Mitte Juni beschloss der Bundesrat die Erhöhung der Höchstzahl der Taggelder zu Gunsten von älteren Arbeitslosen (über 50 Jahre) für den Kanton Genf für eine Dauer von sechs Monaten und für den Neuenburger Jura sowie gewisse Bezirke des Kantons Waadt für eine Dauer von drei Monaten. Die Massnahme kann gewährt werden, wenn im Mittel der letzten sechs Monate die durchschnittliche Arbeitslosigkeit mehr als 5% betrug und die Kantone zu den vom Gesetz postulierten Eigenleistungen bereit sind.