Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die «Volksinitiative für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» abzulehnen und im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einer Revision des Strafgesetzbuchs (StGB) zuzustimmen. Er begründete die Ablehnung der Initiative insbesondere damit, dass es sehr schwierig wäre, Prozesse mehrere Jahrzehnte nach der Tat durchzuführen. Die Beweiserbringung für die Anklage wäre nach so langer Zeit derart erschwert, dass die Schuld meist nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. Der daraus zwingend erfolgende Freispruch wäre überhaupt nicht im Interesse der Opfer. Der Bundesrat kritisierte zudem die äusserst unklaren Begriffe der Initiative («pornographische Straftaten» an «Kindern vor der Pubertät»). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.

Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung