Der Ständerat behandelte in der Herbstsession eine Motion Zanetti (sp, SO). Laut dieser soll der Bundesrat gewährleisten, dass auch in Zukunft Beiträge für die Förderung und Ausrichtung von Viehschauen im Rahmen des Landwirtschaftskredites gesprochen werden. Der Motionär erklärte, dass diese Möglichkeit durch eine Änderung in der Verordnung über die Tierzucht ab 2015 entfalle. Viehschauen seien jedoch wichtige Instrumente, um auch landwirtschaftsferne Bevölkerungskreise und Touristen auf bäuerliche Traditionen aufmerksam zu machen. Ausserdem ermöglichten sie den Leistungsvergleich zwischen Züchtern und würden so zu Zuchtfortschritt führen. Für Bauern sei des Weiteren der Aufwand für eine Viehschau hoch: Die vorbereitende Pflege und der Transport der Kühe nähmen sowohl Zeit als auch Geld in Anspruch. Um den Fortbestand dieser Tradition zu sichern, sei sie deshalb finanziell abzugelten. Der Bundesrat erklärte, die Verordnungsänderung sei eine Reaktion auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewesen: Diese habe festgestellt, dass die Zuchtorganisationen bei Viehschauen keine Daten zur Zuchtwertschätzung mehr erheben würden. Um die Tierzucht wieder auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, sollten die Beiträge daher gestrichen und stattdessen in die inzwischen übliche Leistungsprüfung ausserhalb von Viehschauen investiert werden. Der Ständerat liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen: Mit 22 zu 14 Stimmen reichte er die Motion an die grosse Kammer weiter.