Der Ständerat behandelte in der Herbstsession eine Motion Zanetti (sp, SO). Laut dieser soll der Bundesrat gewährleisten, dass auch in Zukunft Beiträge für die Förderung und Ausrichtung von Viehschauen im Rahmen des Landwirtschaftskredites gesprochen werden. Der Motionär erklärte, dass diese Möglichkeit durch eine Änderung in der Verordnung über die Tierzucht ab 2015 entfalle. Viehschauen seien jedoch wichtige Instrumente, um auch landwirtschaftsferne Bevölkerungskreise und Touristen auf bäuerliche Traditionen aufmerksam zu machen. Ausserdem ermöglichten sie den Leistungsvergleich zwischen Züchtern und würden so zu Zuchtfortschritt führen. Für Bauern sei des Weiteren der Aufwand für eine Viehschau hoch: Die vorbereitende Pflege und der Transport der Kühe nähmen sowohl Zeit als auch Geld in Anspruch. Um den Fortbestand dieser Tradition zu sichern, sei sie deshalb finanziell abzugelten. Der Bundesrat erklärte, die Verordnungsänderung sei eine Reaktion auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewesen: Diese habe festgestellt, dass die Zuchtorganisationen bei Viehschauen keine Daten zur Zuchtwertschätzung mehr erheben würden. Um die Tierzucht wieder auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, sollten die Beiträge daher gestrichen und stattdessen in die inzwischen übliche Leistungsprüfung ausserhalb von Viehschauen investiert werden. Der Ständerat liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen: Mit 22 zu 14 Stimmen reichte er die Motion an die grosse Kammer weiter.

Die 2013 vom Ständerat angenommene Motion Zanetti (sp, SO) wurde 2014 auch von der grossen Kammer akzeptiert. Das Parlament fordert damit die Regierung auf, Viehschauen weiterhin finanziell zu unterstützen. Obschon mit der Verlagerung der Zuchtwertschätzung von der Viehschau ins Forschungslabor die ursprüngliche Funktion dieser Veranstaltungen entfallen sei, würden sie nach wie vor einen bedeutenden Mehrwert bieten: Als traditionsreiche Ereignisse stellten sie Begegnungsorte für die nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung und die Bauernschaft dar und böten einen Anziehungspunkt für Touristen. Bundesrat Schneider-Ammann anerkannte diese Argumente und erklärte, dass er in Zusammenarbeit mit der Verwaltung inzwischen eine Lösung für die Problematik gefunden habe: Das früher über die Tierzuchtverordnung gesprochene Geld werde künftig im Rahmen des Absatzförderungsfonds ausbezahlt. Dieser umfasse insgesamt CHF 60 Mio. und könne die Viehschauen als Kommunikationsmassnahmen der Landwirtschaft subventionieren. Dadurch würde zudem der Spielraum der Organisatorinnen und Organisatoren grösser: Fortan könnten so nicht nur Viehschauen, sondern auch andere Tierpräsentationen unterstützt werden. Die Abstimmung fiel mit 113 zu 53 Stimmen zwar deutlich für das Anliegen Zanettis aus, sie unterlief aber das klassische Fraktionsstimmverhalten: Abgesehen von der SVP und den Grünliberalen, welche sich einstimmig für respektive gegen die Motion aussprachen, waren alle Parteien gespalten. Selbst die SP, aus deren Reihen die Vorlage gekommen war, befürwortete nur mit zwei Dritteln ihrer Abgeordneten die Verabschiedung.

Les chambres ont classé la motion Zanetti concernant le soutien financier des marchés-concours. Le Conseil fédéral continuera d'aider ces événements, bien que l'Ordonnance sur l'élevage (OE) ne l'y oblige en rien. En effet, les sept sages considèrent que ces manifestations traditionnelles offrent la possibilité au public de mieux connaître les activités du monde agricole. Ainsi, et dans le cadre du crédit octroyé à l'agriculture, le Conseil fédéral versera un montant maximum de CHF 300'000 par an aux marchés-concours, en prenant appui sur l'Ordonnance sur la promotion des ventes de produits agricoles (OPVA). 50% des coûts imputables devront, toutefois, être couverts par les branches concernées.