Noch strengere Massnahmen gegen rückfallgefährdete Gewalttäter als das revidierte Strafgesetzbuch verlangt eine im Oktober lancierte Volksinitiative mit dem Titel «für lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter». Diese sieht nicht nur den Verzicht auf eine Freilassung nach Verbüssung der Zuchthausstrafe vor, sondern auch die Streichung von Hafturlauben. Falls das Gutachten, das eine Nichttherapierbarkeit konstatiert hat, durch eine spätere Beurteilung revidiert wird, könnten die Behörden die Verwahrung aufheben. Sollte der Verurteilte rückfällig werden, wären allerdings diese Behörden haftbar. Treibende Kraft hinter dieser Initiative sind Mütter von jugendlichen Opfern von brutalen Gewalt- und Sexualdelikten; dem Komitee gehören aber auch Mitglieder der Jungen SVP (Thomas Fuchs, BE) resp. der Freiheits-Partei (Jürg Scherrer, BE) an. (Siehe auch Motion Aeppli).

Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Die nach einem brutalen Sexualverbrechen an einem Kind im Jahre 1998 von betroffenen Eltern und Verwandten lancierte Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ konnte im Mai eingereicht werden. Nachdem es noch zu Jahresbeginn danach ausgesehen hatte, als ob sie scheitern würde, wurden nach einem öffentlichen Aufruf in kürzester Zeit noch fast 150'000 zusätzliche Unterschriften gesammelt, was das Total der Unterzeichnenden auf mehr als 190'000 ansteigen liess.

Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Der Bundesrat war der Ansicht, dass die Forderungen der Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ in juristisch und praktisch befriedigenderer Form in die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs aufgenommen worden seien. Er empfahl sie deshalb zur Ablehnung.

Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Das Parlament folgte dem Antrag des Bundesrats und beschloss, die Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ zur Ablehnung zu empfehlen. In der Debatte waren sich zwar alle einig, dass sich die Gesellschaft besser vor rückfallgefährdeten extrem gefährlichen Straftätern schützen müsse. Für die meisten waren aber die dazu im Vorjahr im Rahmen der Strafrechtsrevision beschlossenen Mittel ausreichend und auch besser geeignet als die von der Initiative verlangten. Im Nationalrat sprachen sich nur eine klare Mehrheit der SVP, zwei Freisinnige und die beiden Vertreter der SD und der EDU dafür aus. Vorangehend war ein Antrag von Rechsteiner (sp, SG) gescheitert, die Initiative von der Rechtskommission eingehender auf ihre völkerrechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Dass die Initiative, welche für lebenslänglich Verwahrte eine periodische Überprüfung der Verwahrungsgründe praktisch ausschliesst, nicht EMRK-konform ist, war auch von Strafrechtlern moniert worden. Allerdings verstösst sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht (wie etwa Folterverbot, Sklavereiverbot), was gemäss neuer Bundesverfassung automatisch zu einer Ungültigkeitserklärung führen würde. Justizministerin Metzler vertrat bei der Begründung ihrer Ablehnung des Antrags Rechsteiner die Ansicht, dass der Initiativtext eine völkerrechtskonforme Auslegung zulassen würde. Der Ständerat plädierte mit einer Gegenstimme ebenfalls für die Ablehnung der Initiative.

Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Volk und Stände nahmen am 8. Februar die Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ relativ deutlich an. Trotz dem sehr emotionalen Gehalt der Vorlage („Schutz unserer Kinder vor Gewalttätern“ lautete ein Slogan der Befürworterinnen) war die Kampagne nicht sehr intensiv. Die sonst üblichen Zeitungsinserate und Plakate fehlten weitgehend, und in den Printmedien – welche grösstenteils ein Nein empfahlen – kamen auf der Kontra-Seite vor allem Strafrechtler zu Wort; von den Politikern (mit Ausnahme der SVP und der kleinen Rechtsaussenparteien empfahlen alle Parteien ein Nein) und dem von ihnen gegründeten Kontra-Komitee war wenig bis nichts zu hören. Die Gegner wiesen hauptsächlich darauf hin, dass die Ziele der Initiative mit dem revidierten Strafgesetz ebenfalls und zudem umfassender und menschenrechtskonform erreicht werden können.
Zugunsten des Volksbegehrens trat nicht so sehr ein der SVP nahe stehendes Komitee, sondern vor allem eine der Initiantinnen, Anita Chaaban aus Buchs (SG), in der Öffentlichkeit in Erscheinung. Ihre von direkt Betroffenen gebildete Selbsthilfegruppe hatte die Initiative ohne Hilfe von politischen Parteien zustandegebracht und verzichtete auch während der Kampagne auf die Zusammenarbeit mit diesen. Die selbst von einem schweren Sexualverbrechen mit beinahe tödlichem Ausgang an einem Patenkind betroffene 44-jährige Hausfrau legte in ihrer Argumentation vor allem Gewicht darauf, dass es keinen Sinn mache, einen in einem Gerichtsgutachten als nichttherapierbar deklarierten Täter später regelmässig auf seine Gefährlichkeit zu überprüfen. Da sich das Risiko einer Wiederholungstat grundsätzlich nie ausschliessen lasse, hätten solche Personen ausnahmslos bis an ihr Lebensende in Verwahrung zu bleiben.


Abstimmung vom 8. Februar 2004

Beteiligung: 45,5%
Ja: 1 198 867 (56,2%) / 19 5/2 Stände
Nein: 934 569 (43,8%) / 1 1/2 Stände

Parolen:
Ja: SVP, SD, EDU, Lega, FP.
Nein: SP, FDP (3*), CVP (2*), GP, LP, EVP; SGB.
keine Parole: Economiesuisse, SGV, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Das Ergebnis war mit 1 198 867 zu 934 569 Stimmen (56,2% Ja) recht deutlich. Alle Kantone mit Ausnahme von Basel-Stadt und Waadt stimmten zu, am deutlichsten das Tessin mit 74%. Die Vox-Analyse ergab, dass sich die politische Orientierung stark auf den Stimmentscheid ausgewirkt hatte: Wer sich zum linken Spektrum zählt, lehnte die Initiative mehrheitlich ab, wer sich rechts positioniert, stimmte noch deutlicher zu; ausschlaggebend war deshalb die politische Mitte, welche zu rund 60% Ja stimmte. Neben dem Links/Rechts-Gegensatz war auch ein deutlicher Graben zwischen den Bildungsschichten erkennbar: Je höher die formale Bildung ist, umso stärker fiel die Ablehnung aus. Keine Verhaltensunterschiede gab es hingegen zwischen den Geschlechtern und zwischen der deutschen und der französischen Sprachregion.

Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)