Ausweitung des strafrechtlichen Begriffs der Korruption

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In seiner Antwort auf eine in ein Postulat umgewandelte Motion Rechsteiner (sp, SG) hielt der Bundesrat fest, dass sich der strafrechtliche Begriff Bestechung in der Schweiz, wie auch sonst überall ausser den USA, nur auf die Bestechung einheimischer Beamter bezieht. Da die entsprechenden Gebräuche und Rechtsvorschriften je nach Land sehr unterschiedlich seien, sei die Forderung Rechsteiners nach einer schweizerischen Strafnorm zur Verhinderung von Bestechungszahlungen an ausländische Behörden als nicht praktikabel abzulehnen.

Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

In Zürich fand vor dem Bezirksgericht der Prozess im bisher grössten Fall von Korruption in der Schweiz statt. Der frühere Leiter der Abteilung Wirtschaftswesen der Kantonsverwaltung (u.a. zuständig für die Bewilligung von Restaurants etc.), Raphael Huber, wurde wegen passiver Bestechung (Annahme von Bestechungsgeldern) im Umfang von CHF 2.4 Mio angeklagt. Im Abwesenheitsverfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren, einer Busse von CHF 200'000 und zur Ablieferung der nachgewiesenen Deliktsumme von CHF 1.38 Mio. Diverse Besitzer von Gastronomiebetrieben wurden wegen aktiver Bestechung mit Gefängnisstrafen bis zu 15 Monaten bedingt, kombiniert mit Bussen bis zu CHF 40'000 und mit der Einziehung von erlangten Vermögensvorteilen bestraft. Das EJPD setzte – als Konsequenz aus einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) – eine Arbeitsgruppe ein, welche einen Bericht über das Ausmass der Korruption in der Schweiz anfertigen soll.

Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Eine vom Vorsteher des EJPD im Sommer 1995 eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Herbst ihren Bericht über die Korruption in der Schweiz vor. Sie kam darin zum Schluss, dass die Situation noch nicht alarmierend sei, aber doch gewisse Anzeichen für eine Verschärfung der Lage bestehen. Nach Meinung der Experten sollte deshalb in erster Priorität die Prävention verstärkt werden. Sie schlugen dazu eine striktere Regelung der Zulässigkeit der Annahme von persönlichen Geschenken durch Staatsangestellte vor. Im repressiven Bereich empfahlen die Experten eine Verschärfung des Strafmasses für aktive Bestechung. Die Bestechung von ausländischen Beamten soll in Zukunft in der Schweiz strafbar sein. Im Gleichschritt mit den anderen Staaten soll nach Ansicht der Experten zudem ein Verbot des Steuerabzugs für Schmiergeldzahlungen eingeführt werden. Bundesrat Koller kündigte an, dass er bis Ende 1997 ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Korruption erarbeiten lassen wolle, welches sich auf die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe stützt. Der Ständerat überwies ohne Gegenstimme eine Motion Schüle (fdp, SH), welche ebenfalls derartige Massnahmen verlangt.

Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Schüle (fdp, SH) für eine Ausweitung des Korruptionsbegriffs im Strafrecht (u.a. Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter) und für härtere Sanktionen. Diesen Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter fordert auch eine am 17. Dezember von der Schweiz und 32 weiteren Staaten unterzeichnete OECD-Konvention. Da der Bundesrat das EJPD aufgrund eines 1996 veröffentlichten Expertenberichts bereits mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzestexte beauftragt hatte, lehnte es der Nationalrat ab, auch selbst noch legislatorisch tätig zu werden, wie dies Rechsteiner (sp, SG) mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 96.414) verlangt hatte.

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