichteintreten ein. Sie argumentierte, dass unter dem künftigen Regime des automatischen Informationsaustausches (AIA) kein Anreiz mehr bestünde, Bankkundendaten zu stehlen und/oder diese weiterzugeben. Zudem sei die erwartete Abschreckungswirkung eine „Wunschvorstellung“ (Louis Schelbert, gp, LU). Das Ratsplenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und stimmte deutlich, mit 126 zu 57 Stimmen, für Eintreten. In der Detailberatung wurden keine Minderheitsanträge mehr gestellt, weshalb sich der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfs aussprach. Im Dezember 2014 kam das Geschäft in den Ständerat. Weil weder Nichteintretens- noch Minderheitsanträge vorlagen, passierte die Vorlage auch in der Kleinen Kammer einstimmig. In den Schlussabstimmungen wurde die verschärfte Handhabung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bankkundendaten mit 137 zu 57 Stimmen (Nationalrat) und 40 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.