Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis

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Beängstigende Dimensionen nehmen die Auswirkungen der Fluorausscheidungen der drei Aluminiumwerke im Wallis an. Neben den Schäden an den Früchtekulturen mussten nun auch Anzeichen für das Absterben von Wäldern (darunter auch der Pfynwald) konstatiert werden. Ein vielbeachteter Untersuchungsbericht von Naturschützern deckte nicht nur die Auswirkungen der Fluoremissionen auf, sondern wies auch darauf hin, dass in Ländern mit strengeren Umweltschutzgesetzen selbst die Werke der Alusuisse mit wirksameren Reinigungsanlagen ausgerüstet sind als im Wallis. Der Konzern (ihm gehören die Werke in Steg und Chippis) kündigte daraufhin an, dass er bis 1982 das modernere Werk Steg mit der geforderten Trockenreinigungsanlage ausrüsten werde. In seiner Antwort auf eine Interpellation von Gabrielle Nanchen (sp, VS) bestätigte der Bundesrat die Verursachung gravierender Waldschäden durch die Fluorausscheidungen; um die Möglichkeiten der Verhinderung dieser Schäden genauer abzuklären, begnügte er sich einstweilen mit der Bildung einer Untersuchungskommission. Da für die Abgabe von Fluor an die Atmosphäre vorläufig noch keine gesetzlichen Vorschriften bestehen und die Grenzwerte für die Abgabe ins Wasser erst ab 1. Juli 1982 eingehalten werden müssen, gibt es nach Ansicht des Bundesrates keine rechtlichen Grundlagen, um gegen die Aluminiumfabriken vorzugehen.

Im Kampf gegen die Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis konnte ein wichtiger Teilerfolg erzielt werden. Nachdem auch die vom Bundesrat eingesetzte Untersuchungskommission die Emissionen als untragbar beurteilt hatte und ihre schrittweise Verringerung auf rund einen Fünftel des heutigen Volumens innert drei Jahren empfohlen hatte, sah sich die Kantonsregierung zum Handeln veranlasst. Für die beiden Werke in Steg und Martigny ordnete sie den Einbau der Reinigungsanlagen gemäss den Anträgen der eidgenössischen Kommission an. Um der Gefahr der Betriebseinstellung des Werkes Chippis zu entgehen, gestattete sie hier eine Ausnahmeregelung: Bis Ende 1980 soll eine gewisse Reduktion der Emissionen erreicht werden; von welchem Zeitpunkt an aber die für die beiden andern Werke geforderten Grenzwerte eingehalten werden müssen, soll erst später entschieden werden. Die Firma Alusuisse als Besitzerin der Fabriken in Chippis und Steg erklärte sich bereit, den Weisungen der Regierung nachzukommen, das Werk Martigny hingegen legte Rekurs ein, um eine Fristerstreckung zu erlangen.

La lutte contre le fluor en Valais entra dans une phase de recherche. L'Institut fédéral de recherches forestières procéda à des essais pour déterminer le degré de responsabilité du fluor dans l'état de santé déplorable de certaines forêts valaisannes. Tenant compte des nombreuses plaintes de la population, les usines d'aluminium installèrent dans les endroits critiques de véritables laboratoires destinés à mesurer les émissions fluorées. Les dégâts occasionnés aux forêts et aux cultures par les émanations de l'entreprise martigneraine avait été estimés à environ CHF 800'000 en 1977. L'évaluation sera sans doute encore plus élevée pour 1978. Le recours interjeté par cette industrie en 1978, auprès du gouvernement valaisan, contre l'obligation de réduire la charge polluante à 2.2 kg/t de production jusqu'à fin 1979, ayant été repoussé, la firme lança un recours de dernière instance auprès du Conseil fédéral.

Die Luftverunreinigung durch Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis ist merklich zurückgegangen. Die 1978 von der Kantonsregierung festgelegten Norrnen konnten fristgerecht eingehalten und zum Teil sogar wesentlich unterschritten werden.