Revision des Sanktionenrechts (BRG 12.046)

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Von den Justizbehörden und der Politik wurde vermehrt Kritik am neuen Sanktionssystem im Strafgesetzbuch geäussert, das kürzere Freiheitsstrafen durch bedingt oder unbedingt ausgesprochene Geldstrafen ersetzt hat. Die Richter bestimmen dabei zuerst verschuldensabhängig die Anzahl Tage und legen dann einen Tagessatz in Franken fest, bei dem sie auf die wirtschftliche Lage der verurteilten Person Rücksicht nehmen. Diese Tagessätze fallen für Arme wie zum Beispiel Sozialhilfeempfänger oder illegal Anwesende, die von der Nothilfe leben, so niederig aus, dass kaum mehr von einer Strafe gesprochen werden kann. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat mit einem Postulat Sommaruga (sp, GE), einen Bericht über allfällige unerwünschte Auswirkungen und mögliche Gegenmassnahmen vorzulegen. Die FDP hatte bereits im Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung der Geldstrafen oder die Zurückstufung auf eine Ergänzungsstrafe zu Freiheitsstrafen oder zu gemeinnützigen Einsätzen fordert. Die SVP schloss sich einen Monat später diesen Forderungen an.

Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

Die Kritik am neuen Sanktionssystem im Strafgesetzbuch, das unter anderem kürzere Freiheitsstrafen durch bedingt oder unbedingt ausgesprochene Geldstrafen ersetzt hat, ging im Berichtsjahr weiter. Auch der Bundesrat teilte die Meinung, dass das neue Sanktionssystem einige Probleme geschaffen hat. Er sprach sich aber gegen sofortige Einzelkorrekturen aus und kündigte an, seine Revisionsvorschläge aufgrund einer Gesamtschau erarbeiten zu wollen.

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In welche Richtung diese Revision zielen soll, machte der Nationalrat mit der Überweisung einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, namentlich aus den Reihen der SVP und der CVP, klar. So stimmte er zwei Motionen von Rickli (svp, ZH) zu, welche eine Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen von über zwei Jahren (09.3428) resp. eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei bedingten Strafen (09.3427) von drei auf fünf Jahre fordern. Er überwies auch eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen (09.3444) und eine Motion (09.3450) Amherd (cvp, VS) für die Wiedereinführung von unbedingten Haftstrafen von unter 24 Monaten . Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen wurde auch von diversen Kantonsregierungen gefordert. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, dass diese Motionen nicht als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat überwiesen werden sollen, sondern als Prüfungsaufträge. Damit soll verhindert werden, dass voreilig einige Detailkorrekturen am Strafensystem vorgenommen werden, die zu neuen Problemen führen könnten.

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Der Nationalrat lehnte ein Motion (09.3223) Geissbühler (svp, BE), welche das Geldstrafensystem ganz abschaffen wollte, mit 91 zu 90 Stimmen ab. Für die Abschaffung sprachen sich die SVP, die BDP und eine klare Mehrheit der CVP aus. Mehr Erfolg hatte hingegen Nationalrat Baettig (svp, JU), der mit einer Motion (09.3233) die Abschaffung der bedingt ausgesprochenen gemeinnützigen Arbeit verlangte. Der Bundesrat war mit der Überweisung einverstanden und gab bekannt, dass das EJPD eine Evaluation des gesamten neuen Strafensystems eingeleitet habe. In diesem Zusammenhang stellte sich der Nationalrat auch hinter eine Motion Stamm (svp, AG), (09.3313) welche verlangte, dass die Verpflichtung zu einer solchen gemeinnützigen Arbeit nicht vom Einverständnis des Verurteilten abhängig gemacht wird. Ebenfalls angenommen wurde eine weitere Motion Stamm (09.3300) für die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten. Im Ständerat fiel die Ausserordentliche Session in der Sommersession zur Kriminalität sehr kurz aus. Er überwies dabei eine Motion (09.3158) Luginbühl (bdp, BE) für die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Abschaffung der bedingten Geldstrafen an seine Rechtskommission zur Vorprüfung. Die vom Nationalrat überwiesenen Motionen behandelte er in der Wintersession und wandelte sie grösstenteils in Prüfungsaufträge um; die Motion Stamm für die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen lehnte er ab.

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Ende Juni gab der Bundesrat verschiedene Vorschläge zu einer Revision des Strafrechtes in die Vernehmlassung. Er beurteilte insbesondere die 2007 eingeführte Geldstrafe, die damals die kurze Freiheitsstrafe ersetzt hatte, als wenig wirksam. Geldstrafen sollen deshalb künftig nur noch unbedingt ausgesprochen und die kurze Freiheitsstrafe (ab 3 Tage) wieder eingeführt werden. Um Gefängnisüberbelegungen zu vermeiden, sollen die Kantone den elektronisch überwachten Vollzug anwenden oder Strafen in Form von gemeinnütziger Arbeit aussprechen können. Zudem schlägt die Regierung eine Erhöhung der Altersgrenze im Jugendstrafgesetz von 22 auf 25 Jahre und die Revision der Bestimmungen zur Landesverweisung vor. Weiter soll der Tatbestand des Inzests, der kaum noch festgestellt wird, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, da er über den Tatbestand des Missbrauchs strafrechtlich nach wie vor erfasst werde. Für einigen Unmut sorgte ein Interview mit Bundesrichter Wiprächtiger, der die Einschätzung des Bundesrats über die Unwirksamkeit von bedingten Geldstrafen nicht teilt und der Regierung vorwarf, sich politischem Druck zu beugen. Die Reaktionen der Kantone und der Parteien waren gespalten. Während die SP sich zur geplanten Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen kritisch äusserte, waren die Neuerungen der SVP zu wenig scharf. Die Grünen zeigten sich hingegen überzeugt, dass die Deliktzahl durch strengere Strafen nicht sinken würde. Die Bürgerlichen äusserten ihren Unmut über die Abschaffung des Inzests als Straftatbestand.

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Im vergangenen Jahr waren aufgrund heftiger Kritik verschiedene Vorschläge zu einer erneuten Revision des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen, revidierten, allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung gegeben worden. Unter den vorgeschlagenen Änderungen befanden sich die Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen, die Erhöhung der Altersgrenze im Jugendstrafgesetz auf 25 Jahre und die Revision der Bestimmungen zur Landesverweisung. Gleichzeitig sollten elektronische Fussfesseln eingeführt werden, die den Vollzug von Straften ausserhalb von Gefängnissen und Anstalten ermöglichen. Eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von elektronischen Fussfesseln zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Partner war auch durch eine Motion Perrin (svp, NE) (09.4017) gefordert worden, die nach dem Nationalrat auch im Ständerat angenommen wurde. Im Oktober 2011 nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis. Er wird bis Ende März 2012 eine Botschaft ausarbeiten.

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Im vorigen Berichtjahr wandelte der Nationalrat eine Motion Luginbühl (bdp, BE) (09.3158), welche eine Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten und eine Abschaffung von bedingten Geldstrafen fordert, in einen Prüfungsantrag um. Der Ständerat akzeptierte diese Änderung in der Frühjahrssession 2012. Dies erwies sich jedoch als überflüssig, da der Bundesrat bereits selbst aktiv geworden war und im April eine Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verabschiedet hatte. Die Revision beabsichtigt mit der Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen ab drei Tagen und der Abschaffung bedingter Geldstrafen, die Freiheitsstrafe stärker zu gewichten. Da künftig mehr Freiheitsstrafen ausgesprochen würden, solle das Electronic Monitoring, d.h. die elektronische Überwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt, definitiv als Vollzugsform für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten eingeführt werden. Auch will der Bundesrat die strafrechtliche Landesverweisung wieder möglich machen.

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Die beiden Tötungsdelikte gaben den Gegnern des erst 2007 eingeführten Primats des Resozialisierungsauftrags im Strafvollzug Aufwind. So hiess der Nationalrat in der Herbstsession im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen von drei Tagen bis zu sechs Monaten zulasten der Geldstrafen mit 181 zu 13 Stimmen gut. Bedingte Geldstrafen sollten nur noch unter strengen Bedingungen möglich sein und der minimale Tagessatz von 10 auf 30 Franken erhöht werden. Die von der SVP geforderte Rückkehr zum Bussensystem vor 2007 fand aber ausserhalb der Partei keine Unterstützung. Da künftig wieder mehr Delinquenten Freiheitsstrafen verbüssen müssen, wollte die grosse Kammer den Einsatz von überwachtem Vollzug ausserhalb der Strafanstalt erleichtern. In der Schweiz laufen bereits seit 1999 in einzelnen Kantonen Pilotprojekte mit dem sogenannten Electronic Monitoring. Dieses wird sowohl als Massnahme bei der Resozialisierung als auch bei kurzen Haftstrafen eingesetzt. Da elektronische Fussfesseln auch beim Täter von Payerne zur Anwendung kamen, war deren Einsatz kritisiert worden. Dennoch sprach sich die grosse Kammer schliesslich für das Electronic Monitoring bei Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten aus, da es kostengünstig sei und dem Täter erlaube, einem Beruf nachzugehen. Zu den Verschärfungen des Sanktionenrechts sollte schliesslich der Landesverweis für Ausländer wieder eingeführt werden. Sowohl linke als auch rechte Nationalräte waren mit der Revision nicht zufrieden, weshalb die Vorlage mit lediglich 77 zu 54 Stimmen bei 52 Enthaltungen angenommen wurde.

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Nur sieben Jahre nach ihrer Einführung sollen Geldstrafen wieder hinter die Freiheitsstrafen zurücktreten. Nach dem Nationalrat beriet der Ständerat als Zweitrat die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, die der Bundesrat in Reaktion auf die viel geäusserte Kritik am neuen Sanktionssystem erarbeitet hatte. Einig waren sich die Räte, dass es auch weiterhin bedingte Geldstrafen geben sollte. Sie dürften jedoch nur noch bis maximal 180 Tagessätze verhängt werden. Die Stärkung der Freiheitsstrafe durch die Herabsetzung des Mindestentzugs von sechs Monaten auf drei Tage erfordert auch Anpassungen im Strafvollzug. Deshalb soll künftig das Electronic Monitoring definitiv eingeführt werden und die gemeinnützige Arbeit nicht mehr eine eigene Strafe, sondern nur noch eine Vollzugsmöglichkeit darstellen. Konsens bestand darüber, dass die strafrechtliche Landesverweisung vom Ausländergesetz in das Strafgesetzbuch transferiert wird. Differenzen herrschten jedoch in folgenden Punkten: Während der Nationalrat den Vorrang von Geldstrafen gegenüber Freiheitsstrafen unter sechs Monaten aufheben und bedingte Geldstrafen nur in besonders günstigen Umständen aussprechen wollte, war der Ständerat wie der Bundesrat mit der Erteilung bedingter Geldstrafen grosszügiger. Uneinigkeit bestand weiter bezüglich der Minimalhöhe des Tagessatzes: Der Nationalrat beschloss CHF 30, während der Ständerat den Betrag in Übereinstimmung mit dem Bundesrat aus Rücksicht auf mittellose Verurteilte auf CHF 10 festlegen sowie eine Verlängerung der Ratenzahlungsfrist ermöglichen wollte. Schliesslich wollte die grosse Kammer bedingte Geldstrafen immer zu hundert Prozent bedingt, während der Ständerat jeweils die Hälfte der Strafe als unbedingt aussprechen wollte.
In der Herbstsession 2014 zeigte sich der Nationalrat wenig kompromissbereit. Eine bürgerliche Mehrheit hielt sowohl an der Minimalhöhe von CHF 30 Tagessatz als auch an der Wiedereinführung des Vorrangs von Freiheits- vor Geldstrafen fest. So sollte auch bei Nichtbezahlung der Geldstrafe rasch eine Freiheitsstrafe angeordnet werden können. Ein Minderheitsantrag Rickli (svp, ZH) für die komplette Abschaffung bedingter Geldstrafen, die am Anfang der aktuellen Gesetzesrevision stand, fand jedoch keine Zustimmung. Auch der Ständerat hielt mehrheitlich an seiner Position fest. Jedoch kam er dem Nationalrat insoweit entgegen, dass künftig Freiheitsstrafen von drei Tagen möglich sein sollten. Die kleine Kammer wollte es jedoch nicht den Gerichten überlassen, welche Strafform Vorrang geniesst. Sie präferierte eine gesetzliche Regelung, die festschreibt, dass zur Vermeidung von weiteren Straftaten und bei begründetem Verdacht auf Nichtbezahlung anstelle einer Geld- eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann. Der Ball lag Ende 2014 erneut beim Nationalrat.

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Im Frühling 2015 setzte der Nationalrat das laufende Differenzbereinigungsverfahren zur Revision des Sanktionenrechts fort. Die umstrittenen Kernpunkte waren nach wie vor die Mindesthöhe der Tagessätze, die Möglichkeiten der Zahlungsfristverlängerung sowie des Vollzugs von Geldstrafen über den Betreibungsweg, der Vorrang von Geldstrafen vor Freiheitsstrafen und die Existenz der bedingten Geldstrafen. Betreffend die Mindesthöhe von Tagessätzen stimmte die grosse Kammer mit 104 zu 87 Stimmen einem Kompromissvorschlag ihrer Kommissionsmehrheit zu. Demnach sollen Tagessätze grundsätzlich mindestens CHF 30 betragen, in Anbetracht der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestraften aber ausnahmsweise auf CHF 10 gesenkt werden können. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich zufrieden mit diesem Vorschlag, da er die bestehende Praxis klar und eindeutig ins Gesetz schreibe. Die Möglichkeiten zur Verlängerung der Zahlungsfrist von Geldstrafen und zum Vollzug über den Betreibungsweg akzeptierte der Nationalrat mit 124 zu 55 Stimmen und räumte damit diese Differenz aus. Da mit der Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen ein Bereich geschaffen wurde, in dem entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann, war das Verhältnis dieser beiden Sanktionsformen noch zu regeln. Der Nationalrat akzeptierte den grundsätzlichen Vorrang von Geld- vor Freiheitsstrafen, strich aber gleichzeitig die Begründungspflicht bei Abweichungen vom Grundsatz. Mit den vier verbleibenden Differenzen befasste sich der Ständerat in der Sommersession.

Der Kompromiss betreffend die Tagessätze stiess in der Kantonskammer auf stillschweigende Zustimmung. Die Pflicht zu begründen, warum statt einer Geld- eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, wollte der Ständerat jedoch beibehalten. Bei den bedingten Geldstrafen folgte er der grossen Kammer und gab seine Position auf, dass Geldstrafen immer zur Hälfte unbedingt ausgesprochen werden müssten. Eine Differenz bezüglich der Strafprozessordnung blieb weiter bestehen, da der Ständerat die vom Nationalrat vorgesehene Ausweitung der Strafbefehlskompetenz des Staatsanwaltes ablehnte. Zum Abschluss ihrer Beratungen fügte die kleine Kammer noch eine Koordinationsbestimmung mit den im März 2015 verabschiedeten Änderungen im Ausschaffungsrecht ein: Im Falle des Inkrafttretens beider Gesetzesrevisionen sollen die Bestimmungen zur Landesverweisung im Ausschaffungsrecht Vorrang haben vor der entsprechenden, weniger weit gehenden Bestimmung im Sanktionenrecht. Die Einigungskonferenz beantragte schliesslich, in beiden verbleibenden Differenzen dem ständerätlichen Standpunkt zu folgen. Dieser Antrag wurde in beiden Kammern stillschweigend angenommen. In der Schlussabstimmung sprach sich der Ständerat einstimmig für die Gesetzesrevision aus, während sie im Nationalrat mit 142 zu 50 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen wurde. Alle ablehnenden Voten kamen aus der Fraktion der SVP.

Stefan Engler (cvp, GR), Sprecher der RK-SR, fragte am Schluss der Ratsdebatte: „Was schaut nach rund drei Jahren Arbeit des Gesetzgebers an wesentlichen Neuerungen heraus?“ Die Freiheitsstrafe erhält gegenüber der Geldstrafe mehr Gewicht, kurze Freiheitsstrafen sind unter Vorbehalt des Vorrangs der Geldstrafe wieder möglich, die gemeinnützige Arbeit ist neu Vollzugsform und nicht mehr eigene Sanktion und es wurde eine gesetzliche Grundlage für das sogenannte Electronic Monitoring geschaffen. Die bedingte Geldstrafe, welche im Zentrum der diese Revision auslösenden Kritik stand, besteht weiter.

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Da die Referendumsfrist für die Revision des Sanktionenrechts ungenutzt verstrichen ist, werden die neuen Bestimmungen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Änderungen im Jugendstrafgesetzbuch setzt der Bundesrat bereits per 1. Juli 2016 in Kraft. Insbesondere die Erhöhung der Altersgrenze für die Beendigung jugendstrafrechtlicher Massnahmen von 22 auf 25 Jahre bringe entscheidende Vorzüge und soll darum rasch umgesetzt werden. Jugendlichen soll es so beispielsweise ermöglicht werden, während einer Massnahme eine Berufslehre abzuschliessen.

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