Schutz des Bankgeheimnisses (Mo. 10.3074)

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Die öffentliche Debatte um die zukünftige Handhabung des Bankgeheimnisses und damit verbunden auch die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug gegenüber ausländischen sowie inländischen Steuerbehörden und Bankkunden führte zu einer beträchtlichen Anzahl von Eingaben im Parlament, die wahlweise seine Verteidigung verlangten, aber auch seine Aufgabe und den Übergang zu einer allgemeinen Weissgeldstrategie des Finanzplatzes Schweiz forderten. Ihre Behandlung in den Räten stand im Berichtsjahr noch aus. Ausnahme bildete eine Motion, die vom Bundesrat zum Schutz des Bankgeheimnisses und zur Vermeidung kostspieliger Amtshilfeverfahren verlangt, die neuen Doppelbesteuerungsabkommen möglichst gemäss dem Prinzip der Abgeltungssteuer auszuhandeln. Demnach würden die Vermögens- und Kapitalertragssteuern ausländischer Bankkunden direkt an der Quelle erhoben und anonym an die Steuerbehörden jener Staaten überwiesen, in denen die Klientel steuerpflichtig ist. Im Juni nahm der Nationalrat als Erstrat die entsprechende Motion Graber (svp, BE) diskussionslos an, obschon der Abgeltungssteuer in der öffentlichen Debatte keine grosse Implementationschancen eingeräumt wurden.

Dossier: Bankgeheimnis

Eine weitere veraltete Motion, die 2010 im Angesicht der Verhandlungen um die Vergangenheitsbewältigung – im Speziellen bezüglich Deutscher Schwarzgelder – eingereicht worden war, war im Berichtsjahr 2014 nach wie vor im Ständerat (Zweitrat) hängig. Die Motion verlangte, dass der Bundesrat eine möglichst breit angelegte Einführung einer Abgeltungssteuer anstreben solle, was seit dem Scheitern des Abgeltungssteuerabkommens mit Deutschland 2011 als illusorisch galt und deshalb nicht weiterverfolgt wurde.

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Eine Motion Graber (svp, BE) aus dem Jahre 2010, die die Einführung einer Abgeltungssteuer als die zu favorisierende Lösung beim Aushandeln von Steuerabkommen mit fremden Statten definieren wollte, wurde 2015 im Ständerat behandelt. Die Forderung des Vorstosses, der vom Nationalrat 2010 noch angenommen worden war, galt jedoch als überholt, insbesondere vor dem Hintergrund der Ablehnung eines entsprechenden Steuerabkommens durch den Deutschen Bundesrat 2011 und der beschlossenen Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) auf 2018. Deshalb lehnte die kleine Kammer die Motion diskussionslos ab.

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